Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung und Diebstahl
21. April 2022: Verfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung nach Strafbefehl in der Hauptverhandlung eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl fristgerecht Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Nachdem er die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, besprach Rechtsanwalt Dietrich diese mit unserem Mandanten und entwickelte eine Verteidigungsstrategie für die anstehende Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Einlassung vor, in der er die Vorwürfe bestritt und auf das Fehlverhalten der älteren Dame hinwies. Diese hatte unseren Mandanten gefragt, ob er ihre Wohnung streichen und sie ihm dafür 400,00 € geben könne. Da die Malerarbeiten sich aufgrund des desaströsen Zustandes der Wände hinzogen, wollte sie unseren Mandanten nicht mehr bezahlen. Daraufhin entstand eine verbale Auseinandersetzung, in der sich unser Mandant die 60,00 € nahm, die ohnehin an diesem Tag übergeben werden sollten. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren daraufhin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt für Strafrecht: Diebstahl
30. März 2022: Verfahren wegen Diebstahls trotz einschlägiger Vorbelastungen im Ermittlungsverfahren ohne Geldauflage eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger unserer Mandantin an und wertete in einem Gespräch mit ihr die Ermittlungsakte aus. Danach wandte er sich in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Mainz und regte an, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Geringfügigkeit mit oder ohne die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die angespannte gesundheitliche und persönliche Situation unserer Mandantin zur Tatzeit. Die Staatsanwaltschaft war schließlich dazu bereit, das Verfahren ohne eine Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
07. Dezember 2021: Vorwurf des Diebstahls durch einen BVG Mitarbeiter – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Im Zuge des anschließenden Ermittlungsverfahrens wurden die Videoaufnahmen der Verkehrsbetriebe ausgewertet. Darin soll zu erkennen gewesen sein, wie unser Mandant die Tasche an sich genommen, geöffnet und einen Gegenstand entnommen haben soll. Den Gegenstand, bei dem es sich nach Auffassung der Amtsanwaltschaft um das Portemonnaie gehandelt haben soll, soll unser Mandant anschließend eingesteckt haben. Aufgrund des gegen ihn geführten Strafverfahrens wegen Diebstahls hatte unser Mandant sich an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. Nach seiner Mandatierung hatte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft verfasst, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Angesichts der aufgeführten persönlichen Umstände war die Amtsanwaltschaft bereit, das Verfahren wegen Diebstahls gegen Zahlung einer Geldauflage und Wiedergutmachung des für den Fahrgast entstandenen Schadens einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
03. Dezember 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Ladendiebstahls gegen eine geringe Geldauflage
Aufgrund der entwendeten Messer bestand zudem der Verdacht auf einen Diebstahl mit Waffen, sodass unser Mandant den Diebstahl noch vor Ort zum Teil zugegeben hatte. Nachdem unser Mandant die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten hatte, kontaktierte er Rechtsanwalt Dietrich. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht und argumentierte für eine Einstellung des Verfahrens. Er verwies dabei auf die geringe Schuld unseres Mandanten und sein kooperatives Verhalten in der polizeilichen Befragung. Gegen Zahlung einer geringen Geldauflage konnte das Verfahren wegen Diebstahls daher eingestellt werden.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrraddiebstahl
01. Dezember 2021: Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage bei einem Verdacht auf Fahrraddiebstahl
Nachdem ihm die Beschuldigtenvorladung zugestellt wurde, meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Wie befürchtet, hatte die Amtsanwaltschaft unseren Mandanten wegen besonders schweren Diebstahls angeklagt und bereits einen Termin für eine Hauptverhandlung festgelegt. Rechtsanwalt Dietrich verfasste nach Durchsicht der Ermittlungsakte ein Schreiben an das Amtsgericht, in welchem er Zweifel an der Verwertbarkeit der Aussagen unseres Mandanten gegenüber den Polizeibeamten wecken konnte. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Hauptverfahren abzulehnen und das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Da sich die Amtsanwaltschaft der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich anschloss, konnte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt werden.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
13. Oktober 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Ladendiebstahls trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen
Da unsere Mandantin bereits mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft war, kontaktierte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich regte daraufhin gegenüber der Staatsanwaltschaft Braunschweig an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz konnte er die schwierigen persönlichen Umstände unserer Mandantin, die zu dem Verhalten geführt hatten, darstellen. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Braunschweig das Verfahren wegen Diebstahls daher gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
08. Oktober 2021: Ladendiebstahl aufgrund von Essstörung – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt
Da die Staatsanwaltschaft München daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin einleitete, bat unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nach seiner Mandatierung in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft München und regte an, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass das Geschehen im Supermarkt aufgrund einer langjährigen Essstörung unserer Mandantin differenzierter bewertet werden müsse. Er trug vor, dass unsere Mandantin an plötzlich auftretenden und nur schwer kontrollierbaren Essattacken leidet und bei dem Auftreten einer solchen stets zahlreiche Lebensmittel einkauft und zu sich nimmt. Da sich unsere Mandantin sehr für ihre Krankheit schämt und sie auch am Tattag große Angst hatte, dass ihre Krankheit von dem Kassenpersonal erkannt werden könnte, hatte sie nicht alle Waren auf das Kassenband gelegt. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass sich unsere Mandantin inzwischen jedoch in therapeutischer Behandlung befindet. Die Staatsanwaltschaft München war schließlich von den strafmildernden Umständen überzeugt und stellte das Verfahren – sehr zur Freude unserer Mandantin – gegen eine geringe Geldauflage ein.