Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf des Diebstahls aus Carsharing Auto
03. Juni 2020: Vorwurf des Diebstahls aus Carsharing Auto - Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Nach Erhalt der Strafanzeige wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Einsicht in die Ermittlungsakten beantragte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte an, dass nicht einmal nachgewiesen sei, ob sich der Vorfall des vermeintlichen Geschädigten tatsächlich so zugetragen habe. Selbst wenn, dann könne nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht abschließend festgestellt werden, wie viele Personen noch Zugriff auf den Rucksack gehabt haben. Auch insbesondere in Hinblick darauf, dass bei der Durchsuchung der Wohnung unseres Mandanten keine Beweismittel aufgefunden wurden, sei eine Verurteilung daher nicht zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
17. April 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatverdachts
Unsere Mandantin wandte sich nach Erhalt des Anhörungsbogens sofort an Rechtsanwalt Dietrich, um sich von ihm in diesem Fall vertreten zu lassen. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Heilbronn beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Dieser Antrag wurde damit begründet, dass zu keinem Zeitpunkt ein Verlust der behaupteten Gegenstände tatsächlich festgestellt worden war. Der Vorwurf beruhte lediglich auf den Behauptungen der Vermieterin. Weiterhin ging Rechtsanwalt Dietrich auf die mietrechtlichen Streitigkeiten ein, die schon bestanden, als unsere Mandantin und ihr Ehemann noch in der alten Wohnung lebten. Im Zuge dessen war auch mehrfach versucht worden, unsere Mandantin durch Einschüchterungsversuche mittels krimineller Gruppierungen gefügig zu machen. Es drängte sich zudem der Verdacht auf, dass unsere Mandantin und ihr Ehemann Opfer von Bereicherungsversuchen der damaligen Vermieterin geworden waren. Diese Ausführungen teilte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft Heilbronn detailliert mit. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
09. April 2020: Diebstahl – Einstellung gegen Geldauflage
Unser Mandant konnte indes flüchten. Im Büro des Ladendetektivs wurde der Vorgang weiter bearbeitet. Insbesondere wurde die Polizei informiert und die Personalien aufgenommen. Auch gab der Bekannte gegenüber den Polizeibeamten den Namen unseres Mandanten an. Weiterhin wurde durch die Polizei Videomaterial, dass der Elektronikmarkt zur Verfügung gestellte hatte, gesichtet. Dadurch konnte unser Mandant als vermeintlicher weitere Täter festgestellt werden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt sorgfältig aus. Unser Mandant hatte in der Zwischenzeit eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten. Rechtsanwalt Dietrich setzte daraufhin einen Schriftsatz auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage anregte. Rechtsanwalt Dietrich führte dabei insbesondere die schwierige emotionale Situation unseres Mandanten und die damit zusammenhängende geringe Schuld zur Tatzeit aus. Außerdem brachte Rechtsanwalt Dietrich die Alkoholprobleme unseres Mandanten mit ein. Erfolgreich. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Sehr zur Freude unseres Mandanten, da dadurch eine weitere Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl mit Waffen
01. April 2020: Ladendiebstahl mit Waffen – Einstellung gegen Geldauflage
Unsere Mandantin kontaktierte Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung in diesem Fall. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Mandat angenommen, Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend ausgewertet hatte, setzte er ein Schreiben, welches die Einstellung des Verfahrens anregte, auf. Er begründete die Einstellung mit der geringen Schuld unserer Mandantin. Sie hatte sich im Büro des Ladendetektivs sehr kooperativ gegenüber allen Beteiligten verhalten. Hinsichtlich der mitgeführten Schere stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass unsere Mandantin sie lediglich in der Tasche vergessen hatte und diese nicht als Waffe eingesetzt werden sollte. Es handelte sich vielmehr um eine OP-Schere. Angesichts der Bekleidungswaren bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich bereits jeglichen Tatverdacht. Unsere Mandantin hatte sich schlicht keine Kassenzettel gegen lassen. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren anregungsgemäß gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
30. März 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Aus der Ermittlungsakte ging dabei folgender Sachverhalt hervor: Während sich die geschädigte Frau in einem Kaufhaus aufhielt und ihr Mietauto für eine kurze Zeit abstellte, soll unser Mandant das Mietauto seinerseits gebucht und damit weggefahren sein. Die Frau konnte noch sehen, wie ihr Mietwagen wegfuhr, jedoch nicht die fahrende Person erkennen. Umgehend kontaktierte sie dann die Mietwagenfirma und erfragte den neuen Standort des Autos. Als die Frau kurze Zeit später am neuen Abstellort des Autos angekommen war, musste sie feststellen, dass mehrere Kleidungsstücke, die sich auf dem Beifahrersitz befanden, fehlten. Sie erstattete dann Anzeige gegen den zeitlich auf sie folgenden Mieter des Autos. Dieser Mieter soll unser Mandant gewesen sein. In seinem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin stellte Rechtsanwalt Dietrich jegliche Tatbeteiligung unseres Mandanten in Frage und beantragte die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Es war nicht festgestellt worden, dass unser Mandant tatsächlich auch Fahrer des Mietautos gewesen war. Eine Wegnahme der Kleidung durch unseren Mandanten könne daraus daher nicht geschlossen werden. Rechtsanwalt Dietrich hatte mit seinen Einlassungen Erfolg, da die Amtsanwaltschaft Berlin dem Antrag folgte und das Verfahren mangels Tatnachweis einstellte.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl und Betrug
27. Januar 2020: Diebstahl und Betrug – Einstellung in Hauptverhandlung
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
15. November 2019: Diebstahl in 15 Fällen – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage im Ermittlungsverfahren
Unter dem Eindruck dieser Beeinträchtigung seiner Privatsphäre kam unser Mandant schließlich zu Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und Akteneinsicht beantragte. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass auf den Videoaufzeichnungen zwar eine männliche Person zu sehen war, die Auto-Öle aus dem Regal nahm. Nicht zu sehen war jedoch, ob die Person die Auto-Öle danach in eine Tasche steckte oder gar aus dem Baumarkt trug. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Durchsuchung der Wohnung nicht zur Auffindung von Beweismitteln geführt hatte, die zwangsläufig für eine Täterschaft unseres Mandanten gesprochen hätten. Diese Bedenken teilte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft Berlin in einem umfangreichen Schriftsatz mit. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft auf die schwierige private Situation unseres Mandanten aufmerksam. Denn der Sohn unseres Mandanten wurde aufgrund seiner körperlichen Behinderung in der Schule gemobbt und angegriffen, sodass unser Mandant ohnehin bereits psychisch stark belastet war. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch den Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.