Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Besonders schwerer Fall des Diebstahls
10. Oktober 2023: Diebstahl von Computern und Mobiltelefonen – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Daher suchte unser Mandant nun Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In diesem trug er vor, dass unser Mandant auf dem Video nicht klar erkennbar ist und nicht geklärt werden kann, ob er die verschwundenen Pakete mitgenommen hat.
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Besonders schwerer Fall des Diebstahls
14. Juni 2023: Fahrraddiebstahl – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis nicht gelingen würde. Dabei trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass unser Mandant das Fahrrad gutgläubig erwarb. Auch wies er darauf hin, dass bereits Verjährung eingetreten sein könnte.
Fachanwalt für Strafrecht: Besonders schwerer Fall des Diebstahls
05. Januar 2023: Diebstahl von Luxuswaren – Verwarnung in der Hauptverhandlung
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, unseren Mandanten lediglich zu verwarnen, was das mildeste Zuchtmittel im Jugendstrafrecht darstellt. Dabei wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf die Lebenssituation unseres Mandanten hin und betonte dass er gewillt ist, sich ein neues Leben aufzubauen und sein Abitur nachzuholen. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die Kooperation unseres Mandanten, der die Tat sofort einräumte und den Polizisten freiwillig sein Handy aushändigte.
Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Diebstahl
22. Februar 2021: Schwerer Diebstahl – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichendem Tatverdachts
Der Zeuge gab insbesondere an, dass es sich bei unserem Mandanten zweifelsfrei um die verdächtige Person aus der Umkleide handelte. Auch ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes erkannte unseren Mandanten auf den Videoaufzeichnungen wieder. Deshalb leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen eines besonders schweren Falles des Diebstahls ein, welcher mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird. Aus diesem Grund nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf.
Umgehend nach der Mandatierung und der darauffolgenden Akteneinsicht ersuchte Rechtsanwalt Dietrich ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Staatsanwältin. Diese brachte zunächst zum Ausdruck, dass sie die Beweislage angesichts der Ermittlungsergebnisse für ausreichend für die Erhebung einer Anklage erachtet. In einer schriftlichen Stellungnahme beantragte Rechtsanwalt Dietrich dennoch die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Im Rahmen dieses Antrags konnte Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche in den Zeugenaussagen aufdecken, welche der Staatsanwaltschaft zunächst nicht aufgefallen waren. Insbesondere rekonstruierte Rechtsanwalt Dietrich den zeitlichen Ablauf des Geschehens, wobei deutlich wurde, dass sich unser Mandant zum Zeitpunkt der gegenständlichen Diebstähle noch nicht an seinem Arbeitsplatz befand. Vielmehr konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich unser Mandant an diesen Tagen wohl verspätet hatte bzw. sich in seiner Mittagspause befand. Es gelang ihm so, aufzuzeigen, dass es sich bei der verdächtigen Person nicht um unseren Mandanten handelte. Aufgrund der schriftlichen Stellungnahme wurde das Verfahren entgegen der ersten Einschätzung der zuständigen Staatsanwältin mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf des Diebstahls aus Carsharing Auto
03. Juni 2020: Vorwurf des Diebstahls aus Carsharing Auto - Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Nach Erhalt der Strafanzeige wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Einsicht in die Ermittlungsakten beantragte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte an, dass nicht einmal nachgewiesen sei, ob sich der Vorfall des vermeintlichen Geschädigten tatsächlich so zugetragen habe. Selbst wenn, dann könne nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht abschließend festgestellt werden, wie viele Personen noch Zugriff auf den Rucksack gehabt haben. Auch insbesondere in Hinblick darauf, dass bei der Durchsuchung der Wohnung unseres Mandanten keine Beweismittel aufgefunden wurden, sei eine Verurteilung daher nicht zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.
Fachanwalt Strafrecht: Besonders schwerer Diebstahl
14. August 2019: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei besonders schwerem Diebstahl
Die Polizei Dresden war deshalb auf unseren Mandanten als möglichen Täter gekommen, weil ein Sportwagen am Rande einer Autobahn gefunden wurde. Im Kofferraum des Wagens wurde das vermeintliche Diebesgut sichergestellt. Zugelassen war der Wagen auf eine Firma, dessen Geschäftsführer sich im Ausland befand und den Wagen nach Mitteilung des Geschäftsführers an unseren Mandanten ausgeliehen hatte. Zusätzlich sollen persönliche Gegenstände unseres Mandanten im Wagen aufgefunden worden sein. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Dresden legte Rechtsanwalt Dietrich seine Bedenken hinsichtlich eines weiteren Verfahrenslaufs dar und beantragte, das Verfahren mangels Tatnachweises einzustellen. Es lägen keine Umstände vor, die es erlauben, die Tat unserem Mandanten zuzuschreiben. Die Beschuldigung unseres Mandanten auf die Tatsache zu stützen, dass er Mieter des Fahrzeugs gewesen war, reiche nicht aus. Aus der Ermittlungsakte gehe nicht hervor, dass unser Mandant, das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt auch tatsächlich geführt hatte. Dass persönliche Gegenstände nach einer Automietung in entsprechendem Fahrzeug gefunden werden, ist ebenso wenig unüblich. Die Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich hatte schließlich Erfolg und das Verfahren wurde von der Staatsanwalt Dresden mangels Tatnachweis eingestellt.
Anwalt für Strafrecht: Schwerer Diebstahl
26. Februar 2018: Besonders schwerer Fall des Ladendiebstahls – Einstellung des Verfahrens in Hauptverhandlung
Nachdem ein Strafverfahren wegen schweren Diebstahls gegen unsere Mandantin eingeleitet worden war, wandte sie sich an Rechtsanwalt Dietrich. Um die Situation genau einschätzen zu können, beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und wertete anschließend die Ermittlungsergebnisse aus. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft wies Rechtsanwalt Dietrich auf mehrere entlastende Umstände hin und regte an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich jedoch nicht bereit dazu und erhob stattdessen aufgrund des hohen Schadens und des professionellen Vorgehens unserer Mandantin Anklage beim Amtsgericht.
Unsere Mandantin war darüber sehr beunruhigt, da ein besonders schwerer Fall des Diebstahls mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Daher nahm sich Rechtsanwalt Dietrich im Vorfeld Zeit, um unsere Mandantin über den Ablauf einer solchen Hauptverhandlung aufzuklären und sie darauf vorzubereiten.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich dem Gericht schließlich die zugunsten unserer Mandantin zu berücksichtigen Umstände glaubhaft darlegen und dadurch den Tatvorwurf entschärfen. Durch seinen umfangreichen Vortrag erreichte Rechtsanwalt Dietrich auf diese Weise im Ergebnis doch noch eine Verfahrenseinstellung und verhinderte somit, dass unsere Mandantin strafrechtlich verurteilt wurde. Unsere Mandantin war angesichts der vorherigen Schwierigkeiten über die erreichte Verfahrenseinstellung sehr erleichtert