Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

09. Januar 2019: Diebstahl – Einstellung des Verfahrens

Wieder einmal hat sich gezeigt, dass die Ermittlungsbehörden geringfügige Straftaten nicht ohne die Beteiligung eines Rechtsanwaltes einstellen, selbst wenn sich die betroffene Person für die Begehung der Tat entschuldigt. Dies musste unsere Mandantin, die in einem Kaufhaus in Berlin Ware im Wert von 50,- € entwendet hatte und davon ausging sich selbst verteidigen zu können, schweren Herzens feststellen.

Auf das Anschreiben der Polizei „Belehrung – schriftliche Äußerung im Strafverfahren“ entschuldigte sich unsere Mandantin und hoffte zugleich, das gegen sie wegen Diebstahls geführte Verfahren würde sich erledigen. Daraufhin bekam sie jedoch einen Strafbefehl und sollte eine Geldstrafe zahlen. Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl ein und konnte das Amtsgericht Tiergarten davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Mit der Einstellung des Verfahrens konnte Rechtsanwalt Dietrich auch eine Eintragung im Bundeszentralregister zu Lasten unserer Mandantin verhindern.

Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe bei Einbruchsdiebstahl

26. November: Bewährungsstrafe bei Einbruchsdiebstahl trotz zahlreicher Vorstrafen

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er vom Amtsgericht Gemünden a. Main eine Anklageschrift erhalten hatte. In dieser Anklageschrift warf ihm die Staatsanwaltschaft Würzburg vor, in zwei Schulen eingebrochen zu sein und dort Wertgegenstände entwendet zu haben. Hierbei soll er Gegenstände von mehr 2.000,00 € entwendet und einen Sachschaden von fast 20.000,00 € verursacht haben. Unser Mandant wurde bereits wiederholt verurteilt. Das Bundeszentralregister wies Insbesondere Einträge wegen Diebstahls auf. Insgesamt wurde unser Mandant in der Vergangenheit wegen über 80 Einbrüchen verurteilt. In der Anklageschrift führte die Staatsanwaltschaft Würzburg aus:

Der Angeschuldigte ist ein geübter, gänzlich unbelehrbarer Straftäter. … Die oben benannten Verurteilungen sowie das mehrmalige Verbüßen von Freiheitsstrafen waren nur allzu offensichtlich nicht geeignet, den Angeschuldigten von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Der Angeschuldigte steht den Geboten der Rechtsordnung vielmehr erschreckend gleichgültig gegenüber und ist nicht willens, seine Lebensführung in einer Weise zu verändern, die ihn in die Lage versetzen würde, straffrei zu leben. Der Angeschuldigte offenbart eine besorgniserregend rechtsfeindliche Gesinnung. Augenscheinlich nimmt der Angeschuldigte die Rechtsordnung, die Gerichte und deren Urteile überhaupt nicht ernst.“

Da unser Mandant kein Vertrauen in die Rechtsanwälte an seinem Wohnsitz hatte, wendete er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht. Hierbei stellte er fest, dass die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Haftbefehls beantragt hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb sofort Kontakt mt dem Gericht auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht überzeugen, keinen Haftbefehl zu erlassen. Vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mit dem zuständigen Richter am Amtsgericht Gmünd und der Staatsanwaltschaft Würzburg. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass die aktuellen Einbrüche nicht mit den früheren Verurteilungen im Zusammenhang stehen. Vielmehr hat sich unser Mandant gegenwärtig in einer schwierigen persönlichen Situation befunden. Die Staatsanwaltschaft sah keine Möglichkeiten der Bewährung. Aufgrund der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich wurde unser Mandant lediglich zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Danach wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Schulen und vereinbarte eine geringe Ratenzahlung durch unseren Mandanten. Im ersten Termin vor dem Landgericht Würzburg war die Staatsanwaltschaft weiterhin nicht bereit, von der Vollstreckung der Freiheitsstrafe abzusehen. Rechtsanwalt Dietrich regte deshalb an, ein Gutachten über die Schuldfähigkeit unseres Mandanten einzuholen. Diesem Vorschlag schloss sich das Landgericht Würzburg an. Durch die Einholung des Gutachtens gab es weitere erhebliche zeitliche Verzögerungen. Der Gutachter kam zum Ergebnis, das man nicht sicher ausschließen könne, dass die Schuldfähigkeit gemindert sei. In der Zwischenzeit hatte unser Mandant erfolgreich mehrere Prüfungen bestanden. Aufgrund des mittlerweile eingetretenen Zeitablaufs, der angefangen Schadenswidergutmachung und der positiven Entwicklung unseres Mandanten wurde dieser schließlich durch das Landgericht Würzburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

25. Oktober 2018: Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

Wieder einmal hat sich gezeigt, dass die Ermittlungsbehörden geringfügige Straftaten nicht ohne die Beteiligung eines Rechtsanwaltes einstellen, selbst wenn sich die betroffene Person für die Begehung der Tat entschuldigt. Dies musste unsere Mandantin, die in einem Kaufhaus in Berlin Ware im Wert von 50,- € entwendet hatte und davon ausging sich selbst verteidigen zu können, schweren Herzens feststellen.

Auf das Anschreiben der Polizei „Belehrung – schriftliche Äußerung im Strafverfahren“ entschuldigte sich unsere Mandantin und hoffte zugleich, das gegen sie wegen Diebstahls geführte Verfahren würde sich erledigen. Daraufhin bekam sie jedoch einen Strafbefehl und sollte eine Geldstrafe zahlen. Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl ein und konnte das Amtsgericht Tiergarten davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Mit der Einstellung des Verfahrens konnte Rechtsanwalt Dietrich auch eine Eintragung im Bundeszentralregister zu Lasten unserer Mandantin verhindern.

 

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

28. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl - Einstellung in der Hauptverhandlung

Unser Mandant wurde beschuldigt, abends gegen 21 Uhr eine Jacke aus dem Garten einer Familie in Berlin Schöneweide gestohlen zu haben. Hierbei soll ein unbekannter Mittäter an der Haustür der Familie geklingelt haben, um diese so vom Geschehen im Garten abzulenken. Kurze Zeit später und in unmittelbarer Tatortnähe wurde die Polizei auf vier Personen aufmerksam. Darunter unser Mandant, welcher die gestohlene Jacke trug. Als die Personen das Erscheinen der Polizei bemerkten, flohen sie. Unser Mandant wurde als einziger festgehalten, bei ihm wurde neben der Jacke eine Sporttasche mit einem Brecheisen und mehreren Gummihandschuhen festgestellt.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich engagierte, forderte dieser zunächst Akteneinsicht an. Im Verlaufe der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich deutlich machen, dass es hierbei bereits an einem hinreichenden Tatverdacht fehle. Er klärte über die Umstände der vermeintlichen Tat auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht davon überzeugen, dass unser Mandant in keinem Zusammenhang mit dem Diebstahl steht und die Jacke von einem ihm flüchtigen Bekannten kurze Zeit vorher ausgehändigt bekommen habe. Dieser, ihm namentlich Unbekannte forderte unseren Mandanten beim Erscheinen der Polizei ebenfalls zur Flucht auf. Das Gericht stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten daraufhin ein. Unser Mandant war über diesen Ausgang sehr erfreut, da er so seine weiteren Karriereziele erfolgreich verfolgen kann.

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungseinbruchdiebstahl

11. Mai 2018: Strafverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

In Berlin-Wedding waren mehrere Personen in eine Wohnung eingebrochen und hatten Schmuck und andere Wertgegenstände mit einem Gesamtwert von ca. 15.000 € entwendet. Der Wohnungseinbruchdiebstahl gem. § 244 StGB wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Am Tatort wurde der Führerschein unseres Mandanten gefunden. Kurze Zeit nach der Tat konnte die Polizei in der Nähe der Wohnung mehrere verdächtige Personen in einem Auto festnehmen und unseren Mandanten als Beifahrer feststellen. Im Kofferraum des Autos wurden mehrere der entwendeten Gegenstände gefunden.

Trotz der vorgefundenen Beweislage, die unseren Mandanten schwer belastete, beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft erfolgreich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz glaubhaft darlegen, dass unser Mandant seinen Führerschein an einen Freund ausgeliehen hatte, das Auffinden am Tatort folglich nicht die Täterschaft unseres Mandanten belegen würde. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die Ermittlungsakte die anfänglichen Belastungsmomente gegen unseren Mandanten entkräften. Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

26. April 2018: Diebstahl von Handwerksmaschinen im Wert von über 1.500 € - Einstellung im Berufungsverfahren

Unser Mandant war als Bauunternehmer tätig und hatte wiederholt Handwerkerwaren aus einem Baumarkt in Berlin-Köpenick entwendet, jedoch war erst der Diebstahl einer teuren Bohrmaschine aufgefallen. Bei seiner ersten Befragung ohne Verteidiger räumte unser Mandant sofort die weiteren Diebstähle aus dem Baumarkt ein. Insgesamt hatten die entwendeten Waren einen Wert von über 1.500 €.

Weil die Staatsanwaltschaft anschließend ein Strafverfahren wegen Diebstahls einleitete, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Noch im Ermittlungsverfahren regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen. Dabei legte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben ausführlich dar, dass unser Mandant von seinen Bauherren nicht bezahlt worden war, die Diebstähle also aus Existenznot begangen hatte. Die Staatsanwaltschaft stimmte einer Verfahrenseinstellung aber nicht zu, sondern beantragte erfolgreich den Erlass eines Strafbefehls. In der darauf folgenden Hauptverhandlung wurde unser Mandant vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten gegen dieses Urteil Berufung ein. Im Berufungsverfahren hob Rechtsanwalt Dietrich nun gegenüber dem Landgericht erneut die besonderen Umstände der Tat hervor. Durch seine ausführliche Einlassung zugunsten unseres Mandanten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht schließlich davon überzeugen, das Verfahren einzustellen. Unser Mandant musste im Gegenzug einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Aufgrund der Verfahrenseinstellung gilt unser Mandant in dieser Sache aber als nicht vorbestraft.   

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

28. Februar 2018: Ladendiebstahl im Baumarkt – Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Geldauflage

Unser Mandant wurde von einem Ladendetektiv beobachtet, wie er in einem Baumarkt in Berlin-Charlottenburg teure Akkus aus der Verpackung nahm, sämtliche Etiketten entfernte und die Waren ohne Bezahlung einsteckte. Die Akkus hatten einen Wert von fast 400 €. Zudem existierten mehrere Überwachungsvideos, die belegen sollten, dass unser Mandant bereits mehrfach Waren in demselben Umfang in dem Baumarkt entwendet hatte.

Die zuständige Staatsanwaltschaft leitete deshalb ein Strafverfahren wegen Diebstahls gegen unseren Mandanten ein. In der Folge beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger. Rechtsanwalt Dietrich nahm umgehend Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf und regte nach gründlicher Auswertung der Ermittlungsakte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte deutlich machen, dass unser Mandant den Diebstahl nicht in böser Absicht, sondern vielmehr in einem unkontrollierten Zustand der Frustration begangen hatte. In diesem Zusammenhang verwies Rechtsanwalt Dietrich auf mehrere Straftaten, die zuvor gegen unseren Mandanten begangen worden waren und zu einem erheblichen Vermögensschaden bei ihm geführt hatten, ohne dass ein Täter ermittelt werden konnte. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz herausarbeiten, dass unser Mandant den Diebstahl in einem allgemeinen Zustand der Ohnmacht und Hilflosigkeit begangen hatte. Nach den umfangreichen Ausführungen, die mit entsprechenden Belegen glaubhaft gemacht wurden, war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Unser Mandant war sehr erleichtert, dass er nun nicht zusätzlich durch eine strafrechtliche Verurteilung belastet wurde.