Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug
18. April 2024: Strafverfahren wegen Computerbetrugs – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass nach dem Inhalt der Ermittlungsakte kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten vorlag. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Braunschweig und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
In dem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Braunschweig legte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der ermittelten E-Mail-Adresse und der IP-Adresse argumentativ die Unschuld unseres Mandanten dar. Auch führte er in diesem Zusammenhang aus, dass nicht unser Mandant die Bestellung über das Internetportal Amazon vorgenommen hatte.
Darüber hinaus trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant selbst Opfer einer rechtswidrigen Tat geworden war, durch die seine persönlichen Daten von Unbekannten erlangt wurden, um die Tat zu begehen, die Gegenstand des gegen unseren Mandanten geführten Strafverfahrens war. Hierfür arbeitete er ausführlich den Geschehensablauf heraus, wie die Unbekannten an die persönlichen Daten unseres Mandanten gelangten.
Dieser ausführliche Schriftsatz überzeugte die Staatsanwaltschaft Braunschweig, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte
Fachanwalt Strafrecht: Warenkreditbetrug (Computerbetrug)
09. April 2024: Strafverfahren wegen Warenkreditbetrug – Verfahren eingestellt mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft Berlin. In einem ausführlichen Telefonat beantragte er die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts.
Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich dar, dass unser Mandant ebenfalls ein Opfer war, da seine persönlichen Daten von Unbekannten erlangt und verwendet wurden, um die vorliegende Straftat zu begehen. Dies untermauerte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte, indem er darauf aufmerksam machte, dass im Zuge der Verkaufsabwicklung Daten angegeben wurden, die nicht unserem Mandanten zugeordnet werden konnten. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe zahlreicher Zeugenaussagen auf Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.
Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.
Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug
07. Februar 2024: Computerbetrug – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, ein Konto bei einer bekannten europäischen Bank eröffnet zu haben, um Zahlungen vom Konto einer Zeugin in einer beachtlichen Höhe in Empfang nehmen zu können. Erschrocken über diese Beschuldigung vereinbarte unser Mandant unverzüglich einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte.
Nach Auswertung der Akte fertigte er ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft mithilfe der Ermittlungsakte dar, dass unser Mandant selbst ein Opfer in dem gegen ihn geführten Strafverfahren war. Hierfür führte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich den Geschehensablauf dar und zeigte auf diesem Wege, wie es zu einem Datenmissbrauch durch die unbekannten Täter kam, die ohne die Kenntnis unseres Mandanten ein Bankkonto eröffneten. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.
Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
10. Januar 2024: Betrug im Internet - Freispruch in der Hauptverhandlung
Unsere Mandantin wurde vom Amtsgericht Tiergarten mittels Strafbefehl vorgeworfen, über das Internetportal „Kleiderkreisel“ ein Paar Damenschuhe angeboten und verkauft zu haben, wobei sie die Schuhe trotz umgehender Bezahlung der Käuferin nicht versendet haben soll. Im Ermittlungsverfahren hatte sich unsere Mandantin zunächst selbst verteidigt und ihre Sicht der Dinge gegenüber der Polizei erklärt. Die Staatsanwaltschaft Berlin schenkte der Einlassung jedoch keinen Glauben und beauftragte beim Amtsgericht Tiergarten den Erlass des Strafbefehls. Erschrocken über diese Beschuldigung, suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat um rechtlichen Beistand.
Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten ein und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Auswertung der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht Tiergarten. In einem langen Telefonat regte er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage an. Hierfür legte er glaubhaft die geringe Schuld unserer Mandantin dar und erläuterte dabei den tatsächlichen Geschehensablauf. Zwar erhielt unsere Mandantin nach dem Telefonat von Herrn Dietrich mit dem Amtsgericht Tiergarten eine Ladung zur Hauptverhandlung. Allerdings überzeugte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Tiergarten in der Hauptverhandlung davon, unsere Mandantin in dem Strafverfahren freizusprechen, indem er auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam machte und argumentativ mithilfe der Ermittlungsakte seine Bedenken bezüglich des Bestehens des Vorsatzes unserer Mandantin äußerte. Unsere Mandantin war über den Freispruch ersichtlich erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: versuchter Betrug und Urkundenfälschung
05. Dezember 2023: Versuchter Betrug durch Urkundenfälschung eines Fahrausweises - Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. Dabei wies er auf die nicht als schwer zu bewertende Schuld hin. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einstellte. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug
26. September 2023: Beantragung der Corona-Soforthilfe – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In diesem führte er aus, dass sich die Antragsformulare und die aufgeführten Voraussetzungen für die Soforthilfe stätig änderten. Außerdem argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass zu diesem Umstand die finanzielle Unsicherheit der Antragsteller dazu kommt und es so zu voreiligen Antragsstellungen kommen kann.
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stelle die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Betrug
20. Juni 2023: Warenbetrug – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragte, legte er ausführlich die Schwachstellen der Anklage dar und regte an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Aufgrund der Vielzahl der vorgeworfenen Fälle war das Amtsgericht nicht bereit, das Verfahren einzustellen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Tiergarten dann endgültig davon überzeugen. Dabei trug er Zweifel am objektiven Geschehensablauf vor und wies darauf hin, dass das Ausbleiben der Lieferung nicht aufgrund von einer betrügerischen Absicht geschehen sein kann.