Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

09. September 2019: Einstellung des Verfahrens nach Ladendiebstahl

Unserem Mandanten wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, Wanderschuhe bei einem Sportausstatter in Berlin-Mitte entwendet zu haben. Unser Mandant soll die Schuhe im Geschäft eingesteckt haben und dann durch die Warensicherungsanlage aufgefallen sein. Umgehend wurde unser Mandant von den Ladendetektiven gestellt und die Polizei verständigt. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens erhielt unser Mandant einen Strafbefehl. Darin wurde er zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mandatiert hatte, legte dieser zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Rechtsanwalt Dietrich fiel bei Durchsicht der Akte auf, dass zwar in der Vergangenheit bereits zwei Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt worden waren. Damit galt unser Mandant jedoch als nicht vorbestraft. Trotzdem erhielt unser Mandant einen Strafbefehl. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich diese Umstände dem Amtsgericht Tiergarten dar und regte eine Verfahrenseinstellung an. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Besonders schwerer Diebstahl

14. August 2019: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei besonders schwerem Diebstahl

Mit der Vorladung als Beschuldigter eines besonders schweren Diebstahls suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt, da er zusammen mit zwei anderen Personen eine Tankstelle in Nossen aufgebrochen und alle Zigaretten entwendet haben soll. Das Tatgeschehen war zwar auf Video aufgenommen, doch waren die Täter maskiert gewesen.
Sofort nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht.

Die Polizei Dresden war deshalb auf unseren Mandanten als möglichen Täter gekommen, weil ein Sportwagen am Rande einer Autobahn gefunden wurde. Im Kofferraum des Wagens wurde das vermeintliche Diebesgut sichergestellt. Zugelassen war der Wagen auf eine Firma, dessen Geschäftsführer sich im Ausland befand und den Wagen nach Mitteilung des Geschäftsführers an unseren Mandanten ausgeliehen hatte. Zusätzlich sollen persönliche Gegenstände unseres Mandanten im Wagen aufgefunden worden sein. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Dresden legte Rechtsanwalt Dietrich seine Bedenken hinsichtlich eines weiteren Verfahrenslaufs dar und beantragte, das Verfahren mangels Tatnachweises einzustellen. Es lägen keine Umstände vor, die es erlauben, die Tat unserem Mandanten zuzuschreiben. Die Beschuldigung unseres Mandanten auf die Tatsache zu stützen, dass er Mieter des Fahrzeugs gewesen war, reiche nicht aus. Aus der Ermittlungsakte gehe nicht hervor, dass unser Mandant, das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt auch tatsächlich geführt hatte. Dass persönliche Gegenstände nach einer Automietung in entsprechendem Fahrzeug gefunden werden, ist ebenso wenig unüblich. Die Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich hatte schließlich Erfolg und das Verfahren wurde von der Staatsanwalt Dresden mangels Tatnachweis eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

08. Juli 2019: Verfahrenseinstellung bei Diebstahlsverdacht

Wegen Diebstahlverdachts wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ermittelt. Unser Mandant soll die Handtasche einer Frau auf einem Supermarktplatz in Berlin-Rudow bei sich im Auto verstaut haben und anschließend weggefahren sein. Auf unseren Mandanten als möglichen Täter war die Polizei Berlin gekommen, weil sie Videomaterial des Supermarktes gesichtet hatten. Darauf war das Auto nebst Nummernschild deutlich erkennbar.

Nach Überprüfung der Halteranschrift ergab sich unser Mandant als Halter des Wagens. Dieser wurde sodann von der Polizei Berlin bei sich zu Hause aufgesucht. Im Zuge dessen übergab unser Mandant die Tasche sowie zuvor entnommenes Bargeld an die Polizei. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant dann zu seinem Erstaunen ein Schreiben der Polizei Berlin. Darin wurde er als Beschuldigter eines Diebstahls geführt. Mit diesem Schreiben wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihm um rechtliche Vertretung in dieser Angelegenheit. In einem ausführlichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin stellte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen am Tattag richtig und regte an das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Es fehlte unserem Mandanten schlicht die Absicht, die Tasche zu entwenden und diese für sich zu behalten. Vielmehr steckte er die Tasche ein, um sie der eigentlichen Eigentümerin zurückzugeben und um sie vor anderen Zugriffen zu schützen. Auch das weitere Handeln unseres Mandanten sprach gegen einen Diebstahlsverdacht. So war es für unseren Mandanten reine Gewohnheit, das Geld von der Handtasche zu trennen. Unser Mandant ist Berufskraftfahrer und besitzt einen Personenbeförderungsschein. Daher hatte er es sich über viele Jahre hinweg angewöhnt, Wertgegenstände beim Verlassen seines Fahrzeugs mitzunehmen. So auch in diesem Fall. Dieser Argumentation konnte die Amtsanwaltschaft Berlin folgen und stellte das Verfahren gemäß der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs ein. Unser Mandant war darüber sehr erfreut. Er hatte bereits befürchtet, seinen Personenbeförderungsschein im Falle einer Verurteilung zu verlieren.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

02. Juli 2019:: Einstellung des Verfahrens in Hauptverhandlung

Mit einer Anklageschrift wegen Ladendiebstahls suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich zwecks Rechtsbeistands auf. Ihr wurde vorgeworfen, über einen Zeitraum von drei Monaten in vier verschiedenen Einkaufsläden Kleidungsstücke entwendet zu haben. Unsere Mandantin wurde bei ihrem dritten Versuch, Kleidung zu entwenden, erwischt.

Nachdem die Polizei hingezogen worden war, gab sie auch noch die vorherigen zwei Taten zu. Kurze Zeit später wurde unsere Mandantin erneut bei dem Versuch, ein Bekleidungsgeschäft ohne vorheriges Bezahlen der Waren zu verlassen, von einem Ladendetektiv gefasst. Insgesamt hatte unsere Mandantin damit Waren im Wert von mehreren hundert Euro entwendet. Nachdem sie das Mandat an Rechtsanwalt Dietrich erteilt hatte, versuchte Rechtsanwalt Dietrich das Ermittlungsverfahren einstellen zu lassen. Daher verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, der die Umstände für die Tat unserer Mandantin näher schilderte. Insbesondere ging Rechtsanwalt Dietrich dabei darauf ein, dass unsere Mandantin seit Jahren unter schweren Depressionen leidet. Die Taten seien daher vor diesem Hintergrund zu bewerten. Auch finanzielle Schäden seien den entsprechenden Filialen nicht entstanden. Weiterhin regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Leider ohne Erfolg. Es wurde eine Hauptverhandlung angesetzt. Problematisch war nämlich, dass in der Vergangenheit bereits zwei Verfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin eingestellt worden waren. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich nochmals persönlich die Umstände vor, die diesen Taten zu Grunde lagen. Dieses Mal erfolgreich. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

21. Juni 2019: Freispruch bei Diebstahl

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, Medikamente aus einem Medikamentenschrank einer Klinik in Berlin-Kladow entwendet zu haben. Bei einem Schichtwechsel soll den Kollegen aufgefallen sein, dass unsere Mandantin jeweils ein Päckchen des fraglichen Medikaments in ihrer Tasche sowie in ihrem Kittel eingesteckt hatte. Von der Verwaltungsleitung wurde dieser Vorfall bei der Polizei Berlin angezeigt. Mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten wegen Diebstahls suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich zwecks Rechtsbeistands auf.

Dieser reagierte unverzüglich und legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Aktensicht. Aus der Ermittlungsakte gingen insbesondere die belastenden Zeugenaussagen hervor. Zwei Zeugen gaben an, dass die Medikamente bei unserer Mandantin gefunden wurden und die Medikamente dem Betäubungsmittelschrank fehlten. Ein Hauptverhandlungstermin wurde anberaumt. In der Hauptverhandlung führte Rechtsanwalt Dietrich eine konfrontative Zeugenbefragung durch. Unsere Mandantin hatte Rechtsanwalt Dietrich berichtet, dass nach Bekanntwerden des Vorfalls massiv versucht wurde, unsere Mandantin aus ihrer Arbeitsstelle zu drängen. Auch in der Vergangenheit kam es bereits zu Mobbingattacken und der Verbreitung von Lügen über unsere Mandantin. Mit diesen Umständen konfrontierte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugen und versuchte eine diesbezügliche Aufklärung der Verhältnisse innerhalb des Personals zu erreichen. Mit Erfolg. Am Ende der Hauptverhandlung konnte nicht mehr ausgeschlossen werden, dass durch Dritte der Verdacht des Diebstahls auf unsere Mandantin gelenkt werden sollte. Das Amtsgericht Tiergarten konnte den Tatnachweis somit nicht mehr erbringen und sprach unsere Mandantin frei.

 

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs

17. Juni 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

In Berlin-Marienfelde soll unser Mandant eine Gruppe von Leuten, die die Straße passieren wollten, gefährdet haben. Unser Mandant soll zum fraglichen Tatzeitpunkt Auto gefahren sein und eine Kreuzung linksabbiegend überquert haben. Im Kreuzungsbereich soll er zunächst an einer Kreuzung vorfahrtsbedingt gehalten haben. Dann soll unser Mandant das ebenfalls wartende vor ihm stehende Auto von links überholt haben und den gegenüberliegenden Mittelstreifen der Fußgänger zum Teil befahren haben. Nur durch die schnelle Reaktion der Kinder und weiterer beteiligter Personen soll unser Mandant kein weiteres Unglück hervorgerufen haben.

Mit der Vorladung den Straßenverkehr in grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Weise gefährdet zu haben suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung Akteneinsicht. Bei unserem Mandanten handelt es sich um einen Taxifahrer, der das Taxi nach Auskunft durch dessen Vorgesetzten, zum fraglichen Zeitpunkt gefahren haben soll. Erkannt bzw. zur Anzeige gebracht hatte diesen Vorfall ein Polizeibeamter, der das Geschehen aus seinem Auto heraus beobachtet hatte. Anhand einer Wahllichtbildvorlage konnte dieser unseren Mandanten ausmachen. Rechtsanwalt Dietrich gelang es jedoch herauszuarbeiten, dass es sich um eine vermeintlich manipulierte Wahllichtbildvorlage handelt. Der Verdacht lag nahe, dass der Polizeibeamte die richtige Wahllichtbildnummer schon vorher kannte und lediglich dadurch unseren Mandanten identifizieren konnte. Auch handelte es sich bei der Aussage des Vorgesetzten schlicht um eine Vermutung darüber, wer das Fahrzeug gefahren haben könnte. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen ausführlichen Schriftsatz und beantragte das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Diesem Antrag folgte die Amtsanwaltschaft Berlin und stellte da Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

10. Mai 2019: Diebstahl durch eine Pflegedienstmitarbeiterin - Einstellung in Hauptverhandlung

Unsere Mandantin meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem Sie vom Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl zugestellt bekommen hattet. In diesem wurde ihr vorgeworfen, als Mitarbeiterin eines Pflegedienstes in der Wohnung eines Patienten in Berlin Reinickendorf verschiedene Wertgegenstände gestohlen zu haben. In dem Strafbefehl wurde deshalb gegen unsere Mandantin eine Geldstrafe festgesetzt.

Als Mitarbeiterin des Pflegedienstes muss unsere Mandantin regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, so dass sich unsere Mandantin eine Verurteilung wegen Diebstahls nicht erlauben konnte. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Neben dem Patienten hatte auch der Arbeitgeber unsere Mandantin belastet. Insbesondere hatte er angegeben, dass bereits andere Patienten sich bei ihm wegen angeblich abhanden gekommener Gegenstände über unsere Mandantin beschwert haben. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich den Patienten konfrontativ befragen, so dass nicht mehr sicher war, ob unsere Mandantin als Einzige Zugriff auf die Wertgegenstände gehabt habe. Deshalb waren schließlich das Amtsgericht und die Staatanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Auflage einzustellen. Hierdurch konnte ein Eintrag im Bundeszentralregister verhindert werden.