Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs

17. Juni 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

In Berlin-Marienfelde soll unser Mandant eine Gruppe von Leuten, die die Straße passieren wollten, gefährdet haben. Unser Mandant soll zum fraglichen Tatzeitpunkt Auto gefahren sein und eine Kreuzung linksabbiegend überquert haben. Im Kreuzungsbereich soll er zunächst an einer Kreuzung vorfahrtsbedingt gehalten haben. Dann soll unser Mandant das ebenfalls wartende vor ihm stehende Auto von links überholt haben und den gegenüberliegenden Mittelstreifen der Fußgänger zum Teil befahren haben. Nur durch die schnelle Reaktion der Kinder und weiterer beteiligter Personen soll unser Mandant kein weiteres Unglück hervorgerufen haben.

Mit der Vorladung den Straßenverkehr in grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Weise gefährdet zu haben suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung Akteneinsicht. Bei unserem Mandanten handelt es sich um einen Taxifahrer, der das Taxi nach Auskunft durch dessen Vorgesetzten, zum fraglichen Zeitpunkt gefahren haben soll. Erkannt bzw. zur Anzeige gebracht hatte diesen Vorfall ein Polizeibeamter, der das Geschehen aus seinem Auto heraus beobachtet hatte. Anhand einer Wahllichtbildvorlage konnte dieser unseren Mandanten ausmachen. Rechtsanwalt Dietrich gelang es jedoch herauszuarbeiten, dass es sich um eine vermeintlich manipulierte Wahllichtbildvorlage handelt. Der Verdacht lag nahe, dass der Polizeibeamte die richtige Wahllichtbildnummer schon vorher kannte und lediglich dadurch unseren Mandanten identifizieren konnte. Auch handelte es sich bei der Aussage des Vorgesetzten schlicht um eine Vermutung darüber, wer das Fahrzeug gefahren haben könnte. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen ausführlichen Schriftsatz und beantragte das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Diesem Antrag folgte die Amtsanwaltschaft Berlin und stellte da Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

10. Mai 2019: Diebstahl durch eine Pflegedienstmitarbeiterin - Einstellung in Hauptverhandlung

Unsere Mandantin meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem Sie vom Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl zugestellt bekommen hattet. In diesem wurde ihr vorgeworfen, als Mitarbeiterin eines Pflegedienstes in der Wohnung eines Patienten in Berlin Reinickendorf verschiedene Wertgegenstände gestohlen zu haben. In dem Strafbefehl wurde deshalb gegen unsere Mandantin eine Geldstrafe festgesetzt.

Als Mitarbeiterin des Pflegedienstes muss unsere Mandantin regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, so dass sich unsere Mandantin eine Verurteilung wegen Diebstahls nicht erlauben konnte. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Neben dem Patienten hatte auch der Arbeitgeber unsere Mandantin belastet. Insbesondere hatte er angegeben, dass bereits andere Patienten sich bei ihm wegen angeblich abhanden gekommener Gegenstände über unsere Mandantin beschwert haben. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich den Patienten konfrontativ befragen, so dass nicht mehr sicher war, ob unsere Mandantin als Einzige Zugriff auf die Wertgegenstände gehabt habe. Deshalb waren schließlich das Amtsgericht und die Staatanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Auflage einzustellen. Hierdurch konnte ein Eintrag im Bundeszentralregister verhindert werden.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

06. Mai 2019: Freispruch bei Diebstahl trotz Vorstrafen und doppelten Bewährungsbruchs

Unsere Mandantin ist bereits 15 Mal wegen Diebstahls vorbestraft. In der Vergangenheit hatte unsere Mandantin mehrere Bewährungsstrafen wegen Diebstahls erhalten. Aktuell stand sie noch in zwei Verfahren unter Bewährung. Sie soll von einem Ladendetektiv dabei beobachtet worden sein, wie sie das Kaufhaus einer Modekette in Berlin Steglitz mit einem zuvor nicht bezahlten Kleidungsartikel verließ. Sie wurde daraufhin vor dem Laden vom Detektiv angesprochen. Anschließend wurde ein weiteres Strafverfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin eingeleitet.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt wurde, nahm er zunächst Akteneinsicht und besprach im Anschluss die Ermittlungsakte mit unserer Mandantin. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin zur Tatzeit unter einem Migräneanfall litt. Aufgrund der daraus resultierenden Übelkeit hatte unsere Mandantin das Kaufhaus verlassen, ohne in diesem Moment an die mitgeführten Kleidungsartikel in ihrer Tasche zu denken. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin das Kaufhaus nur aufgrund dieser körperlichen Ausnahmesituation mit der unbezahlten Ware verlassen hatte. Da die Beobachtungen des Ladendetektivs schon vor einem langen Zeitraum aufgestellt wurden, konnte Rechtsanwalt Dietrich die Glaubwürdigkeit dieser entkräften.

Auch nach zwei Verhandlungstagen und der Vernehmung von weiteren Ladendetektiven und Sicherheitsmitarbeitern, konnte die Einlassung nicht bestätigt werden. Deshalb beantrage die Amtsanwaltschaft Berlin eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer drauf hin, dass letztlich nicht ausgeschlossen werden könne, dass unsere Mandantin die Ware nachträglich bezahlen wollte. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch sein Plädoyer das Amtsgericht überzeugen und unsere Mandantin wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl

02. Mai 2019: Bewährungsstrafe bei Einbruchsdiebstahl trotz zahlreicher Vorstrafen

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er vom Amtsgericht Gemünden a. Main eine Anklageschrift erhalten hatte. In dieser Anklageschrift warf ihm die Staatsanwaltschaft Würzburg vor, in zwei Schulen eingebrochen zu sein und dort Wertgegenstände entwendet zu haben. Hierbei soll er Gegenstände von mehr 2.000,00 € entwendet und einen Sachschaden von fast 20.000,00 € verursacht haben.

Unser Mandant wurde bereits wiederholt verurteilt. Das Bundeszentralregister wies Insbesondere Einträge wegen Diebstahls auf. Insgesamt wurde unser Mandant in der Vergangenheit wegen über 80 Einbrüchen verurteilt. In der Anklageschrift führte die Staatsanwaltschaft Würzburg aus:

„Der Angeschuldigte ist ein geübter, gänzlich unbelehrbarer Straftäter. … Die oben benannten Verurteilungen sowie das mehrmalige Verbüßen von Freiheitsstrafen waren nur allzu offensichtlich nicht geeignet, den Angeschuldigten von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Der Angeschuldigte steht den Geboten der Rechtsordnung vielmehr erschreckend gleichgültig gegenüber und ist nicht willens, seine Lebensführung in einer Weise zu verändern, die ihn in die Lage versetzen würde, straffrei zu leben. Der Angeschuldigte offenbart eine besorgniserregend rechtsfeindliche Gesinnung. Augenscheinlich nimmt der Angeschuldigte die Rechtsordnung, die Gerichte und deren Urteile überhaupt nicht ernst.“

Da unser Mandant kein Vertrauen in die Rechtsanwälte an seinem Wohnsitz hatte, wendete er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht. Hierbei stellte er fest, dass die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Haftbefehls beantragt hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb sofort Kontakt mt dem Gericht auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht überzeugen, keinen Haftbefehl zu erlassen. Vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mit dem zuständigen Richter am Amtsgericht Gmünd und der Staatsanwaltschaft Würzburg. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass die aktuellen Einbrüche nicht mit den früheren Verurteilungen im Zusammenhang stehen. Vielmehr hat sich unser Mandant gegenwärtig in einer schwierigen persönlichen Situation befunden. Die Staatsanwaltschaft sah keine Möglichkeiten der Bewährung. Aufgrund der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich wurde unser Mandant lediglich zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Danach wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Schulen und vereinbarte eine geringe Ratenzahlung durch unseren Mandanten. Im ersten Termin vor dem Landgericht Würzburg war die Staatsanwaltschaft weiterhin nicht bereit, von der Vollstreckung der Freiheitsstrafe abzusehen. Rechtsanwalt Dietrich regte deshalb an, ein Gutachten über die Schuldfähigkeit unseres Mandanten einzuholen. Diesem Vorschlag schloss sich das Landgericht Würzburg an. Durch die Einholung des Gutachtens gab es weitere erhebliche zeitliche Verzögerungen. Der Gutachter kam zum Ergebnis, das man nicht sicher ausschließen könne, dass die Schuldfähigkeit gemindert sei. In der Zwischenzeit hatte unser Mandant erfolgreich mehrere Prüfungen bestanden. Aufgrund des mittlerweile eingetretenen Zeitablaufs, der angefangen Schadenswidergutmachung und der positiven Entwicklung unseres Mandanten wurde dieser schließlich durch das Landgericht Würzburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Fachanwalt Strafrecht: wiederholte Ladendiebstähle

25. März 2019: Wiederholte Ladendiebstähle – Einstellung des Verfahrens

Unsere Mandantin hatte in kurzer Zeit mehrere Ladendiebstähle Berlin Schöneberg begangen. In einem ersten Verfahren gelang es Rechtsanwalt Dietrich, die Amtsanwaltschaft Berlin zu überzeugen, das Verfahren einzustellen. Drei weitere Verfahren wollte die Amtsanwaltschaft Berlin dann nicht mehr einstellen. Vielmehr beantragte die Amtsanwaltschaft Berlin den Erlass eines Strafbefehls.

Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und besprach im Anschluss daran die Angelegenheit mit dem zuständigen Richter. Hier legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unsere Mandantin nach einer Trennung von ihrem damaligen Lebenspartner in eine Lebenskrise gerutscht sei und deshalb für sie heute unerklärlich die Ladendiebstähle begangen habe. Das Gericht war bereits im Vorgespräch bereit, das Verfahren gegen Auflage einzustellen. Hierfür war aber noch die Zustimmung der Amtsanwaltschaft notwendig. In der angesetzten Hauptverhandlung schilderte Rechtsanwalt Dietrich nochmals ausführlich die Umstände, die zu den Ladendiebstählen geführt haben und die persönlichen Konsequenzen, die unsere Mandantin bereits erlitten hatte. Insbesondere hatte sich unsere Mandantin auf Ratschlag von Rechtsanwalt Dietrich an eine Psychologin gewandt. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch seine Argumente auch die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage zuzustimmen. Unsere Mandantin war hierüber nachvollziehbar sehr erleichtert, da sie weiterhin keinen Eintrag im Bundeszentralregister hat.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

22. März 2019: Diebstahl von über 10.000 € - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant war bei einem Sicherheitsunternehmen für das Zählen von Tageseinnahmen großer Berliner Kaufhäuser zuständig. Im Rahmen dieser Tätigkeit hatte unser Mandant an zwei Tagen zwei mit Geld gefüllte Safebags entwendet. Insgesamt wurden Beträge von über 10.000,00 € entwendet.

Der zeitlich zweite Vorfall wurde durch Videoaufnahmen dokumentiert. Deshalb wurde unser Mandant durch seinen Arbeitgeber auch mit dem zeitlich ersten Vorfall konfrontiert, den unser Mandant gegenüber dem Arbeitgeber auch einräumte. Nach Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter melde sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Im Ermittlungsverfahren versuchte Rechtsanwalt Dietrich zunächst vergeblich, die Staatsanwalt Berlin von einer Verfahrenseinstellung gegen Schadenwidergutmachung zu überzeugen. Für die Staatsanwaltschaft Berlin war die hohe Schadenssumme und der Vertrauensbruch durch unseren Mandanten maßgeblich, einer Einstellung nicht zuzustimmen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass unser Mandant bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und er aufgrund des Vorfalls seinen Job verloren hat. Auch hätte man ohne das Geständnis unseres Mandanten den zeitlich ersten Tatvorwurf nicht aufklären können. Mittlerweile lagen die Vorwürfe bereits über ein Jahr zurück. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin waren deshalb bereit, dass Verfahren gegen Schadenwidergutmachung oder der Ableistung von Sozialstunden einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

09. Januar 2019: Diebstahl – Einstellung des Verfahrens

Wieder einmal hat sich gezeigt, dass die Ermittlungsbehörden geringfügige Straftaten nicht ohne die Beteiligung eines Rechtsanwaltes einstellen, selbst wenn sich die betroffene Person für die Begehung der Tat entschuldigt. Dies musste unsere Mandantin, die in einem Kaufhaus in Berlin Ware im Wert von 50,- € entwendet hatte und davon ausging sich selbst verteidigen zu können, schweren Herzens feststellen.

Auf das Anschreiben der Polizei „Belehrung – schriftliche Äußerung im Strafverfahren“ entschuldigte sich unsere Mandantin und hoffte zugleich, das gegen sie wegen Diebstahls geführte Verfahren würde sich erledigen. Daraufhin bekam sie jedoch einen Strafbefehl und sollte eine Geldstrafe zahlen. Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl ein und konnte das Amtsgericht Tiergarten davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Mit der Einstellung des Verfahrens konnte Rechtsanwalt Dietrich auch eine Eintragung im Bundeszentralregister zu Lasten unserer Mandantin verhindern.