Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

31.Oktober 2018: Einstellung bei Prozessbetrug in Leipzig

Vor dem Landgericht Leipzig verklagte unsere Mandantin einen ehemaligen Vertragspartner auf Zahlung eines nicht unerheblichen Kaufpreises. Aufgrund der hohen Kaufreissumme fand das Verfahren vor dem Landgericht Leipzig statt.

Der Beklagte hatte vorgetragen, dass er den Kaufpreis bereits bar beglichen habe und legte eine angeblich vom Sohn unserer Mandantin unterzeichnete Quittung vor. Unsere Mandantin bestritt die Echtheit der Vollmacht und bestand darauf, dass die Unterschrift auf der Quittung gefälscht sei. Deshalb holte das Landgericht Leipzig ein Gutachten über die Echtheit der Unterschrift ein. Der Gutachter kam zum Ergebnis, dass keine Zweifel an der Echtheit der Quittung bestehen würden. Deshalb wurde die Klage unserer Mandantin durch das Landgericht Leipzig abgewiesen und das Landgericht erstattete Strafanzeige wegen Prozessbetruges bei der Staatsanwaltschaft Leipzig. Nach Erhalt der Vorladung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich schriftlich an die Staatsanwaltschaft Leipzig und wies auf die Schwachstellen in der Ermittlungsakte hin. Rechtsanwalt Dietrich konnte hierdurch erreichen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Prozessbetruges wegen Geringfügigkeit ohne Auflage einstellte

Fachanwalt Strafrecht: gewerbsmäßiger Betrug

19. September 2018: Gewerbsmäßiger Betrug – trotz einschlägiger Vorstrafen lediglich Bewährungsstrafe in Berufungsverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte mehrere Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen gewerbsmäßigen Betruges. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich zuerst das Vertrauen von mehreren Frauen erschlichen zu haben und sie dann unter Vorspiegelung eigener finanzieller Engpässe dazu bewegt zu haben, ihm insgesamt mehr als 25.000 € zu leihen. Unser Mandant war seiner Rückzahlungspflicht jedoch mehrfach nicht nachgekommen, sodass die Frauen schließlich Strafanzeige erstatteten. In der Vergangenheit war unser Mandant aufgrund eines solchen Verhaltens bereits mehrfach wegen Betruges verurteilt worden und hatte mehrere Jahre im Gefängnis gesessen.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich in einem Verfahren die Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt hatte, verteidigte er unseren Mandanten zunächst gegen den erhobenen Betrugsvorwurf vor dem Amtsgericht. Dort befragte Rechtsanwalt Dietrich die Hauptbelastungszeugin ausführlich zu dem Tathergang. Unter Bezugnahme auf die Ermittlungsergebnisse und die Aussagen der Zeugin konnte Rechtsanwalt Dietrich im Ergebnis glaubhaft darlegen, dass unser Mandant zu keinem Zeitpunkt mit Täuschungsabsicht gehandelt hatte. Vielmehr sei unser Mandant stets davon ausgegangen, das geliehene Geld zurückzahlen zu können. In diesem ersten Verfahren wurde unser Mandant daher freigesprochen. In einem weiteren Verfahren war das Amtsgericht jedoch von der Schuld unseres Mandanten, auch wegen des gleichen Vorgehens wie in früheren Fällen, überzeugt und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen dieses Urteil Berufung ein, sodass es zu einer Verhandlung vor dem Landgericht Berlin kam. Dort konnte Rechtsanwalt Dietrich noch einmal herausarbeiten, dass die früheren Verurteilungen unseres Mandanten bereits viele Jahre zurücklagen und sich unser Mandant mittlerweile weiter positiv verändert habe. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass unser Mandant bereit sei, das geliehene Geld teilweise an die Betroffenen zurückzuzahlen. Durch seinen Vortrag erreichte Rechtsanwalt Dietrich vor dem Landgericht, dass die vom Amtsgericht verhängte Freiheitsstrafe trotz der einschlägigen Vorstrafen unseres Mandanten zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant war froh, dass er dadurch die Haft nicht antreten musste, sondern in Freiheit blieb.

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

17. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug - Einstellung in Hauptverhandlung in Königs Wusterhausen

Gegen unsere Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Cottbus ein Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetruges in Höhe von 5000 Euro geführt. 

Unsere Mandantin hatte dem Jobcenter Dahme-Spreewald in Königs Wusterhausen nicht mitgeteilt, dass sie nach Berlin gezogen sei. Auch nachdem sie bereits in Berlin lebte, hatte sie beim Jobcenter in Königs Wusterhausen einen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt. Insgesamt hatte unsere Mandantin Leistungen in Höhe von fast 5.000 € zu Unrecht erhalten. Rechtsanwalt Dietrich konnte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unserer Mandantin gehandelt habe. Auch sei sie von ihrem damaligen Lebensgefährten unter Druck gesetzt worden. Mittlerweile hatte unsere Mandantin begonnen, den Schaden in kleinen Raten an das Jobcenter Dahme-Spreewald zurückzuzahlen. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen war deshalb bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen. Für einen Sozialleistungsbetrug sieht § 263 StGB als Strafmaß Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Fachanwalt Strafrecht: Eingehungsbetrug – Einstellung im Ermittlungsverfahren

30. August 2018: Fachanwalt Strafrecht: Eingehungsbetrug – Einstellung im Ermittlungsverfahren

Unsere Mandantin wurde durch den Inhaber eines Sportstudios in Chemnitz angezeigt, einen Betrug begangen zu haben. Bei seiner Anzeige reichte er einen durch unsere Mandantin unterschriebenen Mitgliedsvertrag über einen Zeitraum von zwei Jahren ein. Auf diesen Vertrag hatte unsere Mandantin keine Zahlungen geleistet. 

Auf diesen Vertrag hatte unsere Mandantin keine Zahlungen geleistet. Deshalb wurde durch die Staatsanwaltschaft Zwickau gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Betrugs eingeleitet. Unsere Mandantin meldete sich per Mail bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte gab Rechtsanwalt Dietrich eine umfangreiche Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Zwickau ab. In dieser legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unsere Mandantin lediglich ein Probeabo abschließen wollte. Offenbar hatte man ihr bei Vertragsschluss die Mitgliedschaft untergeschoben. Die Staatsanwaltschaft Zwickau schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

20. August 2018: Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung – Einstellung im Berufungsverfahren

Die BVG in Berlin hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, weil er in einer U-Bahn auf dem Bahnhof Friedrichstraße in Berlin Mitte mit einem gefälschten Fahrschein erwischt worden ist. Er hatte bei der Kontrolle einen InterCity Hotel Zimmerausweis vorgelegt. Dieser gestattet innerhalb des Geltungszeitraumes die Nutzung der BVG. Dieser Ausweis war wiederholt im Gültigkeitszeitraum überschrieben worden. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Betrugs und Urkundenfälschung eingeleitet.

Problematisch war, dass unser Mandant bereits im selben Jahr durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. In diesem Verfahren hatte sich unser Mandant selber verteidigt. Die Amtsanwaltschaft Berlin war wegen der Vorstrafe nicht bereit, das Verfahren einzustellen, sondern beantragte einen Strafbefehl. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. Auch das Amtsgericht Tiergarten sah sich aufgrund der Vorverurteilung nicht in der Lage, das Verfahren einzustellen. Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung ein. In der Berufungsverhandlung über zwei Jahre nach dem Tatvorwurf konnte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht Berlin und die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, dass sich unser Mandant stabilisiert habe. Insbesondere mache er gegenwärtig eine Umschulung im sozialen Bereich. Deshalb würde ein weiterer Eintrag im Bundeszentralregister unweigerlich zu beruflichen Konsequenzen führen, da regelmäßig ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Deshalb wurde das Verfahren nach über zwei Jahren eingestell

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

25. Juli 2018: Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe bei Betrug trotz dreifachen Bewährungsbruchs

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) erhob vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) Anklage gegen unseren Mandanten, weil ihm vorgeworfen wurde, unmittelbar nach seiner Haftentlassung vier weitere Betrugstaten, insbesondere Sozialleistungsbetrug, begangen zu haben. Im Bundeszentralregister sind bereits 17 Eintragungen vorhanden. Insbesondere wurde unser Mandant bereits wegen Körperverletzung, Trunkenheitsfahrt, Beleidigung, Sachbeschädigung, Diebstahl und überwiegend wegen Betruges bestraft. Er hat mehrmals im Gefängnis gesessen.

Unser Mandant stand in drei weiteren Verfahren unter Bewährung. Aufgrund der Straferwartung erhielt unser Mandant vom Amtsgericht neben der Anklage ein Schreiben, in welchem im mitgeteilt wurde, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegen würde und er deshalb einen Pflichtverteidiger erhalten sollte. Mit diesem Schreiben meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt zeigte sich als Verteidiger an und nahm Akteneinsicht. Im Anschluss besprach Rechtsanwalt Dietrich den Akteninhalt mit unserem Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten umfangreich auf die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) vor. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) davon überzeugen, dass sich unser Mandant wirtschaftlich stabilisiert habe. Mittlerweile hatte er seit einigen Monaten einen neuen Job. Trotz der offenen drei Bewährungen war deshalb das Gericht bereit, unseren Mandanten nochmals zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. Unser Mandant muss deshalb nicht wieder in Gefängnis.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

29. Mai 2018: Strafverfahren wegen Bestellbetruges mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über das Internet teure Basecaps bestellt und diese nicht bezahlt zu haben. Die Staatsanwaltschaft führte deshalb Ermittlungen wegen Betruges. Nachdem die Wohnung unseres Mandanten in dessen Abwesenheit von der Polizei durchsucht worden war, meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn als Strafverteidiger. Rechtsanwalt Dietrich nahm umgehend Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und wertete anschließend die Ergebnisse der umfangreichen Aktenbände aus.

In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Aussagen des Hauptbelastungszeugen nicht glaubhaft seien, da sie aus Rache nach einem Streit mit unserem Mandanten um eine gemeinsame Freundin gemacht wurden. Ferner rief Rechtsanwalt Dietrich noch einmal in Erinnerung, dass bei unserem Mandanten auch keine Basecaps gefunden worden waren. Nachdem die Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt weitere Zeugen befragt hatte, rügte Rechtsanwalt Dietrich das Vorgehen der Ermittlungsbehörden und stellte klar, dass die Zeugen sich zwischenzeitlich abgesprochen haben könnten und zudem durch das bisherige in den Akten dokumentierte Verteidigungshandeln mittelbar in ihren Aussagen beeinflusst worden seien. Daher bestünde trotz der umfangreichen und belastenden Zeugenaussagen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten. Die Staatsanwaltschaft folgte schließlich dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.