Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Leistungsbetrug
15. April 2020: Leistungsbetrug – Einstellung gegen Geldauflage
Unser Mandant setzte sich unverzüglich in Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte diesen mit der strafrechtlichen Verteidigung. Nach dessen Mandatierung und erfolgter Akteneinsicht, setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz mit dem Antrag auf, das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete dabei den Verdacht auf eine Manipulation durch Hinweise auf das Alter des Messgeräts oder andere Einwirkungen, die Gebrauchsspuren entstehen lassen können. Weiterhin führte Rechtsanwalt Dietrich die gegen die Tatbegehung sprechende Tatsache aus, dass sich unser Mandant selbstständig beim Versorgungsunternehmen gemeldet hatte. Auch den Umstand, dass gar kein Magnet sichergestellt wurde, nutzte Rechtsanwalt Dietrich gezielt aus. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich insofern, als dass sie einer ebenfalls von ihm vorgeschlagenen Einstellung gegen Geldauflage zustimmte. Nach Zahlung der Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten dann endgültig eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
03. April 2020: Betrug – Einstellung mangels Tatnachweis
Dieser setzte nach erfolgter Analyse der Ermittlungsakte einen Schriftsatz auf. Darin beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Hamburg, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte dabei vor allem mit dem hohen Auftragsvolumen und interner Zuständigkeitsprobleme in der Firma unseres Mandanten. Im Zuge dessen hatte das Zahlungsmanagement durch unseren Mandanten gelitten, wodurch ihm fristgerechte Vergütungen nicht mehr möglich waren. Auch war ihm aufgrund der Zuständigkeitsschwierigkeiten nicht aufgefallen, dass die Speditionsfirma nicht bezahlt worden war. Eine fehlende Täuschungsabsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich jedenfalls erfolgreich darstellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
19. Februar 2020: Bewährungsstrafe bei Betrug trotz einschlägiger Vorstrafen
Unser Mandant ist bereits wiederholt wegen Betruges und Fälschung beweiserheblicher Daten verurteilt worden. Er wurde hierbei bereits zu zwei Bewährungsstrafen und zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt. § 263 StGB sieht für einen gewerbsmäßigen Betrug eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe vor. Im Ermittlungsverfahren besprach Rechtsanwalt Dietrich den Verfahrensstand mit dem zuständigen Staatsanwalt. Dieser war aufgrund der zahlreichen Vorstrafen nicht bereit, eine Bewährungsstrafe in Aussicht zu stellen. Nachdem unser Mandant eine Anklageschrift erhalten hatte, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht Tiergarten. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich auf den erheblichen Aktenumfang und die Dauer einer streitigen Hauptverhandlung verweisen. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant seit einem Jahr einer Beschäftigung nachgehen würde. Deshalb war das Amtsgericht bereit, nochmals unseren Mandanten zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen Hiermit hatte unser Mandant nicht gerechtet und war deshalb sehr erleichtert. Ein im Gerichtssaal anwesender Geschädigte war mit diesem Ergebnis nicht zufrieden. Noch im Gerichtssaal brachte er seinen Unmut zum Ausdruck und meinte, dass er sich beschweren würde.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl und Betrug
27. Januar 2020: Diebstahl und Betrug – Einstellung in Hauptverhandlung
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug
14. Januar 2020: Urkundenfälschung und Betrug - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich wies unseren Mandanten darauf hin, dass er zu dem Termin bei der Polizei nicht erscheinen muss und beantrage sogleich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten hin, der zum ersten Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten war und im Falle einer Verurteilung um persönliche und berufliche Konsequenzen fürchtete. Zudem hatte unser Mandant umgehend das regelmäßig von der BVG geforderte erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt, sodass der BVG kein Schaden entstanden war. Die Amtsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant kann sich nach der Einstellung des Verfahrens weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen. Denn eine Aufnahme der Einstellung in das Bundeszentralregister erfolgt nicht.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug mit Schaden von über 200.000 Euro
20. September 2019: Betrug und Urkundenfälschung mit Schaden von über 200.000 Euro – Einstellung
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Haftprüfung. In der Haftprüfung bestritt Rechtsanwalt Dietrich zunächst den Tatvorwurf. Auch konnte unser Mandant eine neue Wohnanschrift dem Gericht präsentieren. Das Amtsgericht verschonte daraufhin unseren Mandanten von der weiteren Untersuchungshaft. Noch im Ermittlungsverfahren legte Rechtsanwalt Dietrich schriftlich dar, warum ein Tatnachweis nicht zu erbringen sei. Trotz dieser Ausführungen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich weiterhin das Beweisergebnis in Frage stellen. Schließlich war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Auflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Urkundenfälschung
26. August 2019: Verfahrenseinstellung bei Krediterlangungsbetrug und Urkundenfälschung
Nachdem unserem Mandanten bekannt wurde, dass gegen ihn wegen dieser schweren Vorwürfe ermittelt wird, übertrug er Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich das Mandat. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zuerst Akteneinsicht. Bei Durchsicht der Akte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass die Gehaltsnachweise unseres Mandanten als Fotokopie eingereicht worden waren. Für Rechtsanwalt Dietrich erschien es daher mehr als fragwürdig, dass gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung ermittelt wird, wenn gar keine Urkunde vorliegt. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich nicht erkennen, dass unser Mandant darüber täuschen wollte, den Kredit nicht mehr zurückzuzahlen. Ein solcher Nachweis konnte von der Staatsanwaltschaft Meiningen nicht zweifelsfrei erbracht werden. Daher setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz auf, der die genannten Bedenken gezielt zum Ausdruck brachte. Des Weiteren regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Dieser Anregung folgte die Staatsanwaltschaft Meiningen.