Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Räuberischer Diebstahl
26. März 2024: Räuberischer Diebstahl im Spielzeuggeschäft – Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung
Nach einem Gespräch mit unserer Mandantin, beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Rechtsanwalt Dietrich wertete zahlreiche Zeugenaussagen aus und arbeitete sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus. Besonders problematisch an dem Fall war, dass unsere Mandantin unterschiedliche Aussagen gemacht hatte.
In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich diese Schwachstellen vor. Insbesondere legte er argumentativ dar, dass unsere Mandantin keine Ware aus dem Spielzeuggeschäft mitgenommen hatte. Hierbei arbeitete er umfassend dar, dass keine Wegnahme im Sinne des § 252 StGB vorlag. In diesem Zusammenhang führte Rechtsanwalt Dietrich auch die Schwierigkeiten in der Beweisführung bezüglich der Feststellung des Vorsatzes unserer Mandantin aus. Des Weiteren nutzte er den Umstand, dass unsere Mandantin unterschiedliche Aussagen gemacht hatte, zu ihrem Vorteil aus.
Mit seinen Argumenten überzeugte Rechtsanwalt Dietrich sowohl die Richter im Schöffengericht als auch die Staatsanwaltschaft, sodass unsere Mandantin lediglich wegen einer fahrlässigen Körperverletzung verurteilt wurde.
Auch erreichte Rechtsanwalt Dietrich bereits bei zwei Anklagen, dass unsere Mandantin lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.
Fachanwalt Strafrecht: gemeinschaftlicher Diebstahl
09. Februar 2024: Geklautes Fahrrad bei Ebay - Kleinanzeigen durch den Geschädigten entdeckt - Einstellung des Verfahrens gegen geringer Anzahl an gemeinnütziger Arbeit
Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies. Auf diesem Wege versuchte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsbehörde davon zu überzeugen, dass Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Ableistung von einigen Stunden an gemeinnütziger Arbeit einzustellen. Unseren Mandanten erreichte einige Tage später jedoch die Anklageschrift. Rechtsanwalt Dietrich fertigte daraufhin ein weiteres Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten und machte in diesem insbesondere auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam. Daneben wies er auf zahlreiche Fehler bei der polizeilichen Vernehmung hin. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Ableistung von einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit ein. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
14. Dezember 2023: Diebstahl von Grill – und Gartengeräten – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich regte nach Akteneinsicht gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandaten gegen Zahlung eine kleine Geldzahlung einzustellen und begründete dies mit einer geringen schwere der Schuld und einer guten Kooperation unseres Mandanten. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war über die Einstellung des Verfahrens sichtlich erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Besonders schwerer Fall des Diebstahls
10. Oktober 2023: Diebstahl von Computern und Mobiltelefonen – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Daher suchte unser Mandant nun Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In diesem trug er vor, dass unser Mandant auf dem Video nicht klar erkennbar ist und nicht geklärt werden kann, ob er die verschwundenen Pakete mitgenommen hat.
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich mangels Tatnachweis ein.
05. September 2023: Kleptomanie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
05. September 2023: Kleptomanie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
In einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft München führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant an einer psychischen Erkrankung leidet und ihm gegenüber Reue geäußert hat. Außerdem kam die Initiative zur Anzeige von unserem Mandanten selbst und er ist bereit alle Gegenstände herauszugeben.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aufgrund des reuevollen Verhaltens unseres Mandanten gegen eine Geldauflage ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Besonders schwerer Fall des Diebstahls
14. Juni 2023: Fahrraddiebstahl – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis nicht gelingen würde. Dabei trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass unser Mandant das Fahrrad gutgläubig erwarb. Auch wies er darauf hin, dass bereits Verjährung eingetreten sein könnte.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
05. April 2023: Diebstahl im Rewe – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und regte daraufhin an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen und stützte sich dabei auf die geringe Schuld unserer Mandantin. Insbesondere stellte Rechtsanwalt Dietrich in den Raum, dass unsere Mandantin den Kassenbereich lediglich verließ, um einen Mitarbeiter des Ladens zu suchen und konnte so Zweifel erwecken. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellte das Strafverfahren daraufhin gegen eine Geldauflage ein.
Unsere Mandantin gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.