Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Fahrgeldbetrug / Widerstand / Körperverletzung / Beleidigung

19 Juli 2019: Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung trotz mehrfacher Delikte

Gegen unsere Mandantin war Ende 2016 ermittelt worden, weil sie versucht haben soll, sich der Festnahme durch die Polizei Berlin zu entziehen. Während der Festnahme soll unsere Mandantin die festnehmende Polizeibeamtin außerdem beleidigt und getreten haben. Die Polizeibeamten waren gerufen worden, weil sich unsere Mandantin geweigert haben soll, ein Taxientgelt für die Strecke vom Berliner Alexanderplatz nach Berlin-Neukölln zu bezahlen.

Mit der Vorladung als Beschuldigte eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, einer Beleidigung, einer Körperverletzung und eines Fahrgeldbetrugs suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Aus der Akte gingen ausschließlich unsere Mandantin belastende Zeugenaussagen der beteiligten Polizeibeamten und des Taxifahrers hervor. Trotzdem versuchte Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schriftsatz die Umstände darzulegen, die unsere Mandantin zu ihrem Verhalten veranlasst hatten. Rechtsanwalt Dietrich ging dabei insbesondere auf die starke Alkoholisierung unserer Mandantin und ihren schwierigen gesundheitlichen Zustand zum Tatzeitpunkt ein. Weiterhin beinhaltete der Schriftsatz eine Anregung an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine Geldauflage einzustellen. Leider konnte die Staatsanwaltschaft Berlin der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich nicht folgen und erhob stattdessen Anklage gegen unsere Mandantin. Insbesondere verwies die Staatsanwaltschaft Berlin darauf, dass unsere Mandantin bereits strafrechtlich, z.B. wegen gefährlicher Körperverletzung, in Erscheinung getreten ist. Daraufhin kam es zur Hauptverhandlung. In dieser trug Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Gericht erneut die problematischen Lebensumstände unserer Mandantin vor. Dieses Mal konnten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs folgen. Das Amtsgericht Tiergarten stellte daher das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

24. Juni 2019: Einstellung mangels Tatnachweis bei Abrechnungsbetrug

Wegen eines Betrugsvorwurfes wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Hintergrund war, dass unser Mandant einer Firma Leistungen in Rechnung gestellt haben soll, die er nicht erbracht hatte. Von einer weiteren (dritten) Firma wurde unser Mandant jedoch wegen Betruges angezeigt.

Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin mit dem Antrag, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Kurioserweise hatte sich die Firma, die die Rechnung von unserem Mandanten erhalten hatte, nicht an ihn sondern an die dritte Firma gewandt. Diese firmierte unter ähnlich klingendem Namen, wie die Firma unseres Mandanten. Da sich der Adressat der Aufforderung eines Betrugsversuches ausgesetzt sah, erstatte er Anzeige bei der Polizei Berlin. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin und versuchte die Verwirrungen im Interesse unseres Mandanten zu aufzuklären. Auch auf den Umstand, dass auf keiner Seite ein Schaden entstanden war, machte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin aufmerksam. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

13. Mai 2019: Sozialleistungsbetrug - Einstellung des Verfahrens

Vom Hauptzollamt Berlin war unser Mandant darüber informiert worden, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Der Vorwurf lautete Betrug. Unser Mandant soll unrechtsmäßig Gelder vom Jobcenter in Marzahn-Hellersdorf bezogen haben. Als Teil einer Bedarfsgemeinschaft wurden unserem Mandanten Gelder zur Sicherung des Lebensunterhalts zugebilligt. Änderungen der Arbeitssituation unseres Mandanten oder seiner Lebensgefährtin mussten diese dem Jobcenter unverzüglich mitteilen. Da unser Mandant dies unterlassen haben soll, er aber weiterhin die staatlichen Leistungen bezogen haben soll, wurde ihm Sozialleistungsbetrug vorgeworfen.

Geschädigte in diesem Fall war die Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Brief des Hauptzollamts Berlin suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Zunächst wurde Akteneinsicht beantragt. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte schickte Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage anregte. Darin hob Rechtsanwalt Dietrich deutlich hervor, dass unser Mandant über fortgesetzte Zuwendungen nach Arbeitsaufnahme keine Kenntnis hatte und ihm daher keine Absicht vorzuwerfen sei. Auch verwies Rechtsanwalt Dietrich auf einen Fehler des Jobcenters, der unberücksichtigt geblieben war. So hatte es das Jobcenter verpasst, unseren Mandanten im Rahmen einer Integrationsmaßnahme vom Leistungsbezug abzumelden. Leider ohne Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage gegen unseren Mandanten. In der folgenden Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dann glaubhaft darlegen, dass unser Mandant keine Kenntnis davon hatte, dass seine ehemalige Lebensgefährtin dem Jobcenter seine Arbeitsaufnahme nicht mitgeteilt hat. Das Amtsgericht Tiergarten konnte die Einlassung Rechtsanwalt Dietrichs nicht widerlegen. Weitere Zeugenvernehmungen wären dafür erforderlich gewesen. Deshalb stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Angesichts der Tatsache, dass unser Mandant bereits einen neuen Job aufgenommen hatte, war er über eine Einstellung sehr erleichtert. Eine Verurteilung hätte zu erneuten Komplikationen bei der Arbeitssuche und -aufnahme führen können

Fachanwalt Strafrecht: Prozessbetrug

01. April 2019: Einstellung bei Prozessbetrug in Leipzig

Vor dem Landgericht Leipzig verklagte unsere Mandantin einen ehemaligen Vertragspartner auf Zahlung eines nicht unerheblichen Kaufpreises. Aufgrund der hohen Kaufreissumme fand das Verfahren vor dem Landgericht Leipzig statt.

Der Beklagte hatte vorgetragen, dass er den Kaufpreis bereits bar beglichen habe und legte eine angeblich vom Sohn unserer Mandantin unterzeichnete Quittung vor. Unsere Mandantin bestritt die Echtheit der Vollmacht und bestand darauf, dass die Unterschrift auf der Quittung gefälscht sei. Deshalb holte das Landgericht Leipzig ein Gutachten über die Echtheit der Unterschrift ein. Der Gutachter kam zum Ergebnis, dass keine Zweifel an der Echtheit der Quittung bestehen würden. Deshalb wurde die Klage unserer Mandantin durch das Landgericht Leipzig abgewiesen und das Landgericht erstattete Strafanzeige wegen Prozessbetruges bei der Staatsanwaltschaft Leipzig. Nach Erhalt der Vorladung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich schriftlich an die Staatsanwaltschaft Leipzig und wies auf die Schwachstellen in der Ermittlungsakte hin. Rechtsanwalt Dietrich konnte hierdurch erreichen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Prozessbetruges wegen Geringfügigkeit ohne Auflage einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

20. März 2019: Sozialleistungsbetrug – Einstellung in Hauptverhandlung

Durch das Jobcenter Berlin Neukölln wurde gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, weil er dem Jobcenter Berlin Neukölln die Aufnahme einer Beschäftigung nicht mitgeteilt hatte. Über einen Datenabgleich hatte das Jobcenter erfahren, dass unser Mandant Arbeitsentgelt erzielte. Hierdurch war es zu einer Überzahlung von über 2.500,00 € gekommen. Durch den Zoll wurde unserem Mandanten ein Anhörungsbogen übersandt. Aufgrund dieses Schreibens erstatte unser Mandant den überzahlten Betrag und entschuldigte sich beim Zoll für seine Nachlässigkeit.

Unser Mandant hoffte, dass sich hierdurch das Strafverfahren erledigen würde. Wie typisch in dieser Konstellation wurde das Strafverfahren nicht eingestellt. Vielmehr erhielt unser Mandant einen Strafbefehl, in welchem er zu einer Geldstrafe in Höhe von fast drei Monatsgehältern verurteilt werden sollte. Unser Mandant legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und wandte sich an das Amtsgericht und legte nochmals da, warum er nur nachlässig, aber nicht vorsätzlich gehandelt hatte. Das Gericht stellte deshalb Nachforschungen an, die aber den Sachvortrag unseres Mandanten nicht bestätigten. Deshalb wurde ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Erst jetzt wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm kurzfristig Akteneinsicht und besprach das weitere Vorgehen mit unserem Mandanten. Unmittelbar vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Sachlage mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte beide überzeugen, dass Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von lediglich einem Monatsgehalt einzustellen. Es erfolgte somit kein Eintrag im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis.

Fachanwalt Strafrecht: Betrugsvorwurf

04. März 2019: Freispruch bei Betrugsvorwurf

Unser Mandant hat bereits über 25 Eintragungen im Bundeszentralregister. Insbesondere gab es Vorstrafen wegen Betruges, Unterschlagung, Insolvenzverschleppung, Körperverletzung und Verstoß gegen die Abgabenordnung.

Wegen Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt stand unser Mandant unter Bewährung. Deshalb erhielt unser Mandant in einem neuen Verfahren neben der Anklageschrift auch die Aufforderung einen Rechtsanwalt zu benennen, der als Pflichtverteidiger bestellt werden sollte. Mit der Anklageschrift wandte sich unser Mandant an Rechtanwalt Dietrich. Nach der Anklage sollte unser Mandant eine GmbH als Gesellschafter übernommen haben. Die GmbH war Nutzer von zwei hochwertigen Fahrzeugen, die mittels Kredit abgezahlt werden sollten. Unser Mandant hatte sich gegenüber dem alten Gesellschafter verpflichtet, diese Ratenzahlung fortzuführen. Nach Übertragung der GmbH erfolgten aber keine weiteren Zahlungen. Die Bank kündigte deshalb den Kreditvertrag und forderte die Herausgabe der Fahrzeuge. Da eine Herausgabe nicht erfolgte, erstatte die Bank Strafanzeige gegenüber unseren Mandanten. In der durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant nicht zwingend von der Kündigung des Kreditvertrages gewusst haben müsste. Auch konnte nicht belegt werden, dass unser Mandant die Kontodaten der Bank erhalten habe. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Versicherungsbetrug

27. Februar 2019: Versicherungsbetrug – Einstellung in Verhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren bereits wiederholt vorbestraften und auch unter Bewährung stehenden Mandanten ein Verfahren wegen gemeinschaftlichen Betruges und Vortäuschen einer Straftat. Unser Mandant soll gemeinsam mit einem Bekannten am eigenen Auto einen Einbruch vorgetäuscht haben, bei welchem hochwertige Teile des KFZ entwendet worden sein sollen.

Bereits bei Aufnahme des angezeigten Diebstahls hatte der Polizeibeamte erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage unseres Mandanten. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Betruges gegenüber der Versicherung und Vortäuschen einer Straftat eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf die erheblichen Beweisschwierigkeiten und die voraussichtlich lange Verfahrensdauer hinweisen. Deshalb waren schließlich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen. Es droht in diesem Verfahren deshalb keine erneute Verurteilung und kein Bewährungswiderruf.