Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / gefälschtes Semesterticket / Betrug

04. November 2016: Fälschung eines Semestertickets - Einstellung im Ermittlungsverfahren

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in einem Regionalexpress auf der Strecke Worms-Mainz im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle ein gefälschtes Semesterticket vorgezeigt zu haben, um so den Fahrpreis einzusparen. Durch herbeigerufene Bundespolizisten wurde unsere Mandantin zum Bundespolizeirevier Mainz verbracht. Dort fanden die Bundespolizisten bei einer Durchsuchung unserer Mandantin weitere gefälschte, abgelaufene Semestertickets. Aufgrund dieses Fundes gingen Polizei und Staatsanwaltschaft davon aus, dass unsere Mandantin bereits seit vielen Jahren mit gefälschten Semestertickets öffentliche Verkehrsmittel nutzt.

Rechtsanwalt Dietrich nahm nach Mandatsübernahme Akteneinsicht und bereitete gemeinsam mit unserer Mandantin eine Stellungnahme vor. Hierin verwies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf das freundliche und kooperative Verhalten unserer Mandantin gegenüber dem Zugpersonal. Auch verwendete unsere Mandantin kein Spezial- sondern normales Druckerpapier, was aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich für eine geringe kriminelle Energie spreche. Schließlich verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass die Universität Fälschungen begünstigte, da sie auf Hologramme oder sonstige Sicherheitsmerkmale verzichte. All dies spreche für eine geringe Schuld.

Die Staatsanwaltschaft Mainz folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren, wie angeregt, gegen Zahlung einer Geldauflage im Ermittlungsverfahren ein. Unsere Mandantin war sehr erleichtert darüber, dass sie weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / Schwarzfahren / Betrug

29. August 2016: Schwarzfahren mit gefälschter Bahncard 100 - Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, während einer Fahrt mit dem ICE zwischen Berlin und Hannover zum Nachweis der Entrichtung des Fahrpreises eine Bahncard 100 vorgelegt zu haben, die komplett gefälscht gewesen sein soll. Unser Mandant soll hierzu die abgelaufene Bahncard seiner Lebensgefährtin verwendet und mit neuer Folie und neuen Daten bedruckt haben. Dass unser Mandant beruflich Folienbeschichtungen herstellt, stützte den Verdacht der Urkundenfälschung zusätzlich.

Um eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung, Betrug und Erschleichen von Leistungen zu verhindern, schlug Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft vor, einen kooperativen Weg der Verfahrenserledigung zu wählen. Rechtsanwalt Dietrich verwies unter anderem darauf, dass sich unser Mandant bei der Kontrolle gegenüber dem Personal freundlich und kooperativ verhalten und die Bahncard freiwillig herausgegeben hatte. Zudem habe er seinen korrekten Daten angegeben, was die Feststellung erheblich erleichtert hatte, und den erhöhten Fahrpreis für die zurückgelegte Fahrstrecke gezahlt.

Im Ergebnis stellte die Amtsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant gilt in Bezug auf die vorgeworfene Handlung weiter als unbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

26. August 2016: Warenbetrug - Bewährungsstrafe in Berufungsinstanz

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung. Hintergrund der Verurteilung war die Bestellung in einem Möbelhaus in Berlin Marzahn. Unser Mandant hatte nach Lieferung der Möbel diese nicht bezahlt. Unser Mandant war bereits 16 Mal in der Vergangenheit überwiegend wegen Betruges verurteilt worden. Er hatte wiederholt mehrjährige Freiheitsstrafen erhalten, wobei die höchste Strafe wegen Betruges vier Jahre Freiheitsstrafe betragen hatte. Unser Mandant ist zunächst davon ausgegangen, vor dem Amtsgericht eine Bewährungsstrafe zu erhalten. Das Amtsgericht sah sich hierzu insbesondere aufgrund der Vorverurteilungen nicht in der Lage. Nach der Verurteilung durch das Amtsgericht wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Berufung ein, und wandte sich dann an den zuständigen Richter vom Landgericht Berlin. Rechtsanwalt Dietrich legte hier dar, dass sich unser Mandant deutlich stabilisiert habe. Familiär und beruflich sei die Situation nicht mehr vergleichbar, wie zur Zeit der Tatbegehung. Das Landgericht Berlin konnte zunächst aufgrund der Vorstrafensituation keine große Hoffnung machen. In der ersten Verhandlung vor dem Landgericht legte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche aufbereitete Unterlagen vor, aus denen sich die berufliche und familiäre Veränderung ergab. Die Staatsanwaltschaft Berlin blieb trotz dieser Unterlagen dabei, keine Bewährungsstrafe zu beantragen. Das Landgericht forderte von unserem Mandanten weitere Nachweise, die durch unseren Mandanten bis zum zweiten Termin zur Verfügung gestellt wurden. Aufgrund dieser Unterlagen und des Gesamteindrucks wurde das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten aufgehoben und unser Mandant zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug

24. Februar 2016: Versicherungsbetrug - Einstellung bei unrechtmäßigem Bezug von Krankentagegeld

Unsere Mandantin betreibt eine Versicherungsagentur und hatte als selbstständige Gewerbetreibende über jeweils mehrere Monate Krankentagegeld wegen Arbeitsunfähigkeit bezogen, obwohl sie in diesem Zeitraum zugleich ihre berufliche Tätigkeit ausgeübt haben soll. Die Rückforderung der privaten Krankenversicherung unserer Mandantin betrug letztlich über 270.000 - . Zudem stellte die Versicherung Strafanzeige und regte bei der Staatsanwaltschaft die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Versicherungsbetruges gegen unsere Mandantin an.

Die Staatsanwaltschaft wandte sich daraufhin an sämtliche Versicherungsunternehmen, für die unsere Mandantin Versicherungen vermittelt hatte und ersuchte Auskunft darüber, ob sie in dem zu untersuchenden Zeitraum als Versicherungsvermittlerin tätig war und mit Kunden Versicherungsverträge abgeschlossen hat.

Hierauf nun beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach Einsicht in die Ermittlungsakte und die Versicherungsunterlagen umgehend Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Er stellte klar, dass der Nachweis einer Berufsausübung unserer Mandantin in dem in Betracht gezogenen Zeitraum nicht geführt werden kann, da sie während dieser Zeit über Mitarbeiter verfügte, die als Erfüllungsgehilfen für sie tätig waren. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass umfangreiche weitere Ermittlungen notwendig seien. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin gegen eine geringe Geldauflage ein.

Das Gewerbe der Versicherungsvermittlung ist erlaubnispflichtig und setzt u. a. eine persönliche Zuverlässigkeit voraus. Diese ist bei einschlägiger strafrechtlicher Verurteilung nicht mehr gegeben. Im Falle einer Verurteilung hätte unsere Mandantin daher ihren Beruf als Versicherungsvermittlerin nicht mehr ausüben können.

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei und eBay-Betrug

25. Januar 2016: Hehlerei durch Verkauf eines gestohlenen Handys - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400,00 - verurteilt. Dem Strafbefehl lag zugrunde, dass unser Mandant ein iPhone5 von einem Dritten angekauft haben soll, der das Telefon gefunden, den Fund aber nicht gemeldet haben soll. Sodann soll unser Mandant das Smartphone auf der Plattform eBay-Kleinanzeigen unter der Bezeichnung - Apple iPhone 5 - 64 GB? angeboten und an einen gewerblichen Handyverleiher verkauft haben. Tatsächlich soll das Mobiltelefon lediglich eine Speicherkapazität von 16 GB aufgewiesen haben.

Dies soll dem Käufer jedoch erst später im Wege der Recherche auf einem Online-Portal durch Angabe der IMEI-Nummer bewusst geworden sein, weil das iPhone im Zeitpunkt der Übergabe einen Softwarefehler angezeigt haben soll, der einen Zugriff auf die Gerätedaten unmöglich machte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin und des Amtsgerichts Tiergarten soll sich unser Mandant aufgrund dieses Sachverhalts wegen Hehlerei und Betrugs strafbar gemacht haben.

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Mandatsübernahme in einem ausführlichen Schriftsatz mit den Tatvorwürfen auseinander und weckte erhebliche Zweifel daran, dass sich unser Mandant wie vorgeworfen strafbar gemacht haben soll.

So führte er zunächst aus, dass es hinsichtlich des Hehlerei-Vorwurfs nicht fernliege, dass das gefundene Handy zum Zeitpunkt nicht mehr im Eigentum des ursprünglichen Inhabers stand, weil dieser das Handy möglicherweise nicht verloren sondern es aufgrund des Softwarefehlers schlicht weggeworfen und so das Eigentum aufgegeben hat (sog. Dereliktion). Doch wenn an dem Handy kein Eigentum mehr bestand, scheide auch der Hehlerei-Vorwurf aus.

Hinsichtlich der zu hoch angegebenen Speichergröße des iPhones, die regelmäßig erhebliche Auswirkung auf dessen Wert hat, führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant diesen Wert durch Angabe der IMEI-Nummer auf einem entsprechenden Portal recherchiert hat, da er auf das Handy selbst nicht zugreifen konnte. Obgleich dies ein üblicher Weg ist, konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Recherche verschiedener Handyportale zeigen, dass sich die Werte der Speichergröße durchaus unterscheiden, die Portale also den Wert nicht immer korrekt angeben. Daher sei es nicht ausgeschlossen, dass unserem Mandanten bei dessen Vorab-Überprüfung tatsächlich der geschilderte Wert von 64 GB angegeben worden sei.

Zudem sei nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich zu berücksichtigen, dass den gewerblichen Handy-Verleiher eine besondere Sorgfaltspflicht beim Ankauf von Mobiltelefonen über eine Plattform wie eBay-Kleinanzeigen treffe, gerade die Speichergröße selbst vor Abschluss des Kaufvertrags zu überprüfen.

Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich all diesen Erwägungen an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage, die weit unter der ursprünglich festgesetzten Geldstrafe lag, ein. Unser Mandant war darüber sehr erleichtert, da er nun weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei / Betrug

06. Oktober 2015: Hehlerei und - Schrottfrisierung? - Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Gegen unseren Mandanten wurde ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei geführt. In dessen Ergebnis wurde unserem Mandanten vorgeworfen, gestohlene und verunfallte Fahrzeuge aufgekauft und verwertet zu haben. So soll er den Fahrzeugen u. a. Airbag-Steuergeräte entnommen und über die Plattform ebay verkauft haben. Ein entsprechendes Verhalten ist als Hehlerei und Betrug strafbar.

Zudem soll unser Mandant mithilfe von Fahrzeugbriefen verunfallter Fahrzeuge gestohlene Fahrzeuge mit einer neuen Identität ausgestattet haben, um sie sodann gewinnbringend veräußern zu können.

Dies wird zumeist als - Schrottfrisierung? bezeichnet.

Im Rahmen einer Durchsuchung der Gewerberäume unseres Mandanten wurde darüber hinaus ein Motorroller gefunden, dessen Motor als gestohlen gemeldet war.

Unser Mandant nahm nach Bekanntwerden des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich sogleich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung und nahm Akteneinsicht. Aufgrund der zusammengetragenen Beweismittel und Indizien und weil unser Mandant in der Vergangenheit bereits wiederholt von der Polizei mit ähnlichen Delikten in Verbindung gebracht worden war, erschien eine Verurteilung im Falle einer Anklageerhebung wahrscheinlich. Daher schlug Rechtsanwalt Dietrich in einem ausführlichen Schriftsatz und einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft war mit diesem Verfahren einverstanden und gewährte zudem absprachegemäß die Möglichkeit zur Ratenzahlung. Nach Zahlung von sechs niedrigen Monatsraten wurde das Verfahren schließlich eingestellt.

Mit diesem Ergebnis war angesichts des Umfanges der in der Verfahrensakte zusammengetragenen Ermittlungsergebnisse der Polizei und Staatsanwaltschaft, die schließlich vier Bände füllten, zunächst nicht zu rechnen gewesen.

Fachanwalt Strafrecht: eBay-Betrug

03. Juli 2015: eBay-Betrug - Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, bei eBay ein iPad eingestellt zu haben und das Gerät nach Zahlungseingang auf dem Konto des Bruders unseres Mandaten nicht an den Höchstbietenden versandt, sondern für sich behalten und sich auf diese Weise wegen Betrugs strafbar gemacht zu haben. Der Geschädigte konnte im Rahmen der Anzeige bei der Polizei einen umfangreichen E-Mail-Schriftverkehr vorlegen, den er mit unserem Mandanten geführt haben will. Dabei setzte sich die E-Mail-Adresse aus dem Vor- und Nachnamen unseres Mandanten zusammen.

Nach Vorladung durch die Polizei machte unser Mandant von seinem Schweigerecht Gebrauch und vereinbarte einen Termin in der Strafrechtskanzlei Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und erhielt alsbald die Ermittlungsakte. Rechtsanwalt Dietrich stellte fest, dass es der Polizei nicht möglich war, die E-Mail-Adresse, mit welcher die umfangreiche - und für Betrugsfälle typische - vertröstende? - Korrespondenz geführt worden war, in Bezug auf ihren Inhaber zu verifizieren.

In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft legte Rechtsanwalt Dietrich zudem dar, dass das Konto nicht dem Bruder unseres Mandanten gehörte, sondern einem Dritten, der vor einigen Jahren einmal bei unserem Mandanten gewohnt hatte und seitdem wiederholt wegen unklarer Zahlungseingänge auf seinem Konto aufgefallen war. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich war unser Mandant nach alldem der vorgeworfenen Straftat nicht hinreichend verdächtig. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Auffassung an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.