Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl bei Essstörung

25. Januar 2021: Ladendiebstahl bei Essstörung - Ermittlungsverfahren gegen eine geringe Geldauflage eingestellt

Unsere Mandantin wurde in einem Berliner Einkaufszentrum durch einen Ladendetektiv dabei beobachtet, Kleidungsstücke verschiedener Modeketten eingesteckt zu haben. Aus diesem Grund wurde ihr noch vor Ort durch die herbeigerufenen Polizeibeamten der Tatvorwurf des Ladendiebstahls eröffnet. Nach anfänglichem Zögern hatte unsere Mandantin hierbei zugegeben, die Ware in den Filialen der Modeketten entwendet zu haben.

Die Amtsanwaltschaft Berlin leitete im Zuge dessen ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin ein. Deshalb ersuchte unsere Mandantin umgehend nach Erhalt der Belehrung die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich zunächst die Ermittlungsakte ein und wandte sich anschließend in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. Hierbei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld unserer Mandantin heraus. Rechtsanwalt Dietrich betonte insbesondere das kooperative Verhalten unserer Mandantin. Sie habe nicht nur unmittelbar zugegeben, die Sachen gestohlen zu haben, sondern die Ware zudem auch bereits vor Ort freiwillig an die Polizeibeamten herausgegeben. In seinem umfassenden Schreiben an die Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt zudem glaubhaft darlegen, dass es unserer Mandantin bei dem Diebstahl der Ware weniger um die Erlangung eines finanziellen Vorteils ginge, sondern dieser vielmehr eine Ausprägung ihrer instabilen psychischen Situation darstelle. Durch die Herausarbeitung der schwierigen Lebensumstände, insbesondere durch den Tod mehrerer unserer Mandantin nahestehenden Personen und ihrer Essstörung, war schließlich auch die Staatsanwaltschaft von der geringen Schuld unserer Mandantin überzeugt. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Ermittlungsverfahren daher gegen eine geringe Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

14. Dezember 2020: Beim Ladendiebstahl erwischt – Einstellung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls von der Polizei Aachen geführt. Unser Mandant hatte in einem Baumarkt Werkmaterialien aus der Auslage entnommen, diese dann versteckt bei sich geführt und an der Kasse nicht bezahlt. Dieses Verhalten wurde von einem Ladendetektiv beobachtet, der unseren Mandanten beim Verlassen des Geschäfts dann stellte.

Nachdem die Polizei verständigt und die Personalien unseres Mandanten aufgenommen worden waren, wurde er vor Ort entlassen. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung der Polizei wegen Ladendiebstahls. Damit wandte er sich via E-Mail an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn, sich dieses Falls anzunehmen. Rechtsanwalt Dietrich nahm das Mandat an und beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte setzte er dann einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Aachen auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldstrafe anregte. Zur Begründung führte er aus, dass unserem Mandanten angesichts der am Tattag bestehenden belasteten Gesamtsituation nur eine geringe Schuld treffe. Auch seien der fehlende Schaden des Geschäfts sowie weitere persönliche Umstände in der Person unseres Mandanten zu berücksichtigen. Die Staatsanwaltschaft Aachen folgte diesen Ausführungen und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

25. November 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatnachweis

Wegen eines Diebstahlsverdachts wurde gegen unsere Mandantin von der Polizei Berlin ermittelt. Unsere Mandantin soll in Berlin-Charlottenburg mehrere Taschen mit einem Wert von über 20.000,00 € aus den Verkaufsräumen einer Modefirma, bei der sie angestellt war, entwendet haben. Dieser Verlust war den Mitarbeitern der Firma im Rahmen einer Bestandsaufnahme aufgefallen. Durch entsprechende eigenständige Recherchen kamen sie auf unsere Mandantin als mögliche Beschuldigte. Unsere Mandantin soll die fehlenden Taschen im Internet privat verkauft haben.

Nachdem das Geschehen bei der Polizei durch die Firma angezeigt worden war, wurde eine Wohnungsdurchsuchung bei unserer Mandantin durchgeführt. Festgestellt wurde dabei, dass das Wohnungsinventar, welches im Hintergrund auf den Verkaufsfotos im Internet zu sehen war, mit dem Inventar unserer Mandantin übereinstimmte. Im Rahmen einer Zeugenaussage gab ein Mitarbeiter der Firma weiterhin an, dass es sich bei den zum Verkauf angebotenen Taschen durch unsere Mandantin um die fehlenden Taschen handeln würde. Im Anschluss an diese Durchsuchung suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich auf, um sich von ihm in diesem Fall vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin stützte sich Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf den Umstand, dass keine der fehlenden Taschen bei unserer Mandantin sichergestellt worden waren. Zudem bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich, dass die von unserer Mandantin angebotenen Taschen aus dem Bestand der Firma stammen würden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daher, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs ihrerseits nicht widerlegen und stellte das Verfahren daher antragsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

18. November 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatverdachts

Wegen eines Diebstahlsverdachts wurde von der Berliner Polizei gegen unseren Mandanten ermittelt. Er soll seiner ehemaligen Mitbewohnerin in Berlin-Lichtenberg einen Geldbetrag aus dem Geldbeutel entnommen haben. Die Mitbewohnerin hatte erst einen Tag später gemerkt haben, dass der Geldbetrag fehlt und sofort Anzeige gegen unseren Mandanten als Täter erstattet.

Unser Mandant zeigte sich hierüber sehr erstaunt und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung in diesem Fall. Nach vorgenommener Akteneinsicht verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. Der Schriftsatz enthielt den Antrag, das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass kein Tatnachweis gegen unseren Mandanten geführt worden war und alle Anschuldigungen auf den Aussagen der Mitbewohnerin beruhten. Zudem gab Rechtsanwalt Dietrich zu bedenken, dass die Anschuldigungen auf dem zerrütteten Verhältnis zwischen den Beteiligten und einer noch offenen Forderung der Mitbewohnerin zurückzuführen sein. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte diese Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht entkräften und stellte das Verfahren daher antragsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

12. November 2020: Ladendiebstahl – Einstellung gegen Geldauflage

Weil er einen Ladendiebstahl begangen haben soll, wurde von der Polizei Berlin gegen unseren Mandanten ermittelt. Unser Mandant soll ein Netzteil in einem Elektronikfachhandel in Berlin-Neukölln entwendet haben. Die Tat fiel erst auf, nachdem ein Kunde den leeren Karton des Netzteils gefunden hatte. Bei der darauffolgenden Überprüfung der Videoaufnahmen durch den Ladendetektiv konnte eine Diebstahlshandlung festgestellt werden. Als unser Mandant das Geschäft geraume Zeit später erneut aufsuchte, erkannte und stellte ihn der Ladendetektiv.

Der weitere Vorgang wurde dann an die Polizei Berlin und die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. Umgehend kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich, um sich von ihm in diesem Fall vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht, wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gründlich aus und verfasste anschließend einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage an. Er begründete diese Einstellung insbesondere mit der belastenden und schwierigen Gesamtsituation unseres Mandanten. Auch das sehr kooperative Verhalten unseres Mandanten gegenüber dem Ladendetektiv und der Polizei führte Rechtsanwalt Dietrich dabei aus. Insgesamt war die Schuld unseres Mandanten daher als gering zu betrachten. Diesen Einlassungen folgte die Amtsanwaltschaft Berlin und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein

Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl

05. Oktober 2020: Einbruchsdiebstahl – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, an einem Einbruchsdiebstahl in ein Bürogebäude in einem Industriegebiet in Berlin Pankow beteiligt gewesen zu sein. Dabei wurde an einem Sonntagabend ein Fenster zu einem Bürogebäude aufgebrochen und ein Tresor mit Bargeld im Wert von beinahe 10.000,00 € entwendet. Ein Wachmann des Gebäudekomplexes gab an, unmittelbar am Tatort auf ein Fahrzeug aufmerksam geworden zu sein, das unser Mandant geführt haben soll. Daraufhin wurde die Polizei alarmiert und das Fahrzeug unseres Mandanten wenig später durch eine Zivilstreife festgestellt. Unser Mandant und zwei weitere Insassen wurden dabei einer Kontrolle unterzogen.

Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich aus diesem Grund mit seiner Verteidigung. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich machte unser Mandant keine Angaben und berief sich auf sein Schweigerecht. Nach Akteneinsicht bereitete Rechtsanwalt die Ermittlungsakte auf und konnte in seinem Schriftsatz anschließend umfassend darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. In diesem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Umstand allein, dass sein Fahrzeug am Tatort festgestellt worden sein soll, nicht ausreicht, um unseren Mandanten mit dem Einbruchdiebstahl in Verbindung zu bringen. Hierbei machte er insbesondere darauf aufmerksam, dass weder Tatwerkzeuge, noch der entwendete Tresor bei unserem Mandanten aufgefunden wurden. Es konnte nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht belegt werden, wo der Tresor in der Zwischenzeit zwischengelagert worden sein soll.

Die Staatsanwaltschaft stellte im Zuge dessen das Ermittlungsverfahren wegen Einbruchsdiebstahls gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis ein. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

14. September 2020: Diebstahl - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Wegen eines Diebstahlverdachts in einem Kaufhaus in Berlin-Charlottenburg ermittelte die Berliner Polizei gegen unsere Mandantin. Sie soll dabei in zwei Fällen Kleidungsstücke in der Weise manipuliert haben, dass sie die ursprünglichen Etiketten mit Sonderangebotsetiketten überklebt und sich dadurch die Differenz erspart habe. Dieser Vorfall wurde von Ladendetektiven beobachtet. Im Zuge einer nachfolgenden Durchsuchung durch die Polizei konnten weitere nicht bezahlte Kleidungsstücke in ihrer Tasche und Jacke sichergestellt werden.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Strafverteidigung unserer Mandantin übernommen hatte, beantragte er Akteneinsicht und verfasste einen ausführlichen Schriftsatz. In diesem regte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte mit der äußerst schwierigen Lebenssituation, in der sich unsere Mandantin aufgrund mehrerer in kurzer Zeit erfolgter Schicksalsschläge befand. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Bemühungen unsere Mandantin hin, ihre psychischen Belastungen aufzuarbeiten und wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. Ferner konnte Rechtsanwalt Dietrich angesichts dieser Umstände die geringe Schuld unserer Mandantin gezielt herausarbeiten. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte daraufhin den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein. Unsere Mandantin war hierüber sehr erleichtert, da sie sich nun unbesorgt der Wiedereingliederung in die Gesellschaft widmen kann.