Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Eingehungsbetrug

03. November 2022: Vorwurf des Betruges wegen nicht gezahlter Miete – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges in zwei Fällen. Hintergrund des Verfahrens war, dass unser Mandant mit seiner Freundin im Jahr 2014 jeweils eine Wohnung im selben Haus angemietet und die geschuldete Miete nicht gezahlt haben soll. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass unser Mandant bereits bei Abschluss der jeweiligen Mietverträge die Absicht hatte, die Miete niemals zu entrichten.

Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und die Ermittlungsakte anforderte. Nachdem er die Akte mit unserem Mandanten besprochen hatte, wandte er sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren einzustellen. Zur Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass die damalige Freundin unseres Mandanten diesem seinerzeit zugesagt hatte, die Miete für die Wohnungen zu übernehmen. Bei einer der Wohnungen handelte es sich sogar um die Eigentumswohnung einer Verwandten seiner Freundin. Als diese nicht rechtzeitig renoviert werden konnte, mussten unser Mandant und seine Freundin übergangsweise eine andere Wohnung im selben Haus anmieten. Ihrem Versprechen, die Miete für diese Wohnung zu bezahlen, war die Freundin unseres Mandanten aufgrund eines finanziellen Engpasses nicht nachgekommen. Da auch unser Mandant zu diesem Zeitpunkt in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebte, wurde die Miete nicht beglichen. Dass dies von unserem Mandanten von vorneherein beabsichtigt war, könne die Staatsanwaltschaft auch aufgrund des Zeitablaufes von fünf Jahren nicht mehr beweisen. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

20. September 2022: Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetruges im Ermittlungsverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft führte ein Verfahren wegen Sozialleistungsbetruges gegen unseren Mandanten. Unser Mandant hatte Flüchtlingen Unterkünfte zur Verfügung gestellt und dafür einen pauschalen Betrag pro Bewohner und Monat von dem zuständigen Jobcenter erhalten. Für die Abrechnung musste sich der Vermieter nach Ablauf eines Monats schriftlich von den Mietern bestätigen lassen, dass diese im Mietzeitraum in der Unterkunft gewohnt hatte. Das Jobcenter fand heraus, dass einer der Bewohner in ein anderes Bundesland verzogen und die Rechnung unseres Mandanten nicht geändert worden war. Das Jobcenter ging davon aus, dass unser Mandant von dem Auszug des Bewohners wusste und dennoch für alle Personen weiter abgerechnet hatte.

Als unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Sozialleistungsbetruges erhalten hatte, stieß er bei seiner Suche nach einem Fachanwalt für Strafrecht auf Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn nach einem Erstgespräch mit der Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend bei der Staatsanwaltschaft als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er anregte, das Verfahren gegen unserer Mandanten einzustellen. Er begründete dies damit, dass unser Mandant keine Kenntnis von dem Auszug des Bewohners hatte. Weder der Bewohner selbst noch andere Bewohner hatten unserem Mandanten den Auszug mitgeteilt. Unser Mandant konnte aus Rücksicht auf die Privatsphäre der Bewohner und aus zeitlichen Gründen auch nicht ständig zu kontrollieren, ob noch alle Personen in der Unterkunft lebten. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges

31. August 2022: Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges - nach umfangreichen Schriftsatz mangels Tatnachweis eingestellt

Bei unserem Mandanten war eingebrochen worden. Er hatte die Polizei alarmiert und eine detaillierte Aufstellung über die ihm entwendeten Gegenstände gemacht. Darunter waren auch elektronische Geräte und Markenkleidung. Wenig später erhielt unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Versicherungsbetruges von der Polizei. Diese hatte den Verdacht, dass unser Mandant den Einbruch vorgetäuscht hatte, um bei der Versicherung Geld für Gegenstände zu bekommen, die er nie besessen haben soll. Unser Mandant suchte nach einem Fachanwalt für Strafrecht und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich nach einem überzeugenden Erstgespräch mit seiner Verteidigung.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte erhalten und durchgesehen hatte, fiel ihm auf, dass die Polizei von einem Versicherungsbetrug ausging, weil die Wohnung unseres Mandanten einen stark durchwühlten Eindruck gemacht hatte und auch sperrige Gegenstände gestohlen worden waren. Zudem war die Polizei bei Nachermittlungen zu technischen Geräten zu dem Schluss gekommen, dass diese bereits vor dem Einbruch verkauft worden seien.

Rechtsanwalt Dietrich wandte sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Er verwies darauf, dass der Eindruck am Tatort auf eine professionelle Einbruchsbande deutete und unser Mandant keine falschen Angaben gemacht hatte. Rechtsanwalt Dietrich zweifelte zudem an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Polizei, die unseren Mandanten als Zeugen vernommen hatte, obwohl sie ihn bereits des Versicherungsmissbrauchs verdächtigte. Offenbar sollte der Mandant sich unter die Berufung auf seine Wahrheitspflicht als Zeuge in Widersprüche zu den gestohlenen Artikeln verstricken. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

 

Fachanwalt für Strafrecht: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung

23. August 2022: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung im Ermittlungsverfahren eingestellt

Eine Bank hatte bei der Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Sie war von einem Autohaus um die Gewährung eines Kredits zur Finanzierung eines Fahrzeugs gebeten worden. Bei Durchsicht der dazugehörigen Unterlagen war aufgefallen, dass der abgegebene Personalausweis und Aufenthaltstitel verändert waren. Da es sich um Ausweisdokumente von unserem Mandanten handelte, wurde gegen diesen ein Ermittlungsverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung eingeleitet.

Mit der Vorladung als Beschuldigter kam unser Mandant zu Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte diesen mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte deutlich, dass nicht nachweisbar sein würde, ob unser Mandant die Unterlagen eingereicht oder gefälscht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte auch noch keinen Nachweis darüber geführt, dass sich unser Mandant überhaupt für ein Auto interessiert und einen Kredit zur Finanzierung eines solchen beantragt hatte. Offenbar sah die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen als nicht zielführend an und folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde mangels Tatnachweis eingestellt. Unser Mandant war über die schnelle Verfahrensbeendigung sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

17. Juni 2022: Strafverfahren wegen Betruges gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages eingestellt

Unsere Mandantin wendete sich an Rechtsanwalt Dietrich, da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen sie wegen Betruges ermittelte. Ihr wurde vorgeworfen, es unterlassen zu haben, die geringfügige Beschäftigung ihres Sohnes beim Jobcenter anzuzeigen und dadurch zu Unrecht Leistungen erhalten zu haben.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte trug Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin alle Bedenken vor und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass es nicht geklärt sei, dass unsere Mandantin überhaupt von der Beschäftigung ihres Sohnes wusste. Dieser war lediglich zehn Stunden in der Woche beschäftigt, auch wurde sein Gehalt nur auf sein eigenes Konto überwiesen. Es ist außerdem keinesfalls unüblich, dass junge Erwachsene ihren Eltern derartige Informationen nicht ohne weiteres mitteilen. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den stark beeinträchtigten Gesundheitszustand unserer Mandantin im vermeintlichen Tatzeitraum. Darüber hinaus sei auch das Maß der Schuld unserer Mandantin gering, da diese den ausstehenden Betrag umgehend an das Jobcenter zurückgezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das geführte Strafverfahren gegen Zahlung einer geringen Geldbuße ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

08. Juni 2022: Ermittlungsverfahren wegen Betruges mit gefälschter Fahrkarte eingestellt

Als sich unser Mandant in Eile befand, kaufte er einer seriös aussehenden Person am Bahnhof eine gebrauchte Fahrkarte für 60 Cent günstiger ab. Bei der Fahrausweiskontrolle zeigte er dem Fahrausweisprüfer diese dann auch vor. Wie sich herausstellte, war diese Fahrkarte jedoch manipuliert worden, weshalb die Staatsanwaltschaft Cottbus gegen unseren Mandanten nun wegen Betruges ermittelte.

Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und regte nach Einsicht der Ermittlungsakte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass sich unser Mandant bei der Kontrolle kooperativ verhalten hatte und dem Fahrausweisprüfer die umgehende und korrekte Aufnahme seiner Daten ermöglicht hatte. Auch wies er darauf hin, dass der Schaden (60 Cent) vorliegend als gering zu betrachten ist und dass unser Mandant das von der S-Bahn geforderte erhöhte Entgelt ebenfalls bereits gezahlt hat. Rechtsanwalt Dietrich trug auch vor, dass das gegen unseren Mandanten geführte Strafverfahren sowie das pädagogische Gespräch im Beisein der Eltern unseres Mandanten für diesen eindrücklich gewesen sind. Die Staatsanwaltschaft Cottbus schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Betrug in 19 Fällen

21. März 2022: Einstellung des Verfahrens in der Berufungshauptverhandlung gegen Schadenswiedergutmachung und Zahlung einer Geldauflage

Vom Amtsgericht Tiergarten wurde unsere Mandantin wegen Betruges in 19 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie hatte bei einer Online-Plattform diverse Waren bestellt und nicht gezahlt. Zudem ordnete das Gericht an, dass unsere Mandantin den entstandenen Schaden in Höhe von etwa 6.000,00 € an die Staatskasse zahlen sollte. Zu der Hauptverhandlung war unsere Mandantin mit einer nicht ausschließlich im Strafrecht tätigen Rechtsanwältin gegangen, da sie die Mitwirkung eines Fachanwalts für Strafrecht nicht für notwendig hielt.

Weil sie sich vom Gericht zu hart bestraft fühlte, wandte sich unsere Mandantin mit der Verurteilung an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte fristgerecht Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergartens ein und nahm Einsicht in die Verfahrensakte. In einem Schriftsatz an das Landgericht Berlin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Wiedergutmachung des Schadens einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die damals schwierige Lebenssituation unserer Mandantin, die an einer Depression erkrankt war. Dass sich unsere Mandantin in der Zwischenzeit stabilisiert hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich dem Landgericht Berlin mit einem ärztlichen Attest belegen. Dennoch war das Landgericht zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. In der Berufungshauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft schließlich davon überzeugen, dass unsere Mandantin die Taten nur aufgrund ihrer psychischen Verfassung begangen hatte und eine Bestrafung nicht zielgerichtet sein würde. Das Verfahren wurde aufgrund der Überzeugungsarbeit von Rechtsanwalt Dietrich schließlich gegen die Schadenswiedergutmachung und eine Geldauflage eingestellt.