Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.
Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
09. April 2020: Diebstahl – Einstellung gegen Geldauflage
Unser Mandant konnte indes flüchten. Im Büro des Ladendetektivs wurde der Vorgang weiter bearbeitet. Insbesondere wurde die Polizei informiert und die Personalien aufgenommen. Auch gab der Bekannte gegenüber den Polizeibeamten den Namen unseres Mandanten an. Weiterhin wurde durch die Polizei Videomaterial, dass der Elektronikmarkt zur Verfügung gestellte hatte, gesichtet. Dadurch konnte unser Mandant als vermeintlicher weitere Täter festgestellt werden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt sorgfältig aus. Unser Mandant hatte in der Zwischenzeit eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten. Rechtsanwalt Dietrich setzte daraufhin einen Schriftsatz auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage anregte. Rechtsanwalt Dietrich führte dabei insbesondere die schwierige emotionale Situation unseres Mandanten und die damit zusammenhängende geringe Schuld zur Tatzeit aus. Außerdem brachte Rechtsanwalt Dietrich die Alkoholprobleme unseres Mandanten mit ein. Erfolgreich. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Sehr zur Freude unseres Mandanten, da dadurch eine weitere Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl mit Waffen
01. April 2020: Ladendiebstahl mit Waffen – Einstellung gegen Geldauflage
Unsere Mandantin kontaktierte Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung in diesem Fall. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Mandat angenommen, Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend ausgewertet hatte, setzte er ein Schreiben, welches die Einstellung des Verfahrens anregte, auf. Er begründete die Einstellung mit der geringen Schuld unserer Mandantin. Sie hatte sich im Büro des Ladendetektivs sehr kooperativ gegenüber allen Beteiligten verhalten. Hinsichtlich der mitgeführten Schere stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass unsere Mandantin sie lediglich in der Tasche vergessen hatte und diese nicht als Waffe eingesetzt werden sollte. Es handelte sich vielmehr um eine OP-Schere. Angesichts der Bekleidungswaren bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich bereits jeglichen Tatverdacht. Unsere Mandantin hatte sich schlicht keine Kassenzettel gegen lassen. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren anregungsgemäß gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
30. März 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Aus der Ermittlungsakte ging dabei folgender Sachverhalt hervor: Während sich die geschädigte Frau in einem Kaufhaus aufhielt und ihr Mietauto für eine kurze Zeit abstellte, soll unser Mandant das Mietauto seinerseits gebucht und damit weggefahren sein. Die Frau konnte noch sehen, wie ihr Mietwagen wegfuhr, jedoch nicht die fahrende Person erkennen. Umgehend kontaktierte sie dann die Mietwagenfirma und erfragte den neuen Standort des Autos. Als die Frau kurze Zeit später am neuen Abstellort des Autos angekommen war, musste sie feststellen, dass mehrere Kleidungsstücke, die sich auf dem Beifahrersitz befanden, fehlten. Sie erstattete dann Anzeige gegen den zeitlich auf sie folgenden Mieter des Autos. Dieser Mieter soll unser Mandant gewesen sein. In seinem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin stellte Rechtsanwalt Dietrich jegliche Tatbeteiligung unseres Mandanten in Frage und beantragte die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Es war nicht festgestellt worden, dass unser Mandant tatsächlich auch Fahrer des Mietautos gewesen war. Eine Wegnahme der Kleidung durch unseren Mandanten könne daraus daher nicht geschlossen werden. Rechtsanwalt Dietrich hatte mit seinen Einlassungen Erfolg, da die Amtsanwaltschaft Berlin dem Antrag folgte und das Verfahren mangels Tatnachweis einstellte.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl und Betrug
27. Januar 2020: Diebstahl und Betrug – Einstellung in Hauptverhandlung
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
15. November 2019: Diebstahl in 15 Fällen – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage im Ermittlungsverfahren
Unter dem Eindruck dieser Beeinträchtigung seiner Privatsphäre kam unser Mandant schließlich zu Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und Akteneinsicht beantragte. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass auf den Videoaufzeichnungen zwar eine männliche Person zu sehen war, die Auto-Öle aus dem Regal nahm. Nicht zu sehen war jedoch, ob die Person die Auto-Öle danach in eine Tasche steckte oder gar aus dem Baumarkt trug. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Durchsuchung der Wohnung nicht zur Auffindung von Beweismitteln geführt hatte, die zwangsläufig für eine Täterschaft unseres Mandanten gesprochen hätten. Diese Bedenken teilte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft Berlin in einem umfangreichen Schriftsatz mit. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft auf die schwierige private Situation unseres Mandanten aufmerksam. Denn der Sohn unseres Mandanten wurde aufgrund seiner körperlichen Behinderung in der Schule gemobbt und angegriffen, sodass unser Mandant ohnehin bereits psychisch stark belastet war. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch den Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.
Fachanwalt Strafrecht: Räuberischer Diebstahl
11. November 2019: Räuberischer Diebstahl im Krankenhaus – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung
Wegen des schweren Tatvorwurfs beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Ermittlungsakte mit unserer Mandantin und bereitete sie auf die Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, dass unsere Mandantin die Medikamente nicht für sich, sondern in purer Verzweiflung für ihren erkrankten Mann mitnehmen wollte. Auch kam es unserer Mandantin bei dem Gerangel mit der Krankenschwester nicht darauf an, die Medikamente um jeden Preis zu behalten. Vielmehr war es ihr gar nicht möglich gewesen, die Medikamente einfach fallen zu lassen und wegzulaufen, da die Krankenschwester unsere Mandantin fest umklammerte.
Zusätzlich konnte Rechtsanwalt Dietrich die belastenden Aussagen der Zeugen entkräften, sodass sich die Gesamtsituation schließlich als wenig bedrohlich darstellte und insgesamt nicht das typische Bild eines räuberischen Diebstahls zeichnete. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung darauf hingewirkt hatte, das Tatgeschehen richtig einzuordnen, konnte das Gericht das Vorliegen eines räuberischen Diebstahls nicht mit Sicherheit annehmen, sodass als Tatvorwurf nur ein einfacher Diebstahl und Körperverletzung in Betracht kam. Rechtsanwalt Dietrich wies das Gericht noch einmal auf die schwierige persönliche Situation unserer Mandantin zur Zeitpunkt des Geschehens hin und regte an, das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Das Gericht schloss sich dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren in der Hauptverhandlung ein. Unsere Mandantin war sehr froh, dass auf diese Weise die ursprünglich drohende Freiheitsstrafe verhindert werden konnte.
Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl
18. September 2019: Einbruchdiebstahl – Freispruch
Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht. Hier stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass ein Fingerabdruck unseres Mandanten am Einstiegsfenster in ca. 190 cm Höhe gesichert worden ist. Unser vorbestrafter Mandant hatte in der Vergangenheit bereits seine Fingerabdrücke abgeben müssen. Im Ermittlungsverfahren führte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin aus, dass man nicht von einem Fingerabdruck auf die Täterschaft unseres Mandanten schließen könne. Da das Grundstück nach Auffassung der Staatsanwaltschaft vollständig mit einem Zaun umschlossen war, wurde Anklage zum Schöffengericht erhoben. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich abermals darlegen, dass der Fingerabdruck allein nicht geeignet ist, einen Tatnachweis zu führen. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, warum sich unser Mandant auf dem Grundstück aufgehalten habe. Deshalb konnte das Gericht schließlich nicht mehr den Tatnachweis erbringen und unser Mandant wurde freigesprochen.