Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Räuberischer Diebstahl

26. März 2024: Räuberischer Diebstahl im Spielzeuggeschäft – Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung

Mit der Anklageschrift wegen räuberischen Diebstahls, wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in einem Spielzeuggeschäft verschiedene Spielzeuge für ihr Kind im Kinderwagen verstaut zu haben, um ohne die Spielzeuge zu bezahlen das Spielzeuggeschäft verlassen zu können. Als sie jedoch eine Mitarbeiterin des Geschäfts darauf aufmerksam machte, dass sie die Spielzeuge noch bezahlen müsse, soll unsere Mandantin diese an den Armen gepackt und geschubst haben. Auch soll unsere Mandantin die Zeugin mit einer Spielzeugverpackung im Gesicht geschlagen haben. Nachdem gegen unsere Mandantin wegen räuberischen Diebstahls gemäß § 252 StGB ermittelt wurde, wurde sie von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt. Besonders an unserer Mandantin ist, dass sie zahlreiche Einträge im Bundeszentralregister hat.

Nach einem Gespräch mit unserer Mandantin, beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Rechtsanwalt Dietrich wertete zahlreiche Zeugenaussagen aus und arbeitete sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus. Besonders problematisch an dem Fall war, dass unsere Mandantin unterschiedliche Aussagen gemacht hatte.

In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich diese Schwachstellen vor. Insbesondere legte er argumentativ dar, dass unsere Mandantin keine Ware aus dem Spielzeuggeschäft mitgenommen hatte. Hierbei arbeitete er umfassend dar, dass keine Wegnahme im Sinne des § 252 StGB vorlag. In diesem Zusammenhang führte Rechtsanwalt Dietrich auch die Schwierigkeiten in der Beweisführung bezüglich der Feststellung des Vorsatzes unserer Mandantin aus. Des Weiteren nutzte er den Umstand, dass unsere Mandantin unterschiedliche Aussagen gemacht hatte, zu ihrem Vorteil aus.

Mit seinen Argumenten überzeugte Rechtsanwalt Dietrich sowohl die Richter im Schöffengericht als auch die Staatsanwaltschaft, sodass unsere Mandantin lediglich wegen einer fahrlässigen Körperverletzung verurteilt wurde.

Auch erreichte Rechtsanwalt Dietrich bereits bei zwei Anklagen, dass unsere Mandantin lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: gemeinschaftlicher Diebstahl

09. Februar 2024: Geklautes Fahrrad bei Ebay - Kleinanzeigen durch den Geschädigten entdeckt - Einstellung des Verfahrens gegen geringer Anzahl an gemeinnütziger Arbeit

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gemeinschaftlichen Diebstahls von der Polizei erhalten hatte, suchte unser heranwachsender Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, entweder das Fahrrad eines Zeugen aus dem Kellerhaus des Wohnhauses entwendet oder dieses bei der Internetplattform Ebay zum Verkauf angeboten zu haben. Der Eigentümer des Fahrrads soll zufällig sein vermisstes Fahrrad bei Ebay Kleinanzeigen entdeckt und unverzüglich die Polizei alarmiert haben. Zwei Polizeibeamten nahmen daraufhin Kontakt mit unserem Mandanten auf und gaben sich als Interessenten aus. Im Zuge der Verkaufsverhandlung über das gestohlene Fahrrad gaben sich die Polizeibeamten als Beamte zu erkennen und brachten unseren Mandanten und weitere Zeugen zur Polizeistelle.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies. Auf diesem Wege versuchte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsbehörde davon zu überzeugen, dass Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Ableistung von einigen Stunden an gemeinnütziger Arbeit einzustellen. Unseren Mandanten erreichte einige Tage später jedoch die Anklageschrift. Rechtsanwalt Dietrich fertigte daraufhin ein weiteres Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten und machte in diesem insbesondere auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam. Daneben wies er auf zahlreiche Fehler bei der polizeilichen Vernehmung hin. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Ableistung von einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit ein. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert. 

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

14. Dezember 2023: Diebstahl von Grill – und Gartengeräten – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn Strafanzeige wegen Diebstahls gestellt wurde. Er wurde beschuldigt ein Grillgerät und mehrere Gartengeräte unter Säcken mit Erde in seinem Auto versteckt zu haben, um dann anschließend an der Kasse nur die Erde zu bezahlen. Daraufhin wurde er vom Ladendetektiv kontrolliert, der den Bon mit den Artikeln im Auto abglich.

Rechtsanwalt Dietrich regte nach Akteneinsicht gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandaten gegen Zahlung eine kleine  Geldzahlung einzustellen und begründete dies mit einer geringen schwere der Schuld und einer guten Kooperation unseres Mandanten. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte der  Argumentation und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war über die Einstellung des Verfahrens sichtlich erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Besonders schwerer Fall des Diebstahls

10. Oktober 2023: Diebstahl von Computern und Mobiltelefonen – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen Pakete mit Computern und Mobiltelefonen bei seiner Arbeit geklaut zu haben. Er soll von Überwachungskameras gefilmt worden sein, wie er zwei Pakete vom Band nimmt und wegbringt. Außerdem sind weitere Pakete, während seiner Arbeitszeit verschwunden. Insgesamt sind der Firma Pakete im Wert von mehreren Tausend Euro abhandengekommen.

Daher suchte unser Mandant nun Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In diesem trug er vor, dass unser Mandant auf dem Video nicht klar erkennbar ist und nicht geklärt werden kann, ob er die verschwundenen Pakete mitgenommen hat.

Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich mangels Tatnachweis ein.

05. September 2023: Kleptomanie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

05. September 2023: Kleptomanie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Unser Mandant hat aufgrund seiner Kleptomanie viele Gegenstände über einen längeren Zeitraum gestohlen. Dabei handelt es sich um mehr als 200 Sachen, mit größtenteils hohen Wert. Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dieterich und bat ihm um rechtlichen Beistand. Unser Mandant wünschte eine Selbstanzeige, um sein Gewissen zu erleichtern. Rechtsanwalt Dietrich klärte ihn über die Risiken einer Selbstanzeige auf, insbesondere darüber, dass eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls drohen könnte. Trotz dieser Risiken bestand unser  Mandant auf die Selbstanzeige. Mittlerweile hatte er sich seiner Familie offenbart und sich therapeutische Hilfe gesucht.

In einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft München führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant an einer psychischen Erkrankung leidet und ihm gegenüber Reue geäußert hat. Außerdem kam die Initiative zur Anzeige von unserem Mandanten selbst und er ist bereit alle Gegenstände herauszugeben.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aufgrund des reuevollen Verhaltens unseres Mandanten gegen eine Geldauflage ein.

 

Fachanwalt für Strafrecht: Besonders schwerer Fall des Diebstahls

14. Juni 2023: Fahrraddiebstahl – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen schweren Diebstahls von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, vor ein paar Jahren ein Fahrrad aus einem Innenhof gestohlen zu haben. Die angebliche Eigentümerin des Fahrrads sah unseren Mandanten das Fahrrad aus einem Kofferraum herausholen. Unser Mandant suchte daraufhin Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis nicht gelingen würde. Dabei trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass unser Mandant das Fahrrad gutgläubig erwarb. Auch wies er darauf hin, dass bereits Verjährung eingetreten sein könnte.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

05. April 2023: Diebstahl im Rewe – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Nachdem unsere Mandantin den Kassenbereich der Selbstbedienungskasse mit den Waren verließ, ohne diese bezahlt zu haben, wurde sie vom Ladendetektiv aufgehalten. Daraufhin erhielt sie ein Schreiben von der Polizei Wiesbaden, in dem ihr Ladendiebstahl vorgeworfen wurde. Erschrocken über das Schreiben der Polizei vereinbarte unsere Mandantin sofort einen telefonischen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und regte daraufhin an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen und stützte sich dabei auf die geringe Schuld unserer Mandantin. Insbesondere stellte Rechtsanwalt Dietrich in den Raum, dass unsere Mandantin den Kassenbereich lediglich verließ, um einen Mitarbeiter des Ladens zu suchen und konnte so Zweifel erwecken. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellte das Strafverfahren daraufhin gegen eine Geldauflage ein.

Unsere Mandantin gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.