Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrug, Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung

17. Mai 2021: Strafverfahren wegen des Vorzeigens einer gefälschten Fahrkarte gegen geringe Geldauflage eingestellt

Nachdem unsere Mandantin bei einer Fahrausweiskontrolle der S-Bahn Berlin ein verfälschtes Semesterticket vorzeigte, ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen sie wegen Betrugs, Erschleichen von Leistungen und Urkundenfälschung. Unsere Mandantin suchte daher die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte, die er dann mit unserer Mandantin besprach. In einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichtetes Schreiben regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Er legte unter anderem dar, dass unsere Mandantin sich am Tag des Vorfalls vor der Fahrt ein gültiges Fahrticket zugelegt hatte und das verfälschte Semesterticket bei der Fahrausweiskontrolle nur verlegt hatte, weil sie ausprobieren wollte, ob ein solches rein theoretisch anerkannt werden würde. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und folgte seiner Anregung, dass Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Versicherungsbetrug

30. April 2021: Versicherungsbetrug durch Vortäuschen einer Straftat – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Im Rahmen einer Einbruchsanzeige durch unsere Mandantin ist der beauftragten Versicherung der Verdacht aufgekommen, dass unsere Mandantin unwahre Angaben zulasten der Versicherung gemacht oder gar den Diebstahl nur vorgetäuscht haben könnte. Aus diesem Grund wurde gegen unsere Mandantin Strafanzeige erstattet.

Laut den Angaben unserer Mandantin wurden aus ihrer Gartenlaube zahlreiche schwere Gegenstände, insbesondere Werkzeuge im Wert von mehreren Tausend Euro, entwendet. Ein Zeuge konnte jedoch aussagen, dass unsere Mandantin zum Zeitpunkt des Einbruchs diese Gegenstände nicht besessen hatte. Auch ein Abtransport der zahlreichen schweren Gegenstände schien unwahrscheinlich, da die Gartenlaube nur fußläufig zu erreichen ist und schwer zugänglich liegt. Nach Durchsicht der Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich feststellen, dass unsere Mandantin gegenüber ihrer Versicherung widersprüchliche und unvollständige Angaben gemacht hatte. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft gelang es ihm, den Sachverhalt und Verbleib der Gegenstände nachvollziehbar zu schildern. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft so davon überzeugen, dass unsere Mandantin lediglich versehentlich unrichtige Angaben gemacht hatte. Daher wurde das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweises eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

14. April 2021: Betrug in Höhe von 23.000,00 € - Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen unsere Mandantin Anklage erhoben. Ihr wurde vorgeworfen, gemeinsam mit ihrem Ehemann durch Verkauf einer Parzelle in einer Kleingartenanlage die Käufer um 23.000,00 € betrogen zu haben. Sie soll bei Verkauf der Parzelle gewusst haben, dass die Käufer die Kriterien für den Abschluss eines Pachtvertrages nicht erfüllen. Bewusst wahrheitswidrig habe unsere Mandantin ihnen dennoch zugesichert, dass es keine Probleme geben werde, die Parzelle zu nutzen.

Nach seiner Mandatierung hatte sich Rechtsanwalt Dietrich zunächst mit der Durchsicht der umfangreichen Ermittlungsakte befasst und daraufhin ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft gerichtet, in welchem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich hiervon zunächst nicht umstimmen und es wurde eine Hauptverhandlung angesetzt. Dort konnte Rechtsanwalt Dietrich erneut den Standpunkt unserer Mandantin vortragen, welche aufgrund ähnlicher Verkäufe in der Kleingartenanlage davon ausgegangen sei, dass eine Verpachtung möglich sein würde. Die in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen hatten bestritten, dass solche Verkäufe in der Kleingartenanlage möglich seien. Rechtsanwalt Dietrich hatte daher angekündigt, weitere Beweisanträge zu stellen und Zeugen laden zu lassen, die bestätigen würden, dass diese Vorgehensweise gelegentlich vorkam. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren daher ohne eine Geldauflage in der Hauptverhandlung eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

23. März 2021: Betrug über einen Betrag in Höhe von 100.000,00 € - Einstellung mangels Tatnachweises

Aufgrund der Strafanzeige durch seine ehemalige Verlobte leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen Betruges ein. Bereits im Ermittlungsverfahren hatte unser Mandant daher Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich beantragte die Einstellung des Verfahrens, indem er gegenüber der Staatsanwaltschaft ausführte, dass die Übergabe der Geldbeträge einvernehmlich erfolgt sei. Hierfür legte er Nachweise über ausdrückliche Vereinbarungen zwischen unserem Mandanten und seiner ehemaligen Verlobten vor. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich die in der Ermittlungsakte befindlichen Widersprüchlichkeiten der Aussagen der Verlobten in ihrer Zeugenvernehmung herausarbeiten. Somit wurde auch der Vorwurf der vermeintlich wahrheitswidrigen Angaben in Bezug auf die Heiratsabsicht klargestellt. Entsprechend dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich erfolgte daher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweises.

Aufgrund der Strafanzeige durch seine ehemalige Verlobte leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen Betruges ein. Bereits im Ermittlungsverfahren hatte unser Mandant daher Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich beantragte die Einstellung des Verfahrens, indem er gegenüber der Staatsanwaltschaft ausführte, dass die Übergabe der Geldbeträge einvernehmlich erfolgt sei. Hierfür legte er Nachweise über ausdrückliche Vereinbarungen zwischen unserem Mandanten und seiner ehemaligen Verlobten vor. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich die in der Ermittlungsakte befindlichen Widersprüchlichkeiten der Aussagen der Verlobten in ihrer Zeugenvernehmung herausarbeiten. Somit wurde auch der Vorwurf der vermeintlich wahrheitswidrigen Angaben in Bezug auf die Heiratsabsicht klargestellt. Entsprechend dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich erfolgte daher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweises.

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

09. März 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Sozialleistungsbetrugs

Da unsere Mandantin es unterlassen hatte, die zwischenzeitliche Aufnahme einer Erwerbstätigkeit dem Jobcenter zu melden, soll sie unrechtmäßige Sozialleistungen bezogen haben. Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hatte deshalb gegen unsere Mandantin einen Strafbefehl wegen Betruges beantragt, in welchem eine Geldstrafe festgesetzt wurde.

Nachdem ihr der Strafbefehl zugestellt worden ist, nahm unsere Mandantin Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst gegen den erlassenen Strafbefehl Einspruch ein und beantragte in einem ausführlichen Schriftsatz, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Rückzahlung des vom Jobcenters überbezahlten Betrages gemäß § 153a StPO einzustellen. Hierbei wies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf die psychische Erkrankung unserer Mandantin hin und machte glaubhaft, dass es ihr daher unmöglich war, sich mit der Situation auseinanderzusetzen. Vielmehr hatte sie aufgrund ihrer Wohnungs- und Arbeitslosigkeit nicht bemerkt, weiterhin Sozialleistungen erhalten zu haben. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht daher davon überzeugen, dass unsere Mandantin eine nur geringe Schuld zu tragen hatte. Das Verfahren konnte folglich durch eine Wiedergutmachungszahlung in Höhe des überbezahlten Betrages gemäß § 153a StPO eingestellt werden. Hierüber war unsere Mandantin angesichts des psychisch sehr belastenden Strafverfahrens sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

05. März 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Betruges mangels hinreichenden Tatverdachts

Unserem Mandanten wurde durch das Bezirksamt Lichtenberg ein Einzelfallhelfer zugeordnet. Dieser sollte ihm als Eingliederungshilfe bei der Stärkung der psychischen, physischen und sozialen Kompetenzen helfen. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wurde seinem Einzelfallhelfer jedoch vorgeworfen, auch Leistungen abrechnet zu haben, die er nicht erbracht hatte. Unser Mandant soll die unrechtmäßigen Stundenabrechnungen seines Einzelfallhelfers abgezeichnet haben. Hierdurch war es seinem Einzelfallhelfer möglich, die nicht erbrachten Leistungen mit den Bezirksämtern abzurechnen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

17. Februar 2021: Betrug und Urkundenfälschung – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Die Postbank hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, da dieser bei der Beantragung eines Kredites gefälschte Gehaltsnachweise und Kontoauszüge vorlegte. Die Ermittlungsbehörde war der Ansicht, dass unser Mandant durch die Vorlage der gefälschten Unterlagen über seine Zahlungsfähigkeit täuschen wollte. Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten ein.

Aus diesem Grund nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Nach Durchsicht der Ermittlungsakten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage einzustellen. Durch geschickte Darstellung des Geschehnisses gelang es Rechtsanwalt Dietrich die Vorwürfe der Urkundenfälschung zu beseitigen. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Einstellung des Verfahrens wegen Betruges jedoch zunächst ab. Sie argumentierte mit der Absicht unseres Mandanten, die Bank über seine Zahlungsfähigkeit zu täuschen und erließ einen Strafbefehl, in dem eine Geldstrafe festgesetzt wurde.

In einem zweiten Schriftsatz setzte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt mit dem Amtsgericht in Verbindung und regte erneut an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Auch gegenüber dem Gericht stellte Rechtsanwalt Dietrich den Sachverhalt dar. Unser Mandant hatte trotz manipulierter Nachweise die Absicht, die Raten bei Fälligkeit zu begleichen. Zudem hatte Rechtsanwalt Dietrich die seit Verfahrensbeginn schwierige Lebenssituation unseres Mandanten offengelegt. Das Gericht konnte schließlich von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt werden, das Verfahren außergerichtlich gemäß § 153a StPO einzustellen. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.