Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl in besonders schwerem Fall

28. November 2017: Diebstahl in besonders schwerem Fall – Einstellung in Hauptverhandlung.

Die Berliner Polizei beobachte unseren Mandanten und eine weitere Person in Berlin Charlottenburg, da sie sich nachts auffällig bewegten. Tatsächlich begaben die zwei sich zu einem Parkscheinautomaten und versuchte diesen nach Aussage der Polizeibeamten abzubrechen.

Als dieses misslang begaben sie sich wieder zum Fahrzeug unseres Mandanten, wo die beiden von der Polizei festgenommen worden. In der Fahrertür fand die Polizei Reizgas, weshalb Ermittlungen wegen Diebstahl mit Waffen  und wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall  geführt wurden. Der Bekannte unsere s Mandanten war noch Heranwachsender, weshalb alle beide vor dem Jugendgericht angeklagt wurden. Nach Anklageerhebung setzte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz an das Jugendgericht mit dem Beweisergebnis auseinander. Insbesondere bestritt er die Wahrnehmungen der Polizei. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass sich das Reizgas immer im Fahrzeug befunden habe, und deshalb wenigstens ein Diebstahl mit Waffen nicht nachweisbar sei. Das Jugendgericht ging deshalb von einer konfrontativen Hauptverhandlung aus und trennte unseren Mandanten ab. In der dann ein Jahr später erneut angesetzten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten besprach Rechtsanwalt Dietrich die Beweissituation mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Insbesondere zweifelte Rechtsanwalt Dietrich daran, dass die Polizeibeamten tatsächlich die von ihnen geschilderten Wahrnehmungen hätten treffen können. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich überzeugend darlegen, dass mittlerweile nicht mehr mit neuen Straftaten durch unseren Mandanten zu rechnen sei. Deshalb war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 600,00 € einzustellen. Der Diebstahl mit Waffen ist mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe und der Diebstahl in besonders schwerem Fall mit einer Mindeststrafe von drei Monaten bedroht.

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Diebstahl (Diebstahl im besonders schweren Fall)

05. Mai 2017: Schwerer Diebstahl durch Wegnahme der Tageseinnahmen eines Restaurants in Höhe von rund 4.000,00 - - Einstellung des Verfahrens

Nachdem die Inhaberin eines Berliner Restaurants feststellte, dass die Tageseinnahmen vom Vortag in Höhe von etwa 4.000,00 - nicht wie erwartet im Safe lagen, rief sie die Polizei und beschuldigte unseren Mandanten, das Geld entwendet zu haben, da er als einer von sehr wenigen Kenntnis vom elekronischen Code hatte und am Vortrag für einige Stunden ungestörten Zugang zum Safe hatte. Zudem fiel der Polizei negativ auf, dass er noch am selben Tag das Arbeitsverhältnis kündigte.

Unser Mandant machte von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch und nahm Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Rechtsanwalt Dietrich nahm Akteneinsicht und konnte so die Einlassung unseres Mandanten mit diesem gut vorbereiten. Es stellte sich heraus, dass die Inhaberin den Code für den Safe in einem Büchlein notiert hatte, das in der Nähe des Safes lag. Hiervon hatte unser Mandant zuvor keine Kenntnis gehabt. Nun konnte unser Mandant erklären, dass unter anderem ein Elektriker, der am Tattag im Restaurant tätig war, aber auch eine Kollegin, vom Code Kenntnis erlangt haben und das Geld an sich genommen haben könnten.

Somit war aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich ein Tatnachweis nicht zu führen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ohne Auflagen ein.

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Diebstahl (Diebstahl im besonders schweren Fall)

02. Mai 2017: Moped-Diebstahl - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant suchte die Kfz-Zulassungsstelle in Weimar auf, um ein Mofa anzumelden. Nach Eingabe der Fahrzeugdaten stellte die Behörde fest, dass das Mofa zwei Jahre zuvor in Berlin gestohlen worden war. Um herauszufinden, von wem unser Mandant das Mofa erworben hatte, wurde unser Mandant zur polizeilichen Zeugenbefragung geladen. Dort erklärte er zur Überraschung der Polizisten, das Mofa selbst gestohlen zu haben.

Unser Mandant ging davon aus, es sei für sein Strafverfahren am besten, ehrlich zu sein, den Diebstahl zuzugeben und das Moped selbständig nach Berlin zurückzuführen, damit es dort dem ursprünglichen Halter übergeben werden konnte.

Leider hat die Amtsanwaltschaft Berlin den erheblichen und reumütigen Beitrag unseres Mandanten an der Aufdeckung der durch ihn begangenen Straftat nicht erkannt und beantragte einen Strafbefehl in Höhe von 1.800,00 - (90 Tagessätze), den das Amtsgericht Tiergarten erließ.

Nach Zustellung des Strafbefehls entschloss sich unser Mandant, Rechtsrat einzuholen und beauftragte die Strafrechtskanzlei Dietrich mit der Wahrnehmung seiner Interessen.

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich in einem ausführlichen Schriftsatz mit den besonderen Umständen des Falls, dem Geständnis, der eigenhändigen Rückführung des Mofas und dem erheblichen Zeitablauf seit Tatbegehung auseinander. Dennoch waren das Amtsgericht Tiergarten und die Amtsanwaltschaft Berlin zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Im Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Tiergarten besprach Rechtsanwalt Dietrich noch einmal ausführlich mit den Verfahrensbeteiligten die Umstände und regte an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 800,00 - einzustellen. Nunmehr zeigten sich Amtsanwaltschaft und Amtsgericht mit der Verfahrenseinstellung einverstanden. Unser Mandant gilt somit trotz Geständnis weiterhin als unschuldig.