Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

05. März 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Betruges mangels hinreichenden Tatverdachts

Unserem Mandanten wurde durch das Bezirksamt Lichtenberg ein Einzelfallhelfer zugeordnet. Dieser sollte ihm als Eingliederungshilfe bei der Stärkung der psychischen, physischen und sozialen Kompetenzen helfen. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wurde seinem Einzelfallhelfer jedoch vorgeworfen, auch Leistungen abrechnet zu haben, die er nicht erbracht hatte. Unser Mandant soll die unrechtmäßigen Stundenabrechnungen seines Einzelfallhelfers abgezeichnet haben. Hierdurch war es seinem Einzelfallhelfer möglich, die nicht erbrachten Leistungen mit den Bezirksämtern abzurechnen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

17. Februar 2021: Betrug und Urkundenfälschung – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Die Postbank hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, da dieser bei der Beantragung eines Kredites gefälschte Gehaltsnachweise und Kontoauszüge vorlegte. Die Ermittlungsbehörde war der Ansicht, dass unser Mandant durch die Vorlage der gefälschten Unterlagen über seine Zahlungsfähigkeit täuschen wollte. Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten ein.

Aus diesem Grund nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Nach Durchsicht der Ermittlungsakten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage einzustellen. Durch geschickte Darstellung des Geschehnisses gelang es Rechtsanwalt Dietrich die Vorwürfe der Urkundenfälschung zu beseitigen. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Einstellung des Verfahrens wegen Betruges jedoch zunächst ab. Sie argumentierte mit der Absicht unseres Mandanten, die Bank über seine Zahlungsfähigkeit zu täuschen und erließ einen Strafbefehl, in dem eine Geldstrafe festgesetzt wurde.

In einem zweiten Schriftsatz setzte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt mit dem Amtsgericht in Verbindung und regte erneut an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Auch gegenüber dem Gericht stellte Rechtsanwalt Dietrich den Sachverhalt dar. Unser Mandant hatte trotz manipulierter Nachweise die Absicht, die Raten bei Fälligkeit zu begleichen. Zudem hatte Rechtsanwalt Dietrich die seit Verfahrensbeginn schwierige Lebenssituation unseres Mandanten offengelegt. Das Gericht konnte schließlich von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt werden, das Verfahren außergerichtlich gemäß § 153a StPO einzustellen. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Kreditkartenbetrug

29. Januar 2021: Kreditkartenbetrug – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Ein Zeuge erstattete bei der Polizei wegen missbräuchlicher Verwendung einer Kreditkarte Anzeige. Eine unbekannte Person habe von seinem Konto aus eine Überweisung in Höhe von 3.000,00 € getätigt. Das Geld wurde von dem Konto des Zeugen abgebucht und auf das Konto unserer Mandantin überwiesen. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Kreditkartenbetrugs gegen unsere Mandantin.

Im Rahmen der Strafanzeige wurde ihr vorgeworfen, Telefonbanking-Daten des Zeugen ausgespäht und sich einen Betrag von 3.000,00 € auf ihr Konto bei der gegenständlichen Bank überwiesen zu haben oder ihr Konto einem Dritten zur Verfügung gestellt zu haben. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt worden war, beantragte er umgehend Akteneinsicht. Nach Herausarbeitung des Sachverhalts nahm Rechtsanwalt Dietrich schriftlich Stellung zu den Tatvorwürfen. Er entkräftete den Tatvorwurf, indem er darlegte, dass es sich bei dem Konto, auf das die Geldsumme überwiesen worden ist, nicht um das Konto unserer Mandantin handelte. Vielmehr nutze unsere Mandantin ein Konto bei einer anderen Bank. Das fragliche Konto wurde nicht von unserer Mandantin selbst eröffnet. Rechtsanwalt Dietrich erklärte gegenüber der Staatsanwaltschaft, dass unsere Mandantin regelrecht selbst Opfer eines Betruges geworden war. Sie hatte in der Vergangenheit sämtliche persönliche Daten an ein Marktforschungsunternehmen herausgegeben. Auch sei ihr Personalausweis im Rahmen eines Diebstahls abhandengekommen. Folglich überzeugte Rechtsanwalt Dietrich auch die Staatsanwaltschaft davon, dass die missbräuchliche Verwendung der persönlichen Daten unserer Mandantin naheliegend sei. Es konnte daher nicht hinreichend nachgewiesen werden, dass es sich bei dem Bankkonto tatsächlich um ein Konto handelte, von welchem unsere Mandantin Kenntnis hatte. Entsprechend wurde das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts ohne Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Warenbetrug

13. Januar 2021: Vorwurf des Warenbetrugs durch Verkauf bei e-Bay – Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Unsere Mandantin war wegen Warenbetrugs angezeigt worden, da sie über die Online-Verkaufsplattform eBay-Kleinanzeigen verschiedene Artikel verkauft haben soll, diese nach Erhalt des Kaufpreises aber nicht versendet haben soll.

Da die Artikel von ihrem eBay-Kleinanzeigen-Account zum Verkauf angeboten worden waren und der Kaufpreis auch auf ihr PayPal-Konto überwiesen worden war, leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrugs ein. Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin sofort an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich dann auf Unklarheiten in dem ermittelten Sachverhalt hinweisen. Aufgrund der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich konnte nicht mehr aufgeklärt werden, von wem die Artikel tatsächlich zum Verkauf angeboten worden waren. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Warenbetrugs daher mangels Tatnachweises ein, worüber unsere Mandantin sehr erleichtert war.

Fachanwalt Strafrecht: Subventionsbetrug (Corona-Soforthilfe)

18. Dezember 2020: Corona-Soforthilfe – Strafverfahren wegen Subventionsbetruges mangels Tatnachweis eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Subventionsbetruges. Er soll bei einer Berliner Bank Corona-Soforthilfen in Höhe von mehreren tausend Euro beantragt und erhalten haben und dabei gewusst haben, dass nur hauptberuflich Gewerbetreibende einen Zuschuss beantragen dürfen. Obwohl er sein Unternehmen nur als Nebenerwerb angemeldet hatte, soll er dennoch die Corona-Soforthilfe beantragt haben. Die Behörden waren auf unseren Mandanten aufmerksam geworden, da er kein eigenes Bankkonto besitzt und auf dem Antrag für die Corona-Soforthilfe das Bankkonto eines Bekannten angegeben hatte, von dem das Geld dann am Tag nach Erhalt komplett in bar abgebucht worden war.  Mit der Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in seinem Strafverfahren wegen Subventionsbetruges.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen Subventionsbetruges einzustellen. Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich alle Umstände vor, die dafür sprechen, dass unser Mandant sein Unternehmen tatsächlich als Haupterwerb führt und keine weiteren Einnahmen aus einer selbstständigen oder nicht selbstständigen Tätigkeit erzielt. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen Subventionsbetruges mangels Tatnachweis wieder ein, worüber unser Mandant sehr erfreut war.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

26. November 2020: Betrug – Einstellung mangels Tatnachweis

Weil unsere Mandantin einen Betrug begangen haben soll, wurde gegen sie von der Berliner Polizei ermittelt. Sie soll Geldzahlungen eines Mannes angenommen und eine Rückzahlungsabsicht vorgetäuscht haben. Dadurch entstand dem Mann ein nicht unerheblicher Schaden. Nachdem der Mann keine Rückzahlungen erhalten hatte, suchte er die Polizei auf und zeigte unsere Mandantin an.

Beide hatten sich im Internet kennengelernt und daraufhin über eine längere Zeit telefonischen Kontakt gehabt. Es kam lediglich zu einem einmaligen persönlichen Treffen. Als unsere Mandantin eine Beschuldigtenvorladung erhielt war sie zunächst sehr verunsichert und suchte daher die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung setzte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben auf, in welchem er die Einstellung mangels Tatverdachts beantragte. Rechtsanwalt Dietrich führte dabei aus, wie die Geldzahlungen seitens des Mannes tatsächlich zu erklären seien und belegte dies umfassend. Unsere Mandantin war hier vielmehr Opfer eines Erpressungsversuches geworden. Zusätzlich betonte Rechtsanwalt Dietrich, dass unsere Mandantin zu keinem Zeitpunkt Geldbeträge verlangt hatte und widerlegte jegliche Vorwürfe seitens des Mannes. Da die Staatsanwaltschaft Berlin keine weiteren Belastungen vorbringen konnte, stellte sie daraufhin das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

Weil sie einen Sozialleistungsbetrug begangen haben soll, wurde gegen unsere Mandantin von der Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt. So soll sie gegenüber dem Jobcenter in Regenburg verschwiegen haben, dass sie eine neue Arbeitsstelle in Berlin angetreten hatte. Dadurch soll sie Sozialleistungen erhalten haben, obwohl sie auf den Betrag keinen Anspruch gehabt hätte. Nachdem unserer Mandantin durch eine Beschuldigtenvorladung der Berliner Polizei bekannt wurde, dass gegen sie ermittelt wird, suchte sie umgehend Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf.

Dieser nahm das Mandat an und beantragte Akteneinsicht. Nach gründlicher Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an das Amtsgericht Regensburg. Darin regte er an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Anregung begründete Rechtsanwalt Dietrich vor allem mit der geringen Schuld unserer Mandantin. Dabei betonte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die Unregelmäßigkeiten und teils chaotischen Umstände, die ein Umzug mit sich führt. Vor diesem Hintergrund war unserer Mandantin eine rechtzeitige Rückmeldung beim Jobcenter nicht möglich gewesen. Das Amtsgericht Regensburg folgte diesen Einlassungen und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein. Unsere Mandantin war hierüber sehr erfreut.