Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

03. Dezember 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Ladendiebstahls gegen eine geringe Geldauflage

In einer Filiale eines Kaufhauses in Berlin-Steglitz wurde unser Mandant von einem Ladendetektiv dabei beobachtet, wie er mehrere Waren im Wert von 350,00 €, darunter auch ein Messerset, den Regalen entnahm und in seinen Stoffbeutel steckte. Unser Mandant wurde durch die Ladendetektive davon abgehalten, das Kaufhaus mit der unbezahlten Ware zu verlassen. Im Rahmen einer späteren polizeilichen Durchsuchung wurden in der Tasche unseres Mandanten weitere ungeöffnete Waren entdeckt, auch hinsichtlich dieser bestand ein Verdacht auf Diebstahl.

Aufgrund der entwendeten Messer bestand zudem der Verdacht auf einen Diebstahl mit Waffen, sodass unser Mandant den Diebstahl noch vor Ort zum Teil zugegeben hatte. Nachdem unser Mandant die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten hatte, kontaktierte er Rechtsanwalt Dietrich. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht und argumentierte für eine Einstellung des Verfahrens. Er verwies dabei auf die geringe Schuld unseres Mandanten und sein kooperatives Verhalten in der polizeilichen Befragung. Gegen Zahlung einer geringen Geldauflage konnte das Verfahren wegen Diebstahls daher eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrraddiebstahl

01. Dezember 2021: Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage bei einem Verdacht auf Fahrraddiebstahl

Unser Mandat wurde von einer Polizeistreife in Berlin Neukölln dabei beobachtet, wie er ein abgeschlossenes Damenfahrrad zunächst näher betrachtet und anschließend davongetragen hatte. Die Beamten hatten unseren Mandanten daraufhin auf den vermeintlichen Fahrraddiebstahl angesprochen. Unser Mandant soll gegenüber den Polizeibeamten angegeben haben, dass es sich nicht um sein Fahrrad handelte und er auch keinen Schlüssel für das Fahrradschloss besitze. Dies hatte zur Folge, dass unser Mandant verdächtigt und auf die Polizeiwache mitgenommen wurde.

Nachdem ihm die Beschuldigtenvorladung zugestellt wurde, meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Wie befürchtet, hatte die Amtsanwaltschaft unseren Mandanten wegen besonders schweren Diebstahls angeklagt und bereits einen Termin für eine Hauptverhandlung festgelegt. Rechtsanwalt Dietrich verfasste nach Durchsicht der Ermittlungsakte ein Schreiben an das Amtsgericht, in welchem er Zweifel an der Verwertbarkeit der Aussagen unseres Mandanten gegenüber den Polizeibeamten wecken konnte. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Hauptverfahren abzulehnen und das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Da sich die Amtsanwaltschaft der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich anschloss, konnte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

13. Oktober 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Ladendiebstahls trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen

Ein Ladendetektiv soll unsere Mandantin dabei beobachtet haben, wie sie Waren in einem Geschäft in ihre Handtasche einsteckte und ohne zu bezahlen die Räumlichkeiten verließ. Unsere Mandantin hatte die Tat noch vor Ort gegenüber den Beamten gestanden. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelte gegen unsere Mandantin daher wegen Ladendiebstahls.

Da unsere Mandantin bereits mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft war, kontaktierte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich regte daraufhin gegenüber der Staatsanwaltschaft Braunschweig an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz konnte er die schwierigen persönlichen Umstände unserer Mandantin, die zu dem Verhalten geführt hatten, darstellen. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Braunschweig das Verfahren wegen Diebstahls daher gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

08. Oktober 2021: Ladendiebstahl aufgrund von Essstörung – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Unsere Mandantin wurde in einem Supermarkt von einem Mitarbeiter dabei beobachtet, wie sie einige Lebensmittel in ihre Handtasche steckte. An der Ladenkasse bezahlte sie dann den restlichen Inhalt ihres Einkaufswagens, jedoch nicht die versteckte Ware in ihrer Handtasche. Als die Polizei noch vor Ort ihr Auto durchsuchte, wurden noch weitere Waren gefunden, für die unsere Mandantin keinen Kassenzettel vorlegen konnte.

Da die Staatsanwaltschaft München daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin einleitete, bat unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nach seiner Mandatierung in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft München und regte an, das Verfahren einzustellen.  Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass das Geschehen im Supermarkt aufgrund einer langjährigen Essstörung unserer Mandantin differenzierter bewertet werden müsse. Er trug vor, dass unsere Mandantin an plötzlich auftretenden und nur schwer kontrollierbaren Essattacken leidet und bei dem Auftreten einer solchen stets zahlreiche Lebensmittel einkauft und zu sich nimmt. Da sich unsere Mandantin sehr für ihre Krankheit schämt und sie auch am Tattag große Angst hatte, dass ihre Krankheit von dem Kassenpersonal erkannt werden könnte, hatte sie nicht alle Waren auf das Kassenband gelegt. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass sich unsere Mandantin inzwischen jedoch in therapeutischer Behandlung befindet. Die Staatsanwaltschaft München war schließlich von den strafmildernden Umständen überzeugt und stellte das Verfahren – sehr zur Freude unserer Mandantin – gegen eine geringe Geldauflage ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

20. September 2021: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises bei Vorwurf des Diebstahls eines Smartphones

Der Mieter eines Carsharing Autos in Berlin-Kreuzberg hatte nach Beendigung seiner Fahrt festgestellt, dass er sein Smartphone in der Mittelkonsole des Autos vergessen hatte. Er kontaktierte daraufhin sowohl das Carsharing-Unternehmen, als auch die Polizei. Da das Smartphone nicht mehr auffindbar war, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den unmittelbar nächsten Mieter des selbigen Autos eingeleitet. Hierbei soll es sich um unseren Mandanten gehandelt haben, welcher das Fahrzeug kurze Zeit später angemietet haben soll.

Im Anschluss an den Mietzeitraum unseres Mandanten befand sich das Smartphone nicht mehr in dem Fahrzeug. Für die Staatsanwaltschaft verdichtete sich daher der Verdacht des Diebstahls durch unseren Mandanten. Deshalb hatte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich gewendet. In einem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweises. Hierzu argumentierte er, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass unser Mandant für die Entwendung des Smartphones verantwortlich gewesen ist. Rechtsanwalt Dietrich weckte bereits Zweifel an der Tatbegehung durch unseren Mandanten. Hiervon ließ sich auch die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen und stellte das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich ein.

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungseinbruchsdiebstahl

26. August 2021: Wohnungseinbruchsdiebstahl -Einstellung des Verfahrens

Bei dem Nachbarn unseres Mandanten wurden im Rahmen eines Wohnungseinbruchs mehrere Elektrogeräte, unter anderem Notebooks und ein iPhone entwendet. Da es in der Vergangenheit bereits Auseinandersetzungen zwischen unserem Mandanten und seinem Nachbarn gegeben hatte, wurde er verdächtigt, den Einbruch begangen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls ein. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wurden in der Wohnung unseres Mandanten mehrere verdächtige Elektrogeräte aufgefunden. Insbesondere soll ein die Seriennummer des aufgefundenen Apple Macbooks mit der Seriennummer mit der des entwendeten Macbooks übereingestimmt haben. Auch war unser Mandant vorübergehend im Besitz eines Schlüssels zu der Wohnung seines Nachbarn. Da der Schlüssel Spuren einer Schlüsselkopiermaschine aufwies, wurde unser Mandant verdächtigt, sich mit einem eigenhändig erstellten Ersatzschlüssel Zugang zu der Wohnung verschafft zu haben. Nachdem sich  Rechtsanwalt Dietrich durch Akteneinsicht einen Überblick über den Stand der Ermittlungen verschafft hatte, beantragte er, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte damit, dass nicht auszuschließen sei, dass auch Dritte die Geräte entwendet haben konnten. Er wies darauf hin, dass der Zeuge gelegentlich fremde Personen in seiner Wohnung übernachten ließ. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde infolgedessen mangels Tatnachweises eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Taschendiebstahl

23. August 2021: Beobachtung eines Taschendiebstahls durch Polizeibeamte – Einstellung mangels Tatnachweises

In einem Foodcourt eines Berliner Einkaufszentrums soll unser Mandant von mehreren Polizeibeamten dabei beobachtet worden sein, wie er gemeinsam mit einer anderen Person versuchten haben soll, Wertgegenstände aus den über den Stühlen hängenden Jackentaschen zu entwenden. Da unser Mandant dem beobachtenden Polizeibeamten bereits aus einem anderen Verfahren bekannt war, sollen diese bereits vor Ort durch den Polizeibeamten identifiziert worden sein.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als seinen Verteidiger beauftragt hatte, wandte sich dieser mit einem Schreiben unmittelbar an die Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass es bereits unklar war, ob es sich bei der beobachteten Person um unseren Mandanten handelte. Die Polizeibeamten hatten unseren Mandanten nicht festgestellt und angesprochen. Auch handelte es sich bei den Beobachtungen vielmehr um Vermutungen und weniger um konkret vorwerfbare Handlungen, sodass ein hinreichender Tatverdacht nicht nachgewiesen werden konnte. Dies überzeugte auch die Amtsanwaltschaft, welche das Ermittlungsverfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich mangels Tatnachweises einstellte.