Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt für Strafrecht: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Ladendiebstahl
09. März 2023: Diebstahl im Supermarkt mit darauffolgendem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung beauftragte, fertigte dieser ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte mit Hinweis auf die stätige Rechtsprechung dar, dass es sich vorliegend nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelte. Bezüglich des Diebstahls verwies er auf den geringen Betrag der entwendeten Ware. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Diebstahl
31. Januar 2023: Ex-Freundin bestohlen – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Amtsanwaltschaft an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Daraufhin schloss sich die Amtsanwaltschaft dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.
Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt für Strafrecht: Besonders schwerer Fall des Diebstahls
05. Januar 2023: Diebstahl von Luxuswaren – Verwarnung in der Hauptverhandlung
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, unseren Mandanten lediglich zu verwarnen, was das mildeste Zuchtmittel im Jugendstrafrecht darstellt. Dabei wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf die Lebenssituation unseres Mandanten hin und betonte dass er gewillt ist, sich ein neues Leben aufzubauen und sein Abitur nachzuholen. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die Kooperation unseres Mandanten, der die Tat sofort einräumte und den Polizisten freiwillig sein Handy aushändigte.
Fachanwalt für Strafrecht: Taschendiebstahl
17. November 2022: Taschendiebstahl durch „Jacke-Jacke“-Trick – Freispruch in der 2. Instanz
Nachdem unser Mandant in der ersten Instanz aufgrund seiner Vorstrafen zu einer 8-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich legte Berufung ein und zwang das Landgericht durch einen Beweisantrag, ein anthropologisch-biometrisches Identitätsgutachten einzuholen, das zu dem Ergebnis kommen wird, dass wesentliche Körper-und Gesichtsmerkmale der Person auf der Videoaufnahme mit den Merkmalen unseres Mandanten nicht übereinstimmen.
Ein nachvollziehbares und ausführliches Gutachten einer anthropologischen Sachverständigen stellte daraufhin fest, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass der auf dem Video zu sehende Täter, der Angeklagte ist, sodass unser Mandant in der Hauptverhandlung freigesprochen wurde.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
25. Mai 2022: Ladendiebstahl - Einstellung des Strafverfahrens bei Bulimie und Essstörungen
Rechtsanwalt Dietrich fertigte einen umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten an, in dem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Er verwies dabei insbesondere auf den Gesundheitszustand unserer Mandantin, die bereits seit längerer Zeit an Bulimie und an einer Anpassungsstörung litt. Auch absolvierte unsere Mandantin eine Ausbildung, wo sie nur wenig Geld verdiente und ihr keine sichere Zukunftsperspektive geboten werden konnte. Zum Tatzeitpunkt war unsere Mandantin von krankheitsbedingten Essanfällen und Versagensängsten geprägt und sah sich schließlich dazu gedrungen, Lebensmittel zu stehlen. Rechtsanwalt Dietrich trug zudem vor, dass sich unsere Mandantin nach dem Vorfall umgehend stationär behandeln ließ und sich in psychotherapeutische Behandlung begab. Zudem konnte sich unsere Mandantin zwischenzeitlich ihren langersehnten Berufswunsch erfüllen, da sie eine Anstellung als Erzieherin an einer Grundschule gefunden hatte. Dennoch lehnte das Amtsgericht eine Einstellung des Verfahrens mit Verweis auf die bisherige Verurteilung und Einstellung ab und verurteilte unsere Mandantin in der Hauptverhandlung zunächst wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich jedoch Berufung ein. In der Berufungsinstanz wies Rechtsanwalt Dietrich dann erneut auf die prekäre gesundheitliche Situation unserer Mandantin und die Stabilisierung ihrer Lebensumstände hin und konnte das Landgericht Berlin schließlich von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage überzeugen.
Für unsere Mandantin war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung, da sie befürchtet hatte, die Anstellung an der Grundschule bei einer weiteren Eintragung ins Vorstrafenregister wieder zu verlieren.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
17. Mai 2022: Verfahren wegen Diebstahls mangels Tatnachweis eingestellt
Nach Auswertung der Akte beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In einem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass kein hinreichender Tatnachweis geführt worden war. Zunächst war nicht bewiesen worden, dass der ehemalige Lebensgefährte unserer Mandantin überhaupt so viel Bargeld in einem Umschlag unter seinem Bett besaß. Auch konnte nicht geklärt werden, wann es zu einem Verlust des Geldes gekommen sein sollte. Zudem war es nicht ausgeschlossen, dass eine andere Person das Bargeld gestohlen hat, da unsere Mandantin nicht die einzige Person war, die zu der Wohnung ihres ehemaligen Lebensgefährten Zugang hatte. Außerdem konnte das gegenständliche Bargeld auch nicht bei unserer Mandantin aufgefunden werden. Bei Auswertung der Ermittlungsakte drängte sich Rechtsanwalt Dietrich vielmehr der Verdacht auf, dass sich der ehemalige Lebensgefährte unserer Mandantin mit der Belastung bei dieser für die Trennung rächen wollte, da unsere Mandantin sich unerwartet von diesem getrennt hatte. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin schließlich mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
03. Mai 2022: Grafikkarte im Media Markt eingesteckt – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage nach Einspruch gegen Strafbefehl
Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Diebstahls wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft Leipzig als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte zusenden. Nach Auswertung der Akte regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine höhere Geldauflage einzustellen. Dabei verwies er darauf, dass unser Mandant sich zum Tatzeitpunkt in einer extremen beruflichen Belastungssituation befand und bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Da es sich um eine nicht gerade günstige Grafikkarte gehandelt hatte, war die Staatsanwaltschaft Leipzig jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Sie verfasste vielmehr einen Strafbefehl, den das Amtsgericht Leipzig unterzeichnete. Der Mandant sollte durch den Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt werden.
Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich fristgerecht Einspruch ein und nahm nochmal Einsicht in die Ermittlungsakte. Daraufhin wandte er sich mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht und trug alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen erneut vor. Das Amtsgericht war schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen und von einer Hauptverhandlung abzusehen. Unser Mandant war erleichtert, dass das Verfahren trotz des Strafbefehls ohne Verurteilung abgeschlossen werden konnte und er weiterhin nicht vorbestraft ist.