Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

17. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug - Einstellung in Hauptverhandlung in Königs Wusterhausen

Gegen unsere Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Cottbus ein Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetruges in Höhe von 5000 Euro geführt. 

Unsere Mandantin hatte dem Jobcenter Dahme-Spreewald in Königs Wusterhausen nicht mitgeteilt, dass sie nach Berlin gezogen sei. Auch nachdem sie bereits in Berlin lebte, hatte sie beim Jobcenter in Königs Wusterhausen einen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt. Insgesamt hatte unsere Mandantin Leistungen in Höhe von fast 5.000 € zu Unrecht erhalten. Rechtsanwalt Dietrich konnte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unserer Mandantin gehandelt habe. Auch sei sie von ihrem damaligen Lebensgefährten unter Druck gesetzt worden. Mittlerweile hatte unsere Mandantin begonnen, den Schaden in kleinen Raten an das Jobcenter Dahme-Spreewald zurückzuzahlen. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen war deshalb bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen. Für einen Sozialleistungsbetrug sieht § 263 StGB als Strafmaß Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Fachanwalt Strafrecht: Eingehungsbetrug – Einstellung im Ermittlungsverfahren

30. August 2018: Fachanwalt Strafrecht: Eingehungsbetrug – Einstellung im Ermittlungsverfahren

Unsere Mandantin wurde durch den Inhaber eines Sportstudios in Chemnitz angezeigt, einen Betrug begangen zu haben. Bei seiner Anzeige reichte er einen durch unsere Mandantin unterschriebenen Mitgliedsvertrag über einen Zeitraum von zwei Jahren ein. Auf diesen Vertrag hatte unsere Mandantin keine Zahlungen geleistet. 

Auf diesen Vertrag hatte unsere Mandantin keine Zahlungen geleistet. Deshalb wurde durch die Staatsanwaltschaft Zwickau gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Betrugs eingeleitet. Unsere Mandantin meldete sich per Mail bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte gab Rechtsanwalt Dietrich eine umfangreiche Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Zwickau ab. In dieser legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unsere Mandantin lediglich ein Probeabo abschließen wollte. Offenbar hatte man ihr bei Vertragsschluss die Mitgliedschaft untergeschoben. Die Staatsanwaltschaft Zwickau schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

20. August 2018: Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung – Einstellung im Berufungsverfahren

Die BVG in Berlin hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, weil er in einer U-Bahn auf dem Bahnhof Friedrichstraße in Berlin Mitte mit einem gefälschten Fahrschein erwischt worden ist. Er hatte bei der Kontrolle einen InterCity Hotel Zimmerausweis vorgelegt. Dieser gestattet innerhalb des Geltungszeitraumes die Nutzung der BVG. Dieser Ausweis war wiederholt im Gültigkeitszeitraum überschrieben worden. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Betrugs und Urkundenfälschung eingeleitet.

Problematisch war, dass unser Mandant bereits im selben Jahr durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. In diesem Verfahren hatte sich unser Mandant selber verteidigt. Die Amtsanwaltschaft Berlin war wegen der Vorstrafe nicht bereit, das Verfahren einzustellen, sondern beantragte einen Strafbefehl. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. Auch das Amtsgericht Tiergarten sah sich aufgrund der Vorverurteilung nicht in der Lage, das Verfahren einzustellen. Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung ein. In der Berufungsverhandlung über zwei Jahre nach dem Tatvorwurf konnte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht Berlin und die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, dass sich unser Mandant stabilisiert habe. Insbesondere mache er gegenwärtig eine Umschulung im sozialen Bereich. Deshalb würde ein weiterer Eintrag im Bundeszentralregister unweigerlich zu beruflichen Konsequenzen führen, da regelmäßig ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Deshalb wurde das Verfahren nach über zwei Jahren eingestell

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

25. Juli 2018: Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe bei Betrug trotz dreifachen Bewährungsbruchs

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) erhob vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) Anklage gegen unseren Mandanten, weil ihm vorgeworfen wurde, unmittelbar nach seiner Haftentlassung vier weitere Betrugstaten, insbesondere Sozialleistungsbetrug, begangen zu haben. Im Bundeszentralregister sind bereits 17 Eintragungen vorhanden. Insbesondere wurde unser Mandant bereits wegen Körperverletzung, Trunkenheitsfahrt, Beleidigung, Sachbeschädigung, Diebstahl und überwiegend wegen Betruges bestraft. Er hat mehrmals im Gefängnis gesessen.

Unser Mandant stand in drei weiteren Verfahren unter Bewährung. Aufgrund der Straferwartung erhielt unser Mandant vom Amtsgericht neben der Anklage ein Schreiben, in welchem im mitgeteilt wurde, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegen würde und er deshalb einen Pflichtverteidiger erhalten sollte. Mit diesem Schreiben meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt zeigte sich als Verteidiger an und nahm Akteneinsicht. Im Anschluss besprach Rechtsanwalt Dietrich den Akteninhalt mit unserem Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten umfangreich auf die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) vor. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) davon überzeugen, dass sich unser Mandant wirtschaftlich stabilisiert habe. Mittlerweile hatte er seit einigen Monaten einen neuen Job. Trotz der offenen drei Bewährungen war deshalb das Gericht bereit, unseren Mandanten nochmals zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. Unser Mandant muss deshalb nicht wieder in Gefängnis.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

29. Mai 2018: Strafverfahren wegen Bestellbetruges mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über das Internet teure Basecaps bestellt und diese nicht bezahlt zu haben. Die Staatsanwaltschaft führte deshalb Ermittlungen wegen Betruges. Nachdem die Wohnung unseres Mandanten in dessen Abwesenheit von der Polizei durchsucht worden war, meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn als Strafverteidiger. Rechtsanwalt Dietrich nahm umgehend Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und wertete anschließend die Ergebnisse der umfangreichen Aktenbände aus.

In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Aussagen des Hauptbelastungszeugen nicht glaubhaft seien, da sie aus Rache nach einem Streit mit unserem Mandanten um eine gemeinsame Freundin gemacht wurden. Ferner rief Rechtsanwalt Dietrich noch einmal in Erinnerung, dass bei unserem Mandanten auch keine Basecaps gefunden worden waren. Nachdem die Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt weitere Zeugen befragt hatte, rügte Rechtsanwalt Dietrich das Vorgehen der Ermittlungsbehörden und stellte klar, dass die Zeugen sich zwischenzeitlich abgesprochen haben könnten und zudem durch das bisherige in den Akten dokumentierte Verteidigungshandeln mittelbar in ihren Aussagen beeinflusst worden seien. Daher bestünde trotz der umfangreichen und belastenden Zeugenaussagen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten. Die Staatsanwaltschaft folgte schließlich dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

19. April 2018: Betrug mit Schaden von fast 30.000 € - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Nach dem Tod eines ihrer Bekannten soll unsere Mandantin die EC-Karte und die auf einem Zettel notierte PIN des Verstorbenen an sich genommen haben. Anschließend soll unsere Mandantin an verschiedenen Geldautomaten in Berlin-Lichtenrade über mehrere Tage hinweg fast 30.000 € von dem Konto des Verstorbenen abgehoben haben. Die Erben des Verstorbenen verdächtigten unsere Mandantin dieser Tat, weil sie sich um den Erblasser zuletzt regelmäßig gekümmert und somit auch Zugang zu seinem Haus hatte.

Nachdem die Erben unsere Mandantin bei der Polizei angezeigt hatten, führte die Staatsanwaltschaft gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges. Unsere Mandantin beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung. Unmittelbar nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte an und wertete anschließend die Ermittlungsergebnisse aus. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt Dietrich später unter Bezugnahme auf die Ermittlungsakte herausarbeiten, dass die emotionale Beziehung unserer Mandantin zu ihrem Bekannten in dessen Familie Konflikte ausgelöst hatte und die Strafanzeige gegen unsere Mandantin nicht ausschließbar eine Art Racheakt der Kinder des Verstorbenen darstellte. Nach weiterer Begründung regte Rechtsanwalt Dietrich daher an, das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich. Im Gegenzug sollte unsere Mandantin an eine gemeinnützige Einrichtung lediglich einen Geldbetrag von weniger als 1.000 € zahlen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Geldwäsche

16. April 2018: Verdacht der Geldwäsche durch Tätigkeit als Paketagentin – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Über ein Stellenangebot im Internet hatte unsere Mandantin einen Job als Paketagentin angenommen. Ihre Aufgabe war es, den Inhalt der zu ihr gesandten Pakete auf Vollständigkeit zu überprüfen und die Pakete anschließend weiterzuschicken. Dafür erhielt sie von ihrem Auftraggeber eine Vergütung und Paketscheine. Jedoch wurden die verschickten Waren durch Betrugstaten erlangt. Es bestand deshalb der Verdacht, dass unsere Mandantin durch ihre Tätigkeit als Paketagentin in Fälle von Geldwäsche involviert war. Unsere Mandantin beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich, sie gegen den Vorwurf der Geldwäsche zu verteidigen.

Unmittelbar nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich die umfangreichen Ermittlungsakten an und sah diese gründlich durch. Anschließend beantragte er gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies zunächst darauf hin, dass unsere Mandantin das Jobangebot über eine seriöse Plattform gefunden und angenommen hatte und auch ein schriftlicher Vertrag über die Tätigkeit als Paketagentin existierte. Zudem hob Rechtsanwalt Dietrich hervor, dass die Überprüfung von Paketen in anderen Staaten durchaus eine verbreitete Tätigkeit ist, insbesondere in den USA. In diesem Zusammenhang konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin diese Tätigkeit ernst nahm und keine Kenntnis davon hatte, dass die Waren aus Betrugstaten herrührten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin mangels hinreichenden Tatverdachts ein.