Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

15. November 2019: Diebstahl in 15 Fällen – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage im Ermittlungsverfahren

In einer Filiale der Firma Obi-Baumarkt in Berlin waren innerhalb eines Monats diverse Auto-Öle aus den Regalen entwendet worden. Die Firma entschloss sich deshalb dazu, diesen Bereich des Baumarktes mit Videoüberwachung auszustatten. Auf den Videoaufzeichnungen war eine männliche Person bei der Entnahme von Auto-Ölen an diversen Tagen zu sehen. Unser Mandant geriet in den Verdacht der Ermittlungsbehörden, als er sich an einem Tag in dem Baumarkt aufhielt und dort von dem Ladendetektiv als die Person auf den Videoaufzeichnungen erkannt worden sein soll. Obwohl keine Diebstahlshandlungen beobachtet und unser Mandant keine Auto-Öle bei sich hatte, wurden seine Personalien aufgenommen. Nur wenige Zeit später erschienen Polizeibeamten bei der Wohnung unseres Mandanten und durchsuchten diese aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Tiergartens nach Auto-Ölen.

Unter dem Eindruck dieser Beeinträchtigung seiner Privatsphäre kam unser Mandant schließlich zu Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und Akteneinsicht beantragte. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass auf den Videoaufzeichnungen zwar eine männliche Person zu sehen war, die Auto-Öle aus dem Regal nahm. Nicht zu sehen war jedoch, ob die Person die Auto-Öle danach in eine Tasche steckte oder gar aus dem Baumarkt trug. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Durchsuchung der Wohnung nicht zur Auffindung von Beweismitteln geführt hatte, die zwangsläufig für eine Täterschaft unseres Mandanten gesprochen hätten. Diese Bedenken teilte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft Berlin in einem umfangreichen Schriftsatz mit. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft auf die schwierige private Situation unseres Mandanten aufmerksam. Denn der Sohn unseres Mandanten wurde aufgrund seiner körperlichen Behinderung in der Schule gemobbt und angegriffen, sodass unser Mandant ohnehin bereits psychisch stark belastet war. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch den Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.

Fachanwalt Strafrecht: Räuberischer Diebstahl

11. November 2019: Räuberischer Diebstahl im Krankenhaus – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unsere Mandantin wurde wegen räuberischen Diebstahls vor dem Schöffengericht angeklagt. Ihr wurde zur Last gelegt, in einem Berliner Krankenhaus unbefugt Medikamente aus einem Schrank genommen haben, um sie für sich zu behalten. Als unsere Mandantin dabei von einer Krankenschwester auf frischer Tat betroffen und festgehalten wurde, soll sie sich heftig gewehrt und die Krankenschwester auch geschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass unsere Mandantin die Medikamente unbedingt behalten wollte, vermutete sogar eine Drogenabhängigkeit und wertete das Gesamtgeschehen wegen des geleisteten Widerstandes als räuberischen Diebstahl. Der räuberische Diebstahl ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren bestraft.

Wegen des schweren Tatvorwurfs beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Ermittlungsakte mit unserer Mandantin und bereitete sie auf die Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, dass unsere Mandantin die Medikamente nicht für sich, sondern in purer Verzweiflung für ihren erkrankten Mann mitnehmen wollte. Auch kam es unserer Mandantin bei dem Gerangel mit der Krankenschwester nicht darauf an, die Medikamente um jeden Preis zu behalten. Vielmehr war es ihr gar nicht möglich gewesen, die Medikamente einfach fallen zu lassen und wegzulaufen, da die Krankenschwester unsere Mandantin fest umklammerte.

Zusätzlich konnte Rechtsanwalt Dietrich die belastenden Aussagen der Zeugen entkräften, sodass sich die Gesamtsituation schließlich als wenig bedrohlich darstellte und insgesamt nicht das typische Bild eines räuberischen Diebstahls zeichnete. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung darauf hingewirkt hatte, das Tatgeschehen richtig einzuordnen, konnte das Gericht das Vorliegen eines räuberischen Diebstahls nicht mit Sicherheit annehmen, sodass als Tatvorwurf nur ein einfacher Diebstahl und Körperverletzung in Betracht kam. Rechtsanwalt Dietrich wies das Gericht noch einmal auf die schwierige persönliche Situation unserer Mandantin zur Zeitpunkt des Geschehens hin und regte an, das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Das Gericht schloss sich dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren in der Hauptverhandlung ein. Unsere Mandantin war sehr froh, dass auf diese Weise die ursprünglich drohende Freiheitsstrafe verhindert werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl

18. September 2019: Einbruchdiebstahl – Freispruch

Durch eine Hausdurchsuchung erfuhr unser Mandant, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen Einbruchsdiebstahl geführt wurde. Ihm wurde vorgeworfen, in Berlin Köpenick nachts durch ein verschlossenes Fenster in eine Erdgeschosswohnung eingedrungen zu sein und Elektronikgeräte entwendet zu haben. Das Grundstück war durch einen Zaun umschlossen.

Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht. Hier stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass ein Fingerabdruck unseres Mandanten am Einstiegsfenster in ca. 190 cm Höhe gesichert worden ist. Unser vorbestrafter Mandant hatte in der Vergangenheit bereits seine Fingerabdrücke abgeben müssen. Im Ermittlungsverfahren führte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin aus, dass man nicht von einem Fingerabdruck auf die Täterschaft unseres Mandanten schließen könne. Da das Grundstück nach Auffassung der Staatsanwaltschaft vollständig mit einem Zaun umschlossen war, wurde Anklage zum Schöffengericht erhoben. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich abermals darlegen, dass der Fingerabdruck allein nicht geeignet ist, einen Tatnachweis zu führen. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, warum sich unser Mandant auf dem Grundstück aufgehalten habe. Deshalb konnte das Gericht schließlich nicht mehr den Tatnachweis erbringen und unser Mandant wurde freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

09. September 2019: Einstellung des Verfahrens nach Ladendiebstahl

Unserem Mandanten wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, Wanderschuhe bei einem Sportausstatter in Berlin-Mitte entwendet zu haben. Unser Mandant soll die Schuhe im Geschäft eingesteckt haben und dann durch die Warensicherungsanlage aufgefallen sein. Umgehend wurde unser Mandant von den Ladendetektiven gestellt und die Polizei verständigt. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens erhielt unser Mandant einen Strafbefehl. Darin wurde er zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mandatiert hatte, legte dieser zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Rechtsanwalt Dietrich fiel bei Durchsicht der Akte auf, dass zwar in der Vergangenheit bereits zwei Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt worden waren. Damit galt unser Mandant jedoch als nicht vorbestraft. Trotzdem erhielt unser Mandant einen Strafbefehl. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich diese Umstände dem Amtsgericht Tiergarten dar und regte eine Verfahrenseinstellung an. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Besonders schwerer Diebstahl

14. August 2019: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei besonders schwerem Diebstahl

Mit der Vorladung als Beschuldigter eines besonders schweren Diebstahls suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt, da er zusammen mit zwei anderen Personen eine Tankstelle in Nossen aufgebrochen und alle Zigaretten entwendet haben soll. Das Tatgeschehen war zwar auf Video aufgenommen, doch waren die Täter maskiert gewesen.
Sofort nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht.

Die Polizei Dresden war deshalb auf unseren Mandanten als möglichen Täter gekommen, weil ein Sportwagen am Rande einer Autobahn gefunden wurde. Im Kofferraum des Wagens wurde das vermeintliche Diebesgut sichergestellt. Zugelassen war der Wagen auf eine Firma, dessen Geschäftsführer sich im Ausland befand und den Wagen nach Mitteilung des Geschäftsführers an unseren Mandanten ausgeliehen hatte. Zusätzlich sollen persönliche Gegenstände unseres Mandanten im Wagen aufgefunden worden sein. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Dresden legte Rechtsanwalt Dietrich seine Bedenken hinsichtlich eines weiteren Verfahrenslaufs dar und beantragte, das Verfahren mangels Tatnachweises einzustellen. Es lägen keine Umstände vor, die es erlauben, die Tat unserem Mandanten zuzuschreiben. Die Beschuldigung unseres Mandanten auf die Tatsache zu stützen, dass er Mieter des Fahrzeugs gewesen war, reiche nicht aus. Aus der Ermittlungsakte gehe nicht hervor, dass unser Mandant, das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt auch tatsächlich geführt hatte. Dass persönliche Gegenstände nach einer Automietung in entsprechendem Fahrzeug gefunden werden, ist ebenso wenig unüblich. Die Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich hatte schließlich Erfolg und das Verfahren wurde von der Staatsanwalt Dresden mangels Tatnachweis eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

08. Juli 2019: Verfahrenseinstellung bei Diebstahlsverdacht

Wegen Diebstahlverdachts wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ermittelt. Unser Mandant soll die Handtasche einer Frau auf einem Supermarktplatz in Berlin-Rudow bei sich im Auto verstaut haben und anschließend weggefahren sein. Auf unseren Mandanten als möglichen Täter war die Polizei Berlin gekommen, weil sie Videomaterial des Supermarktes gesichtet hatten. Darauf war das Auto nebst Nummernschild deutlich erkennbar.

Nach Überprüfung der Halteranschrift ergab sich unser Mandant als Halter des Wagens. Dieser wurde sodann von der Polizei Berlin bei sich zu Hause aufgesucht. Im Zuge dessen übergab unser Mandant die Tasche sowie zuvor entnommenes Bargeld an die Polizei. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant dann zu seinem Erstaunen ein Schreiben der Polizei Berlin. Darin wurde er als Beschuldigter eines Diebstahls geführt. Mit diesem Schreiben wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihm um rechtliche Vertretung in dieser Angelegenheit. In einem ausführlichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin stellte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen am Tattag richtig und regte an das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Es fehlte unserem Mandanten schlicht die Absicht, die Tasche zu entwenden und diese für sich zu behalten. Vielmehr steckte er die Tasche ein, um sie der eigentlichen Eigentümerin zurückzugeben und um sie vor anderen Zugriffen zu schützen. Auch das weitere Handeln unseres Mandanten sprach gegen einen Diebstahlsverdacht. So war es für unseren Mandanten reine Gewohnheit, das Geld von der Handtasche zu trennen. Unser Mandant ist Berufskraftfahrer und besitzt einen Personenbeförderungsschein. Daher hatte er es sich über viele Jahre hinweg angewöhnt, Wertgegenstände beim Verlassen seines Fahrzeugs mitzunehmen. So auch in diesem Fall. Dieser Argumentation konnte die Amtsanwaltschaft Berlin folgen und stellte das Verfahren gemäß der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs ein. Unser Mandant war darüber sehr erfreut. Er hatte bereits befürchtet, seinen Personenbeförderungsschein im Falle einer Verurteilung zu verlieren.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

02. Juli 2019:: Einstellung des Verfahrens in Hauptverhandlung

Mit einer Anklageschrift wegen Ladendiebstahls suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich zwecks Rechtsbeistands auf. Ihr wurde vorgeworfen, über einen Zeitraum von drei Monaten in vier verschiedenen Einkaufsläden Kleidungsstücke entwendet zu haben. Unsere Mandantin wurde bei ihrem dritten Versuch, Kleidung zu entwenden, erwischt.

Nachdem die Polizei hingezogen worden war, gab sie auch noch die vorherigen zwei Taten zu. Kurze Zeit später wurde unsere Mandantin erneut bei dem Versuch, ein Bekleidungsgeschäft ohne vorheriges Bezahlen der Waren zu verlassen, von einem Ladendetektiv gefasst. Insgesamt hatte unsere Mandantin damit Waren im Wert von mehreren hundert Euro entwendet. Nachdem sie das Mandat an Rechtsanwalt Dietrich erteilt hatte, versuchte Rechtsanwalt Dietrich das Ermittlungsverfahren einstellen zu lassen. Daher verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, der die Umstände für die Tat unserer Mandantin näher schilderte. Insbesondere ging Rechtsanwalt Dietrich dabei darauf ein, dass unsere Mandantin seit Jahren unter schweren Depressionen leidet. Die Taten seien daher vor diesem Hintergrund zu bewerten. Auch finanzielle Schäden seien den entsprechenden Filialen nicht entstanden. Weiterhin regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Leider ohne Erfolg. Es wurde eine Hauptverhandlung angesetzt. Problematisch war nämlich, dass in der Vergangenheit bereits zwei Verfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin eingestellt worden waren. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich nochmals persönlich die Umstände vor, die diesen Taten zu Grunde lagen. Dieses Mal erfolgreich. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.