Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

04. August 2014: Einstellung bei Diebstahl von Baumaterialien

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zusammen mit einem Komplizen Baumaterialien vom Hof einer Baufirma entwendet zu haben. Sie sollen von einem Mitarbeiter der Baufirma dabei beobachtet worden sein, wie sie u. a. Gerüstteile vom Firmengelände trugen und auf einen Anhänger luden. Nachdem der Zeuge die Polizei gerufen hatte, habe sich unser Mandant dann dem Versuch der Beamten, seine Personalien festzustellen, in aggressiver Weise widersetzt. So soll er u. a. mit seinen Händen, in denen er eine brennende Zigarette und eine Bierflasche hielt, direkt vor den Gesichtern der Polizisten wild herumgestikuliert haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat daraufhin gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. In dieser Lage hat unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Bei Bewertung der Ermittlungsergebnisse stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass durch die Polizei nicht hinreichend aufgeklärt werden konnte, ob die Baumaterialien unrechtmäßig vom Gelände verbracht wurden und es sich tatsächlich um Diebesgut handelte. Darüber hinaus ging aus der Ermittlungsakte hervor, dass bei unserem Mandanten zum Zeitpunkt des Widerstandsleistens gegen die Polizeibeamten eine erhebliche Alkoholisierung vorlag. Daher regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages durch unseren Mandanten an eine gemeinnützige Einrichtung an. Dieser Anregung ist die Staatsanwaltschaft gefolgt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

16. Juni 2014: Einstellung des Verfahrens bei Kaufhausdiebstahl

Rechtsanwalt Dietrich konnte einer jungen Frau helfen, die in der Filiale eines großen Kaufhauses Bekleidung im Wert von fast 1.500 - entwendet haben soll. Unsere Mandantin war von zwei Ladendetektiven dabei beobachtet worden, wie sie mit mehreren Bekleidungsgegenständen eine Umkleide aufgesucht und die Kabine mit gefüllten Plastikbeuteln wieder verlassen hatte.

Die Ladendetektive hatten unsere Mandantin dann ins Büro des Kaufhauses gebeten.

Nach Aussage der Detektive hatte sich herausgestellt, dass aus den Bekleidungsstücken zudem die Sicherheitsetiketten entfernt worden waren. Durch die herbeigerufene Polizei sind dann bei unserer Mandantin eine Warenentsicherungszange und ein Seitenschneider gefunden worden.

Rechtsanwalt Dietrich konnte der Amtsanwaltschaft ein positives Bild von unserer Mandantin vermitteln. Aufgrund seiner Schilderung der besonderen Lebensumstände unserer Mandantin war die Amtsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen eine geringe Geldzahlung einzustellen und somit eine Verurteilung unserer bislang straffrechtlich nicht in Erscheinung getreten Mandantin erfolgreich abwenden.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

07. Oktober 2013 Einstellung in Berufungsinstanz bei Diebstahlsvorwurf

Nach einem Diebstahl im Einzelhandelt meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant hatte ein Schloss im Werte von 40,00 - gestohlen. Rechtsanwalt Dietrich regte bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens gegen Ableistung von 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit an. Aufgrund von Vorbelastungen war die Amtsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem eine Geldstrafe festgesetzt wurde. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten scheiterte eine Einstellung abermals an der mangelnden Zustimmung der Amtsanwaltschaft Berlin. Unser Mandant wurde deshalb durch das Amtsgericht verurteilt. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Im Berufungsverfahren ist die Staatsanwaltschaft Berlin anstelle der Amtsanwaltschaft Berlin zuständig. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit dem zuständigen Staatsanwalt und dem Landgericht Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass der Diebstahl aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation begangen worden ist. Deshalb wurde das Verfahren schließlich gegen Ableistung von 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

27. August 2013 Niedrige Geldstrafe anstatt Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Berufungsinstanz

Das Amtsgericht Tiergarten hatte unseren Mandanten wegen Diebstahls in einem Berliner Baumarkt zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Hintergrund der hohen Freiheitsstrafe war, dass unser Mandant in der Vergangenheit wiederholt wegen Diebstahlstaten verurteilt worden ist. Er stand bereits unter zwei Bewährungen wegen Diebstahls. Im vorliegenden Verfahren hatte unser Mandant laut der Anklage im Baumarkt Waren unter seinen Kleidungsstücken versteckt. Als er bemerkte, dass er vom Ladendetektiv beobachtet wird, hat er sich der Ware wieder entledigt. In der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich den als Zeugen vernommen Detektiv insoweit verwirren, als dass der Detektiv nicht mehr wusste, ob die Ware tatsächlich unter Kleidungsstücken verborgen gewesen ist. Aufgrund der Angaben unseres Mandanten am Tatort wurde dieser deshalb lediglich wegen versuchten Diebstahls zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Ladendiebstahl

22. März 2013 Freispruch bei Vorwurf Ladendiebstahl im Strafbefehlsverfahren

Unser Mandant wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin mittels Strafbefehl angeklagt, in einem Supermarkt in Berlin einen Ladendiebstahl begangen zu haben. Nach der Ermittlungsakte wurde durch den Supermarkt keine Polizei gerufen. Die Personalien beruhten auf den Angaben des Täters, und wurden nicht überprüft. Unserem Mandanten wurde aufgrund des Vorfalls ein Strafbefehl zugestellt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten den Tatvorwurf. Rechtsanwalt Dietrich führte insbesondere aus, dass der Täter die Personalien unseres Mandanten verwendet haben muss. Der im Anschluss als Zeuge vernommene Ladendetektiv konnte sich aufgrund des eingetretenen Zeitablaufs nicht mehr an den Täter erinnern. Deshalb musste unser Mandant auf Kosten der Landeskasse Berlin freigesprochen werden.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / räuberischer Diebstahl

13. März 2013 Einstellung bei räuberischem Diebstahl

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischen Diebstahls und wegen Körperverletzung geführt. Hintergrund der Ermittlungen war, dass unser Mandant in einem Berliner Baumarkt im Anschluss an einen Diebstahl gegenüber dem Detektiv Gewalt angewendet haben soll. Bei einem räuberischen Diebstahl handelt es sich um ein Verbrechen, welches mit einer Mindeststrafe von einem Jahre Freiheitsstrafe bedroht ist. Das Diebstahlgeschehen war laut Aussage der eingesetzten Polizeibeamten und des Detektivs auf Video aufgenommen. Nach Akteneinsicht regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 400,00 - an eine gemeinnützige Einrichtung an. In diesem Schreiben setzte sich Rechtsanwalt Dietrich zunächst mit der Qualität des Videos auseinander und wies darauf hin, dass Diebstahlshandlungen nicht wahrnehmbar seien. Die bei unserem Mandanten durch die Polizei aufgefundenen Gegenstände müssen auch nicht aus dem Baumarkt stammen. Spätere körperliche Handlungen gegenüber dem Detektiv im Büro des Detektivs waren dem Umstand geschuldet, dass unser Mandant Platzangst bekommen hat. Die Staatsanwaltschaft Berlin war aufgrund des Schreibens von Rechtsanwalt Dietrich bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 400,00 - einzustellen. Unser bisher polizeilich nicht in Erscheinung getretener Mandant war hierüber sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / schwerer Diebstahl

12. Februar 2013 Freispruch bei Vorwurf Schrottdiebstahl

Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte gegen unseren Mandanten einen Haftbefehl, weil er von der Polizei festgestellt wurde, wie er einen Einkaufswagen mit 150 Metern Kupferkabel der Deutschen Bahn schob. Er wurde gemeinsam mit einem Bekannten verhaftet. Der Bekannte hatte unmittelbar am Tatort gegenüber der Polizei angegeben, dass er gemeinsam mit unserem Mandanten die Kabelrolle auf dem nahgelegenen Bahngelände gestohlen habe. Unser Mandant hatte sich dagegen auf sein Schweigerecht berufen. Nach Mitteilung der Deutschen Bahn soll ein Schaden von ca. 3.500,00 - entstanden sein.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten räumte der Bekannte den Tatvorwurf in Bezug auf sich ein, bestritt aber, dass unser Mandant an der Tat beteiligt gewesen sei. Deshalb wurden zahlreiche mittelbare Tatzeugen gehört, die aber nicht bestätigen konnten, dass unser Mandant auf dem Bahngelände gewesen sei. Rechtsanwalt Dietrich befragte dann die am Tatort anwesenden Polizeibeamten. Diese konnten sich nicht mehr erinnern, ob der Bekannte am Tatort über sein Schweigerecht belehrt worden sei. Ein Polizeibeamter räumte schließlich auch ein, dass eine Belehrung am Tatort wohl nicht stattgefunden habe. Rechtsanwalt Dietrich widersprach deshalb der Verwertung der Aussage des Bekannten. Weiterhin trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass unser Mandant den Bekannten erst getroffen habe, nachdem dieser den Schrott auf dem Bahngelände entwendet hatte.

Da die am Tatort abgegeben Erklärung des Bekannten aufgrund der mangelnden Belehrung nicht verwertet werden durfte, konnte die Einlassung unseres Mandanten durch das Gericht nicht widerlegt werden. Unser Mandant wurde deshalb auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Der Bekannte erhielt eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls.