Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

23. Juli 2021: Bewährungsstrafe im Berufungsverfahren trotz 35 Vorstrafen und Bewährungsbruchs in drei Fällen

Das Bundeszentralregister unseres Mandanten verzeichnete insgesamt 35 Vorstrafen, darunter zahlreiche Verurteilungen wegen Diebstahls, sowie wegen Körperverletzung und Betäubungsmitteldelikten. Auch hatte er sich schon mehrmals in Haft befunden. Als unser Mandant erneut wegen Ladendiebstahls von Waren in Höhe von mehr als 1.000,00 € auffällig geworden ist und die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) deshalb gegen ihn ermittelte, stand er noch wegen Diebstahls in drei Verfahren unter Bewährung.

Da ihm bei erneuter Verurteilung ein Bewährungswiderruf und eine mehrjährige Haftstrafe drohte, ließ sich unser Mandant von Rechtsanwalt Dietrich bei seiner Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht verteidigen. Auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich räumte unser Mandant den Tatvorwurf ein. Rechtsanwalt Dietrich legte die schwierigen Lebensumstände unseres Mandanten vor dem Gericht dar. Das Amtsgericht verhängte daher lediglich eine kurze Freiheitsstrafe von 3 Monaten, welche allerdings zunächst angesichts der zahlreichen Bewährungsbrüche unseres Mandanten in der Vergangenheit nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Bernau legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein, sodass unser Mandant sich in der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht erneut einlassen konnte. Hier machte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht Frankfurt (Oder) auf die inzwischen eingetretene Besserung unseres Mandanten aufmerksam, hierzu konnte er insbesondere auf die positive Einschätzung seiner Bewährungshelfer verweisen. In der Berufungsinstanz wurde die Freiheitsstrafe unseres Mandanten daher abermals nur zur Bewährung ausgesetzt.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

02. Juli 2021: Diebstahl von 500,00 € - Einstellung in zweiter Verhandlung

Der ehemalige Arbeitgeber hatte unsere Mandantin bei der Polizei in Auerbach angezeigt, weil unsere Mandantin 500,00 € von ihm gestohlen haben soll. Unsere Mandantin soll gegenüber dem Arbeitgeber den Diebstahl eingeräumt und die 500,00 € zurückgezahlt haben. Als weitere Beweismittel benannte der Arbeitgeber eine weitere Mitarbeiterin. Auch gegenüber der Mitarbeiterin soll unsere Mandantin den Diebstahl zugegeben haben. Auch reichte der Arbeitgeber eine Mail ein, in welcher unsere Mandantin sich für den Diebstahl entschuldigt haben soll. Die weitere Arbeitgeberin bestätigte in einer Zeugenvernehmung die Aussagen ihres Arbeitgebers.

Bereits im Ermittlungsverfahren bestritt Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Plauen den Diebstahl. Etwaige Erklärungen hatte unsere Mandantin nur deshalb abgegeben, weil sie so hoffte, ihren Arbeitsplatz zu retten. Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Einstellung ab, weil offensichtlich unsere Mandantin bereits bei zwei früheren Arbeitgebern in den Verdacht geraten war, Diebstähle begangen zu haben. Deshalb wurde Anklage vor dem Amtsgericht Auerbach erhoben und eine Verhandlung durchgeführt. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Auerbach konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals den Sachverhalt darlegen. Auch verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den eingetretenen Zeitablauf. Schließlich waren die Staatsanwaltschaft Plauen und das Amtsgericht Auerbach bereit, das Verfahren gegen eine kleine Geldzahlung einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

24. Juni 2021: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises bei Vorwurf des Ladendiebstahls

Die Staatsanwaltschaft Rostock ermittelte gegen unsere Mandantin wegen Ladendiebstahls, da sie gemeinsam mit einer anderen Person Bekleidungsgegenstände und andere Waren im Wert von insgesamt über 600,00 € aus einem Kaufhaus entwendet haben soll. Unsere Mandantin wandte sich daher an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft Rostock umgehend als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte zusenden. Nach sorgfältiger Auswertung der Ermittlungsakte und insbesondere der beigefügten Videoaufnahmen des Kaufhauses beantragte Rechtsanwalt Dietrich dann, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweises einzustellen. In seinem Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich die Schwachstellen der Videoaufzeichnungen vor und wies darauf hin, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen werde. Die Staatsanwaltschaft Rostock sah weitere Ermittlungen daher als nicht zielführend an und folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich. Das Verfahren gegen unsere Mandantin wurde mangels Tatnachweises eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

07. Juni 2021: Diebstahl in Höhe von 3.500,00 € - Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung

Der Arbeitgeber unseres Mandanten hatte Anzeige wegen Diebstahls in seinem Handyshop erstattet. Unser Mandant war Mitarbeiter dieses Handyshops und befand sich zum Zeitpunkt des Diebstahls an seinem Arbeitsplatz. Hintergrund der Anzeige durch seinen Arbeitgeber war zudem der Umstand, dass unser Mandant ein Mobiltelefon an eine Zeugin verkauft haben soll, dessen Seriennummer mit einem der gestohlenen Geräte übereinstimmte.

Im Zuge dessen wurde unser Mandant beschuldigt, gemeinschaftlich mit einer anderen Person mehrere Smartphones und ein Tablet im Wert von 3.500,00 €  entnommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob Anklage gegen unseren Mandanten und  das Amtsgericht setzte einen Termin zur Hauptverhandlung fest. Rechtsanwalt Dietrich konnte nach Durchsicht der Ermittlungsakte die entkräftenden Umstände herausarbeiten. So gelang es ihm auch, auf Widersprüchlichkeiten in den Zeugenaussagen hinzuweisen. Vor Gericht konnten dann auch die zerstrittene persönliche Beziehung zwischen der Zeugin und unserem Mandanten dargestellt werden. Dadurch konnten beim Gericht Zweifel an den Aussagen der Zeugin geweckt werden. Das Verfahren wurde infolgedessen gegen eine Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

01. März 2021: Strafverfahren wegen Diebstahls einer großen Menge an Bargeld mangels Tatnachweises eingestellt

Unsere Mandantin soll ein Fahrzeug angemietet haben, in dem sich noch eine Tasche des Vormieters mit einer großen Menge an Bargeld befunden haben soll. Diese Tasche und das Bargeld soll unsere Mandantin für sich behalten haben, ohne Maßnahmen zur Rückgabe des Geldes zu veranlassen, sich insbesondere an den Fahrzeugvermieter zu wenden oder die Polizei einzuschalten.

Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete gegen unsere Mandantin daher ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls ein. Aus diesem Grund ließ sich unsere Mandantin von Rechtsanwalt Dietrich verteidigen. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass gegen unsere Mandantin kein hinreichender Tatverdacht bestand. In einem Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich insbesondere vor, dass nicht nachgewiesen werden könnte, dass der Vorbesitzer wie behauptet überhaupt die große Menge an Bargeld abgehoben hatte und dass sich das Geld tatsächlich in dem von unserer Mandantin angemieteten Fahrzeug befunden hatte. Rechtsanwalt Dietrich beantragte gegenüber der Staatsanwaltschaft daher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Diebstahls. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, war auch die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren wegen Diebstahls mangels Tatnachweises einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Diebstahl

22. Februar 2021: Schwerer Diebstahl – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichendem Tatverdachts

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen besonders schweren Diebstahls geführt. Er soll an seinem Arbeitsplatz einen Umkleidespind aufgebrochen und aus dem darin befindlichen Kleidungsstück 500,00 € entwendet haben. Darüber hinaus soll unser Mandant auch in einem zweiten Fall durch einen Zeugen bei dem Versuch, einen Umkleidespind aufzubrechen, gesichtet worden sein. Der Tatverdacht gegen unseren Mandanten ergab sich daraus, dass der Zeuge unseren Mandanten sowohl auf den Videoaufnahmen, als auch bei persönlicher Gegenüberstellung wiedererkannte.

Der Zeuge gab insbesondere an, dass es sich bei unserem Mandanten zweifelsfrei um die verdächtige Person aus der Umkleide handelte. Auch ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes erkannte unseren Mandanten auf den Videoaufzeichnungen wieder. Deshalb leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen eines besonders schweren Falles des Diebstahls ein, welcher mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird. Aus diesem Grund nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf.

Umgehend nach der Mandatierung und der darauffolgenden Akteneinsicht ersuchte Rechtsanwalt Dietrich ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Staatsanwältin. Diese brachte zunächst zum Ausdruck, dass sie die Beweislage angesichts der Ermittlungsergebnisse für ausreichend für die Erhebung einer Anklage erachtet. In einer schriftlichen Stellungnahme beantragte Rechtsanwalt Dietrich dennoch die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Im Rahmen dieses Antrags konnte Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche in den Zeugenaussagen aufdecken, welche der Staatsanwaltschaft zunächst nicht aufgefallen waren. Insbesondere rekonstruierte Rechtsanwalt Dietrich den zeitlichen Ablauf des Geschehens, wobei deutlich wurde, dass sich unser Mandant zum Zeitpunkt der gegenständlichen Diebstähle noch nicht an seinem Arbeitsplatz befand. Vielmehr konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich unser Mandant an diesen Tagen wohl verspätet hatte bzw. sich in seiner Mittagspause befand. Es gelang ihm so, aufzuzeigen, dass es sich bei der verdächtigen Person nicht um unseren Mandanten handelte. Aufgrund der schriftlichen Stellungnahme wurde das Verfahren entgegen der ersten Einschätzung der zuständigen Staatsanwältin mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

08. Februar 2021: Verfahren wegen Ladendiebstahls wegen Geringfügigkeit eingestellt

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls, da er in einem Baumarkt einen Artikel an sich genommen hatte, um ihn ohne Bezahlung für sich zu behalten. Bereits im Büro des Ladendetektivs hatte unser Mandant den Vorwurf auch eingeräumt. Unser Mandant kontaktierte daraufhin Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn nach einem kostenfreien Erstgespräch mit der Verteidigung in seinem Fall.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich nach Durchsicht dieser mit einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. In dem Schriftsatz regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Diebstahls wegen Geringfügigkeit und mangels öffentlichen Interesses einzustellen. Diese Anregung begründete Rechtsanwalt Dietrich unter anderem mit dem geringen Wert des Artikels sowie der Tatsache, dass dem Baumarkt kein Schaden entstanden war, da unser Mandant den Artikel noch vor Ort bezahlt hatte. Weiter wies Rechtsanwalt Dietrich auf die emotionale Ausnahmesituation unseres Mandanten am Tag des Vorfalls hin und erläuterte die entsprechenden Hintergründe. Rechtsanwalt Dietrich nannte zusätzlich weitere Gründe, die für eine geringe Schuld unseres Mandanten sprechen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren wegen Ladendiebstahls anregungsgemäß ein.