Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf des Diebstahls aus Carsharing Auto

03. Juni 2020: Vorwurf des Diebstahls aus Carsharing Auto - Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen einen in einem Carsharing  Auto vergessen3en Rucksack, ohne den Willen diesen zurückzugeben, an sich genommen und behalten zu haben. Er soll ein Fahrzeug einer Carsharing Firma angemietet haben, in dem der Vormieter einen Rucksack zurückgelassen haben soll. In dem Rucksack soll sich ein Handy und ein fünfstelliger Bargeldbetrag befunden haben. Die Polizei warf unserem Mandanten daher vor, sich wegen Diebstahls strafbar gemacht zu haben. Aufgrund dieses Tatverdachts fand eine Durchsuchung der Wohnung unseres Mandanten statt.

Nach Erhalt der Strafanzeige wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Einsicht in die Ermittlungsakten beantragte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte an, dass nicht einmal nachgewiesen sei, ob sich der Vorfall des vermeintlichen Geschädigten tatsächlich so zugetragen habe. Selbst wenn, dann könne nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht abschließend festgestellt werden, wie viele Personen noch Zugriff auf den Rucksack gehabt haben. Auch insbesondere in Hinblick darauf, dass bei der Durchsuchung der Wohnung unseres Mandanten keine Beweismittel aufgefunden wurden, sei eine Verurteilung daher nicht zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

17. April 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatverdachts

Gegen unsere Mandantin wurde von der Polizei Schwäbisch Hall wegen des Verdachts des Diebstahls, der Sachbeschädigung und der Unterschlagung ermittelt. Konkret vorgeworfen wurde ihr dabei, dass sie mehrere Einrichtungsgegenstände aus einer Mietwohnung entwendet sowie Teile der Wohnung beschädigt haben soll. Zudem soll sie einen geliehenen Staubsauger nicht zurückgegeben haben. Angezeigt wurde unsere Mandantin von der damaligen Vermieterin der Wohnung.

Unsere Mandantin wandte sich nach Erhalt des Anhörungsbogens sofort an Rechtsanwalt Dietrich, um sich von ihm in diesem Fall vertreten zu lassen. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Heilbronn beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Dieser Antrag wurde damit begründet, dass zu keinem Zeitpunkt ein Verlust der behaupteten Gegenstände tatsächlich festgestellt worden war. Der Vorwurf beruhte lediglich auf den Behauptungen der Vermieterin. Weiterhin ging Rechtsanwalt Dietrich auf die mietrechtlichen Streitigkeiten ein, die schon bestanden, als unsere Mandantin und ihr Ehemann noch in der alten Wohnung lebten. Im Zuge dessen war auch mehrfach versucht worden, unsere Mandantin durch Einschüchterungsversuche mittels krimineller Gruppierungen gefügig zu machen. Es drängte sich zudem der Verdacht auf, dass unsere Mandantin und ihr Ehemann Opfer von Bereicherungsversuchen der damaligen Vermieterin geworden waren. Diese Ausführungen teilte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft Heilbronn detailliert mit. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren antragsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

09. April 2020: Diebstahl – Einstellung gegen Geldauflage

Mit einer Beschuldigtenvorladung der Berliner Polizei suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Gegen unseren Mandanten wurde ermittelt, weil er, zusammen mit einer anderen Person, zwei Handys aus einem Elektronikfachgeschäft in Berlin-Mitte entwendet haben soll. Unser Mandant und sein Bekannter sollen dabei die Handys aus der Auslage genommen und sie in eine präparierte Tasche gesteckt haben. Die Tasche trug der Bekannte unseres Mandanten. Mit der Tasche in der Hand wurde der Bekannte beim Verlassen des Geschäfts vom Ladendetektiv gestellt, nachdem die Sicherheitsschranke ausgelöst worden war.

Unser Mandant konnte indes flüchten. Im Büro des Ladendetektivs wurde der Vorgang weiter bearbeitet. Insbesondere wurde die Polizei informiert und die Personalien aufgenommen. Auch gab der Bekannte gegenüber den Polizeibeamten den Namen unseres Mandanten an. Weiterhin wurde durch die Polizei Videomaterial, dass der Elektronikmarkt zur Verfügung gestellte hatte, gesichtet. Dadurch konnte unser Mandant als vermeintlicher weitere Täter festgestellt werden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt sorgfältig aus. Unser Mandant hatte in der Zwischenzeit eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten. Rechtsanwalt Dietrich setzte daraufhin einen Schriftsatz auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage anregte. Rechtsanwalt Dietrich führte dabei insbesondere die schwierige emotionale Situation unseres Mandanten und die damit zusammenhängende geringe Schuld zur Tatzeit aus. Außerdem brachte Rechtsanwalt Dietrich die Alkoholprobleme unseres Mandanten mit ein. Erfolgreich. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Sehr zur Freude unseres Mandanten, da dadurch eine weitere Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl mit Waffen

01. April 2020: Ladendiebstahl mit Waffen – Einstellung gegen Geldauflage

Von der Polizei Berlin wurde gegen unsere Mandantin wegen Ladendiebstahls ermittelt. Sie soll in einem Supermarkt in Berlin-Schöneberg mehrere Lebensmittelartikel entwendet haben. Hierbei wurde sie von einem Ladendetektiv, der unsere Mandantin anschließend zur Rede stellte, beobachtet. Ebenso ist Videomaterial der Tat vorhanden. Nachdem die Polizei hinzugerufen worden war und alle im Laden entwendeten Waren von unserer Mandantin freiwillig herausgegeben worden waren, wurde unsere Mandantin routinemäßig durchsucht. Dabei wurden in ihrer mitgeführten Tasche zuvor gekaufte Kleidungsstücke, für die sie allerdings keine Belege hatte, und eine Schere sichergestellt. Die Tasche soll unsere Mandantin während der Tat offen getragen und die Schere griffbereit platziert haben. Daher wurde ihr insgesamt zum Vorwurf gemacht, im Supermarkt einen Ladendiebstahl mit Waffen und hinsichtlich der weiteren Waren einen einfachen Ladendiebstahl begangen zu haben.

Unsere Mandantin kontaktierte Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung in diesem Fall. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Mandat angenommen, Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend ausgewertet hatte, setzte er ein Schreiben, welches die Einstellung des Verfahrens anregte, auf. Er begründete die Einstellung mit der geringen Schuld unserer Mandantin. Sie hatte sich im Büro des Ladendetektivs sehr kooperativ gegenüber allen Beteiligten verhalten. Hinsichtlich der mitgeführten Schere stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass unsere Mandantin sie lediglich in der Tasche vergessen hatte und diese nicht als Waffe eingesetzt werden sollte. Es handelte sich vielmehr um eine OP-Schere. Angesichts der Bekleidungswaren bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich bereits jeglichen Tatverdacht. Unsere Mandantin hatte sich schlicht keine Kassenzettel gegen lassen. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren anregungsgemäß gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

30. März 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatnachweis

Weil unser Mandant mehrere Kleidungsstücke aus einem Mietauto in Berlin-Wilmersdorf entwendet haben soll, wurde von der Polizei Berlin gegen ihn wegen Diebstahls ermittelt. Mit einer Beschuldigtenvorladung suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Aus der Ermittlungsakte ging dabei folgender Sachverhalt hervor: Während sich die geschädigte Frau in einem Kaufhaus aufhielt und ihr Mietauto für eine kurze Zeit abstellte, soll unser Mandant das Mietauto seinerseits gebucht und damit weggefahren sein. Die Frau konnte noch sehen, wie ihr Mietwagen wegfuhr, jedoch nicht die fahrende Person erkennen. Umgehend kontaktierte sie dann die Mietwagenfirma und erfragte den neuen Standort des Autos. Als die Frau kurze Zeit später am neuen Abstellort des Autos angekommen war, musste sie feststellen, dass mehrere Kleidungsstücke, die sich auf dem Beifahrersitz befanden, fehlten. Sie erstattete dann Anzeige gegen den zeitlich auf sie folgenden Mieter des Autos. Dieser Mieter soll unser Mandant gewesen sein. In seinem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin stellte Rechtsanwalt Dietrich jegliche Tatbeteiligung unseres Mandanten in Frage und beantragte die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Es war nicht festgestellt worden, dass unser Mandant tatsächlich auch Fahrer des Mietautos gewesen war. Eine Wegnahme der Kleidung durch unseren Mandanten könne daraus daher nicht geschlossen werden. Rechtsanwalt Dietrich hatte mit seinen Einlassungen Erfolg, da die Amtsanwaltschaft Berlin dem Antrag folgte und das Verfahren mangels Tatnachweis einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl und Betrug

27. Januar 2020: Diebstahl und Betrug – Einstellung in Hauptverhandlung

Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Diebstahls und Betrug geführt. Unsere Mandantin hatte als Kellnerin in einem Restaurant in Berlin Tiergarten gearbeitet und einem Gast dessen Kreditkarte, nach einem Bezahlvorgang mit Pin-Eingabe, entwendet. Mit dieser Karte hatte unsere Mandantin in einem Kaufhaus in Berlin Mitte Waren von über 700,00 € bezahlt. Einen Tag später wurde unsere Mandantin von Ihrem damaligen Chef auf den Verlust der Karte angesprochen. Ohne anwaltliche Beratung räumte sie den Diebstahl und den Einkauf ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

15. November 2019: Diebstahl in 15 Fällen – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage im Ermittlungsverfahren

In einer Filiale der Firma Obi-Baumarkt in Berlin waren innerhalb eines Monats diverse Auto-Öle aus den Regalen entwendet worden. Die Firma entschloss sich deshalb dazu, diesen Bereich des Baumarktes mit Videoüberwachung auszustatten. Auf den Videoaufzeichnungen war eine männliche Person bei der Entnahme von Auto-Ölen an diversen Tagen zu sehen. Unser Mandant geriet in den Verdacht der Ermittlungsbehörden, als er sich an einem Tag in dem Baumarkt aufhielt und dort von dem Ladendetektiv als die Person auf den Videoaufzeichnungen erkannt worden sein soll. Obwohl keine Diebstahlshandlungen beobachtet und unser Mandant keine Auto-Öle bei sich hatte, wurden seine Personalien aufgenommen. Nur wenige Zeit später erschienen Polizeibeamten bei der Wohnung unseres Mandanten und durchsuchten diese aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Tiergartens nach Auto-Ölen.

Unter dem Eindruck dieser Beeinträchtigung seiner Privatsphäre kam unser Mandant schließlich zu Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und Akteneinsicht beantragte. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass auf den Videoaufzeichnungen zwar eine männliche Person zu sehen war, die Auto-Öle aus dem Regal nahm. Nicht zu sehen war jedoch, ob die Person die Auto-Öle danach in eine Tasche steckte oder gar aus dem Baumarkt trug. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Durchsuchung der Wohnung nicht zur Auffindung von Beweismitteln geführt hatte, die zwangsläufig für eine Täterschaft unseres Mandanten gesprochen hätten. Diese Bedenken teilte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft Berlin in einem umfangreichen Schriftsatz mit. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft auf die schwierige private Situation unseres Mandanten aufmerksam. Denn der Sohn unseres Mandanten wurde aufgrund seiner körperlichen Behinderung in der Schule gemobbt und angegriffen, sodass unser Mandant ohnehin bereits psychisch stark belastet war. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch den Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.