Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
21. Juni 2019: Freispruch bei Diebstahl
Dieser reagierte unverzüglich und legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Aktensicht. Aus der Ermittlungsakte gingen insbesondere die belastenden Zeugenaussagen hervor. Zwei Zeugen gaben an, dass die Medikamente bei unserer Mandantin gefunden wurden und die Medikamente dem Betäubungsmittelschrank fehlten. Ein Hauptverhandlungstermin wurde anberaumt. In der Hauptverhandlung führte Rechtsanwalt Dietrich eine konfrontative Zeugenbefragung durch. Unsere Mandantin hatte Rechtsanwalt Dietrich berichtet, dass nach Bekanntwerden des Vorfalls massiv versucht wurde, unsere Mandantin aus ihrer Arbeitsstelle zu drängen. Auch in der Vergangenheit kam es bereits zu Mobbingattacken und der Verbreitung von Lügen über unsere Mandantin. Mit diesen Umständen konfrontierte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugen und versuchte eine diesbezügliche Aufklärung der Verhältnisse innerhalb des Personals zu erreichen. Mit Erfolg. Am Ende der Hauptverhandlung konnte nicht mehr ausgeschlossen werden, dass durch Dritte der Verdacht des Diebstahls auf unsere Mandantin gelenkt werden sollte. Das Amtsgericht Tiergarten konnte den Tatnachweis somit nicht mehr erbringen und sprach unsere Mandantin frei.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs
17. Juni 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis
Mit der Vorladung den Straßenverkehr in grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Weise gefährdet zu haben suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung Akteneinsicht. Bei unserem Mandanten handelt es sich um einen Taxifahrer, der das Taxi nach Auskunft durch dessen Vorgesetzten, zum fraglichen Zeitpunkt gefahren haben soll. Erkannt bzw. zur Anzeige gebracht hatte diesen Vorfall ein Polizeibeamter, der das Geschehen aus seinem Auto heraus beobachtet hatte. Anhand einer Wahllichtbildvorlage konnte dieser unseren Mandanten ausmachen. Rechtsanwalt Dietrich gelang es jedoch herauszuarbeiten, dass es sich um eine vermeintlich manipulierte Wahllichtbildvorlage handelt. Der Verdacht lag nahe, dass der Polizeibeamte die richtige Wahllichtbildnummer schon vorher kannte und lediglich dadurch unseren Mandanten identifizieren konnte. Auch handelte es sich bei der Aussage des Vorgesetzten schlicht um eine Vermutung darüber, wer das Fahrzeug gefahren haben könnte. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen ausführlichen Schriftsatz und beantragte das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Diesem Antrag folgte die Amtsanwaltschaft Berlin und stellte da Verfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
10. Mai 2019: Diebstahl durch eine Pflegedienstmitarbeiterin - Einstellung in Hauptverhandlung
Als Mitarbeiterin des Pflegedienstes muss unsere Mandantin regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, so dass sich unsere Mandantin eine Verurteilung wegen Diebstahls nicht erlauben konnte. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Neben dem Patienten hatte auch der Arbeitgeber unsere Mandantin belastet. Insbesondere hatte er angegeben, dass bereits andere Patienten sich bei ihm wegen angeblich abhanden gekommener Gegenstände über unsere Mandantin beschwert haben. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich den Patienten konfrontativ befragen, so dass nicht mehr sicher war, ob unsere Mandantin als Einzige Zugriff auf die Wertgegenstände gehabt habe. Deshalb waren schließlich das Amtsgericht und die Staatanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Auflage einzustellen. Hierdurch konnte ein Eintrag im Bundeszentralregister verhindert werden.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
06. Mai 2019: Freispruch bei Diebstahl trotz Vorstrafen und doppelten Bewährungsbruchs
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt wurde, nahm er zunächst Akteneinsicht und besprach im Anschluss die Ermittlungsakte mit unserer Mandantin. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin zur Tatzeit unter einem Migräneanfall litt. Aufgrund der daraus resultierenden Übelkeit hatte unsere Mandantin das Kaufhaus verlassen, ohne in diesem Moment an die mitgeführten Kleidungsartikel in ihrer Tasche zu denken. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin das Kaufhaus nur aufgrund dieser körperlichen Ausnahmesituation mit der unbezahlten Ware verlassen hatte. Da die Beobachtungen des Ladendetektivs schon vor einem langen Zeitraum aufgestellt wurden, konnte Rechtsanwalt Dietrich die Glaubwürdigkeit dieser entkräften.
Auch nach zwei Verhandlungstagen und der Vernehmung von weiteren Ladendetektiven und Sicherheitsmitarbeitern, konnte die Einlassung nicht bestätigt werden. Deshalb beantrage die Amtsanwaltschaft Berlin eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer drauf hin, dass letztlich nicht ausgeschlossen werden könne, dass unsere Mandantin die Ware nachträglich bezahlen wollte. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch sein Plädoyer das Amtsgericht überzeugen und unsere Mandantin wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl
02. Mai 2019: Bewährungsstrafe bei Einbruchsdiebstahl trotz zahlreicher Vorstrafen
Unser Mandant wurde bereits wiederholt verurteilt. Das Bundeszentralregister wies Insbesondere Einträge wegen Diebstahls auf. Insgesamt wurde unser Mandant in der Vergangenheit wegen über 80 Einbrüchen verurteilt. In der Anklageschrift führte die Staatsanwaltschaft Würzburg aus:
„Der Angeschuldigte ist ein geübter, gänzlich unbelehrbarer Straftäter. … Die oben benannten Verurteilungen sowie das mehrmalige Verbüßen von Freiheitsstrafen waren nur allzu offensichtlich nicht geeignet, den Angeschuldigten von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Der Angeschuldigte steht den Geboten der Rechtsordnung vielmehr erschreckend gleichgültig gegenüber und ist nicht willens, seine Lebensführung in einer Weise zu verändern, die ihn in die Lage versetzen würde, straffrei zu leben. Der Angeschuldigte offenbart eine besorgniserregend rechtsfeindliche Gesinnung. Augenscheinlich nimmt der Angeschuldigte die Rechtsordnung, die Gerichte und deren Urteile überhaupt nicht ernst.“
Da unser Mandant kein Vertrauen in die Rechtsanwälte an seinem Wohnsitz hatte, wendete er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht. Hierbei stellte er fest, dass die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Haftbefehls beantragt hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb sofort Kontakt mt dem Gericht auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht überzeugen, keinen Haftbefehl zu erlassen. Vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mit dem zuständigen Richter am Amtsgericht Gmünd und der Staatsanwaltschaft Würzburg. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass die aktuellen Einbrüche nicht mit den früheren Verurteilungen im Zusammenhang stehen. Vielmehr hat sich unser Mandant gegenwärtig in einer schwierigen persönlichen Situation befunden. Die Staatsanwaltschaft sah keine Möglichkeiten der Bewährung. Aufgrund der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich wurde unser Mandant lediglich zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Danach wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Schulen und vereinbarte eine geringe Ratenzahlung durch unseren Mandanten. Im ersten Termin vor dem Landgericht Würzburg war die Staatsanwaltschaft weiterhin nicht bereit, von der Vollstreckung der Freiheitsstrafe abzusehen. Rechtsanwalt Dietrich regte deshalb an, ein Gutachten über die Schuldfähigkeit unseres Mandanten einzuholen. Diesem Vorschlag schloss sich das Landgericht Würzburg an. Durch die Einholung des Gutachtens gab es weitere erhebliche zeitliche Verzögerungen. Der Gutachter kam zum Ergebnis, das man nicht sicher ausschließen könne, dass die Schuldfähigkeit gemindert sei. In der Zwischenzeit hatte unser Mandant erfolgreich mehrere Prüfungen bestanden. Aufgrund des mittlerweile eingetretenen Zeitablaufs, der angefangen Schadenswidergutmachung und der positiven Entwicklung unseres Mandanten wurde dieser schließlich durch das Landgericht Würzburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: wiederholte Ladendiebstähle
25. März 2019: Wiederholte Ladendiebstähle – Einstellung des Verfahrens
Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und besprach im Anschluss daran die Angelegenheit mit dem zuständigen Richter. Hier legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unsere Mandantin nach einer Trennung von ihrem damaligen Lebenspartner in eine Lebenskrise gerutscht sei und deshalb für sie heute unerklärlich die Ladendiebstähle begangen habe. Das Gericht war bereits im Vorgespräch bereit, das Verfahren gegen Auflage einzustellen. Hierfür war aber noch die Zustimmung der Amtsanwaltschaft notwendig. In der angesetzten Hauptverhandlung schilderte Rechtsanwalt Dietrich nochmals ausführlich die Umstände, die zu den Ladendiebstählen geführt haben und die persönlichen Konsequenzen, die unsere Mandantin bereits erlitten hatte. Insbesondere hatte sich unsere Mandantin auf Ratschlag von Rechtsanwalt Dietrich an eine Psychologin gewandt. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch seine Argumente auch die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage zuzustimmen. Unsere Mandantin war hierüber nachvollziehbar sehr erleichtert, da sie weiterhin keinen Eintrag im Bundeszentralregister hat.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
22. März 2019: Diebstahl von über 10.000 € - Einstellung des Verfahrens
Der zeitlich zweite Vorfall wurde durch Videoaufnahmen dokumentiert. Deshalb wurde unser Mandant durch seinen Arbeitgeber auch mit dem zeitlich ersten Vorfall konfrontiert, den unser Mandant gegenüber dem Arbeitgeber auch einräumte. Nach Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter melde sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Im Ermittlungsverfahren versuchte Rechtsanwalt Dietrich zunächst vergeblich, die Staatsanwalt Berlin von einer Verfahrenseinstellung gegen Schadenwidergutmachung zu überzeugen. Für die Staatsanwaltschaft Berlin war die hohe Schadenssumme und der Vertrauensbruch durch unseren Mandanten maßgeblich, einer Einstellung nicht zuzustimmen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass unser Mandant bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und er aufgrund des Vorfalls seinen Job verloren hat. Auch hätte man ohne das Geständnis unseres Mandanten den zeitlich ersten Tatvorwurf nicht aufklären können. Mittlerweile lagen die Vorwürfe bereits über ein Jahr zurück. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin waren deshalb bereit, dass Verfahren gegen Schadenwidergutmachung oder der Ableistung von Sozialstunden einzustellen.