Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Versicherungsbetrug

28. September 2020: Verfahrenseinstellung bei Versicherungsbetrug nach § 153 StPO

Gegen unsere Mandantin wurde von der Staatsanwaltschaft Gera ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts des Versicherungsbetrugs geführt. So soll sie in vier Fällen die entsprechenden Versicherungsschäden vorgetäuscht haben. Zunächst ermittelte die Polizei Altenburg aufgrund einer Strafanzeige der Allianz Deutschland AG gegen einen ihrer Vertreter. Dieser hatte in mehreren Schadensfällen die geltend gemachten Schäden reguliert, ohne die Höhe des Schadens nachzuweisen oder fotografisch zu dokumentieren. Des Weiteren war auffällig gewesen, dass es Häufungen bei einzelnen Versicherungsnehmern gab und diese oft auf gleiche Weise den Hergang des Schadens schilderten. Unter diesen Versicherungsnehmern befand sich auch unsere Mandantin.

Nachdem unsere Mandantin eine Vorlandung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hatte, suchte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich wurde unverzüglich tätig und beantragte Akteneinsicht. Nach gründlicher Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Gera. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies dabei auf den Umstand, dass die Schäden in allen Fällen von dem entsprechenden Versicherungsvertreter besichtigt und ausreichend schriftlich dokumentiert worden waren. Auch zog Rechtsanwalt Dietrich die Erfolgsaussichten der Beweisführung im ersten Schadensfall aufgrund eines Zeugenverweigerungsrechts in Zweifel. Hierauf stellte die Staatsanwaltschaft Gera das Verfahren nach § 153 StPO wegen geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse ein. Nach der langen Zeit der Ungewissheit war unsere Mandantin über dieses Ergebnis sehr erfreut und erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

25. September 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei Überweisungsbetrug

Wegen des Verdachts eines Überweisungsbetrugs wurde gegen unseren Mandanten von der Polizei Berlin ermittelt. Er soll fremde Kontodaten dazu genutzt haben, Geld abzuheben, obwohl er eine diesbezügliche Genehmigung nicht gehabt haben soll. Die fremden Kontodaten gehörten dabei einem seiner in Berlin-Wedding lebenden Mieter. Die Kontodaten soll sich unser Mandant im Rahmen eines Aufenthalts in entsprechender Wohnung beschafft und dann das Geld bei einer Bank abgehoben haben.

Nachdem unserem Mandanten der Anhörungsbogen bezüglich des Überweisungsbetrugs von der Polizei Berlin zugesendet worden war, beauftragte er unverzüglich Rechtsanwalt Dietrich mit seiner strafrechtlichen Verteidigung. Nach Beantragung und Durchsicht der Ermittlungsakte setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin auf. Dieser enthielt den Antrag, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich zog dabei in Zweifel, dass unser Mandant Kontodaten missbräuchlich genutzt hatte. Rechtsanwalt Dietrich arbeitete heraus, dass unser Mandant zum Empfang des Geldes durch seinen Mieter durchaus berechtigt gewesen war. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren dem Antrag entsprechend ein. Hierüber war unser Mandant, der in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten war, natürlich sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

21. September 2020: Verfahrenseinstellung bei Versicherungsbetrug

Gegen unsere Mandantin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Versicherungsbetrugs geführt. Dabei soll sie Rechnungen für medizinische Behandlungen, die sie gegenüber der Familie ihrer Geschäftspartnerin über einen Zeitraum von mehreren Jahren in Berlin-Marzahn erbracht haben soll, ausgestellt haben. Tatsächliche Behandlungen sollen allerdings nie stattgefunden haben. Diese Rechnungen soll die Geschäftspartnerin unserer Mandantin dann bei ihrer Versicherung eingereicht und einen entsprechenden Betrag erstattet bekommen haben. Nachdem unserer Mandantin von der Polizei Berlin eröffnet wurde, dass sie als Beschuldigte in einem Betrugsfall vorgeladen wird, suchte sie umgehend die Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der umfangreichen Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweis einzustellen. In seiner Argumentation führte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin aus, dass Unstimmigkeiten hinsichtlich des Rechnungslayouts unberücksichtigt geblieben seien. Im Vergleich zu den üblichen Rechnungen unserer Mandantin wiesen die bei der Versicherung eingereichten Rechnungen formale Abweichungen auf. Auch inhaltlich gesehen, hatten die eingereichten Rechnungen ein deutlich höheres Arzthonorar als vergleichbare Behandlungen. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Unkenntnis unserer Mandantin bezüglich der eingereichten Rechnungen hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs schließlich nicht widerlegen und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels Tatnachweis sehr zur Freude unserer Mandantin ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

02. September 2020: Provisionsbetrug – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Unser Mandant arbeitete als Filialleiter einer Bank in Berlin Reinickendorf. Die Staatsanwaltschaft Berlin warf unserem Mandanten vor, einen Kreditvertrag mit einem Kunden für einen Mitarbeiter in dessen Namen abgeschlossen zu haben. Dadurch würde dem Mitarbeiter eine Provision zufließen und die Bank zu Provisionszahlungen veranlasst. Unser Mandant als Filialleiter hätte darauf keinen Anspruch gehabt. Aufgrund dieses Verhaltens wurde unserem Mandanten Betrug vorgeworfen.

Nachdem unser Mandant von der Bank fristlos gekündigt und gegen ihn ein Strafverfahren wegen Betruges eingeleitet wurde, wandte er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Einsicht in die Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage anregte. Der Mitarbeiter hatte den Vertragsabschluss zuvor vorbereitet und unserem Mandanten seine persönlichen Informationen übermittelt. Der Vertragsabschluss erfolgte aufgrund einer Erkrankung des Mitarbeiters durch unseren Mandanten.

Da die Staatsanwaltschaft zunächst nicht dazu bereit war, erhob sie Anklage beim Amtsgericht. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es sich bei dem vorgeworfenen Verhalten um einen einmaligen Fehltritt unseres Mandanten handelt, den er wahrhaftig bedauert. Rechtsanwalt Dietrich betonte, dass die Konsequenzen des Strafverfahrens bereits zu diesem Zeitpunkt die berufliche Zukunft unseres Mandanten gefährdeten und eine entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister seinen Lebensweg nachhaltig beeinträchtigen würde.

Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich diesen Ausführungen an und stellte das Verfahren, wie von Beginn an von Rechtsanwalt Dietrich vorgeschlagen, gegen eine Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

31. August 2020: Betrug - Einstellung des Verfahrens gegen Geldlauflage

Unsere Mandantin soll zusammen mit ihrem damaligen Lebensgefährten sieben Azubi-Monatstickets der Berliner Verkehrsbetriebe gefälscht haben. So sollen sie sich an einem Originalticket orientiert und dieses in Gänze mit eigenen Materialien nachgestellt haben. Zusätzlich hatte unsere Mandantin eins der Tickets an eine Bekannte verkauft. Die Bekannte fiel bei einer routinemäßigen Kontrolle in Berlin-Lichtenberg durch dieses verkaufte Ticket auf. Nachdem eine Wohnungsdurchsuchung bei der Bekannten angeordnet und durchgeführt worden war, gab sie unsere Mandantin als Verkäuferin an. Belegt wurden diese Aussagen durch Einsichtnahmen in ihr Handy. Darin sind deutliche Angebote und Anfragen bezüglich eines gefälschten Fahrscheins mit unserer Mandantin festgehalten.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / fahrlässige Geldwäsche

20. August 2020: Betrug und fahrlässige Geldwäsche als Finanzagent mit Schaden von fast 50.000 €– Einstellung in Verhandlung

Unser Mandant wurde durch einen Bekannten gefragt, ob er auf sein Konto Geld überweisen lassen könnte. Der aus Afrika stammende flüchtige Bekannte gab gegenüber unserem Mandanten an, dass er in Deutschland kein Konto eröffnen könne. Mit dem Geld wollte der Bekannte Autos in Deutschland kaufen und diese nach Afrika ausführen. Unser Mandant wollte seinem Bekannten helfen und stellte deshalb seinem Bekannten seine Kontodaten zur Verfügung. Auf das Konto unseres Mandanten gingen dann zwei Überweisungen von insgesamt fast 50.000 € ein. Unser Mandant war überrascht, als er einen Brief von der Polizei erhielt, in welchem ihm als Beschuldigter vorgeworfen wurde, einem anderen bei dessen gewerbsmäßigen Betrug Hilfe geleistet zu haben.

Unser Mandant war sich keiner Schuld bewusst und teilte der Polizei zunächst das Geschehen mit. Entgegen der Erwartung unseres Mandanten wurde das Verfahren nicht eingestellt, sondern er erhielt eine Anklageschrift. In dieser Anklageschrift wurde unserem Mandanten abermals vorgeworfen, einem Unbekannten bei dessen gewerbsmäßigem Betrug Hilfe geleistet zu haben. Es drohte deshalb als Strafe eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und die Anordnung der Einziehung von fast 50.000 €. Mit dieser Anklagschrift wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Nach erfolgter Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten mitteilen, dass offenbar im Internet von Betrügern Überweisungen zwischen einem Reisebüro und dessen Kunden abgefangen wurden und die Gelder durch Manipulation auf das Konto unseres Mandanten weitergeleitet wurden. Rechtsanwalt Dietrich beantrage zunächst gegenüber dem Gericht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen und das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies auf die Einlassung unseres Mandanten. Das Hauptverfahren wurde trotzdem eröffnet. In der Gerichtsverhandlung, nach der von Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten abgegebenen Erklärung, erteilte das Gericht einen rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Geldwäsche in Betracht käme. Gerade die hohen Beträge hätten unseren Mandanten misstrauisch machen müssen. Rechtsanwalt Dietrich verwies darauf, dass unser Mandant selbst auf die Ausführungen seines Bekannten vertraut habe. Schließlich war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Hierüber war unser Mandant nachvollziehbar sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

17. August 2020: Freispruch bei Betrug

Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unseren Mandanten des gemeinschaftlichen Betrugs in zehn Fällen an. So soll er sich an den Tathandlungen des Mitangeklagten durch den Weiterverkauf von Handys beteiligt haben. Der Mitangeklagte soll dabei in verschiedenen Shops eines Mobilfunkanbieters im Berliner Raum Mobilfunkverträge abgeschlossen haben, woraufhin er zehn Handys erhalten haben soll. Unser Mandant soll dann die erhaltenen Handys von dem Mitangeklagten ab- und anschließend weiterverkauft haben. Diese Handlungen sollen beide bewusst zusammenwirkend ausgeführt haben.

Dem Mobilfunkanbieter ist dadurch ein Schaden in Höhe des Wertes der Telefone sowie in Höhe der Verbindungskosten ins Ausland in Höhe von über 150.000,00 € entstanden. Aufmerksam wurde die Polizei Berlin erst durch eine Anzeige des Mitangeklagten selbst. Dieser hatte eine immens hohe Rechnung von seinem Mobilfunkanbieter erhalten, dagegen Widerspruch eingelegt und sodann Anzeige bei der Polizei Berlin wegen Leistungskreditbetrugs erstattet. Aufgrund der dann anlaufenden Ermittlungen und der Angaben des Mobilfunkanbieters kam der Mitangeklagte als potentieller Beschuldigter in Frage. Aufgrund seiner Angaben und den Bemühungen seines Verteidigers, wurde unser Mandant dann als Ankäufer der Handys identifiziert. In der Zwischenzeit hatte unser Mandant bereits Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich noch vor Klageerhebung einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens beantragte. Dabei stützte sich Rechtsanwalt Dietrich in seiner Argumentation auf die Unwissenheit unseres Mandanten bezüglich der rechtswidrigen Beschaffung der Handys. Der Mitangeklagte hatte bei Verkauf der Handys unserem Mandanten die Originalverträge vorgezeigt, sodass unser Mandant keine Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Tat haben konnte. Das Amtsgericht Tiergarten ließ die Anklage durch die Staatsanwaltschaft Berlin dennoch zu. Rechtsanwalt Dietrich konnte noch vor Eröffnung der Hauptverhandlung die Bestellung als Pflichtverteidiger erwirken. In der Hauptverhandlung suchte Rechtsanwalt Dietrich das Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Gericht. Er arbeitete dabei erneut gezielt die Gründe heraus, die gegen eine Verurteilung unseres Mandanten sprechen würden. Auch die Angaben des Mitangeklagten in der Hauptverhandlung konnten unseren Mandanten nicht weiter belasten, sodass ihm insgesamt keine Beteiligung an den Taten des Mitangeklagten hinreichend nachgewiesen werden konnte. Das Gericht folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich und sprach unseren Mandanten daraufhin frei. Unser Mandant der bereits mehrere Eintragungen in seinem Bundeszentralregister hat, war hierüber natürlich sehr froh.