Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl

05. Oktober 2020: Einbruchsdiebstahl – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, an einem Einbruchsdiebstahl in ein Bürogebäude in einem Industriegebiet in Berlin Pankow beteiligt gewesen zu sein. Dabei wurde an einem Sonntagabend ein Fenster zu einem Bürogebäude aufgebrochen und ein Tresor mit Bargeld im Wert von beinahe 10.000,00 € entwendet. Ein Wachmann des Gebäudekomplexes gab an, unmittelbar am Tatort auf ein Fahrzeug aufmerksam geworden zu sein, das unser Mandant geführt haben soll. Daraufhin wurde die Polizei alarmiert und das Fahrzeug unseres Mandanten wenig später durch eine Zivilstreife festgestellt. Unser Mandant und zwei weitere Insassen wurden dabei einer Kontrolle unterzogen.

Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich aus diesem Grund mit seiner Verteidigung. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich machte unser Mandant keine Angaben und berief sich auf sein Schweigerecht. Nach Akteneinsicht bereitete Rechtsanwalt die Ermittlungsakte auf und konnte in seinem Schriftsatz anschließend umfassend darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. In diesem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Umstand allein, dass sein Fahrzeug am Tatort festgestellt worden sein soll, nicht ausreicht, um unseren Mandanten mit dem Einbruchdiebstahl in Verbindung zu bringen. Hierbei machte er insbesondere darauf aufmerksam, dass weder Tatwerkzeuge, noch der entwendete Tresor bei unserem Mandanten aufgefunden wurden. Es konnte nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht belegt werden, wo der Tresor in der Zwischenzeit zwischengelagert worden sein soll.

Die Staatsanwaltschaft stellte im Zuge dessen das Ermittlungsverfahren wegen Einbruchsdiebstahls gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis ein. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

14. September 2020: Diebstahl - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Wegen eines Diebstahlverdachts in einem Kaufhaus in Berlin-Charlottenburg ermittelte die Berliner Polizei gegen unsere Mandantin. Sie soll dabei in zwei Fällen Kleidungsstücke in der Weise manipuliert haben, dass sie die ursprünglichen Etiketten mit Sonderangebotsetiketten überklebt und sich dadurch die Differenz erspart habe. Dieser Vorfall wurde von Ladendetektiven beobachtet. Im Zuge einer nachfolgenden Durchsuchung durch die Polizei konnten weitere nicht bezahlte Kleidungsstücke in ihrer Tasche und Jacke sichergestellt werden.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Strafverteidigung unserer Mandantin übernommen hatte, beantragte er Akteneinsicht und verfasste einen ausführlichen Schriftsatz. In diesem regte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte mit der äußerst schwierigen Lebenssituation, in der sich unsere Mandantin aufgrund mehrerer in kurzer Zeit erfolgter Schicksalsschläge befand. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Bemühungen unsere Mandantin hin, ihre psychischen Belastungen aufzuarbeiten und wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. Ferner konnte Rechtsanwalt Dietrich angesichts dieser Umstände die geringe Schuld unserer Mandantin gezielt herausarbeiten. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte daraufhin den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein. Unsere Mandantin war hierüber sehr erleichtert, da sie sich nun unbesorgt der Wiedereingliederung in die Gesellschaft widmen kann.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

11. September 2020: Diebstahl - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Unsere Mandantin suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, nachdem sie einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhalten hatte. Ihr wurde vorgeworfen, einen Diebstahl in Berlin-Neukölln begangen zu haben. So soll sie Geldscheine, die im Ausgabeschacht eines Automaten lagen, an sich genommen und behalten haben. Die Geldscheine soll die vorherige Person abgehoben und in dem Schacht vergessen haben. Außerdem soll sie sich nach dem Abhebevorgang zwecks Sortierung ihrer Sachen in unmittelbarer Nähe aufgehalten haben.

Durch eine Anfrage bei dem entsprechenden Geldinstitut wurde unsere Mandantin als Tatverdächtige von der Berliner Polizei ermittelt. Nachdem sie darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass gegen sie als Beschuldigte eines Diebstahls ermittelt wird, sagte sie gegenüber der Polizei aus und schilderte den für sie harmlos wirkenden Sachverhalt. Laut eigener Aussage handelte es sich um einen zwanzig Euro-Schein, der vergessen wurde und den sie der Ausgabe entnahm, um sie dem rechtmäßigen Eigentümer wiederzugeben. Allerdings wurde der Schein beim Schließen des Ausgabeschlitzes zerrissen. Die halbe Euronote soll unsere Mandantin dann in den Müll geworfen haben, weil ihr der Vorfall unangenehm wurde. Umso erschütterter war unsere Mandantin, als sie einen Strafbefehl erhielt, der sie zu einer Geldstrafe verurteilte. Sie suchte daraufhin Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn, sich des Falls anzunehmen. Dieser erhob zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl, beantragte Akteneinsicht und arbeitete die Ermittlungsakte sorgfältig auf Anhaltspunkte, die unsere Mandantin entlasten könnten, durch. In seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten zog Rechtsanwalt Dietrich in Zweifel, ob es sich bei den geschilderten Ereignissen durch unsere Mandantin und der Geschädigten um denselben Vorfall handelt. Die Geschädigte soll eine hinter ihr stehende Person zwar wahrgenommen haben, konnte diese aber nicht näher beschreiben. Unsere Mandantin wiederum soll eine andere Person, die sich in unmittelbarer Nähe aufhielt, nicht wahrgenommen haben. Auch bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich, dass die Geschädigte die dem Abhebevorgang folgenden Alarmsignale nicht bemerkt haben will. Ferner wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Beweisschwierigkeiten, die angesichts von fehlendem Bild- oder Videomaterial und etwaigen Zeugen bestanden, hin. Unter Hinweis auf die sich aus diesen Umständen ergebenden geringen Schuld regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren vorläufig und nach Eingang der entsprechenden Auflage endgültig ein.

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungsdiebstahl

09. September 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Wegen eines Diebstahlverdachts ermittelte die Polizei Berlin gegen unseren Mandanten. Er soll in Berlin-Heinersdorf eine hohe Summe an Bargeld aus der Wohnung seiner Nachbarin entwendet haben, als diese wegen eines Friedhofbesuches abwesend war. Die Nachbarin bemerkte den Verlust ihres Bargeldes nach ihrer Rückkehr sofort. Da außer unserem Mandanten niemand von ihrem Ausflug wusste, unser Mandant als Vertrauensperson als einziger einen Ersatzschlüssel für ihre Wohnung hatte und Einbruchspuren gänzlich fehlten, machte die Nachbarin unseren Mandanten für das Fehlen ihres Geldes verantwortlich und erstattete Anzeige bei der Polizei.

Unser Mandant, der seine Nachbarin seit mehreren Jahrzehnten kennt, war über die Anschuldigung und die entsprechende Beschuldigtenvorladung dementsprechend enttäuscht, machte jedoch umfassende Aussagen bei der Polizei. Zusätzlich beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung in dieser Angelegenheit. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht, wertete die Ermittlungsakte gewissenhaft aus und verfasste einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis beantragte. Rechtsanwalt Dietrich konzentrierte sich in seiner Argumentation auf den Umstand, dass unser Mandant keinerlei Kenntnis von dem Bargeld und der Sammelleidenschaft seiner Nachbarin hatte. Weiterhin entkräftete er den Tatvorwurf gegen unseren Mandanten dadurch, dass tatsächliche Feststellungen, wie zum Beispiel aufgefundenes Geld, fehlten. Auch erschien fragwürdig, dass die Nachbarin unseren Mandanten erst einige Zeit, nachdem sie den vermeintlichen Diebstahl entdeckt hatte, anzeigte. Da die Staatsanwaltschaft Berlin ihrerseits die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht widerlegen konnte, stellte sie das Verfahren, sehr zur Freude unseres Mandanten, mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen

03. August 2020: Ladendiebstahl mit Waffe - Verfahrenseinstellung

Gegen unsere Mandantin wurde von der Polizei Berlin ermittelt, weil sie in einem Kaufhaus in Berlin-Mitte mehrere Elektronikartikel entwendet haben soll. So soll sie von einem Ladendetektiv dieses Kaufhauses dabei beobachtet worden sein, wie sie zusammen mit einem Freund -  der während des Geschehens Ausschau nach Zeugen hielt – Speichermedien und andere Kleinartikel in ihrem Einkaufsbeutel verstaut haben soll. Um die entsprechenden Sicherungsetikettierungen zu entfernen, soll unsere Mandantin zusätzlich einen Seitenschneider bei sich geführt haben. An der Ladenkasse löste dann die den Alarm aus und unsere Mandantin und ihre Begleitung wurden durch den Ladendetektiv gestellt. Nachdem die Polizei erschienen war, die Personalien festgestellt und die Waren an das Kaufhaus zurückgegeben worden waren, wurde unsere Mandantin vor Ort entlassen.

Kurze Zeit später erhielt unsere Mandantin dann eine Beschuldigtenvorladung, mit welcher sie sich an Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Beratung wandte. Dieser regte in seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Angesichts des Umstandes, dass unsere Mandantin einen Seitenschneider während der Tat bei sich führte, entschied die Staatsanwaltschaft Berlin, dass eine Einstellung hier nicht in Betracht kommen würde. Vielmehr erhielt unsere Mandantin eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin, in welcher ihr nunmehr der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen gemacht wurde. In der kurze Zeit später anberaumten Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich erneut die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe vor. Insbesondere der nicht entstandene Schaden des Kaufhauses, die geringe Schuld sowie die positiven Zukunftsaussichten unserer Mandantin hob Rechtsanwalt Dietrich dabei hervor. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

30 Juli 2020: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Görlitz wegen versuchten Diebstahls ermittelt, da er versucht haben soll, ein Lamm von einer Weide mitzunehmen. So soll unser Mandant über einen Maschendrahtzaun gestiegen sein, ein blökendes Lamm ergriffen und es Richtung Zaun getragen haben. Beim Übersteigen des Zaunes soll dieser beschädigt worden sein, wodurch unserem Mandanten auch eine Sachbeschädigung sowie ein Hausfriedensbruch vorgeworfen wurde. Das gesamte Geschehen wurde von mehreren Zeugen, die in einer Werkstatt in unmittelbarer Nähe gearbeitet haben, beobachtet. Sie gaben gegenüber der Polizei an, unser Mandant hätte versucht, das Lamm über die Weidegrenzen hinweg mitzunehmen und für sich zu behalten.

Erst durch das Ansprechen durch diese Zeugen hätte unser Mandant aufgehört, das Tier zu tragen. Anschließend sei er zusammen mit einer jungen Frau weggefahren. Mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Görlitz suchte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend analysiert hatte, verfasste er einen umfangreichen Schriftsatz. Darin regte er gegenüber dem Amtsgericht Kamenz an, das Verfahren mangels geringer Schuld einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass das gesamte Geschehen von den beteiligten Zeugen falsch eingeordnet worden war. Unser Mandant hatte das Lamm, welches sich zuvor in einem Netz verfangen hatte, lediglich befreit. Er wollte es auf Verletzungen untersuchen und hatte das Lamm daher zum Zaun getragen. Das Amtsgericht Kamenz konnte diesen Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht folgen und eröffnete das Hauptverfahren. In der Hauptverhandlung, in der alle Zeugen erneut vernommen wurden und unseren Mandanten mit ihren Aussagen belasteten, trug Rechtsanwalt Dietrich erneut die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe vor. Diesmal erfolgreich. Das Amtsgericht Kamenz stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 50,00 €, die als Reparaturkosten für den Zaun entstanden waren, ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

22. Juni 2020: Ladendiebstahl aufgrund von Kleptomanie mit Essstörung - Einstellung

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen einen Ladendiebstahl in Berlin-Prenzlauer Berg begangen zu haben. So soll sie in einem Supermarkt mehrere Lebensmittel in einen Einkaufsbeutel gesteckt haben. Diesen Einkaufsbeutel wiederum soll unsere Mandantin dann in ihrem Rucksack deponiert haben. An der Ladenkasse soll sie den restlichen Inhalt ihres Einkaufswagens bezahlt haben, nicht jedoch die versteckten Waren in ihrem Rucksack. Das Geschehen wurde vom Ladendetektiv des Supermarkts, der unsere Mandantin anschließend auch stellte, beobachtet. Ein Hinzuziehen der Polizei Berlin war nicht nötig, da unsere Mandantin die Waren freiwillig herausgab. Gleichwohl erhielt sie eine Anzeige wegen Ladendiebstahls.

Aus diesem Grund beauftragte sie anschließend Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Dieser verfasste, nach Beantragung der Akteneinsicht und gründlicher Analyse der Ermittlungsakte, ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin regte er an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich ging dabei auf den Umstand ein, dass das Geschehen im Supermarkt aufgrund einer psychischen Erkrankung, unter der unsere Mandantin leidet, differenzierter bewertet werden müsse. Als eine Ausformung dieser Krankheit war bei unserer Mandantin bereits Kleptomanie in Verbindung mit einer Essstörung festgestellt worden. Die Schuld der Tat könne angesichts dessen nicht als schwerwiegend beurteilt werden. Weiterhin verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den geringen Schaden, der durch die Handlungen unserer Mandantin entstanden ist. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich folgen und stellte das Verfahren daher gegen Zahlung einer geringen Geldauflage – sehr zur Freude unserer Mandantin – ein.