Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

11. Januar 2024: Beziehungsstreit - Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt wurde. Die damalige Freundin unseres Mandanten erstattete Strafanzeige bei der Polizei und beschuldigte unseren Mandanten, sie während eines Streits in der gemeinsamen Wohnung geschlagen und heftig gewürgt zu haben. Daher ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gesichtet hatte, wandte er sich in einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte jedoch nicht dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und erließ einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen diesen Strafbefehl Einspruch ein und beantragte ferner Einsicht in weitere Ermittlungsakten. Nach Auswertung dieser Akten fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten an, indem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft den tatsächlichen Geschehensablauf dar. In diesem Zusammenhang wies er mithilfe der Ermittlungsakte darauf hin, dass unser Mandant während der Auseinandersetzung nicht in der Absicht gehandelt hatte, seine damalige Freundin zu verletzen. Überzeugt von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich, folgte das Amtsgericht Tiergarten der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung

08. Januar 2024: Körperliche Auseinandersetzung mit dem Uberfahrer - Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Grund für die Vorladung war die Strafanzeige eines Uberfahrers, der unseren Mandanten beschuldigte, ihn im Gesicht geschlagen zu haben, wobei auch seine Brille beschädigt worden sein soll. Ferner soll unser Mandant den Uberfahrer von hinten heftig gewürgt haben, sodass dieser über eine geraume Zeit keine Luft bekommen und fast ohnmächtig geworden sein soll. Deshalb ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Besonders an diesem Fall war der Umstand, dass der vermeintlich Geschädigte und unser Mandant den Geschehensablauf unterschiedlich bei der Polizei schilderten. Auch erschienen die vorgeladenen Zeugen nicht bei der Polizei und machten keinerlei Angaben zu dem tatsächlichen Geschehensablauf.

Aufgrund dieser komplizierten Lage wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Zunächst nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend beantragte er gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Hierbei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus. Insbesondere legte er argumentativ dar, dass der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung nicht gegeben war. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass kein rechtswidriges Verhalten seitens unseres Mandanten vorlag. Des Weiteren machte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte auf das Fehlen diverser verfahrensrechtlicher Voraussetzungen aufmerksam. Die Amtsanwaltschaft Berlin schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

03. März 2022: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nach Verfolgung eines Mannes – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung angeklagt. Er soll mit zwei Mitangeklagten einen Mann verfolgt und geschubst haben, um ihn anschließend zusammenzuschlagen. Die Gründe für die Verfolgung waren unklar.

Da bei dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten droht, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich als erfahrenen Strafverteidiger. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Bei der Auswertung der Ermittlungsakte und Gesprächen mit unseren Mandanten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass das vermeintliche Opfer eine Bekannte unseres Mandanten vergewaltigt und Nacktbilder von dieser gemacht hatte, um sie damit zu weiteren sexuellen Handlungen zu erpressen. Unser Mandant wollte die Bilder gemeinsam mit den Mitangeklagten löschen.

Rechtsanwalt Dietrich verfasste einen umfassenden Schriftsatz an das Amtsgericht, in dem er darlegte, dass unser Mandant nicht als „Schubser“ identifiziert worden war und das vermeintliche Opfer aufgrund der Erpressung seiner Bekannten mit den Nacktbildern festhalten und der Strafverfolgung zuführen durfte. Das Gericht war jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Es kam zu einer Hauptverhandlung. Durch die geschickte und konfrontative Befragung der Zeugen konnte Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche der Anklage herausarbeiten und verstärken. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren daraufhin schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung und Bodenverunreinigung

15. Dezember 2021: Vorwurf der Körperverletzung und Bodenverunreinigung – Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand, da gegen ihn in Brandenburg wegen Bodenverunreinigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt wurde. Angezeigt wurde unser Mandant von seinem Nachbarn, der eine unbekannte Flüssigkeit auf seinem Grundstück entdeckt hatte und unseren Mandanten verdächtigte.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass der Tatverdacht einzig auf der Aussage des Nachbarn unseres Mandanten beruht und es darüber hinaus keine objektiven Beweismittel gebe, die eine Strafbarkeit unseres Mandanten beweisen könnten. Rechtsanwalt Dietrich trug zudem vor, dass der Ort, an dem die Flüssigkeit aufgefunden wurde, frei zugänglich ist und somit jedermann die Flüssigkeit hätte ausschütten können. Auch wies er darauf hin, dass überhaupt nicht geklärt sei, ob die Flüssigkeit umweltschädlich war oder zumindest dazu geeignet war, den Nachbarn körperlich zu verletzen, da eine genaue Untersuchung der Flüssigkeit unterblieben worden war. Die Staatsanwaltschaft war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

24. November 2021: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweises

Ein Passant soll unseren Mandanten und seine Freundin in Berlin Mitte bei einem Streit beobachtet haben. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Zeuge gesehen haben, wie unser Mandant die junge Frau mit beiden Händen am Hals gepackt und gewürgt hatte. Da die Frau laut geschrien haben soll, hatte der Zeuge sich Sorgen gemacht und die Polizei alarmiert. Als die Freundin unseres Mandanten durch die Polizei auf das Geschehen angesprochen wurde, habe diese unter Tränen von dem Streit erzählt. Auch sollen Rötungen am Hals der Frau festgestellt worden sein.

Aufgrund des schweren Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung, welche mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird, hatte unser Mandant Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zunächst durch Einsicht in die Ermittlungsakte ein Bild von der Beweislage und der Schwere des Tatvorwurfs gemacht. Rechtsanwalt Dietrich beantragte, das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Gegenüber der Amtsanwaltschaft stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass es sich bei dem Streit lediglich um eine verbale Auseinandersetzung um den Drogenkonsum der Zeugin gehandelt habe. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass es daher auch nicht auszuschließen war, dass die emotionale Reaktion der Freundin unseres Mandanten auf ihren Drogen- und Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich auch darauf hin, dass der unbeteiligte Zeuge unter Umständen das Geschehen falsch beobachtet hatte, da er auch in den Aussagen des Zeugen in der Vernehmung Widersprüche finden konnte. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren daher mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

18. November 2021: Einstellung mangels Tatnachweises bei Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung. Hintergrund soll eine verbale und körperliche Auseinandersetzung auf dem RAW-Gelände in Berlin-Friedrichshain gewesen sein. Unser Mandant soll zusammen mit einem Freund zwei Männer angegriffen haben. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Freund unseres Mandanten ein Messer gezückt und die beiden Männer verletzt haben. Einer der beiden Zeugen hatte daher die Polizei herbeigerufen, welche die Verletzungen der Zeugen dokumentiert hatten.

Aus diesem Grund hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktiert und ihn mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich verfasste nach Durchsicht der Ermittlungsakte ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er den Verlauf der wechselseitigen Auseinandersetzung skizzierte. So konnte er die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass unser Mandant lediglich angemessen auf einen körperlichen Angriff der anderen Gruppe reagiert hatte. Er verwies dabei insbesondere auf die Verletzung unseres Mandanten, aufgrund der er noch vor Ort durch einen Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht worden ist. Daher war letztlich auch die Amtsanwaltschaft der Auffassung, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der körperliche Angriff zuerst von den Zeugen ausgegangen ist. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt. 

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

16. November 2021: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung mittels Pfeffersprays und Glasflasche – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

An einem Abend soll unser Mandant drei verschiedene Personen körperlich angegriffen haben. Hintergrund soll eine Auseinandersetzung in einer Bar in Berlin-Kreuzberg gewesen sein, bei welcher unser Mandant einen anderen Gast provoziert und ins Gesicht geschlagen haben soll. Aus diesem Grund soll ein Sicherheitsmitarbeiter unseren Mandanten aus der Bar verwiesen haben, weshalb unser Mandant diesem mit einem Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben soll. Dem Sicherheitsmitarbeiter soll ein weiterer Zeuge zur Hilfe herbeigeeilt sein. Diesen Zeugen soll unser Mandant mit einer zerbrochenen Glasflasche angegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Unser Mandant hatte sich daher an Rechtsanwalt Dietrich gewandt, welcher umgehend Einsicht in die Akte beantragte und bei der Staatsanwaltschaft anregte, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich schilderte in seinem Schriftsatz den tatsächlichen Hergang der Auseinandersetzungen, indem er Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussagen der stark alkoholisierten Zeugen weckte. Allerdings wollte die Staatsanwaltschaft angesichts der Schwere der vorgeworfenen Taten zunächst nicht von der Verfolgung absehen. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich dagegen das Gericht überzeugen, indem er zudem auf die schwierigen persönlichen Umstände unseres Mandanten verwies. Das Amtsgericht war daher dazu bereit, das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, wie von Beginn an von Rechtsanwalt Dietrich gefordert, gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert, da die Mindeststrafe im Falle einer Verurteilung eine sechsmonatige Freiheitsstrafe gewesen wäre.