Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrugsvorwurf

04. März 2019: Freispruch bei Betrugsvorwurf

Unser Mandant hat bereits über 25 Eintragungen im Bundeszentralregister. Insbesondere gab es Vorstrafen wegen Betruges, Unterschlagung, Insolvenzverschleppung, Körperverletzung und Verstoß gegen die Abgabenordnung.

Wegen Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt stand unser Mandant unter Bewährung. Deshalb erhielt unser Mandant in einem neuen Verfahren neben der Anklageschrift auch die Aufforderung einen Rechtsanwalt zu benennen, der als Pflichtverteidiger bestellt werden sollte. Mit der Anklageschrift wandte sich unser Mandant an Rechtanwalt Dietrich. Nach der Anklage sollte unser Mandant eine GmbH als Gesellschafter übernommen haben. Die GmbH war Nutzer von zwei hochwertigen Fahrzeugen, die mittels Kredit abgezahlt werden sollten. Unser Mandant hatte sich gegenüber dem alten Gesellschafter verpflichtet, diese Ratenzahlung fortzuführen. Nach Übertragung der GmbH erfolgten aber keine weiteren Zahlungen. Die Bank kündigte deshalb den Kreditvertrag und forderte die Herausgabe der Fahrzeuge. Da eine Herausgabe nicht erfolgte, erstatte die Bank Strafanzeige gegenüber unseren Mandanten. In der durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant nicht zwingend von der Kündigung des Kreditvertrages gewusst haben müsste. Auch konnte nicht belegt werden, dass unser Mandant die Kontodaten der Bank erhalten habe. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Versicherungsbetrug

27. Februar 2019: Versicherungsbetrug – Einstellung in Verhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren bereits wiederholt vorbestraften und auch unter Bewährung stehenden Mandanten ein Verfahren wegen gemeinschaftlichen Betruges und Vortäuschen einer Straftat. Unser Mandant soll gemeinsam mit einem Bekannten am eigenen Auto einen Einbruch vorgetäuscht haben, bei welchem hochwertige Teile des KFZ entwendet worden sein sollen.

Bereits bei Aufnahme des angezeigten Diebstahls hatte der Polizeibeamte erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage unseres Mandanten. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Betruges gegenüber der Versicherung und Vortäuschen einer Straftat eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf die erheblichen Beweisschwierigkeiten und die voraussichtlich lange Verfahrensdauer hinweisen. Deshalb waren schließlich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen. Es droht in diesem Verfahren deshalb keine erneute Verurteilung und kein Bewährungswiderruf.

Fachanwalt Strafrecht: Warenbetrug

08. Februar 2019: Warenbetrug – Einstellung mangels Tatnachweis

Das Landeskriminalamt in Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Betruges gem. § 263 StGB. Hintergrund des Strafverfahrens war, dass im Internet Autoreifen auf den Namen des Geschädigten bestellt worden sind. Die Lieferung soll aber nicht an den Geschädigten, sondern an die Anschrift unseres Mandanten erfolgt sein.

Nach Auskunft von DHL soll auch unser Mandant die Reifen in Empfang genommen haben. Rechtsanwalt Dietrich wertete zunächst die Ermittlungsakte aus. Nach einer Besprechung mit unserem Mandanten gab Rechtsanwalt Dietrich eine schriftliche Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin ab. In dieser bestritt Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant die Bestellungen vorgenommen habe. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass nicht zu belegen sei, wer die Reifen tatsächlich bestellt habe. Auch könne nicht sicher geklärt werden, ob tatsächlich unser Mandant die Reifen in Empfang genommen habe, da man bei Entgegennahme keinen Ausweis vorlegen müsse. Aufgrund dieser Beweisschwierigkeiten stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das gegen unseren Mandanten wegen Betruges geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen Markengesetz

25. Januar 2019: Verstoß gegen Markengesetz - Einstellung

Durch das Hauptzollamt Dresen wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen § 143 Markengesetzt eingeleitet. Unser Mandant hatte als deutscher Internethändler in China größere Mengen an Elektroartikel bestellt, die sich als Produktfälschungen herausgestellt haben.

Nach der Beauftragung nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und erörterte die Sach- und Rechtslage mit unserem Mandanten. Danach wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In diesem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere dar, dass unserem Mandanten nicht ersichtlich gewesen sei, dass es sich um Produktfälschungen gehandelt hat. Die Staatsanwaltschaft stellt hierauf das Strafverfahren gegen unseren Mandanten ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung

14. Januar 2019: Gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung - niedrige Bewährungsstrafe

Unsere Mandantin hatte mit mehreren gestohlenen EC-Karten 37 Einkäufe im Einzelhandel getätigt. Zum Teil hatte sie EC Kartenbelege mit falschem Namen unterschrieben. Es ist ein Schaden von mehr als 5.000,00 € entstanden. Die Staatsanwaltschaft erhob deshalb Anklage vor dem Schöffengericht in Berlin Tiergarten. Unserer Mandantin wurde gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen. Die Anklage vor dem Schöffengericht erfolgte, weil die Staatsanwaltschaft Berlin von einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren ausging.

Eine Bewährungsstrafe wäre hier nicht möglich gewesen. Rechtsanwalt Dietrich ließ sich aufgrund der Straferwartung als Pflichtverteidiger beiordnen. In mehreren Gesprächen mit dem Gericht konnte Rechtsanwalt Dietrich die schlechte wirtschaftliche Situation unsere Mandantin zu den Tatzeitpunkten darstellen. In der angesetzten Verhandlung stellte Rechtsanwalt Dietrich umfassend das Leben unsere Mandantin dar. Insbesondere verwies er auf die deutliche Stabilisierung. Trotz der vielen Taten und des hohen Schadens wurde unsere Mandantin lediglich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Gewerbsmäßiger Betrug

14. Dezember 2018: Gewerbsmäßiger Betrug – Bewährungsstrafe

Der Bundeszentralregister (BZR) unserer Mandantin enthielt bereits 9 Vorstrafen. Unsere Mandantin wurde insbesondere wegen Urkundenfälschung, Diebstahl, Unterschlagung und Betrug wiederholt bestraft. Insgesamt gab es Verurteilungen wegen Betruges in über 60 Fällen. Unsere Mandantin hatte auch bereits wegen Betruges in Haft gesessen. Im vorliegenden Verfahren wurde unserer Mandantin vorgeworfen, das Vertrauen einer älteren Dame erschlichen zu haben. Die ältere Dame hatte in 28 Fällen unserer Mandantin darlehensweise Geld von über 60.000,00 € überlassen.

Diese Gelder wurden durch unsere Mandantin nicht zurückgezahlt. Aufgrund der Strafanzeige der Geschädigten wurde gegen unsere Mandantin ein Verfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges eingeleitet. Bereits im Ermittlungsverfahren konnte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren in die Länge ziehen. Trotzdem erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage. Zur ersten angesetzten Verhandlung ist unsere Mandantin nicht erschienen. Deshalb wurde ein Haftbefehl erlassen. Rechtsanwalt Dietrich besprach das weitere Vorgehen mit zuständigen Richterin am Amtsgericht. Er vereinbarte einen Termin, an dem sich meine Mandantin stellen würde. In diesem Termin wurde der Haftbefehl ohne eine Verhaftung aufgehoben. Da die Beweislage eindeutig war, legte Rechtsanwalt Dietrich im Namen unserer Mandantin in der weiteren Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten ein Geständnis ab. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte unsere Mandantin zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung aufgrund der vielen Vorstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Auch begann unsere Mandantin mit der Rückzahlung der Darlehensverpflichtung in monatlichen Raten in Höhe von 100,00 €. Im Weiteren besprach Rechtsanwalt Dietrich wiederholt das Verfahren mit dem zuständigen Richter am Landgericht Berlin. Die Berufungsverhandlung fand deshalb erst ca. ein Jahr nach der Verurteilung vor dem Amtsgericht statt. Die Vorwürfe lagen mittlerweile fünf Jahre zurück. Aufgrund des langen Zeitablaufs und der begonnen Rückzahlung wurde das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und – unter Protest der Geschädigten- unsere Mandantin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Geschädigte hatte noch vor dem Landgericht Berlin gefordert, dass unsere Mandantin ins Gefängnis gehen soll.

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug

13. Dezember 2018: Computerbetrug – Einstellung in Hauptverhandlung

Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten zunächst ein Strafverfahren wegen Unterschlagung geführt. Unser Mandant soll als Mitarbeiter eines Telefonanbieters mehrere Telefonverträge abgeschlossen haben. Zu den Verträgen gehörte auch immer die Lieferung eines hochwertigen Handys. Diese Handys ließ unser Mandant an seine Anschrift liefern. Nach der Lieferung kündigte unser Mandant die Verträge ohne die Handys zurückzugeben.

Deshalb erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage zunächst wegen Unterschlagung. Das Gericht ging entgegen der Anklageschrift bei diesem Sachverhalt nicht von einer Unterschlagung, sondern von Computerbetrugstaten aus. Rechtsanwalt Dietrich regte zunächst außerhalb der Hauptverhandlung an, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin war hierzu aufgrund des Gesamtschadens von fast 4.000,00 € nicht bereit. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf die positive Entwicklung unseres Mandanten verweisen. Auch stellt er da, dass ein Tatnachweis sehr aufwendig wäre. Insbesondere müsste das Gericht mehrere Zeugen aus ganz Deutschland laden. Deshalb war schließlich das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, dass Verfahren wegen Computerbetruges gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.