Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung

23. August 2022: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung im Ermittlungsverfahren eingestellt

Eine Bank hatte bei der Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Sie war von einem Autohaus um die Gewährung eines Kredits zur Finanzierung eines Fahrzeugs gebeten worden. Bei Durchsicht der dazugehörigen Unterlagen war aufgefallen, dass der abgegebene Personalausweis und Aufenthaltstitel verändert waren. Da es sich um Ausweisdokumente von unserem Mandanten handelte, wurde gegen diesen ein Ermittlungsverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung eingeleitet.

Mit der Vorladung als Beschuldigter kam unser Mandant zu Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte diesen mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte deutlich, dass nicht nachweisbar sein würde, ob unser Mandant die Unterlagen eingereicht oder gefälscht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte auch noch keinen Nachweis darüber geführt, dass sich unser Mandant überhaupt für ein Auto interessiert und einen Kredit zur Finanzierung eines solchen beantragt hatte. Offenbar sah die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen als nicht zielführend an und folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde mangels Tatnachweis eingestellt. Unser Mandant war über die schnelle Verfahrensbeendigung sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

17. Juni 2022: Strafverfahren wegen Betruges gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages eingestellt

Unsere Mandantin wendete sich an Rechtsanwalt Dietrich, da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen sie wegen Betruges ermittelte. Ihr wurde vorgeworfen, es unterlassen zu haben, die geringfügige Beschäftigung ihres Sohnes beim Jobcenter anzuzeigen und dadurch zu Unrecht Leistungen erhalten zu haben.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte trug Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin alle Bedenken vor und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass es nicht geklärt sei, dass unsere Mandantin überhaupt von der Beschäftigung ihres Sohnes wusste. Dieser war lediglich zehn Stunden in der Woche beschäftigt, auch wurde sein Gehalt nur auf sein eigenes Konto überwiesen. Es ist außerdem keinesfalls unüblich, dass junge Erwachsene ihren Eltern derartige Informationen nicht ohne weiteres mitteilen. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den stark beeinträchtigten Gesundheitszustand unserer Mandantin im vermeintlichen Tatzeitraum. Darüber hinaus sei auch das Maß der Schuld unserer Mandantin gering, da diese den ausstehenden Betrag umgehend an das Jobcenter zurückgezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das geführte Strafverfahren gegen Zahlung einer geringen Geldbuße ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

08. Juni 2022: Ermittlungsverfahren wegen Betruges mit gefälschter Fahrkarte eingestellt

Als sich unser Mandant in Eile befand, kaufte er einer seriös aussehenden Person am Bahnhof eine gebrauchte Fahrkarte für 60 Cent günstiger ab. Bei der Fahrausweiskontrolle zeigte er dem Fahrausweisprüfer diese dann auch vor. Wie sich herausstellte, war diese Fahrkarte jedoch manipuliert worden, weshalb die Staatsanwaltschaft Cottbus gegen unseren Mandanten nun wegen Betruges ermittelte.

Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und regte nach Einsicht der Ermittlungsakte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass sich unser Mandant bei der Kontrolle kooperativ verhalten hatte und dem Fahrausweisprüfer die umgehende und korrekte Aufnahme seiner Daten ermöglicht hatte. Auch wies er darauf hin, dass der Schaden (60 Cent) vorliegend als gering zu betrachten ist und dass unser Mandant das von der S-Bahn geforderte erhöhte Entgelt ebenfalls bereits gezahlt hat. Rechtsanwalt Dietrich trug auch vor, dass das gegen unseren Mandanten geführte Strafverfahren sowie das pädagogische Gespräch im Beisein der Eltern unseres Mandanten für diesen eindrücklich gewesen sind. Die Staatsanwaltschaft Cottbus schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Betrug in 19 Fällen

21. März 2022: Einstellung des Verfahrens in der Berufungshauptverhandlung gegen Schadenswiedergutmachung und Zahlung einer Geldauflage

Vom Amtsgericht Tiergarten wurde unsere Mandantin wegen Betruges in 19 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie hatte bei einer Online-Plattform diverse Waren bestellt und nicht gezahlt. Zudem ordnete das Gericht an, dass unsere Mandantin den entstandenen Schaden in Höhe von etwa 6.000,00 € an die Staatskasse zahlen sollte. Zu der Hauptverhandlung war unsere Mandantin mit einer nicht ausschließlich im Strafrecht tätigen Rechtsanwältin gegangen, da sie die Mitwirkung eines Fachanwalts für Strafrecht nicht für notwendig hielt.

Weil sie sich vom Gericht zu hart bestraft fühlte, wandte sich unsere Mandantin mit der Verurteilung an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte fristgerecht Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergartens ein und nahm Einsicht in die Verfahrensakte. In einem Schriftsatz an das Landgericht Berlin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Wiedergutmachung des Schadens einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die damals schwierige Lebenssituation unserer Mandantin, die an einer Depression erkrankt war. Dass sich unsere Mandantin in der Zwischenzeit stabilisiert hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich dem Landgericht Berlin mit einem ärztlichen Attest belegen. Dennoch war das Landgericht zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. In der Berufungshauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft schließlich davon überzeugen, dass unsere Mandantin die Taten nur aufgrund ihrer psychischen Verfassung begangen hatte und eine Bestrafung nicht zielgerichtet sein würde. Das Verfahren wurde aufgrund der Überzeugungsarbeit von Rechtsanwalt Dietrich schließlich gegen die Schadenswiedergutmachung und eine Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

27. Januar 2022: Verfahren wegen Fahrkartenbetrug mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant ist mit dem ICE gefahren und hat bei der Fahrausweiskontrolle eine auf einen anderen Namen vorläufig ausgestellte Bahncard 100 vorgelegt. Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte daraufhin gegen unseren Mandanten wegen Betruges.

Als unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand bat, zeigte dieser sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Dann wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. In diesem legte Rechtsanwalt Dietrich seine Zweifel an der Strafbarkeit unseres Mandanten dar. Er wies darauf hin, dass es nicht ersichtlich ist, dass der Deutschen Bahn durch das Verhalten unseres Mandanten überhaupt ein Vermögensschaden entstanden ist. Unser Mandant besaß für die Fahrt ein gültiges Online-Ticket, das er zunächst nur nicht vorgezeigt hatte. Ein Vermögensschaden wäre allenfalls dann entstanden, wenn das Ticket storniert worden wäre. Dies war vorliegend jedoch nicht der Fall. Auch gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass unser Mandant eine nachträgliche Stornierung geplant hatte. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein. Unser Mandant, der für seine berufliche Tätigkeit auf ein einwandfreies Führungszeugnis angewiesen ist, war sehr erleichtert, dass Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens erreichen konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Erschleichen von Leistungen

22. Dezember 2021: Vorwurf des Fahrkartenbetruges – Ermittlungsverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Unsere Mandantin hatte sich über das Handy ihres Ehemannes ein Zugticket gekauft. Auf dem Handy war jedoch die BahnCard ihres Mannes registriert, wodurch ihr Ticket dann etwas günstiger wurde. Als sie dann während der Zugfahrt kontrolliert wurde, zeigte sie ihr Ticket und die BahnCard ihres Ehemannes vor. Es folgte eine Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen und wegen Betruges. Unsere Mandantin wandte sich daher an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.

In einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere glaubhaft dar, dass sich unsere Mandantin keinen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen wollte, da sie nicht gewusst hatte, dass die BahnCard auf dem Handy ihres Ehemannes registriert war. Dies war unserer Mandantin erst kurz vor der Abreise aufgefallen. Eine Stornierung und Neubuchung des Tickets waren zu dem Zeitpunkt nicht mehr möglich gewesen. Rechtsanwalt Dietrich wies außerdem darauf hin, dass der entstandene Schaden vorliegend als gering anzusehen ist. Die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main kam dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich nach und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

20. Dezember 2021: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Betruges und Urkundenfälschung. Er soll versucht haben, bei einer Bank die Genehmigung eines Darlehensantrages zu erreichen. Hierbei soll er durch gefälschte Entgeltabrechnungen versucht haben, über seine Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit zu täuschen. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant umgehend an Rechtsanwalt Dietrich, welcher sich sogleich als Verteidiger anzeigte.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Neuruppin, in dem er anregte, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere dar, dass unser Mandant zu keinem Zeitpunkt die Absicht hatte, die Bank zu täuschen und zu schädigen und davon überzeugt war, die monatlichen Kreditraten bezahlen zu können. Etwas anderes konnte von der Staatsanwaltschaft Neuruppin auch nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Rechtsanwalt Dietrich wies weiter darauf hin, dass es unserem Mandanten ausweislich seines monatlichen Einkommens auch ohne weiteres möglich gewesen wäre, die Kreditzahlen zu bezahlen. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant andere bestehende Kreditraten auch immer regelmäßig und pünktlich getilgt hatte. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin war daraufhin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Dies hatte vor allem den Vorteil, dass eine Eintragung unseres Mandanten ins Vorstrafenregister unterblieb.