Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

27. Februar 2015: Ladendiebstahl - erneute Bewährungsstrafe trotz mehrmaligen Bewährungsbruchs

Unsere Mandantin wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem sie erneut beim Ladendiebstahl erwischt worden war.

Im Bundeszentralregister waren bereits mehrere Voreintragungen wegen Diebstahls verzeichnet. In den letzten vier Verurteilungen wurde unsere Mandantin zu Freiheitsstrafen zur Bewährung verurteilt. Gegenwärtig stand sie noch in zwei Verfahren unter Bewährung. Als Folge drohte aufgrund des neuen Ladendiebstahls eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung und ein Bewährungswiederruf in den zwei offenen Verfahren.

Da unsere Mandantin angab, sich die Diebstahlstaten selbst nicht erklären zu können, empfahl Rechtsanwalt Dietrich die Aufnahme einer Psychotherapie. Nach Aufnahme der Therapie besprach Rechtsanwalt Dietrich die Problematik mit dem Therapeuten. Rechtsanwalt Dietrich erhielt dann vom Therapeuten eine schriftliche Bestätigung, dass unsere Mandantin an Kleptomanie leiden würde. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin und zum zuständigen Gericht auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass unsere Mandantin ernsthaft an sich arbeiten würde, zukünftige Ladendiebstähle zu verhindern. Das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin waren deshalb bereit, nochmals eine Bewährungsstrafe zu verhängen.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

09. September 2014: Einstellung mangels Tatnachweis bei Diebstahl im besonders schweren Fall

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf seiner Arbeitsstelle eine Geldkassette aufgebrochen und das sich darin befindliche Geld gestohlen zu haben. Die Geldkassette befand ich in einem abgeschlossenen Raum. Mehrere Zeugen hatten gegenüber der Berliner Polizei angegeben, dass unser Mandant als einziger zum Tatzeitraum den Raumschlüssel besessen hatte. Nach erfolgter Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass weitere bisher unbekannte Personen Zugriff auf den Schlüssel hatten. Diese Einlassung konnte durch die Staatsanwaltschaft Berlin nicht widerlegt werden. Das Ermittlungsverfahren wurde deshalb mangels Tatnachweis eingestellt. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert, weil seine berufliche Zukunft im Falle einer Verurteilung gefährdet gewesen wäre.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

04. August 2014: Einstellung bei Diebstahl von Baumaterialien

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zusammen mit einem Komplizen Baumaterialien vom Hof einer Baufirma entwendet zu haben. Sie sollen von einem Mitarbeiter der Baufirma dabei beobachtet worden sein, wie sie u. a. Gerüstteile vom Firmengelände trugen und auf einen Anhänger luden. Nachdem der Zeuge die Polizei gerufen hatte, habe sich unser Mandant dann dem Versuch der Beamten, seine Personalien festzustellen, in aggressiver Weise widersetzt. So soll er u. a. mit seinen Händen, in denen er eine brennende Zigarette und eine Bierflasche hielt, direkt vor den Gesichtern der Polizisten wild herumgestikuliert haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat daraufhin gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. In dieser Lage hat unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Bei Bewertung der Ermittlungsergebnisse stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass durch die Polizei nicht hinreichend aufgeklärt werden konnte, ob die Baumaterialien unrechtmäßig vom Gelände verbracht wurden und es sich tatsächlich um Diebesgut handelte. Darüber hinaus ging aus der Ermittlungsakte hervor, dass bei unserem Mandanten zum Zeitpunkt des Widerstandsleistens gegen die Polizeibeamten eine erhebliche Alkoholisierung vorlag. Daher regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages durch unseren Mandanten an eine gemeinnützige Einrichtung an. Dieser Anregung ist die Staatsanwaltschaft gefolgt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

16. Juni 2014: Einstellung des Verfahrens bei Kaufhausdiebstahl

Rechtsanwalt Dietrich konnte einer jungen Frau helfen, die in der Filiale eines großen Kaufhauses Bekleidung im Wert von fast 1.500 - entwendet haben soll. Unsere Mandantin war von zwei Ladendetektiven dabei beobachtet worden, wie sie mit mehreren Bekleidungsgegenständen eine Umkleide aufgesucht und die Kabine mit gefüllten Plastikbeuteln wieder verlassen hatte.

Die Ladendetektive hatten unsere Mandantin dann ins Büro des Kaufhauses gebeten.

Nach Aussage der Detektive hatte sich herausgestellt, dass aus den Bekleidungsstücken zudem die Sicherheitsetiketten entfernt worden waren. Durch die herbeigerufene Polizei sind dann bei unserer Mandantin eine Warenentsicherungszange und ein Seitenschneider gefunden worden.

Rechtsanwalt Dietrich konnte der Amtsanwaltschaft ein positives Bild von unserer Mandantin vermitteln. Aufgrund seiner Schilderung der besonderen Lebensumstände unserer Mandantin war die Amtsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen eine geringe Geldzahlung einzustellen und somit eine Verurteilung unserer bislang straffrechtlich nicht in Erscheinung getreten Mandantin erfolgreich abwenden.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

07. Oktober 2013 Einstellung in Berufungsinstanz bei Diebstahlsvorwurf

Nach einem Diebstahl im Einzelhandelt meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant hatte ein Schloss im Werte von 40,00 - gestohlen. Rechtsanwalt Dietrich regte bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens gegen Ableistung von 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit an. Aufgrund von Vorbelastungen war die Amtsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem eine Geldstrafe festgesetzt wurde. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten scheiterte eine Einstellung abermals an der mangelnden Zustimmung der Amtsanwaltschaft Berlin. Unser Mandant wurde deshalb durch das Amtsgericht verurteilt. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Im Berufungsverfahren ist die Staatsanwaltschaft Berlin anstelle der Amtsanwaltschaft Berlin zuständig. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit dem zuständigen Staatsanwalt und dem Landgericht Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass der Diebstahl aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation begangen worden ist. Deshalb wurde das Verfahren schließlich gegen Ableistung von 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

27. August 2013 Niedrige Geldstrafe anstatt Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Berufungsinstanz

Das Amtsgericht Tiergarten hatte unseren Mandanten wegen Diebstahls in einem Berliner Baumarkt zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Hintergrund der hohen Freiheitsstrafe war, dass unser Mandant in der Vergangenheit wiederholt wegen Diebstahlstaten verurteilt worden ist. Er stand bereits unter zwei Bewährungen wegen Diebstahls. Im vorliegenden Verfahren hatte unser Mandant laut der Anklage im Baumarkt Waren unter seinen Kleidungsstücken versteckt. Als er bemerkte, dass er vom Ladendetektiv beobachtet wird, hat er sich der Ware wieder entledigt. In der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich den als Zeugen vernommen Detektiv insoweit verwirren, als dass der Detektiv nicht mehr wusste, ob die Ware tatsächlich unter Kleidungsstücken verborgen gewesen ist. Aufgrund der Angaben unseres Mandanten am Tatort wurde dieser deshalb lediglich wegen versuchten Diebstahls zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Ladendiebstahl

22. März 2013 Freispruch bei Vorwurf Ladendiebstahl im Strafbefehlsverfahren

Unser Mandant wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin mittels Strafbefehl angeklagt, in einem Supermarkt in Berlin einen Ladendiebstahl begangen zu haben. Nach der Ermittlungsakte wurde durch den Supermarkt keine Polizei gerufen. Die Personalien beruhten auf den Angaben des Täters, und wurden nicht überprüft. Unserem Mandanten wurde aufgrund des Vorfalls ein Strafbefehl zugestellt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten den Tatvorwurf. Rechtsanwalt Dietrich führte insbesondere aus, dass der Täter die Personalien unseres Mandanten verwendet haben muss. Der im Anschluss als Zeuge vernommene Ladendetektiv konnte sich aufgrund des eingetretenen Zeitablaufs nicht mehr an den Täter erinnern. Deshalb musste unser Mandant auf Kosten der Landeskasse Berlin freigesprochen werden.