Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Anwalt für Strafrecht: Schwerer Diebstahl
26. Februar 2018: Besonders schwerer Fall des Ladendiebstahls – Einstellung des Verfahrens in Hauptverhandlung
Nachdem ein Strafverfahren wegen schweren Diebstahls gegen unsere Mandantin eingeleitet worden war, wandte sie sich an Rechtsanwalt Dietrich. Um die Situation genau einschätzen zu können, beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und wertete anschließend die Ermittlungsergebnisse aus. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft wies Rechtsanwalt Dietrich auf mehrere entlastende Umstände hin und regte an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich jedoch nicht bereit dazu und erhob stattdessen aufgrund des hohen Schadens und des professionellen Vorgehens unserer Mandantin Anklage beim Amtsgericht.
Unsere Mandantin war darüber sehr beunruhigt, da ein besonders schwerer Fall des Diebstahls mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Daher nahm sich Rechtsanwalt Dietrich im Vorfeld Zeit, um unsere Mandantin über den Ablauf einer solchen Hauptverhandlung aufzuklären und sie darauf vorzubereiten.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich dem Gericht schließlich die zugunsten unserer Mandantin zu berücksichtigen Umstände glaubhaft darlegen und dadurch den Tatvorwurf entschärfen. Durch seinen umfangreichen Vortrag erreichte Rechtsanwalt Dietrich auf diese Weise im Ergebnis doch noch eine Verfahrenseinstellung und verhinderte somit, dass unsere Mandantin strafrechtlich verurteilt wurde. Unsere Mandantin war angesichts der vorherigen Schwierigkeiten über die erreichte Verfahrenseinstellung sehr erleichtert
Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe bei 8 Diebstählen trotz 29 Vorstrafen
19 Dezember 2017: Bewährungsstrafe bei 8 Ladendiebstählen und 29 Eintragungen im Führungszeugnis
Weiterhin ist er in sieben Fällen ohne Fahrschein gefahren (Schwarzfahren). Problematisch war, dass unser Mandant bereits 29 Eintragungen in seinem Führungszeugnis hatte. Überwiegend handelte es sich um Diebstähle. Unser Mandant hatte deshalb bereits mehrere Jahre im Gefängnis verbracht. Rechtsanwalt Dietrich konnte in der Verhandlung das Gericht davon überzeugen, dass es zu einer deutlichen Stabilisierung unseres Mandanten, insbesondere auch aufgrund seines fortgeschrittenen Alters und Gesundheitszustandes gekommen sei. Er würde mittlerweile ihm angebotene Hilfe annehmen. Die Diebstähle könne sich unser Mandant nicht erklären. Sie standen wohl im Zusammenhang mit einem regelmäßigen Alkoholkonsum und einer nicht stark ausgeprägten Kleptomanie. Deshalb war das Amtsgericht zunächst bereit, das Schwarzfahren einzustellen. Obwohl sich unser Mandant gegenwärtig in Haft befindet, verhängte das Amtsgericht für die acht Diebstähle in Berlin Lichtenberg und Berlin Marzahn lediglich eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant hatte mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung und damit mit einer Anschlussnotierung gerechnet. Nun steht einer Haftentlassung nichts mehr im Wege.
Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe bei Diebstahl
30. November 2017: Bewährungsstrafe bei Diebstahl und 12 Voreintragungen im BZR
Trotz der Verurteilung beging unser Mandant nach der Haftentlassung abermals fünf Diebstähle. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich die finanzielle Situation unseres Mandanten gebessert habe. Deshalb war das Gericht bereit, unseren Mandanten lediglich zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten zu verurteilen, deren Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant muss also nicht wieder ins Gefängnis.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl in besonders schwerem Fall
28. November 2017: Diebstahl in besonders schwerem Fall – Einstellung in Hauptverhandlung.
Als dieses misslang begaben sie sich wieder zum Fahrzeug unseres Mandanten, wo die beiden von der Polizei festgenommen worden. In der Fahrertür fand die Polizei Reizgas, weshalb Ermittlungen wegen Diebstahl mit Waffen und wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall geführt wurden. Der Bekannte unsere s Mandanten war noch Heranwachsender, weshalb alle beide vor dem Jugendgericht angeklagt wurden. Nach Anklageerhebung setzte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz an das Jugendgericht mit dem Beweisergebnis auseinander. Insbesondere bestritt er die Wahrnehmungen der Polizei. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass sich das Reizgas immer im Fahrzeug befunden habe, und deshalb wenigstens ein Diebstahl mit Waffen nicht nachweisbar sei. Das Jugendgericht ging deshalb von einer konfrontativen Hauptverhandlung aus und trennte unseren Mandanten ab. In der dann ein Jahr später erneut angesetzten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten besprach Rechtsanwalt Dietrich die Beweissituation mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Insbesondere zweifelte Rechtsanwalt Dietrich daran, dass die Polizeibeamten tatsächlich die von ihnen geschilderten Wahrnehmungen hätten treffen können. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich überzeugend darlegen, dass mittlerweile nicht mehr mit neuen Straftaten durch unseren Mandanten zu rechnen sei. Deshalb war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 600,00 € einzustellen. Der Diebstahl mit Waffen ist mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe und der Diebstahl in besonders schwerem Fall mit einer Mindeststrafe von drei Monaten bedroht.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
20. November 2017: Verdacht auf Betriebsdiebstahl über 4.600 € – Einstellung des Verfahrens
Um das Ergebnis der Ermittlungen bewerten zu können, bat Rechtsanwalt Dietrich zunächst um Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Akten beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich nannte mehrere Aspekte, weshalb die in der Akte aufgeführten Anhaltspunkte nicht ausreichen würden, um einen Tatnachweis gegen unseren Mandanten zu führen. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die ermittelten Seriennummern der Smartphones auch durch eine fehlerhafte Eintragung von Leerverpackungen in das Computersystem zu den Unstimmigkeiten geführt haben könnten.
Die Strafverfolgungsbehörden wollten sich von den entlastenden Umständen jedoch nicht überzeugen lassen, sodass das Amtsgericht kurz darauf einen Strafbefehl erließ – nun wegen Diebstahls nur noch eines Smartphones. Rechtsanwalt Dietrich erhob sofort Einspruch und wandte sich nun direkt an das Amtsgericht. Mit seinem ausführlichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich bei dem Gericht erreichen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wurde.
Jedoch wurde unserem Mandanten auch nach der Verfahrenseinstellung der beschlagnahmte PC nicht herausgegeben. Auf seine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft erhielt unser Mandant lediglich den Hinweis, dass die Akte bereits archiviert sei. In der Folge wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut an die Staatsanwaltschaft und verlangte nachdrücklich die Herausgabe des Rechners. Schließlich kam man der Aufforderung von Rechtsanwalt Dietrich nach und gab unserem Mandanten den Computer zurück.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
06. November 2017: Diebstahl von 100.000 € - Einstellung des Verfahrens
Infolge dessen beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft an, um die Ermittlungsergebnisse umfangreich sichten und auswerten zu können. Bei der gründlichen Untersuchung des Akteninhalts konnte Rechtsanwalt Dietrich mehrere Unstimmigkeiten feststellen. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft stellte Rechtsanwalt Dietrich dann zunächst klar, dass nicht allein unsere Mandantin als Täterin in Frage kommt. Auch der Freund der Mieterin oder eine andere Person hätten sich Zugang zu der Wohnung verschaffen können, beispielsweise durch Erlangung des in den Briefkasten eingeworfenen Schlüssels. Auch benannte Rechtsanwalt Dietrich als Ungereimtheit den auffallend großen Abstand von fast einer Woche zwischen der angegebenen Tatzeit und der Anzeigenerstattung. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich in den Akten kein Beweis dafür befindet, dass die Mieterin die 100.000 € jemals tatsächlich besessen und in ihrer Wohnung aufbewahrt hatte. Im Ergebnis konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf diese Aspekte herausarbeiten, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unsere Mandantin nicht besteht. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweis. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Antrag.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
25.10.2017: Einstellung bei Diebstahl eines PKW
Auch sei nicht sicher geklärt, ob unser Mandant zum Zeitpunkt des Diebstahls überhaupt noch Mitglied in dem Fitnessstudio gewesen ist. Der Polizeizeuge war erkrankt, so dass ein Fortsetzungstermin notwendig gewesen wäre. Da sich entgegen der ursprünglichen Annahme des Gerichts das Verfahren als komplizierter herausstellte, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.