Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl und Betrug

27. Januar 2020: Diebstahl und Betrug – Einstellung in Hauptverhandlung

Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Diebstahls und Betrug geführt. Unsere Mandantin hatte als Kellnerin in einem Restaurant in Berlin Tiergarten gearbeitet und einem Gast dessen Kreditkarte, nach einem Bezahlvorgang mit Pin-Eingabe, entwendet. Mit dieser Karte hatte unsere Mandantin in einem Kaufhaus in Berlin Mitte Waren von über 700,00 € bezahlt. Einen Tag später wurde unsere Mandantin von Ihrem damaligen Chef auf den Verlust der Karte angesprochen. Ohne anwaltliche Beratung räumte sie den Diebstahl und den Einkauf ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

14. Januar 2020: Urkundenfälschung und Betrug - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hatten unseren Mandanten angezeigt, weil dieser in Berlin-Hellersdorf in einem Wagen der U-Bahnlinie U5 mit einem manipulierten Semesterticket angetroffen wurde. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges und Urkundenfälschung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich wies unseren Mandanten darauf hin, dass er zu dem Termin bei der Polizei nicht erscheinen muss und beantrage sogleich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten hin, der zum ersten Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten war und im Falle einer Verurteilung um persönliche und berufliche Konsequenzen fürchtete. Zudem hatte unser Mandant umgehend das regelmäßig von der BVG geforderte erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt, sodass der BVG kein Schaden entstanden war. Die Amtsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant kann sich nach der Einstellung des Verfahrens weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen. Denn eine Aufnahme der Einstellung in das Bundeszentralregister erfolgt nicht.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug mit Schaden von über 200.000 Euro

20. September 2019: Betrug und Urkundenfälschung mit Schaden von über 200.000 Euro – Einstellung

Bekannte unseres Mandanten meldeten sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem unser Mandant aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten in Untersuchungshaft genommen worden war. Hintergrund des Haftbefehls war, dass unserem Mandanten vorgeworfen wurde, im Rahmen von vermeintlichen Kreditgewährungen Darlehensnehmer zu schädigen. Durch die Fälschung unterschiedlicher Unterlagen sollten die Darlehensnehmer zur Zahlung von hohen Summen veranlasst werden. Ein Geschädigter sollte insbesondere über 200.000,00 € zahlen. Nachdem gefälschte Kontoauszüge unseres Mandanten durch einen Geschädigten der Bank unseres Mandanten vorgelegt worden sind, erstattete die Bank Strafanzeige. Da unser Mandant ab diesem Zeitpunkt unter keiner bekannten Adresse mehr anzutreffen war, wurde aufgrund des Antrages der Staatsanwaltschaft Berlin der Haftbefehl erlassen.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Haftprüfung. In der Haftprüfung bestritt Rechtsanwalt Dietrich zunächst den Tatvorwurf. Auch konnte unser Mandant eine neue Wohnanschrift dem Gericht präsentieren. Das Amtsgericht verschonte daraufhin unseren Mandanten von der weiteren Untersuchungshaft. Noch im Ermittlungsverfahren legte Rechtsanwalt Dietrich schriftlich dar, warum ein Tatnachweis nicht zu erbringen sei. Trotz dieser Ausführungen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich weiterhin das Beweisergebnis in Frage stellen. Schließlich war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Auflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Urkundenfälschung

26. August 2019: Verfahrenseinstellung bei Krediterlangungsbetrug und Urkundenfälschung

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Meiningen Anfang 2016 wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung und versuchten Betruges ermittelt. Unser Mandant soll versucht haben, einen Kredit bei einer großen deutschen Bank zu erlangen. Durch falsche Gehaltsnachweise soll er dabei versucht haben, über seine Kreditwürdigkeit zu täuschen.

Nachdem unserem Mandanten bekannt wurde, dass gegen ihn wegen dieser schweren Vorwürfe ermittelt wird, übertrug er Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich das Mandat. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zuerst Akteneinsicht. Bei Durchsicht der Akte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass die Gehaltsnachweise unseres Mandanten als Fotokopie eingereicht worden waren. Für Rechtsanwalt Dietrich erschien es daher mehr als fragwürdig, dass gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung ermittelt wird, wenn gar keine Urkunde vorliegt. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich nicht erkennen, dass unser Mandant darüber täuschen wollte, den Kredit nicht mehr zurückzuzahlen. Ein solcher Nachweis konnte von der Staatsanwaltschaft Meiningen nicht zweifelsfrei erbracht werden. Daher setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz auf, der die genannten Bedenken gezielt zum Ausdruck brachte. Des Weiteren regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Dieser Anregung folgte die Staatsanwaltschaft Meiningen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

22. August 2019: Gebrauch eine gefälschten über E-Bay Kleinanzeigen erworbenen Monatsmarke - Einstellung

Auf dem U-Bahnhof Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin Mitte wurde unsere Mandantin bei einer Fahrkartenkontrolle mit einem gefälschten Monatsticket angetroffen. Das Blankoticket stammte aus einem Einbruch. Unsere Mandantin war hierüber sehr überrascht, da sie das Ticket über E-Bay Kleinanzeigen erworben hatte. Dies teilte sie dem Kontrolleuer mit. Trotz dieser Angaben wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung eingeleitet.

Mit der Vorladung vom LKA Berlin meldete sich unsere Mandantin bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich klärte unsere Mandantin zunächst über die Hintergründe der Strafsache auf. Insbesondere ist es für die Polizei schwierig, an die Hintermänner zu gelangen. Deshalb konzentriert man sich in Berlin zunächst auf die Erwerber der Monatsmarken. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht, dessen Inhalt zu vergleichbaren Fällen keine Besonderheiten aufwies. Das Problem in diesen Fällen ist, dass die unbedachten Äußerungen eines Mandanten dazu führen können, dass man Kronzeuge in dem Verfahren gegen etwaige Personen werden kann, die berufsmäßig in Verkaufsstellen der BVG einbrechen. Diese Personen würden dann die vollständigen Kontaktdaten eines Mandanten erhalten. In der Regel befürchten dann Mandanten Repressalien. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich dann umrissartig einen Sachverhalt darstellen, der zum Ausschluss der Strafbarkeit, aber nicht zu Überführung des Verkäufers führte. Diese Angaben reichten, dass das gegen unsere Mandantin geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis eingestellt worden ist.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

21. August 2019: Einstellung in Hauptverhandlung bei Betrug nach Geltendmachung von unberechtigtem Schadenersatz

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Betruges. Unser Mandant hatte gegen den seinen damaligen Vermieter einen Rechtsstreit geführt, in dem wechselseitige Ansprüche erhoben worden. Durch eine Falschberatung seitens seines damaligen Rechtsanwaltes verlor unser Mandant seine Wohnung und er wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Sein damaliger Rechtsanwalt erkannte sein Verschulden an und meldete dies seiner Haftpflichtversicherung. Abzüglich der Selbstbeteiligung wurde der Schaden durch die Versicherung erstattet. In der Zwischenzeit hatte sich unser Mandant an seinen ehemaligen Vermieter gewandt und mit diesem einen Vergleich geschlossen, der eine deutliche Reduzierung der Forderung vorsah. Insbesondere wurde in dem Vergleich auf die schlechte finanzielle Situation unseres Mandanten eingegangen. Unser Mandant hatte nicht erwähnt, dass der Schaden durch die Haftpflichtversicherung erstattet werden sollte. Schließlich wandte sich unser Mandant an seinen ehemaligen Rechtsanwalt und forderte ihn zur Zahlung des Selbstbehaltes auf, der durch den ehemaligen Rechtsanwalt auch gezahlt wurde. In dem Abschluss des Vergleichs und der Forderung der Selbstbeteiligung sah die Staatsanwaltschaft Berlin einen Betrug.

In einem ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass der Abschluss des Vergleichs nicht nur der schlechten finanziellen Situation unseres Mandanten geschuldet war. Vielmehr hatte unser Mandant auch auf die Durchsetzung seiner ihm gegen seinen ehemaligen Vermieter zustehenden Forderung verzichtet. Deshalb durfte unser Mandant auch den vollständigen Schadensersatz von seinem ehemaligen Rechtsanwalt fordern. Die Staatsanwaltschaft führte nach dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren wegen Betruges gegenüber seinem ehemaligen Vermieter nicht weiter fort. Es wurde aber Anklage erhoben wegen Betruges gegenüber seinem alten Rechtsanwalt. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals die rechtlichen und tatsächlichen Probleme darstellen. Deshalb war schließlich das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren / Urkundenfälschung / Betrug

19. August 2019: Verfahrenseinstellung bei gefälschter BahnCard 100

Auf dem Nachhauseweg geriet unser Mandant in einer S-Bahn-Linie in Berlin-Neukölln in eine Fahrscheinkontrolle. Dem Fahrausweisprüfer soll unser Mandant dabei eine gefälschte BahnCard 100 als Fahrschein vorgezeigt haben.

Unser Mandant ist britischer Staatsangehöriger und suchte Rechtsanwalt Dietrich bereits mit der Aufforderung, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen, auf. Schon hier beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und bat darum, das entsprechende Schreiben der Polizei Berlin zu übergeben. Sodann wurde das Verfahren an die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. Eine Ermittlungsakte war Rechtsanwalt Dietrich noch immer nicht übermittelt worden. Daher beantragte er erneut Einsicht in die Ermittlungsakten. Nach Erhalt und Durchsicht der Akten verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, der die Amtsanwaltschaft Berlin dazu anregen sollte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Aufgrund des Brexits hatte unser Mandant große Angst, wieder nach Großbritannien zurückkehren zu müssen. Er hatte daher einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gestellt und sich ein berufliches Standbein aufgebaut. Folglich fürchtete unser Mandant angesichts des Verfahrens auch um die Verwehrung der deutschen Staatsbürgerschaft. Jedoch konnte die Amtsanwaltschaft Berlin der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs folgen und stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein.