Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
12. November 2020: Ladendiebstahl – Einstellung gegen Geldauflage
Der weitere Vorgang wurde dann an die Polizei Berlin und die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. Umgehend kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich, um sich von ihm in diesem Fall vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht, wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gründlich aus und verfasste anschließend einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage an. Er begründete diese Einstellung insbesondere mit der belastenden und schwierigen Gesamtsituation unseres Mandanten. Auch das sehr kooperative Verhalten unseres Mandanten gegenüber dem Ladendetektiv und der Polizei führte Rechtsanwalt Dietrich dabei aus. Insgesamt war die Schuld unseres Mandanten daher als gering zu betrachten. Diesen Einlassungen folgte die Amtsanwaltschaft Berlin und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein
Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl
05. Oktober 2020: Einbruchsdiebstahl – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich aus diesem Grund mit seiner Verteidigung. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich machte unser Mandant keine Angaben und berief sich auf sein Schweigerecht. Nach Akteneinsicht bereitete Rechtsanwalt die Ermittlungsakte auf und konnte in seinem Schriftsatz anschließend umfassend darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. In diesem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Umstand allein, dass sein Fahrzeug am Tatort festgestellt worden sein soll, nicht ausreicht, um unseren Mandanten mit dem Einbruchdiebstahl in Verbindung zu bringen. Hierbei machte er insbesondere darauf aufmerksam, dass weder Tatwerkzeuge, noch der entwendete Tresor bei unserem Mandanten aufgefunden wurden. Es konnte nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht belegt werden, wo der Tresor in der Zwischenzeit zwischengelagert worden sein soll.
Die Staatsanwaltschaft stellte im Zuge dessen das Ermittlungsverfahren wegen Einbruchsdiebstahls gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis ein. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
14. September 2020: Diebstahl - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Strafverteidigung unserer Mandantin übernommen hatte, beantragte er Akteneinsicht und verfasste einen ausführlichen Schriftsatz. In diesem regte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte mit der äußerst schwierigen Lebenssituation, in der sich unsere Mandantin aufgrund mehrerer in kurzer Zeit erfolgter Schicksalsschläge befand. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Bemühungen unsere Mandantin hin, ihre psychischen Belastungen aufzuarbeiten und wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. Ferner konnte Rechtsanwalt Dietrich angesichts dieser Umstände die geringe Schuld unserer Mandantin gezielt herausarbeiten. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte daraufhin den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein. Unsere Mandantin war hierüber sehr erleichtert, da sie sich nun unbesorgt der Wiedereingliederung in die Gesellschaft widmen kann.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
11. September 2020: Diebstahl - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Durch eine Anfrage bei dem entsprechenden Geldinstitut wurde unsere Mandantin als Tatverdächtige von der Berliner Polizei ermittelt. Nachdem sie darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass gegen sie als Beschuldigte eines Diebstahls ermittelt wird, sagte sie gegenüber der Polizei aus und schilderte den für sie harmlos wirkenden Sachverhalt. Laut eigener Aussage handelte es sich um einen zwanzig Euro-Schein, der vergessen wurde und den sie der Ausgabe entnahm, um sie dem rechtmäßigen Eigentümer wiederzugeben. Allerdings wurde der Schein beim Schließen des Ausgabeschlitzes zerrissen. Die halbe Euronote soll unsere Mandantin dann in den Müll geworfen haben, weil ihr der Vorfall unangenehm wurde. Umso erschütterter war unsere Mandantin, als sie einen Strafbefehl erhielt, der sie zu einer Geldstrafe verurteilte. Sie suchte daraufhin Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn, sich des Falls anzunehmen. Dieser erhob zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl, beantragte Akteneinsicht und arbeitete die Ermittlungsakte sorgfältig auf Anhaltspunkte, die unsere Mandantin entlasten könnten, durch. In seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten zog Rechtsanwalt Dietrich in Zweifel, ob es sich bei den geschilderten Ereignissen durch unsere Mandantin und der Geschädigten um denselben Vorfall handelt. Die Geschädigte soll eine hinter ihr stehende Person zwar wahrgenommen haben, konnte diese aber nicht näher beschreiben. Unsere Mandantin wiederum soll eine andere Person, die sich in unmittelbarer Nähe aufhielt, nicht wahrgenommen haben. Auch bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich, dass die Geschädigte die dem Abhebevorgang folgenden Alarmsignale nicht bemerkt haben will. Ferner wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Beweisschwierigkeiten, die angesichts von fehlendem Bild- oder Videomaterial und etwaigen Zeugen bestanden, hin. Unter Hinweis auf die sich aus diesen Umständen ergebenden geringen Schuld regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren vorläufig und nach Eingang der entsprechenden Auflage endgültig ein.
Fachanwalt Strafrecht: Wohnungsdiebstahl
09. September 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Unser Mandant, der seine Nachbarin seit mehreren Jahrzehnten kennt, war über die Anschuldigung und die entsprechende Beschuldigtenvorladung dementsprechend enttäuscht, machte jedoch umfassende Aussagen bei der Polizei. Zusätzlich beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung in dieser Angelegenheit. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht, wertete die Ermittlungsakte gewissenhaft aus und verfasste einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis beantragte. Rechtsanwalt Dietrich konzentrierte sich in seiner Argumentation auf den Umstand, dass unser Mandant keinerlei Kenntnis von dem Bargeld und der Sammelleidenschaft seiner Nachbarin hatte. Weiterhin entkräftete er den Tatvorwurf gegen unseren Mandanten dadurch, dass tatsächliche Feststellungen, wie zum Beispiel aufgefundenes Geld, fehlten. Auch erschien fragwürdig, dass die Nachbarin unseren Mandanten erst einige Zeit, nachdem sie den vermeintlichen Diebstahl entdeckt hatte, anzeigte. Da die Staatsanwaltschaft Berlin ihrerseits die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht widerlegen konnte, stellte sie das Verfahren, sehr zur Freude unseres Mandanten, mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen
03. August 2020: Ladendiebstahl mit Waffe - Verfahrenseinstellung
Kurze Zeit später erhielt unsere Mandantin dann eine Beschuldigtenvorladung, mit welcher sie sich an Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Beratung wandte. Dieser regte in seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Angesichts des Umstandes, dass unsere Mandantin einen Seitenschneider während der Tat bei sich führte, entschied die Staatsanwaltschaft Berlin, dass eine Einstellung hier nicht in Betracht kommen würde. Vielmehr erhielt unsere Mandantin eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin, in welcher ihr nunmehr der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen gemacht wurde. In der kurze Zeit später anberaumten Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich erneut die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe vor. Insbesondere der nicht entstandene Schaden des Kaufhauses, die geringe Schuld sowie die positiven Zukunftsaussichten unserer Mandantin hob Rechtsanwalt Dietrich dabei hervor. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
30 Juli 2020: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung
Erst durch das Ansprechen durch diese Zeugen hätte unser Mandant aufgehört, das Tier zu tragen. Anschließend sei er zusammen mit einer jungen Frau weggefahren. Mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Görlitz suchte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend analysiert hatte, verfasste er einen umfangreichen Schriftsatz. Darin regte er gegenüber dem Amtsgericht Kamenz an, das Verfahren mangels geringer Schuld einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass das gesamte Geschehen von den beteiligten Zeugen falsch eingeordnet worden war. Unser Mandant hatte das Lamm, welches sich zuvor in einem Netz verfangen hatte, lediglich befreit. Er wollte es auf Verletzungen untersuchen und hatte das Lamm daher zum Zaun getragen. Das Amtsgericht Kamenz konnte diesen Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht folgen und eröffnete das Hauptverfahren. In der Hauptverhandlung, in der alle Zeugen erneut vernommen wurden und unseren Mandanten mit ihren Aussagen belasteten, trug Rechtsanwalt Dietrich erneut die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe vor. Diesmal erfolgreich. Das Amtsgericht Kamenz stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 50,00 €, die als Reparaturkosten für den Zaun entstanden waren, ein.