Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

22. August 2019: Gebrauch eine gefälschten über E-Bay Kleinanzeigen erworbenen Monatsmarke - Einstellung

Auf dem U-Bahnhof Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin Mitte wurde unsere Mandantin bei einer Fahrkartenkontrolle mit einem gefälschten Monatsticket angetroffen. Das Blankoticket stammte aus einem Einbruch. Unsere Mandantin war hierüber sehr überrascht, da sie das Ticket über E-Bay Kleinanzeigen erworben hatte. Dies teilte sie dem Kontrolleuer mit. Trotz dieser Angaben wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung eingeleitet.

Mit der Vorladung vom LKA Berlin meldete sich unsere Mandantin bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich klärte unsere Mandantin zunächst über die Hintergründe der Strafsache auf. Insbesondere ist es für die Polizei schwierig, an die Hintermänner zu gelangen. Deshalb konzentriert man sich in Berlin zunächst auf die Erwerber der Monatsmarken. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht, dessen Inhalt zu vergleichbaren Fällen keine Besonderheiten aufwies. Das Problem in diesen Fällen ist, dass die unbedachten Äußerungen eines Mandanten dazu führen können, dass man Kronzeuge in dem Verfahren gegen etwaige Personen werden kann, die berufsmäßig in Verkaufsstellen der BVG einbrechen. Diese Personen würden dann die vollständigen Kontaktdaten eines Mandanten erhalten. In der Regel befürchten dann Mandanten Repressalien. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich dann umrissartig einen Sachverhalt darstellen, der zum Ausschluss der Strafbarkeit, aber nicht zu Überführung des Verkäufers führte. Diese Angaben reichten, dass das gegen unsere Mandantin geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis eingestellt worden ist.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

21. August 2019: Einstellung in Hauptverhandlung bei Betrug nach Geltendmachung von unberechtigtem Schadenersatz

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Betruges. Unser Mandant hatte gegen den seinen damaligen Vermieter einen Rechtsstreit geführt, in dem wechselseitige Ansprüche erhoben worden. Durch eine Falschberatung seitens seines damaligen Rechtsanwaltes verlor unser Mandant seine Wohnung und er wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Sein damaliger Rechtsanwalt erkannte sein Verschulden an und meldete dies seiner Haftpflichtversicherung. Abzüglich der Selbstbeteiligung wurde der Schaden durch die Versicherung erstattet. In der Zwischenzeit hatte sich unser Mandant an seinen ehemaligen Vermieter gewandt und mit diesem einen Vergleich geschlossen, der eine deutliche Reduzierung der Forderung vorsah. Insbesondere wurde in dem Vergleich auf die schlechte finanzielle Situation unseres Mandanten eingegangen. Unser Mandant hatte nicht erwähnt, dass der Schaden durch die Haftpflichtversicherung erstattet werden sollte. Schließlich wandte sich unser Mandant an seinen ehemaligen Rechtsanwalt und forderte ihn zur Zahlung des Selbstbehaltes auf, der durch den ehemaligen Rechtsanwalt auch gezahlt wurde. In dem Abschluss des Vergleichs und der Forderung der Selbstbeteiligung sah die Staatsanwaltschaft Berlin einen Betrug.

In einem ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass der Abschluss des Vergleichs nicht nur der schlechten finanziellen Situation unseres Mandanten geschuldet war. Vielmehr hatte unser Mandant auch auf die Durchsetzung seiner ihm gegen seinen ehemaligen Vermieter zustehenden Forderung verzichtet. Deshalb durfte unser Mandant auch den vollständigen Schadensersatz von seinem ehemaligen Rechtsanwalt fordern. Die Staatsanwaltschaft führte nach dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren wegen Betruges gegenüber seinem ehemaligen Vermieter nicht weiter fort. Es wurde aber Anklage erhoben wegen Betruges gegenüber seinem alten Rechtsanwalt. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals die rechtlichen und tatsächlichen Probleme darstellen. Deshalb war schließlich das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren / Urkundenfälschung / Betrug

19. August 2019: Verfahrenseinstellung bei gefälschter BahnCard 100

Auf dem Nachhauseweg geriet unser Mandant in einer S-Bahn-Linie in Berlin-Neukölln in eine Fahrscheinkontrolle. Dem Fahrausweisprüfer soll unser Mandant dabei eine gefälschte BahnCard 100 als Fahrschein vorgezeigt haben.

Unser Mandant ist britischer Staatsangehöriger und suchte Rechtsanwalt Dietrich bereits mit der Aufforderung, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen, auf. Schon hier beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und bat darum, das entsprechende Schreiben der Polizei Berlin zu übergeben. Sodann wurde das Verfahren an die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. Eine Ermittlungsakte war Rechtsanwalt Dietrich noch immer nicht übermittelt worden. Daher beantragte er erneut Einsicht in die Ermittlungsakten. Nach Erhalt und Durchsicht der Akten verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, der die Amtsanwaltschaft Berlin dazu anregen sollte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Aufgrund des Brexits hatte unser Mandant große Angst, wieder nach Großbritannien zurückkehren zu müssen. Er hatte daher einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gestellt und sich ein berufliches Standbein aufgebaut. Folglich fürchtete unser Mandant angesichts des Verfahrens auch um die Verwehrung der deutschen Staatsbürgerschaft. Jedoch konnte die Amtsanwaltschaft Berlin der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs folgen und stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrgeldbetrug / Widerstand / Körperverletzung / Beleidigung

19 Juli 2019: Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung trotz mehrfacher Delikte

Gegen unsere Mandantin war Ende 2016 ermittelt worden, weil sie versucht haben soll, sich der Festnahme durch die Polizei Berlin zu entziehen. Während der Festnahme soll unsere Mandantin die festnehmende Polizeibeamtin außerdem beleidigt und getreten haben. Die Polizeibeamten waren gerufen worden, weil sich unsere Mandantin geweigert haben soll, ein Taxientgelt für die Strecke vom Berliner Alexanderplatz nach Berlin-Neukölln zu bezahlen.

Mit der Vorladung als Beschuldigte eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, einer Beleidigung, einer Körperverletzung und eines Fahrgeldbetrugs suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Aus der Akte gingen ausschließlich unsere Mandantin belastende Zeugenaussagen der beteiligten Polizeibeamten und des Taxifahrers hervor. Trotzdem versuchte Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schriftsatz die Umstände darzulegen, die unsere Mandantin zu ihrem Verhalten veranlasst hatten. Rechtsanwalt Dietrich ging dabei insbesondere auf die starke Alkoholisierung unserer Mandantin und ihren schwierigen gesundheitlichen Zustand zum Tatzeitpunkt ein. Weiterhin beinhaltete der Schriftsatz eine Anregung an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine Geldauflage einzustellen. Leider konnte die Staatsanwaltschaft Berlin der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich nicht folgen und erhob stattdessen Anklage gegen unsere Mandantin. Insbesondere verwies die Staatsanwaltschaft Berlin darauf, dass unsere Mandantin bereits strafrechtlich, z.B. wegen gefährlicher Körperverletzung, in Erscheinung getreten ist. Daraufhin kam es zur Hauptverhandlung. In dieser trug Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Gericht erneut die problematischen Lebensumstände unserer Mandantin vor. Dieses Mal konnten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs folgen. Das Amtsgericht Tiergarten stellte daher das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

24. Juni 2019: Einstellung mangels Tatnachweis bei Abrechnungsbetrug

Wegen eines Betrugsvorwurfes wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Hintergrund war, dass unser Mandant einer Firma Leistungen in Rechnung gestellt haben soll, die er nicht erbracht hatte. Von einer weiteren (dritten) Firma wurde unser Mandant jedoch wegen Betruges angezeigt.

Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin mit dem Antrag, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Kurioserweise hatte sich die Firma, die die Rechnung von unserem Mandanten erhalten hatte, nicht an ihn sondern an die dritte Firma gewandt. Diese firmierte unter ähnlich klingendem Namen, wie die Firma unseres Mandanten. Da sich der Adressat der Aufforderung eines Betrugsversuches ausgesetzt sah, erstatte er Anzeige bei der Polizei Berlin. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin und versuchte die Verwirrungen im Interesse unseres Mandanten zu aufzuklären. Auch auf den Umstand, dass auf keiner Seite ein Schaden entstanden war, machte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin aufmerksam. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

13. Mai 2019: Sozialleistungsbetrug - Einstellung des Verfahrens

Vom Hauptzollamt Berlin war unser Mandant darüber informiert worden, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Der Vorwurf lautete Betrug. Unser Mandant soll unrechtsmäßig Gelder vom Jobcenter in Marzahn-Hellersdorf bezogen haben. Als Teil einer Bedarfsgemeinschaft wurden unserem Mandanten Gelder zur Sicherung des Lebensunterhalts zugebilligt. Änderungen der Arbeitssituation unseres Mandanten oder seiner Lebensgefährtin mussten diese dem Jobcenter unverzüglich mitteilen. Da unser Mandant dies unterlassen haben soll, er aber weiterhin die staatlichen Leistungen bezogen haben soll, wurde ihm Sozialleistungsbetrug vorgeworfen.

Geschädigte in diesem Fall war die Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Brief des Hauptzollamts Berlin suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Zunächst wurde Akteneinsicht beantragt. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte schickte Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage anregte. Darin hob Rechtsanwalt Dietrich deutlich hervor, dass unser Mandant über fortgesetzte Zuwendungen nach Arbeitsaufnahme keine Kenntnis hatte und ihm daher keine Absicht vorzuwerfen sei. Auch verwies Rechtsanwalt Dietrich auf einen Fehler des Jobcenters, der unberücksichtigt geblieben war. So hatte es das Jobcenter verpasst, unseren Mandanten im Rahmen einer Integrationsmaßnahme vom Leistungsbezug abzumelden. Leider ohne Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage gegen unseren Mandanten. In der folgenden Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dann glaubhaft darlegen, dass unser Mandant keine Kenntnis davon hatte, dass seine ehemalige Lebensgefährtin dem Jobcenter seine Arbeitsaufnahme nicht mitgeteilt hat. Das Amtsgericht Tiergarten konnte die Einlassung Rechtsanwalt Dietrichs nicht widerlegen. Weitere Zeugenvernehmungen wären dafür erforderlich gewesen. Deshalb stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Angesichts der Tatsache, dass unser Mandant bereits einen neuen Job aufgenommen hatte, war er über eine Einstellung sehr erleichtert. Eine Verurteilung hätte zu erneuten Komplikationen bei der Arbeitssuche und -aufnahme führen können

Fachanwalt Strafrecht: Prozessbetrug

01. April 2019: Einstellung bei Prozessbetrug in Leipzig

Vor dem Landgericht Leipzig verklagte unsere Mandantin einen ehemaligen Vertragspartner auf Zahlung eines nicht unerheblichen Kaufpreises. Aufgrund der hohen Kaufreissumme fand das Verfahren vor dem Landgericht Leipzig statt.

Der Beklagte hatte vorgetragen, dass er den Kaufpreis bereits bar beglichen habe und legte eine angeblich vom Sohn unserer Mandantin unterzeichnete Quittung vor. Unsere Mandantin bestritt die Echtheit der Vollmacht und bestand darauf, dass die Unterschrift auf der Quittung gefälscht sei. Deshalb holte das Landgericht Leipzig ein Gutachten über die Echtheit der Unterschrift ein. Der Gutachter kam zum Ergebnis, dass keine Zweifel an der Echtheit der Quittung bestehen würden. Deshalb wurde die Klage unserer Mandantin durch das Landgericht Leipzig abgewiesen und das Landgericht erstattete Strafanzeige wegen Prozessbetruges bei der Staatsanwaltschaft Leipzig. Nach Erhalt der Vorladung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich schriftlich an die Staatsanwaltschaft Leipzig und wies auf die Schwachstellen in der Ermittlungsakte hin. Rechtsanwalt Dietrich konnte hierdurch erreichen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Prozessbetruges wegen Geringfügigkeit ohne Auflage einstellte.