Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
10. Mai 2017: Zwei Ladendiebstähle - lediglich Geldstrafe trotz 13 Vorstrafen wegen Diebstahls
In beiden Fällen wollte sie in zwei Kaufhäusern in Berlin Parfüm im Werte von jeweils über 300,00 - entwenden. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht und besprach im Anschluss die Ermittlungsakte mit unserer Mandantin. Aufgrund der vielen Vorstrafen wegen Diebstahls drohte eine Gefängnisstrafe. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unsere Mandantin psychisch instabil sei und nicht aus wirtschaftlicher Not heraus die Diebstähle begehen würde. Das Gericht war deshalb bereit, lediglich eine Gelstrafe und nicht eine Freiheitsstrafe zu verhängen.
Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Diebstahl (Diebstahl im besonders schweren Fall)
05. Mai 2017: Schwerer Diebstahl durch Wegnahme der Tageseinnahmen eines Restaurants in Höhe von rund 4.000,00 - - Einstellung des Verfahrens
Rechtsanwalt Dietrich nahm Akteneinsicht und konnte so die Einlassung unseres Mandanten mit diesem gut vorbereiten. Es stellte sich heraus, dass die Inhaberin den Code für den Safe in einem Büchlein notiert hatte, das in der Nähe des Safes lag. Hiervon hatte unser Mandant zuvor keine Kenntnis gehabt. Nun konnte unser Mandant erklären, dass unter anderem ein Elektriker, der am Tattag im Restaurant tätig war, aber auch eine Kollegin, vom Code Kenntnis erlangt haben und das Geld an sich genommen haben könnten.
Somit war aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich ein Tatnachweis nicht zu führen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Diebstahl (Diebstahl im besonders schweren Fall)
02. Mai 2017: Moped-Diebstahl - Einstellung des Verfahrens
Leider hat die Amtsanwaltschaft Berlin den erheblichen und reumütigen Beitrag unseres Mandanten an der Aufdeckung der durch ihn begangenen Straftat nicht erkannt und beantragte einen Strafbefehl in Höhe von 1.800,00 - (90 Tagessätze), den das Amtsgericht Tiergarten erließ.
Nach Zustellung des Strafbefehls entschloss sich unser Mandant, Rechtsrat einzuholen und beauftragte die Strafrechtskanzlei Dietrich mit der Wahrnehmung seiner Interessen.
Rechtsanwalt Dietrich setzte sich in einem ausführlichen Schriftsatz mit den besonderen Umständen des Falls, dem Geständnis, der eigenhändigen Rückführung des Mofas und dem erheblichen Zeitablauf seit Tatbegehung auseinander. Dennoch waren das Amtsgericht Tiergarten und die Amtsanwaltschaft Berlin zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Im Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Tiergarten besprach Rechtsanwalt Dietrich noch einmal ausführlich mit den Verfahrensbeteiligten die Umstände und regte an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 800,00 - einzustellen. Nunmehr zeigten sich Amtsanwaltschaft und Amtsgericht mit der Verfahrenseinstellung einverstanden. Unser Mandant gilt somit trotz Geständnis weiterhin als unschuldig.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
01. August 2016: Diebstahl bei Netto und Primark - Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Hierzu weckte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der für unseren Mandanten ungünstigen Beweislage. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass das italienische Formular, das unserem Mandanten zur Unterschrift vorgelegt worden war, zahlreiche ungenaue Formulierungen enthielt, die verschieden interpretierbar waren. Ebenso hätte unser Mandant der auf Deutsch geführten Vernehmung nicht hinreichend sicher folgen können. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft auch davon überzeugen, dass die Anlage des Kassen- und Eingangs-/Ausgangsbereich in einem der Geschäfte nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen war und es unserem Mandanten möglicherwiese nicht bewusst war, dass er den Laden mit den unbezahlten Produkten bereits verlassen hatte.
Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich auf den bislang beanstandungsfreien Bildungsweg unseres Mandanten und mehrere ehrenamtliche Einsätze für soziale Projekte verweisen. Nach alledem war die Amtsanwaltschaft schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Somit gilt unser Mandant weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
29. Juni 2016: Diebstahl - Freispruch in Berufungsinstanz
Rechtsanwalt Dietrich gab für unseren Mandanten bereits im Ermittlungsverfahren eine Einlassung ab und bestritt, dass unser Mandant den Diebstahl begangen hatte. Rechtsanwalt Dietrich führte insbesondere auf, dass der Bekannte eine kurze Beziehung mit der Lebensgefährtin unseres Mandanten gehabt habe. Nach Bekanntwerden dieser Beziehung gab es zwischen dem Bekannten und unserem Mandanten mehrere Streitgespräche. Die Anzeige des Bekannten sei lediglich aus Rache erfolgt. Da unser Mandant bereits wiederholt z.B. wegen Diebstahls und schweren Raubes vorbestraft war und unter Bewährung stand, erhob die Staatsanwaltschaft Neuruppin Anklage vor dem Amtsgericht Neuruppin.
Der Bekannte belastete in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Neuruppin abermals unseren Mandanten. Im Rahmen der konfrontativen Verteidigung konnte Rechtsanwalt Dietrich den Bekannten in zahlreiche Widersprüche zu seiner früheren Aussage verwickeln. Insbesondere führte er im Verlauf der Vernehmung aus, dass er den Diebstahl gemeinsam mit unserem Mandanten begangen habe. Da trotz dieser Widersprüche das Amtsgericht Neuruppin zum Ausdruck brachte, unseren Mandanten zu verurteilen, stellte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Beweisanträge. Es mussten deshalb zahlreiche weitere Zeugen gehört und Urkunden verlesen werden. Aufgrund dieser Beweisanträge gab es vor dem Amtsgericht Neuruppin insgesamt vier Hauptverhandlungstermine. Trotzdem verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Insbesondere die in der Verhandlung erfolgte Selbstbelastung des Bekannten sah das Gericht als wesentliches Glaubwürdigkeitskriterium an. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Auch vor dem Landgericht Neuruppin legte Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche in der Aussage des Bekannten und die Motivation für die Falschaussage dar. Nach zwei Verhandlungstagen und der Vernehmung mehrerer Zeugen, insbesondere dem Bekannten, wurde unser Mandant durch das Landgericht Neuruppin freigesprochen. Das Landgericht Neuruppin führte in der Urteilsbegründung aus, dass es möglich sei, dass unser Mandant den Diebstahl begangen habe, aufgrund der zahlreichen Abweichungen im Aussageverhalten des Bekannten und der Belastungsmotivation könne aber eine Verurteilung nicht erfolgen.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
06. August 2015: Diebstahl aus Briefkasten - Einstellung im Ermittlungsverfahren
Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Urkundenfälschung / Untreue / Diebstahl
29. Juni 2015: Vorwurf Betrug, Urkundenfälschung, Untreue, Diebstahl - Freispruch
Die gefälschte Kündigung und die Aussagen einer ehemaligen Freundin unsere Mandantin belasteten unsere Mandantin stark.
Die ehemalige Freundin bestätigte, bei dem Gespräch zwischen Mandantin und ehemaligen Lebenspartner anwesend gewesen zu sein. Unsere Mandantin hatte auch die Buchhaltung für den Betrieb ihres ehemaligen Lebenspartners übernommen. Im Rahmen dieser Tätigkeit soll sie fast 15.000,00 - veruntreut haben. Die Beträge wurden an drei Tagen vom Geschäftskonto auf das Konto unsere Mandantin überwiesen. Nach der Trennung von ihrem ehemaligen Lebenspartner soll unsere Mandantin noch Gegenstände im Werte von mehreren tausend Euros aus der Firma entwendet haben. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unsere Mandantin intensiv auf die anstehende Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung führte Rechtsanwalt Dietrich zunächst aus, dass sich unsere Mandantin entgegen der Ausführungen des ehemaligen Lebensfährten von ihm getrennt habe. Da der Lebensgefährte diese Trennung nicht verkraftet habe, habe er angefangen, unsere Mandantin zu stalken und ihr Straftaten vorzuwerfen. Auch habe er die ehemalige Freundin unserer Mandantin wohl bestochen. Es lag somit keine Urkundenfälschung und Betrug vor. Die Überweisungen seien erfolgt, weil der Lebensgefährte Verbindlichkeiten gegenüber unsere Mandantin in dieser Höhe hatte. Eine Untreue habe somit nicht vorlegen, vielmehr sei lediglich die Forderung erfüllt worden. Auch lag kein Diebstahl vor, da unsere Mandantin nur ihr gehörige Gegenstände aus der Firma mit nach Hause genommen habe.