Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen
03. August 2020: Ladendiebstahl mit Waffe - Verfahrenseinstellung
Kurze Zeit später erhielt unsere Mandantin dann eine Beschuldigtenvorladung, mit welcher sie sich an Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Beratung wandte. Dieser regte in seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Angesichts des Umstandes, dass unsere Mandantin einen Seitenschneider während der Tat bei sich führte, entschied die Staatsanwaltschaft Berlin, dass eine Einstellung hier nicht in Betracht kommen würde. Vielmehr erhielt unsere Mandantin eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin, in welcher ihr nunmehr der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen gemacht wurde. In der kurze Zeit später anberaumten Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich erneut die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe vor. Insbesondere der nicht entstandene Schaden des Kaufhauses, die geringe Schuld sowie die positiven Zukunftsaussichten unserer Mandantin hob Rechtsanwalt Dietrich dabei hervor. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl mit Waffen
01. April 2020: Ladendiebstahl mit Waffen – Einstellung gegen Geldauflage
Unsere Mandantin kontaktierte Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung in diesem Fall. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Mandat angenommen, Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend ausgewertet hatte, setzte er ein Schreiben, welches die Einstellung des Verfahrens anregte, auf. Er begründete die Einstellung mit der geringen Schuld unserer Mandantin. Sie hatte sich im Büro des Ladendetektivs sehr kooperativ gegenüber allen Beteiligten verhalten. Hinsichtlich der mitgeführten Schere stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass unsere Mandantin sie lediglich in der Tasche vergessen hatte und diese nicht als Waffe eingesetzt werden sollte. Es handelte sich vielmehr um eine OP-Schere. Angesichts der Bekleidungswaren bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich bereits jeglichen Tatverdacht. Unsere Mandantin hatte sich schlicht keine Kassenzettel gegen lassen. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren anregungsgemäß gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen und Pflichtverteidiger
06. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Vorwurf Diebstahl mit Waffen und Bewährungsbruch
Unser Mandant hat bereits 14 Eintragungen im Bundeszentralregister, insbesondere wegen Diebstahls mit Waffen, Sachbeschädigung, uneidliche Falschaussage und Strafvereitelung. Er hatte bereits im Gefängnis gesessen und stand aktuell unter Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wurde zum Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich eine Erklärung ab, dass unser Mandant beim Ladendiebstahl keine Kenntnis vom Messer gehabt habe. Mangels Vorsatz lag kein Waffendiebstahl vor. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant zeitnah eine Umschulung aufnehmen könnte. Eine Inhaftierung sich deshalb nicht positiv auswirken würde. Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte aufgrund der Vorstrafen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Gericht schloss sich aber den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verurteilte unseren Mandanten lediglich wegen einfachen Ladendiebstahls zu einer Geldstrafe.