Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

29. Mai 2018: Strafverfahren wegen Bestellbetruges mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über das Internet teure Basecaps bestellt und diese nicht bezahlt zu haben. Die Staatsanwaltschaft führte deshalb Ermittlungen wegen Betruges. Nachdem die Wohnung unseres Mandanten in dessen Abwesenheit von der Polizei durchsucht worden war, meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn als Strafverteidiger. Rechtsanwalt Dietrich nahm umgehend Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und wertete anschließend die Ergebnisse der umfangreichen Aktenbände aus.

In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Aussagen des Hauptbelastungszeugen nicht glaubhaft seien, da sie aus Rache nach einem Streit mit unserem Mandanten um eine gemeinsame Freundin gemacht wurden. Ferner rief Rechtsanwalt Dietrich noch einmal in Erinnerung, dass bei unserem Mandanten auch keine Basecaps gefunden worden waren. Nachdem die Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt weitere Zeugen befragt hatte, rügte Rechtsanwalt Dietrich das Vorgehen der Ermittlungsbehörden und stellte klar, dass die Zeugen sich zwischenzeitlich abgesprochen haben könnten und zudem durch das bisherige in den Akten dokumentierte Verteidigungshandeln mittelbar in ihren Aussagen beeinflusst worden seien. Daher bestünde trotz der umfangreichen und belastenden Zeugenaussagen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten. Die Staatsanwaltschaft folgte schließlich dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

19. April 2018: Betrug mit Schaden von fast 30.000 € - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Nach dem Tod eines ihrer Bekannten soll unsere Mandantin die EC-Karte und die auf einem Zettel notierte PIN des Verstorbenen an sich genommen haben. Anschließend soll unsere Mandantin an verschiedenen Geldautomaten in Berlin-Lichtenrade über mehrere Tage hinweg fast 30.000 € von dem Konto des Verstorbenen abgehoben haben. Die Erben des Verstorbenen verdächtigten unsere Mandantin dieser Tat, weil sie sich um den Erblasser zuletzt regelmäßig gekümmert und somit auch Zugang zu seinem Haus hatte.

Nachdem die Erben unsere Mandantin bei der Polizei angezeigt hatten, führte die Staatsanwaltschaft gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges. Unsere Mandantin beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung. Unmittelbar nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte an und wertete anschließend die Ermittlungsergebnisse aus. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt Dietrich später unter Bezugnahme auf die Ermittlungsakte herausarbeiten, dass die emotionale Beziehung unserer Mandantin zu ihrem Bekannten in dessen Familie Konflikte ausgelöst hatte und die Strafanzeige gegen unsere Mandantin nicht ausschließbar eine Art Racheakt der Kinder des Verstorbenen darstellte. Nach weiterer Begründung regte Rechtsanwalt Dietrich daher an, das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich. Im Gegenzug sollte unsere Mandantin an eine gemeinnützige Einrichtung lediglich einen Geldbetrag von weniger als 1.000 € zahlen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Geldwäsche

16. April 2018: Verdacht der Geldwäsche durch Tätigkeit als Paketagentin – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Über ein Stellenangebot im Internet hatte unsere Mandantin einen Job als Paketagentin angenommen. Ihre Aufgabe war es, den Inhalt der zu ihr gesandten Pakete auf Vollständigkeit zu überprüfen und die Pakete anschließend weiterzuschicken. Dafür erhielt sie von ihrem Auftraggeber eine Vergütung und Paketscheine. Jedoch wurden die verschickten Waren durch Betrugstaten erlangt. Es bestand deshalb der Verdacht, dass unsere Mandantin durch ihre Tätigkeit als Paketagentin in Fälle von Geldwäsche involviert war. Unsere Mandantin beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich, sie gegen den Vorwurf der Geldwäsche zu verteidigen.

Unmittelbar nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich die umfangreichen Ermittlungsakten an und sah diese gründlich durch. Anschließend beantragte er gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies zunächst darauf hin, dass unsere Mandantin das Jobangebot über eine seriöse Plattform gefunden und angenommen hatte und auch ein schriftlicher Vertrag über die Tätigkeit als Paketagentin existierte. Zudem hob Rechtsanwalt Dietrich hervor, dass die Überprüfung von Paketen in anderen Staaten durchaus eine verbreitete Tätigkeit ist, insbesondere in den USA. In diesem Zusammenhang konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin diese Tätigkeit ernst nahm und keine Kenntnis davon hatte, dass die Waren aus Betrugstaten herrührten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

08. Dezember 2017: Beleidigung von Mitarbeitern des Ordnungsamtes – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Unser Mandant hatte im Rahmen der Parkraumüberwachung in Berlin-Friedrichshain ein „Knöllchen“ erhalten, weil er mit seinem Auto mehr als 20 Minuten im absoluten Halteverbot stand. Als unser Mandant die Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor Ort antraf, äußerte er sein Unverständnis über die Maßnahme und bat darum, den Strafzettel zurückzunehmen. Weil sich die Mitarbeiter des Ordnungsamtes aber nicht von der Verhängung des Bußgeldes abbringen ließen, soll unser Mandant geflucht und in Richtung der Mitarbeiterin die Worte „kleine Nutte“ gesagt haben, wodurch sich diese beleidigt fühlte.

Unmittelbar nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Verteidigung unseres Mandanten übernommen hatte, forderte er die Ermittlungsakte an und wertete das Ermittlungsergebnis aus. Anschließend wandte er sich an die zuständige Amtsanwaltschaft Berlin und regte an, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte anhand der Ermittlungsakte darlegen, dass die Konfrontation nicht allein von unserem Mandanten ausging, sondern auch seitens der Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei der Kontrolle eine aufgereizte Stimmung erzeugt wurde. Schließlich waren die Amtsanwaltschaft und das zuständige Amtsgericht bereit, dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu folgen und das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

27. Oktober 2017: Warenbetrug im Wert von über 3.000 € - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Unser Mandant arbeitete in Brandenburg als Kassierer in einem Supermarkt. Mit seinen Angehörigen vereinbarte er, die von ihnen ausgewählten Waren an der Kasse nicht abzurechnen, sondern den Scanner der Kasse zu verdecken. Bis zur Entdeckung der Tat wurden dadurch nachweislich Waren im Wert von über 3.000 € nicht ordnungsgemäß abkassiert. Beobachtet wurde dies von mehreren Angestellten, deren Aussagen unseren Mandanten stark belasteten.

Nachdem der Supermarkt unserem Mandanten fristlos gekündigt und Strafanzeige wegen Betruges erstattet hatte, wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte nach seiner Mandatierung bei der Staatsanwaltschaft Potsdam die Ermittlungsakte an. Nach sorgfältiger Lektüre der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Potsdam, in welchem er auf entlastende Umstände hinwies. So konnte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft insbesondere die schwierige Situation unseres Mandanten klarmachen. Unter Hinweis darauf, dass unser Mandant während seiner bereits sechsjährigen Anstellung in dem Supermarkt bislang nicht negativ aufgefallen war, konnte Rechtsanwalt Dietrich in diesem Zusammenhang glaubhaft darlegen, dass die unkorrekte Abrechnung der Waren ein Fehltritt war, den unser Mandant ehrlich bedauert. Gleichzeitig wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass dem Supermarkt kein Schaden entstanden ist, da sämtliche Waren im Geschäft verblieben sind. Rechtsanwalt Dietrich betonte in seinem Schriftsatz, dass die Schuld unseres Mandanten insgesamt als gering anzusehen sei, die Konsequenzen des Strafverfahrens hingegen die berufliche Zukunft unseres Mandanten gefährdeten. Aus diesen Gründen regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich trotz des hohen Warenwertes von über 3.000 € auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: eBay-Betrug

21. September 2017: Vorwurf des eBay Betrugs wegen Verkaufs und Zurückbehaltens eines iPhones - Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unserem Mandanten wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vorgeworfen, auf der Plattform eBay ein iPhone verkauft und dieses nach Eingang der Kaufbetrags nicht an den Käufer versandt zu haben. Weil unser Mandant häufig den Wohnsitz wechselte, dauerte es über vier Jahre, bis der ausgefertigte Strafbefehl unserem Mandanten zugestellt werden konnte.

Rechtsanwalt Dietrich argumentierte in der Hauptverhandlung, dass das Strafbedürfnis des Staates vier Jahre nach dem Vorfall kaum mehr bestehe. Auch weckte er bei Gericht und Amtsanwaltschaft Zweifel, ob unser Mandant das iPhone tatsächlich nicht versandt hatte, oder es nicht vielmehr erst beim Transport abhanden gekommen war.

Obwohl der Strafbefehl noch einen Geldstrafe in Höhe von 1.000,00 - vorgesehen hatte, einigten sich die Beteiligten auf eine Geldauflage - an eine gemeinnützige Einrichtung in Höhe von lediglich 500,00. Unser Mandant war sehr erleichtert, dass er nun in Bezug auf den vorgeworfenen eBay-Betrug als unschuldig gilt und somit keinen Eintrag im Bundeszentralregister erhielt und darüber hinaus die Sanktion um die Hälfte reduziert werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

07. Juni 2017: Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen - Einstellung mangels Tatverdacht

Im Winter 2016 ging beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Amt für Gesundheit und Soziales, ein anonymes Schreiben ein. Darin wurde unserem Mandanten, einem Geschäftsführer eines Pflegebetriebes, vorgeworfen, er würde Pflegeleistungen abrechnen, obwohl die Patienten gar nicht pflegebedürftig seien. Vielmehr arbeite jedenfalls eine der Patientinnen schwarz in einem Backshop, was unser Mandant auch wüsste, da er sie morgens gelegentlich zu Arbeit begleite.

Zwei Mitarbeiterinnen des Bezirksamts besuchten daraufhin inkognito den bezeichneten Backshop. Sie trafen dort tatsächlich die angebliche Patientin an und protokollierten über eine Stunde lang sämtliche Tätigkeiten, die die Patientin vornahm.

Um ganz sicher zu gehen, ob es sich bei der Patientin um die Leistungsberechtigte handelte, luden sie sie unter einem Vorwand zu einem Besprechungstermin in die Behörde.

Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden stellte sich die Angelegenheit als strafbarer Abrechnungsbetrug dar, weil der Pflegebetrieb Pflegeleistungen abgerechnet hatte, obgleich die Patientin dieser nicht bedurfte - die Leistungen also offensichtlich auch nicht erbracht worden waren. Insbesondere warfen sie unserem Mandanten vor, dass er den nicht pflegebedürftigen Zustand seiner Patientin gekannt haben musste, weil er seine Patientin zu Begutachtungsterminen und anderen Behördengängen begleitet hatte und zeitweise auch Pflegeleistungen erbracht haben soll.

Nachdem unser Mandant die Vorladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hatte, nahm er Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Rechtsanwalt Dietrich setzt sich nach Akteneinsicht mit der Staatsanwaltschaft Berlin in Verbindung und beantragte in einem ausführlichen Schriftsatz die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises. Insbesondere sei unserem Mandanten nicht nachzuweisen, aufgrund welcher Tatsachen unserem Mandanten die behauptete fehlende Pflegebedürftigkeit seiner Patientin bekannt gewesen sein sollte.

Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass der Pflegebetrieb mit 22 Mitarbeitern ca. 100 Patienten versorge und es nicht in den Aufgabenbereich des Geschäftsführers zähle zu überprüfen, ob die Bedarfsfeststellungen einzelner Patienten mit deren tatsächlichen Pflegebedarfen übereinstimmen. Weiterhin führte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin aus, dass die Pflegeleistungen aufgrund der bestehenden Pflegebedarfsfeststellung erbracht worden seien. Sollte die Patientin die erfahrene Gutachterin über ihre Pflegebedürftigkeit getäuscht haben, so könne auch von einem Geschäftsführer nicht erwartet werden, tatsächliche von vorgespiegelter Pflegebedürftigkeit unterscheiden zu können.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich im Ergebnis den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ohne Auflagen ein.