Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
04. September 2024: Vorwurf des Ladendiebstahls – geringe Geldstrafe trotz zahlreicher Vorstrafen und offener Bewährung
Die Amtsanwaltschaft Berlin erhob gegen unsere Mandantin Anklage wegen Diebstahls, da unsere Mandantin aus einem Drogeriemarkt auf dem Alexanderplatz verschiedene Gegenstände entwendet hatte. Mit der Anklageschrift suchte unsere Mandantin daher die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall. Problematisch war vorliegend insbesondere, dass unsere Mandantin in der Vergangenheit ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich bereits überwiegend wegen Diebstahls in fast 30 Fällen verurteilt worden war und es zwei offene Bewährungen gab.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
14. August 2024: Vorwurf des Diebstahls in einem Baumarkt – Strafverfahren ohne Auflage eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem gegen ihn geführten Verfahren wegen Ladendiebstahls. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Amtsanwaltschaft Berlin daraufhin als Verteidiger an. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an die Amtsanwaltschaft Berlin und argumentierte für die Einstellung des Verfahrens. Hierfür verwies er auf die geringe Schuld unseres Mandanten und sein kooperatives Verhalten in der polizeilichen Befragung. Auch sei der fehlende Schaden des Bauhauses zu berücksichtigen, da das Werkzeug unbeschädigt im Bauhaus zurückgeblieben war. Die Amtsanwaltschaft Berlin war daher bereit, das Verfahren anregungsgemäß ohne eine Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
15. Juli 2024: Strafverfahren wegen Diebstahls – Verfahren gegen Erfüllung von Auflage eingestellt
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt wurde. Zunächst machte Rechtsanwalt Dietrich auf die Beweisschwierigkeiten aufmerksam. Hierfür nutzte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung die Zeugenaussagen und legte dar, dass es nicht auszuschließen sei, dass unser Mandant mit der Person, die tatsächlich den Rucksack entwendet haben könnte, verwechselt worden sei.
Darüber hinaus wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert war, sodass die Schuldunfähigkeit unseres Mandanten hätte geklärt werden müssen.
Das Amtsgericht Tiergarten stellte daraufhin das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
11. Juni 2024: Diebstahl von Betäubungsmitteln (BtmG)- Verfahren gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit eingestellt
Nach einem persönlichen Gespräch mit unserem Mandanten, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein umfangreiches Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten. In diesem arbeitete er die geringe Schuld unseres Mandanten heraus. Auch trug Rechtsanwalt Dietrich die schwierige Lebenslage unseres Mandanten vor und machte dabei auf die Ursachen seiner Handlungen aufmerksam.
Rechtsanwalt Dietrich überzeugte mit seinem Schriftsatz das Amtsgericht Tiergarten. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde somit gegen Erbringung von gemeinnütziger Arbeit eingestellt.
Für unseren jungen Mandanten war das eine große Erleichterung, da er weiterhin als nicht vorbestraft gilt.
Fachanwalt für Strafrecht: Diebstahl
16. Mai 2024: Strafverfahren wegen Diebstahls – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem ausführlichen Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten. In seinem Schriftsatz regte er die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an und stützte sich dabei auf die geringe Schuld unseres Mandanten.
Hierfür machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst auf die erhebliche Alkoholisierung unseres Mandanten aufmerksam und legte dar, dass es fürs Erste der Feststellung bedarf, ob die Aussagen unseres Mandanten angesichts seiner hohen Blutkonzentration verwertbar sei. Des Weiteren führte Rechtsanwalt Dietrich die Schwierigkeiten in der Beweisführung bezüglich der Feststellung des Vorsatzes unseres Mandanten aus. Auch nannte Rechtsanwalt Dietrich Gründe, die für eine Strafmilderung sprechen würden, sofern unser Mandant verurteilt werden sollte.
Überzeugt von dem ausführlichen Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich, folgte das Amtsgericht Tiergarten der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er weiterhin als nicht vorbestraft gilt.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Diebstahl
08. Mai 2024: Strafverfahren wegen Körperverletzung und Diebstahl – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Nach einem langen Gespräch mit unserem Mandanten, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger unseres Mandanten an. Zunächst beantragte er die Einsicht in die Ermittlungsakte gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass die Tatbewertung nach dem gesamten Akteninhalt keine Verurteilung rechtfertigte.
Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In einem ausführlichen Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich seine Bedenken dar.
Hierfür arbeitete Rechtsanwalt Dietrich den wahren Geschehensablauf heraus und entkräftete dabei insbesondere argumentativ zahlreiche Schutzbehauptungen des vermeintlichen Opfers. Auch machte er auf Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.
Die Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde.
Die Einstellung war eine große Erleichterung für unseren Mandanten.
25. April 2024: Strafverfahren wegen Taschendiebstahl – Freispruch
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten, in dem er beantragte, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass kein Anlass zur Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, da kein hinreichender Tatverdacht gegeben war. Hierfür entkräftete Rechtsanwalt Dietrich zunächst die Aussagen des Zeugen eingehend, indem er auf ihre Widersprüchlichkeit hindeutete, und zeigte die für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen auf.
Es kam dennoch zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Gleichwohl wurde unser Mandant in der Hauptverhandlung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da ihm eine Tatbeteiligung mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachzuweisen war.