Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

31. August 2020: Betrug - Einstellung des Verfahrens gegen Geldlauflage

Unsere Mandantin soll zusammen mit ihrem damaligen Lebensgefährten sieben Azubi-Monatstickets der Berliner Verkehrsbetriebe gefälscht haben. So sollen sie sich an einem Originalticket orientiert und dieses in Gänze mit eigenen Materialien nachgestellt haben. Zusätzlich hatte unsere Mandantin eins der Tickets an eine Bekannte verkauft. Die Bekannte fiel bei einer routinemäßigen Kontrolle in Berlin-Lichtenberg durch dieses verkaufte Ticket auf. Nachdem eine Wohnungsdurchsuchung bei der Bekannten angeordnet und durchgeführt worden war, gab sie unsere Mandantin als Verkäuferin an. Belegt wurden diese Aussagen durch Einsichtnahmen in ihr Handy. Darin sind deutliche Angebote und Anfragen bezüglich eines gefälschten Fahrscheins mit unserer Mandantin festgehalten.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / fahrlässige Geldwäsche

20. August 2020: Betrug und fahrlässige Geldwäsche als Finanzagent mit Schaden von fast 50.000 €– Einstellung in Verhandlung

Unser Mandant wurde durch einen Bekannten gefragt, ob er auf sein Konto Geld überweisen lassen könnte. Der aus Afrika stammende flüchtige Bekannte gab gegenüber unserem Mandanten an, dass er in Deutschland kein Konto eröffnen könne. Mit dem Geld wollte der Bekannte Autos in Deutschland kaufen und diese nach Afrika ausführen. Unser Mandant wollte seinem Bekannten helfen und stellte deshalb seinem Bekannten seine Kontodaten zur Verfügung. Auf das Konto unseres Mandanten gingen dann zwei Überweisungen von insgesamt fast 50.000 € ein. Unser Mandant war überrascht, als er einen Brief von der Polizei erhielt, in welchem ihm als Beschuldigter vorgeworfen wurde, einem anderen bei dessen gewerbsmäßigen Betrug Hilfe geleistet zu haben.

Unser Mandant war sich keiner Schuld bewusst und teilte der Polizei zunächst das Geschehen mit. Entgegen der Erwartung unseres Mandanten wurde das Verfahren nicht eingestellt, sondern er erhielt eine Anklageschrift. In dieser Anklageschrift wurde unserem Mandanten abermals vorgeworfen, einem Unbekannten bei dessen gewerbsmäßigem Betrug Hilfe geleistet zu haben. Es drohte deshalb als Strafe eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und die Anordnung der Einziehung von fast 50.000 €. Mit dieser Anklagschrift wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Nach erfolgter Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten mitteilen, dass offenbar im Internet von Betrügern Überweisungen zwischen einem Reisebüro und dessen Kunden abgefangen wurden und die Gelder durch Manipulation auf das Konto unseres Mandanten weitergeleitet wurden. Rechtsanwalt Dietrich beantrage zunächst gegenüber dem Gericht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen und das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies auf die Einlassung unseres Mandanten. Das Hauptverfahren wurde trotzdem eröffnet. In der Gerichtsverhandlung, nach der von Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten abgegebenen Erklärung, erteilte das Gericht einen rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Geldwäsche in Betracht käme. Gerade die hohen Beträge hätten unseren Mandanten misstrauisch machen müssen. Rechtsanwalt Dietrich verwies darauf, dass unser Mandant selbst auf die Ausführungen seines Bekannten vertraut habe. Schließlich war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Hierüber war unser Mandant nachvollziehbar sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

17. August 2020: Freispruch bei Betrug

Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unseren Mandanten des gemeinschaftlichen Betrugs in zehn Fällen an. So soll er sich an den Tathandlungen des Mitangeklagten durch den Weiterverkauf von Handys beteiligt haben. Der Mitangeklagte soll dabei in verschiedenen Shops eines Mobilfunkanbieters im Berliner Raum Mobilfunkverträge abgeschlossen haben, woraufhin er zehn Handys erhalten haben soll. Unser Mandant soll dann die erhaltenen Handys von dem Mitangeklagten ab- und anschließend weiterverkauft haben. Diese Handlungen sollen beide bewusst zusammenwirkend ausgeführt haben.

Dem Mobilfunkanbieter ist dadurch ein Schaden in Höhe des Wertes der Telefone sowie in Höhe der Verbindungskosten ins Ausland in Höhe von über 150.000,00 € entstanden. Aufmerksam wurde die Polizei Berlin erst durch eine Anzeige des Mitangeklagten selbst. Dieser hatte eine immens hohe Rechnung von seinem Mobilfunkanbieter erhalten, dagegen Widerspruch eingelegt und sodann Anzeige bei der Polizei Berlin wegen Leistungskreditbetrugs erstattet. Aufgrund der dann anlaufenden Ermittlungen und der Angaben des Mobilfunkanbieters kam der Mitangeklagte als potentieller Beschuldigter in Frage. Aufgrund seiner Angaben und den Bemühungen seines Verteidigers, wurde unser Mandant dann als Ankäufer der Handys identifiziert. In der Zwischenzeit hatte unser Mandant bereits Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich noch vor Klageerhebung einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens beantragte. Dabei stützte sich Rechtsanwalt Dietrich in seiner Argumentation auf die Unwissenheit unseres Mandanten bezüglich der rechtswidrigen Beschaffung der Handys. Der Mitangeklagte hatte bei Verkauf der Handys unserem Mandanten die Originalverträge vorgezeigt, sodass unser Mandant keine Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Tat haben konnte. Das Amtsgericht Tiergarten ließ die Anklage durch die Staatsanwaltschaft Berlin dennoch zu. Rechtsanwalt Dietrich konnte noch vor Eröffnung der Hauptverhandlung die Bestellung als Pflichtverteidiger erwirken. In der Hauptverhandlung suchte Rechtsanwalt Dietrich das Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Gericht. Er arbeitete dabei erneut gezielt die Gründe heraus, die gegen eine Verurteilung unseres Mandanten sprechen würden. Auch die Angaben des Mitangeklagten in der Hauptverhandlung konnten unseren Mandanten nicht weiter belasten, sodass ihm insgesamt keine Beteiligung an den Taten des Mitangeklagten hinreichend nachgewiesen werden konnte. Das Gericht folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich und sprach unseren Mandanten daraufhin frei. Unser Mandant der bereits mehrere Eintragungen in seinem Bundeszentralregister hat, war hierüber natürlich sehr froh.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

10. August 2020: Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung

Gegen unsere Mandantin war vom Hauptzollamt Berlin wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs ermittelt worden. Die Anzeige war vom Job Center bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin in Berlin Mitte gestellt worden. Unsere Mandantin hatte sich über einen Zeitraum von zwei Jahren zusammen mit ihrem Lebensgefährten und ihrem Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft befunden und in dieser Zeit Sozialleistungen erhalten. Weiterhin war sie als Leistungsempfängerin bzw. Vertreterin dieser Bedarfsgemeinschaft eingetragen. Vorgeworfen wurde unserer Mandantin dann, dass sie Einkünfte, die ihr Lebensgefährte in der Zeit der Bedarfsgemeinschaft erzielte, gegenüber dem Job Center Mitte nicht angab und dadurch Überzahlungen erhielt.

Unsere Mandantin erhielt daher einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergartens, der sie wegen Betrugs zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilte. Nachdem gegen den Strafbefehl erfolgslos Einspruch erhoben worden war, kam es zur Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel daran wecken, dass unsere Mandantin von der Beschäftigung ihres Lebensgefährten überhaupt gewusst hatte und es daher ihre Absicht war, Einkünfte zu verschweigen. Weiterhin ging Rechtsanwalt Dietrich auf den vergleichsweise geringen Schaden, der erzeugt wurde, ein. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten sprach unsere Mandantin vom Vorwurf des Betruges frei. Angesichts des sensiblen Tatvorwurfs und der zu befürchtenden Eintragung war unsere Mandantin hierüber sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

24. Juli 2020: Sozialleistungsbetrug – Einstellung in der Hauptverhandlung

Vom Hauptzollamt Berlin war gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsbetrugs geführt worden. Unser Mandant soll in Berlin-Alt-Hohenschönhausen in einem rückwirkenden Antrag für Arbeitslosengeld wahrheitswidrig angegeben haben, keine weitere Nebentätigkeit in dem Antragszeitraum ausgeübt zu haben. Dadurch, dass unser Mandant dennoch eine Nebentätigkeit ausgeführt und für den entsprechenden Zeitraum trotzdem Zuwendungen erhalten haben soll, soll er sich in Höhe von fast
2.000,00 € bereichert haben. Auf den Anhörungsbogen des Hauptzollamtes Berlin reagierte unser Mandant nicht, weswegen die Staatsanwaltschaft Berlin einen Strafbefehl beantragte.

Den entsprechenden Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhielt unser Mandant dann kurze Zeit später und suchte damit umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf. Dieser legte zunächst Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Rechtsanwalt Dietrich setzte dann einen Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe des von der Agentur für Arbeit zugewendeten Betrags einzustellen. Hierauf ließ sich das Amtsgericht Tiergarten jedoch nicht ein und beraumte einen Hauptverhandlungstermin an. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darstellen, dass sich unser Mandant zur Zeit der Arbeitslosenmeldung und Antragstellung in einer schweren psychischen Situation befand. Die Freundin unseres Mandanten hatte sich zu der Zeit von ihm getrennt. Im Hinblick auf diese für unseren Mandanten emotional belastende Situation argumentierte Rechtsanwalt Dietrich mit einem geringen Schuldvorwurf. Das Amtsgericht Tiergarten konnte diesen Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich folgen und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe des von der Agentur für Arbeit erhaltenen Betrags ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

09. Juni 2020: Urkundenfälschung und Betrug - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich mit einem Strafbefehl wegen Urkundenfälschung auf. Er soll bei einer Fahrtkartenkontrolle in Richtung S-Bahnhof Röntgental mit einem manipulierten Fahrschein angetroffen worden sein. Der Fahrschein soll dabei in der Art und Weise bearbeitet worden sein, dass unser Mandant den vorherigen Stempel wegradiert haben soll, um dort anschließend einen neuen und gültigen Stempel zu platzieren.

 Umgehend legte Rechtsanwalt Dietrich nach seiner Mandatierung Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Nach anschließender Aktenauswertung verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben, in welchem er die Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage gegenüber dem Amtsgericht Bernau bei Berlin anregte. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte dabei vor allem mit der als gering zu betrachtenden Schuld unseres Mandanten. Unser Mandant hatte sich während der Kontrolle sehr freundlich verhalten und auch das erhöhte Beförderungsentgelt unverzüglich bezahlt. Zusätzlich verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den von unserem Mandanten erzeugten geringen Schaden. Angesichts dieser Einlassungen war das Amtsgericht Bernau bei Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, da durch das Vorgehen von Rechtsanwalt Dietrich eine mit einem Strafbefehl verbundene Verurteilung zu einer Geldstrafe und Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

30. April 2020: Betrug – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Aufgrund einer in Dresden gestellten Anzeige wurde von der Polizei Dresden gegen unsere in Berlin-Siemensstadt lebende Mandantin wegen Betrugs ermittelt. Unsere Mandantin soll über „eBay“ eine Playstation nach Dresden verkauft haben. Die Playstation wurde allerdings vom Käufer als defekt bewertet. Der Käufer verlangte daraufhin den Kaufpreis zurück, schickte die vermeintlich defekte Playstation an unsere Mandantin zurück und stellte bei der Polizei Dresden Anzeige wegen Betrugs gegen unsere Mandantin.

Nachdem unsere Mandantin eine Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, suchte sie Rechtsanwalt Dietrich zwecks Strafverteidigung in diesem Fall auf. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend analysiert hatte, verfasste er einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Dresden. Inhalt dieses Schriftsatzes war der Antrag, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweises einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete diesen Antrag mit einer ihm durch vorherige Fälle bekannten Betrugsvariante, deren Opfer unsere Mandantin hier geworden war und die insbesondere bei „eBay“ weit verbreitet ist. Bei Durchsicht der Ermittlungsakte hatte Rechtsanwalt Dietrich die Seriennummern der beiden Playstations miteinander verglichen. Diese passten nicht überein. Der Käufer hatte somit eine falsche Playstation zurückgeschickt, das ausgegebene Geld wiederbekommen und eine einwandfreie Playstation erhalten. Hierauf wies Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz deutlich hin. Auch gab er an, dass von der Polizei Dresden nicht nachgewiesen worden war, dass unsere Mandantin eine defekte Playstation auch tatsächlich verkauft hatte. Die Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich hatten Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte das Verfahren antragsgemäß ein.