Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Urkundenfälschung / Untreue / Diebstahl

29. Juni 2015: Vorwurf Betrug, Urkundenfälschung, Untreue, Diebstahl - Freispruch

Unsere Mandantin meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem sie eine Anklage wegen Betrug , Urkundenfälschung, Diebstahl und Untreue erhalten hatte. Dieser Anklage lag zugrunde, dass unsere Mandantin von ihrem ehemaligen Lebensgefährten angezeigt worden war, mehrere Straftaten zu seinen Lasten begangen zu haben. Der ehemalige Lebensgefährte soll z.B. unserer Mandantin 4.000,00 - übergeben haben, weil sie ihm eine gefälschte Kündigung ihres Wohnungsvermieters wegen Zahlungsrückständen vorgelegt habe. Durch die Übergabe des Geldes sollte die Kündigung abgewendet werden. In Wirklichkeit bestanden keine Zahlungsrückstände.

Die gefälschte Kündigung und die Aussagen einer ehemaligen Freundin unsere Mandantin belasteten unsere Mandantin stark.

Die ehemalige Freundin bestätigte, bei dem Gespräch zwischen Mandantin und ehemaligen Lebenspartner anwesend gewesen zu sein. Unsere Mandantin hatte auch die Buchhaltung für den Betrieb ihres ehemaligen Lebenspartners übernommen. Im Rahmen dieser Tätigkeit soll sie fast 15.000,00 - veruntreut haben. Die Beträge wurden an drei Tagen vom Geschäftskonto auf das Konto unsere Mandantin überwiesen. Nach der Trennung von ihrem ehemaligen Lebenspartner soll unsere Mandantin noch Gegenstände im Werte von mehreren tausend Euros aus der Firma entwendet haben. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unsere Mandantin intensiv auf die anstehende Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung führte Rechtsanwalt Dietrich zunächst aus, dass sich unsere Mandantin entgegen der Ausführungen des ehemaligen Lebensfährten von ihm getrennt habe. Da der Lebensgefährte diese Trennung nicht verkraftet habe, habe er angefangen, unsere Mandantin zu stalken und ihr Straftaten vorzuwerfen. Auch habe er die ehemalige Freundin unserer Mandantin wohl bestochen. Es lag somit keine Urkundenfälschung und Betrug vor. Die Überweisungen seien erfolgt, weil der Lebensgefährte Verbindlichkeiten gegenüber unsere Mandantin in dieser Höhe hatte. Eine Untreue habe somit nicht vorlegen, vielmehr sei lediglich die Forderung erfüllt worden. Auch lag kein Diebstahl vor, da unsere Mandantin nur ihr gehörige Gegenstände aus der Firma mit nach Hause genommen habe.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

16. Juni 2015: Betrug durch Überweisung von Mietkautionen auf eigenes Konto - Einstellung des Verfahrens trotz eines Schadens von über 60.000,00 -

Unserer Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, als Angestellte einer Hausverwaltung innerhalb von etwa vier Jahren fällig gewordene Mietkautionen nicht an die berechtigten Mieter ausgezahlt, sondern deren Überweisung auf das eigene Konto sowie das Konto ihres Sohnes angewiesen zu haben. Gegenüber den Mietern soll unsere Mandantin wahrheitswidrig erklärt haben, sie habe die Kaution mit Betriebs- und sonstigen Kosten verrechnet. Den vorgesetzten Team- und Abteilungsleiter, welche die Überweisungsanweisungen gegenzeichnen mussten, soll sie unrichtig mitgeteilt haben, sie würden die Kontonummern der ehemaligen Mieter enthalten.

Dabei soll in 57 Fällen ein Gesamtschaden in Höhe von über 60.000,00 - entstanden sein. Ein entsprechendes Verhalten ist als Betrug im besonders schweren Fall gemäß § 263 Abs. 1 und 3 Nr. 1 und 2 StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft.

Unsere einschlägig vorbestrafte Mandantin führte die Tathandlungen auf eine psychische Erkrankung (pathologisches Kaufen, Depression) zurück. Daher unterstützte Rechtsanwalt Dietrich unsere Mandantin bei der Einholung der nötigen ärztlichen Atteste und regte eine ärztliche Begutachtung durch das Amtsgericht an. Gleichzeitig begleitete Rechtsanwalt Dietrich unsere Mandantin im Rahmen der Therapie (Selbsthilfegruppe, Psychotherapie). Aus den eingeholten Gutachten wurde ersichtlich, dass die Tathandlungen jeweils in eine Zeit fielen, als sich unsere Mandantin nicht in Therapie befand. Aufgrund einer neuerlich angeregten Psychotherapie konnte Rechtanwalt Dietrich glaubhaft zeigen, dass unsere Mandantin nunmehr gewillt ist, in Zukunft keine Straftaten zu begehen. Zudem bestünde nach Ansicht von Rechtsanwalt Dietrich die Gefahr, dass eine Hauptverhandlung gegen unsere Mandantin die bereits erzielten Therapieerfolge gefährden könnte. Da schließlich eine Überwachungspflichtverletzung durch die Vorgesetzten unserer Mandantin nicht auszuschließen war und unsere Mandantin monatliche Raten auf die Schadenssumme leistete, hielt Rechtsanwalt Dietrich trotz der hohen Schadenssumme die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage für angemessen und konnte das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, diesen Weg der Verfahrenserledigung zu wählen.

Im Falle einer Verurteilung hätte unsere Mandantin - abgesehen von der Freiheitsstrafe - erhebliche Schwierigkeiten gehabt, nach der Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber eine neue Stelle zu finden, die den Kontakt mit zu betreuendem Vermögen umfasst. Da Rechtsanwalt Dietrich eine Verurteilung abwenden konnten und unsere Mandantin in Bezug auf die 57 Taten weiter als unschuldig gilt, hat sie jedoch rasch einen neuen Arbeitgeber gefunden.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

15. April 2015: Betrug und Urkundenfälschung - Einstellung des Verfahrens nach Anklageerhebung

Unsere bereits in anderer Sache zu Freiheitsstrafe verurteilte Mandantin wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, sie habe in einer Filiale der Bekleidungsfirma Hennes & Mauritz mehrere Kleidungsstücke sowie einen Kassenbon vom Vortag, dessen aufgelistete Warennummern mit den an den Kleidungsstücken angebrachten Etiketten übereinstimmten, zum Umtausch gegen Geld vorgelegt.

Dabei soll jedoch der Mitarbeiterin von Hennes & Mauritz aufgefallen sein, dass die vorgelegten Kleidungsstücke nicht der aktuellen Kollektion entstammten und mindestens zwei Jahre alt seien.

Unsere Mandantin räumte sodann gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten ein, die Etiketten von am Vortrag erworbenen Kleidungsstücken an vor mehreren Jahren erworbenen Kleidungsstücken befestigt zu haben. Auf diese Weise wollte sie sich der alten Kleidungsstücke entledigen, den Kaufpreis der am Vortag erworbenen Kleidungsstücke erstattet bekommen und gleichzeitig die neuen Kleidungsstücke behalten. Ein entsprechendes Verhalten ist als Betrug und Urkundenfälschung strafbar. Beide Tatbestände sind jeweils mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bewehrt.

Unsere Mandantin meldete sich in der Strafrechtskanzlei, nachdem ihr die Anklageschrift zugestellt worden war. Noch vor dem Hauptverhandlungstermin nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Amtsgericht Tiergarten auf. In einer ausführlichen Einlassung schilderte er plastisch die Umstände der Tat. Er führte insbesondere aus, die Mandantin sei mit einem psychisch kranken Mann verheiratet und dadurch erheblich belastet. Auch die Geschehnisse in der Hennes & Mauritz - Filiale seien auf eine konkrete Auseinandersetzung mit dem Ehemann zurückzuführen gewesen. Ferner verwies Rechtsanwalt Dietrich auf eine schriftliche Entschuldigung unserer Mandantin gegenüber Hennes & Mauritz. Nach alldem sei eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage ein geeigneter Weg der Verfahrenserledigung. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ein. Unsere Mandantin musste somit nicht vor Gericht erscheinen und gilt trotz ihres Geständnisses weiter als unschuldig.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Betrug

17. Juli 2014: Einstellung bei Warenbetrug

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in mehreren Fällen hochwertige Elektronikartikel über die Plattform ebay versteigert und diese nach Zahlungseingang nicht ausgeliefert zu haben. Dieses Verhalten ist als Warenbetrug strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach Übernahme des Mandats Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Er konnte in einem Schriftsatz glaubhaft darlegen, dass den Geschehnissen keine Täuschungsabsicht, sondern unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten zugrunde lagen. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren daraufhin wegen fehlenden Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung und Betrug

22. Mai 2014: Einstellung bei Schwarzfahren

Im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle in Berlin übergab unser Mandant einen Fahrschein, welcher nach Einschätzung des Kontrollpersonals manipuliert gewesen sei. Der Fahrschein sollte doppelt entwertet gewesen sein. Diese Auffassung wurde durch die Berliner Polizei - Landeskriminalamt - geteilt.

Unser Mandant bestritt den Tatvorwurf und gab gegenüber Rechtsanwalt Dietrich an, dass er diesen Fahrschein mit den erkennbaren Farbspuren an einem Automaten gekauft habe. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb an die zuständige Amtsanwältin.

In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwältin davon überzeugen, dass man nicht beweisen könne, woher die Farbspuren stammen. Deshalb wurde das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Ebay Betrug

11. November 2013 Freispruch vom Vorwurf Ebay- Betrug

Unser bereits wegen Ebay-Betruges vorbestrafte und deshalb unter Bewährung stehender Mandant wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, abermals gewerbsmäßig Betrugstaten begangen zu haben. Ihm wurde vorgeworfen, über Scheinfirmen Ware bei E-Bay angeboten zu haben und diese nach Erhalt des Kaufpreises nicht oder in defektem Zustand geliefert zu haben. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich berief sich unser Mandant in der Gerichtsverhandlung auf sein Schweigerecht und machte keine Angaben. Es wurden deshalb in der Hauptverhandlung zahlreiche Zeugen wie Käufer und Polizeibeamte vernommen. Hierbei wurde z.B. bestätigt, dass unser Mandant zum Teil defekte Ware persönlich an Käufer übergeben hat und als Anschrift das Mehrfamilienhaus unseres Mandanten benutzt wurde. Nach Abschluss der Beweisaufnahme konnte das Gericht aber nicht nachweisen, dass unser Mandant die Verkäufe getätigt hatte. Deshalb wurde er auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung / Betrug

14. Februar 2013 Einstellung ohne Auflage bei Fälschung Studentenausweises als BVG Ticket

Unser Mandant hatte einen Studentenausweis gefälscht und mit diesem die Berliner Verkehrsbetriebe genutzt. Bei einer Kontrolle fiel die Fälschung auf und es wurde deshalb gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und versuchtem Betrug eingeleitet. Nach der Beauftragung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass unser Mandant sein Verhalten bereut. Da er nicht vorbestraft war, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren ohne Auflage mit Verfügung vom 14. Februar 2013 ein.