Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

11. Juni 2024: Diebstahl von Betäubungsmitteln (BtmG)- Verfahren gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit eingestellt

Unser heranwachsender Mandant wandte sich  an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er eine Ladung zur Hauptverhandlung vom Amtsgericht Tiergarten erhalten hatte. Er wurde wegen Diebstahls von Betäubungsmitteln (BtmG) angeklagt, nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren jungen Mandanten aufgrund einer Strafanzeige einer OP - Schwester ermittelte. Nach Aussagen der OP-Schwester soll unser Mandant, ein operationstechnischer Assistent, während einer Nachtschicht Medikamente, die unter das Arzneimittelgesetz fallen, aus dem Medikamentenschrank des Krankenhauses entwendet haben.

Nach einem persönlichen Gespräch mit unserem Mandanten, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein umfangreiches Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten. In diesem arbeitete er die geringe Schuld unseres Mandanten heraus. Auch trug Rechtsanwalt Dietrich die schwierige Lebenslage unseres Mandanten vor und machte dabei auf die Ursachen seiner Handlungen aufmerksam.
Rechtsanwalt Dietrich überzeugte mit seinem Schriftsatz das Amtsgericht Tiergarten. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde somit gegen Erbringung von gemeinnütziger Arbeit eingestellt.
Für unseren jungen Mandanten war das eine große Erleichterung, da er weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Fachanwalt für Strafrecht: Diebstahl

16. Mai 2024: Strafverfahren wegen Diebstahls – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage

Das Amtsgericht Tiergarten warf mit einem Strafbefehl unserem Mandanten vor, aus zwei Gasträumen je eine Geldbörse gestohlen zu haben. Aus diesem Grund suchte unser Mandant mit der Anklageschrift Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Nach einem Gespräch mit unserem Mandanten zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich umgehend als Verteidiger an. Zudem legte er unverzüglich Einspruch gegen den Strafbefehl gegen unseren Mandanten ein und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. 

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem ausführlichen Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten. In seinem Schriftsatz regte er die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an und stützte sich dabei auf die geringe Schuld unseres Mandanten.
Hierfür machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst auf die erhebliche Alkoholisierung unseres Mandanten aufmerksam und legte dar, dass es fürs Erste der Feststellung bedarf, ob die Aussagen unseres Mandanten angesichts seiner hohen Blutkonzentration verwertbar sei. Des Weiteren führte Rechtsanwalt Dietrich die Schwierigkeiten in der Beweisführung bezüglich der Feststellung des Vorsatzes unseres Mandanten aus. Auch nannte Rechtsanwalt Dietrich Gründe, die für eine Strafmilderung sprechen würden, sofern unser Mandant verurteilt werden sollte.
Überzeugt von dem ausführlichen Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich, folgte das Amtsgericht Tiergarten der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Diebstahl

08. Mai 2024: Strafverfahren wegen Körperverletzung und Diebstahl – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Körperverletzung und Diebstahls von der Polizei erhalten hatte, nahm er unverzüglich Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das vermeintliche Opfer zunächst getreten und geschlagen zu haben. Anschließend soll unser Mandant, das in Folge der körperlichen Auseinandersetzung heruntergefallene Handy des vermeintlichen Opfers vom Boden aufgehoben und mit in seine Wohnung genommen haben. 

Nach einem langen Gespräch mit unserem Mandanten, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger unseres Mandanten an. Zunächst beantragte er die Einsicht in die Ermittlungsakte gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass die Tatbewertung nach dem gesamten Akteninhalt keine Verurteilung rechtfertigte.
Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In einem ausführlichen Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich seine Bedenken dar.
Hierfür arbeitete Rechtsanwalt Dietrich den wahren Geschehensablauf heraus und entkräftete dabei insbesondere argumentativ zahlreiche Schutzbehauptungen des vermeintlichen Opfers. Auch machte er auf Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.
Die Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde.
Die Einstellung war eine große Erleichterung für unseren Mandanten.

25. April 2024: Strafverfahren wegen Taschendiebstahl – Freispruch

Mit der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft Berlin wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einer Rolltreppe im U-Bahnhof Alexanderplatz das Mobiltelefon eines Mannes aus seiner hinteren Gesäßtasche entwendet zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten, in dem er beantragte, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass kein Anlass zur Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, da kein hinreichender Tatverdacht gegeben war. Hierfür entkräftete Rechtsanwalt Dietrich zunächst die Aussagen des Zeugen eingehend, indem er auf ihre Widersprüchlichkeit hindeutete, und zeigte die für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen auf.

Es kam dennoch zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Gleichwohl wurde unser Mandant in der Hauptverhandlung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da ihm eine Tatbeteiligung mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachzuweisen war.

Fachanwalt Strafrecht: Räuberischer Diebstahl

26. März 2024: Räuberischer Diebstahl im Spielzeuggeschäft – Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung

Mit der Anklageschrift wegen räuberischen Diebstahls, wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in einem Spielzeuggeschäft verschiedene Spielzeuge für ihr Kind im Kinderwagen verstaut zu haben, um ohne die Spielzeuge zu bezahlen das Spielzeuggeschäft verlassen zu können. Als sie jedoch eine Mitarbeiterin des Geschäfts darauf aufmerksam machte, dass sie die Spielzeuge noch bezahlen müsse, soll unsere Mandantin diese an den Armen gepackt und geschubst haben. Auch soll unsere Mandantin die Zeugin mit einer Spielzeugverpackung im Gesicht geschlagen haben. Nachdem gegen unsere Mandantin wegen räuberischen Diebstahls gemäß § 252 StGB ermittelt wurde, wurde sie von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt. Besonders an unserer Mandantin ist, dass sie zahlreiche Einträge im Bundeszentralregister hat.

Nach einem Gespräch mit unserer Mandantin, beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Rechtsanwalt Dietrich wertete zahlreiche Zeugenaussagen aus und arbeitete sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus. Besonders problematisch an dem Fall war, dass unsere Mandantin unterschiedliche Aussagen gemacht hatte.

In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich diese Schwachstellen vor. Insbesondere legte er argumentativ dar, dass unsere Mandantin keine Ware aus dem Spielzeuggeschäft mitgenommen hatte. Hierbei arbeitete er umfassend dar, dass keine Wegnahme im Sinne des § 252 StGB vorlag. In diesem Zusammenhang führte Rechtsanwalt Dietrich auch die Schwierigkeiten in der Beweisführung bezüglich der Feststellung des Vorsatzes unserer Mandantin aus. Des Weiteren nutzte er den Umstand, dass unsere Mandantin unterschiedliche Aussagen gemacht hatte, zu ihrem Vorteil aus.

Mit seinen Argumenten überzeugte Rechtsanwalt Dietrich sowohl die Richter im Schöffengericht als auch die Staatsanwaltschaft, sodass unsere Mandantin lediglich wegen einer fahrlässigen Körperverletzung verurteilt wurde.

Auch erreichte Rechtsanwalt Dietrich bereits bei zwei Anklagen, dass unsere Mandantin lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: gemeinschaftlicher Diebstahl

09. Februar 2024: Geklautes Fahrrad bei Ebay - Kleinanzeigen durch den Geschädigten entdeckt - Einstellung des Verfahrens gegen geringer Anzahl an gemeinnütziger Arbeit

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gemeinschaftlichen Diebstahls von der Polizei erhalten hatte, suchte unser heranwachsender Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, entweder das Fahrrad eines Zeugen aus dem Kellerhaus des Wohnhauses entwendet oder dieses bei der Internetplattform Ebay zum Verkauf angeboten zu haben. Der Eigentümer des Fahrrads soll zufällig sein vermisstes Fahrrad bei Ebay Kleinanzeigen entdeckt und unverzüglich die Polizei alarmiert haben. Zwei Polizeibeamten nahmen daraufhin Kontakt mit unserem Mandanten auf und gaben sich als Interessenten aus. Im Zuge der Verkaufsverhandlung über das gestohlene Fahrrad gaben sich die Polizeibeamten als Beamte zu erkennen und brachten unseren Mandanten und weitere Zeugen zur Polizeistelle.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies. Auf diesem Wege versuchte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsbehörde davon zu überzeugen, dass Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Ableistung von einigen Stunden an gemeinnütziger Arbeit einzustellen. Unseren Mandanten erreichte einige Tage später jedoch die Anklageschrift. Rechtsanwalt Dietrich fertigte daraufhin ein weiteres Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten und machte in diesem insbesondere auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam. Daneben wies er auf zahlreiche Fehler bei der polizeilichen Vernehmung hin. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Ableistung von einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit ein. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert. 

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

14. Dezember 2023: Diebstahl von Grill – und Gartengeräten – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn Strafanzeige wegen Diebstahls gestellt wurde. Er wurde beschuldigt ein Grillgerät und mehrere Gartengeräte unter Säcken mit Erde in seinem Auto versteckt zu haben, um dann anschließend an der Kasse nur die Erde zu bezahlen. Daraufhin wurde er vom Ladendetektiv kontrolliert, der den Bon mit den Artikeln im Auto abglich.

Rechtsanwalt Dietrich regte nach Akteneinsicht gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandaten gegen Zahlung eine kleine  Geldzahlung einzustellen und begründete dies mit einer geringen schwere der Schuld und einer guten Kooperation unseres Mandanten. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte der  Argumentation und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war über die Einstellung des Verfahrens sichtlich erleichtert.