Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Warenbetrug

08. Februar 2019: Warenbetrug – Einstellung mangels Tatnachweis

Das Landeskriminalamt in Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Betruges gem. § 263 StGB. Hintergrund des Strafverfahrens war, dass im Internet Autoreifen auf den Namen des Geschädigten bestellt worden sind. Die Lieferung soll aber nicht an den Geschädigten, sondern an die Anschrift unseres Mandanten erfolgt sein.

Nach Auskunft von DHL soll auch unser Mandant die Reifen in Empfang genommen haben. Rechtsanwalt Dietrich wertete zunächst die Ermittlungsakte aus. Nach einer Besprechung mit unserem Mandanten gab Rechtsanwalt Dietrich eine schriftliche Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin ab. In dieser bestritt Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant die Bestellungen vorgenommen habe. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass nicht zu belegen sei, wer die Reifen tatsächlich bestellt habe. Auch könne nicht sicher geklärt werden, ob tatsächlich unser Mandant die Reifen in Empfang genommen habe, da man bei Entgegennahme keinen Ausweis vorlegen müsse. Aufgrund dieser Beweisschwierigkeiten stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das gegen unseren Mandanten wegen Betruges geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen Markengesetz

25. Januar 2019: Verstoß gegen Markengesetz - Einstellung

Durch das Hauptzollamt Dresen wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen § 143 Markengesetzt eingeleitet. Unser Mandant hatte als deutscher Internethändler in China größere Mengen an Elektroartikel bestellt, die sich als Produktfälschungen herausgestellt haben.

Nach der Beauftragung nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und erörterte die Sach- und Rechtslage mit unserem Mandanten. Danach wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In diesem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere dar, dass unserem Mandanten nicht ersichtlich gewesen sei, dass es sich um Produktfälschungen gehandelt hat. Die Staatsanwaltschaft stellt hierauf das Strafverfahren gegen unseren Mandanten ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung

14. Januar 2019: Gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung - niedrige Bewährungsstrafe

Unsere Mandantin hatte mit mehreren gestohlenen EC-Karten 37 Einkäufe im Einzelhandel getätigt. Zum Teil hatte sie EC Kartenbelege mit falschem Namen unterschrieben. Es ist ein Schaden von mehr als 5.000,00 € entstanden. Die Staatsanwaltschaft erhob deshalb Anklage vor dem Schöffengericht in Berlin Tiergarten. Unserer Mandantin wurde gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen. Die Anklage vor dem Schöffengericht erfolgte, weil die Staatsanwaltschaft Berlin von einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren ausging.

Eine Bewährungsstrafe wäre hier nicht möglich gewesen. Rechtsanwalt Dietrich ließ sich aufgrund der Straferwartung als Pflichtverteidiger beiordnen. In mehreren Gesprächen mit dem Gericht konnte Rechtsanwalt Dietrich die schlechte wirtschaftliche Situation unsere Mandantin zu den Tatzeitpunkten darstellen. In der angesetzten Verhandlung stellte Rechtsanwalt Dietrich umfassend das Leben unsere Mandantin dar. Insbesondere verwies er auf die deutliche Stabilisierung. Trotz der vielen Taten und des hohen Schadens wurde unsere Mandantin lediglich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Gewerbsmäßiger Betrug

14. Dezember 2018: Gewerbsmäßiger Betrug – Bewährungsstrafe

Der Bundeszentralregister (BZR) unserer Mandantin enthielt bereits 9 Vorstrafen. Unsere Mandantin wurde insbesondere wegen Urkundenfälschung, Diebstahl, Unterschlagung und Betrug wiederholt bestraft. Insgesamt gab es Verurteilungen wegen Betruges in über 60 Fällen. Unsere Mandantin hatte auch bereits wegen Betruges in Haft gesessen. Im vorliegenden Verfahren wurde unserer Mandantin vorgeworfen, das Vertrauen einer älteren Dame erschlichen zu haben. Die ältere Dame hatte in 28 Fällen unserer Mandantin darlehensweise Geld von über 60.000,00 € überlassen.

Diese Gelder wurden durch unsere Mandantin nicht zurückgezahlt. Aufgrund der Strafanzeige der Geschädigten wurde gegen unsere Mandantin ein Verfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges eingeleitet. Bereits im Ermittlungsverfahren konnte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren in die Länge ziehen. Trotzdem erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage. Zur ersten angesetzten Verhandlung ist unsere Mandantin nicht erschienen. Deshalb wurde ein Haftbefehl erlassen. Rechtsanwalt Dietrich besprach das weitere Vorgehen mit zuständigen Richterin am Amtsgericht. Er vereinbarte einen Termin, an dem sich meine Mandantin stellen würde. In diesem Termin wurde der Haftbefehl ohne eine Verhaftung aufgehoben. Da die Beweislage eindeutig war, legte Rechtsanwalt Dietrich im Namen unserer Mandantin in der weiteren Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten ein Geständnis ab. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte unsere Mandantin zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung aufgrund der vielen Vorstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Auch begann unsere Mandantin mit der Rückzahlung der Darlehensverpflichtung in monatlichen Raten in Höhe von 100,00 €. Im Weiteren besprach Rechtsanwalt Dietrich wiederholt das Verfahren mit dem zuständigen Richter am Landgericht Berlin. Die Berufungsverhandlung fand deshalb erst ca. ein Jahr nach der Verurteilung vor dem Amtsgericht statt. Die Vorwürfe lagen mittlerweile fünf Jahre zurück. Aufgrund des langen Zeitablaufs und der begonnen Rückzahlung wurde das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und – unter Protest der Geschädigten- unsere Mandantin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Geschädigte hatte noch vor dem Landgericht Berlin gefordert, dass unsere Mandantin ins Gefängnis gehen soll.

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug

13. Dezember 2018: Computerbetrug – Einstellung in Hauptverhandlung

Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten zunächst ein Strafverfahren wegen Unterschlagung geführt. Unser Mandant soll als Mitarbeiter eines Telefonanbieters mehrere Telefonverträge abgeschlossen haben. Zu den Verträgen gehörte auch immer die Lieferung eines hochwertigen Handys. Diese Handys ließ unser Mandant an seine Anschrift liefern. Nach der Lieferung kündigte unser Mandant die Verträge ohne die Handys zurückzugeben.

Deshalb erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage zunächst wegen Unterschlagung. Das Gericht ging entgegen der Anklageschrift bei diesem Sachverhalt nicht von einer Unterschlagung, sondern von Computerbetrugstaten aus. Rechtsanwalt Dietrich regte zunächst außerhalb der Hauptverhandlung an, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin war hierzu aufgrund des Gesamtschadens von fast 4.000,00 € nicht bereit. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf die positive Entwicklung unseres Mandanten verweisen. Auch stellt er da, dass ein Tatnachweis sehr aufwendig wäre. Insbesondere müsste das Gericht mehrere Zeugen aus ganz Deutschland laden. Deshalb war schließlich das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, dass Verfahren wegen Computerbetruges gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

31.Oktober 2018: Einstellung bei Prozessbetrug in Leipzig

Vor dem Landgericht Leipzig verklagte unsere Mandantin einen ehemaligen Vertragspartner auf Zahlung eines nicht unerheblichen Kaufpreises. Aufgrund der hohen Kaufreissumme fand das Verfahren vor dem Landgericht Leipzig statt.

Der Beklagte hatte vorgetragen, dass er den Kaufpreis bereits bar beglichen habe und legte eine angeblich vom Sohn unserer Mandantin unterzeichnete Quittung vor. Unsere Mandantin bestritt die Echtheit der Vollmacht und bestand darauf, dass die Unterschrift auf der Quittung gefälscht sei. Deshalb holte das Landgericht Leipzig ein Gutachten über die Echtheit der Unterschrift ein. Der Gutachter kam zum Ergebnis, dass keine Zweifel an der Echtheit der Quittung bestehen würden. Deshalb wurde die Klage unserer Mandantin durch das Landgericht Leipzig abgewiesen und das Landgericht erstattete Strafanzeige wegen Prozessbetruges bei der Staatsanwaltschaft Leipzig. Nach Erhalt der Vorladung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich schriftlich an die Staatsanwaltschaft Leipzig und wies auf die Schwachstellen in der Ermittlungsakte hin. Rechtsanwalt Dietrich konnte hierdurch erreichen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Prozessbetruges wegen Geringfügigkeit ohne Auflage einstellte

Fachanwalt Strafrecht: gewerbsmäßiger Betrug

19. September 2018: Gewerbsmäßiger Betrug – trotz einschlägiger Vorstrafen lediglich Bewährungsstrafe in Berufungsverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte mehrere Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen gewerbsmäßigen Betruges. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich zuerst das Vertrauen von mehreren Frauen erschlichen zu haben und sie dann unter Vorspiegelung eigener finanzieller Engpässe dazu bewegt zu haben, ihm insgesamt mehr als 25.000 € zu leihen. Unser Mandant war seiner Rückzahlungspflicht jedoch mehrfach nicht nachgekommen, sodass die Frauen schließlich Strafanzeige erstatteten. In der Vergangenheit war unser Mandant aufgrund eines solchen Verhaltens bereits mehrfach wegen Betruges verurteilt worden und hatte mehrere Jahre im Gefängnis gesessen.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich in einem Verfahren die Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt hatte, verteidigte er unseren Mandanten zunächst gegen den erhobenen Betrugsvorwurf vor dem Amtsgericht. Dort befragte Rechtsanwalt Dietrich die Hauptbelastungszeugin ausführlich zu dem Tathergang. Unter Bezugnahme auf die Ermittlungsergebnisse und die Aussagen der Zeugin konnte Rechtsanwalt Dietrich im Ergebnis glaubhaft darlegen, dass unser Mandant zu keinem Zeitpunkt mit Täuschungsabsicht gehandelt hatte. Vielmehr sei unser Mandant stets davon ausgegangen, das geliehene Geld zurückzahlen zu können. In diesem ersten Verfahren wurde unser Mandant daher freigesprochen. In einem weiteren Verfahren war das Amtsgericht jedoch von der Schuld unseres Mandanten, auch wegen des gleichen Vorgehens wie in früheren Fällen, überzeugt und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen dieses Urteil Berufung ein, sodass es zu einer Verhandlung vor dem Landgericht Berlin kam. Dort konnte Rechtsanwalt Dietrich noch einmal herausarbeiten, dass die früheren Verurteilungen unseres Mandanten bereits viele Jahre zurücklagen und sich unser Mandant mittlerweile weiter positiv verändert habe. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass unser Mandant bereit sei, das geliehene Geld teilweise an die Betroffenen zurückzuzahlen. Durch seinen Vortrag erreichte Rechtsanwalt Dietrich vor dem Landgericht, dass die vom Amtsgericht verhängte Freiheitsstrafe trotz der einschlägigen Vorstrafen unseres Mandanten zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant war froh, dass er dadurch die Haft nicht antreten musste, sondern in Freiheit blieb.