Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

16. November 2021: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung mittels Pfeffersprays und Glasflasche – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

An einem Abend soll unser Mandant drei verschiedene Personen körperlich angegriffen haben. Hintergrund soll eine Auseinandersetzung in einer Bar in Berlin-Kreuzberg gewesen sein, bei welcher unser Mandant einen anderen Gast provoziert und ins Gesicht geschlagen haben soll. Aus diesem Grund soll ein Sicherheitsmitarbeiter unseren Mandanten aus der Bar verwiesen haben, weshalb unser Mandant diesem mit einem Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben soll. Dem Sicherheitsmitarbeiter soll ein weiterer Zeuge zur Hilfe herbeigeeilt sein. Diesen Zeugen soll unser Mandant mit einer zerbrochenen Glasflasche angegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Unser Mandant hatte sich daher an Rechtsanwalt Dietrich gewandt, welcher umgehend Einsicht in die Akte beantragte und bei der Staatsanwaltschaft anregte, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich schilderte in seinem Schriftsatz den tatsächlichen Hergang der Auseinandersetzungen, indem er Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussagen der stark alkoholisierten Zeugen weckte. Allerdings wollte die Staatsanwaltschaft angesichts der Schwere der vorgeworfenen Taten zunächst nicht von der Verfolgung absehen. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich dagegen das Gericht überzeugen, indem er zudem auf die schwierigen persönlichen Umstände unseres Mandanten verwies. Das Amtsgericht war daher dazu bereit, das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, wie von Beginn an von Rechtsanwalt Dietrich gefordert, gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert, da die Mindeststrafe im Falle einer Verurteilung eine sechsmonatige Freiheitsstrafe gewesen wäre.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

07. September 2021: Ex-Freundin zeigt Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung an – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung. Angezeigt wurde unser Mandant von seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die behauptete, unser Mandant hätte sie geschlagen und geschubst.

Mit der Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem ausführlichen Schriftsatz regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Verden dann an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug zunächst vor, dass der einzige Zeuge, der Sohn der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten, sich während der vermeintlichen Auseinandersetzung ebenfalls in der Wohnung befunden haben soll und von dieser aber nichts mitbekommen haben soll. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass ihre Ankündigung gegenüber der Polizei, unser Mandant werde bestimmt versuchen, die Sache umzudrehen, ein Indiz dafür ist, dass ihre Angaben nicht wahrheitsgemäß sind. Die Staatsanwaltschaft Verden folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, freute sich über die Abwendung eines Eintrags in sein Bundeszentralregister sehr.

Fachanwalt Strafrecht: Versuch der gefährlichen Körperverletzung und Nötigung

22. Juni 2021: Ermittlungsverfahren wegen der versuchten gefährlichen Körperverletzung und Nötigung gegen geringe Geldauflage eingestellt

Eine Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen ermittelte gegen unsere Mandantin wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Nötigung. Bei einer politischen Veranstaltung soll sie der dortigen Rednerin mit einem Laserpointer in das Gesicht geleuchtet und dabei deren Verletzungen gebilligt haben.

Mit der Vorladung als Beschuldigte suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unsere Mandantin andere Passanten lediglich auf den Protest gegen die Veranstalter der Versammlung aufmerksam machen wollte und mit dem Laserpointer daher an die Wand, das Rednerpult und auch auf den Körper der Rednerin leuchtete. In deren Gesicht habe sie jedoch zu keinem Zeitpunkt geleuchtet. Auch sei unserer Mandantin nicht bewusst gewesen, dass der Laiserpointer eine derart starke Strahlung hat und ein direktes Hineinblicken in den Strahl gefährlich für das Auge sein kann. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft mit seinen Argumenten davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin war sehr erleichtert, keine Eintragung im Bundeszentralregister zu haben und sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen zu dürfen.  

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Bedrohung

13. April 2021: Hausfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung durch Schlag mit einem Holzknüppel – Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage

Im Rahmen einer Nachbarschaftsstreitigkeit soll unsere Mandantin unbefugt in die Wohnung ihrer Nachbarin eingedrungen sein und diese trotz Aufforderung nicht verlassen haben. Im Anschluss darauf soll unsere Mandantin ihrer Nachbarin an den Haaren gezogen und mit einem Holzknüppel mehrmals auf sie eingeschlagen haben. Zu einem anderen Zeitpunkt soll unsere Mandantin ihre Nachbarin beleidigt und mit Gewalt gedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte aus diesem Grund wegen Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung sowie Bedrohung Anklage erhoben.

Nach Zugang der Anklageschrift bei unserer Mandantin hatte sie zunächst Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen und ihn mit ihrer Verteidigung beauftragt. In einem Schreiben an das Gericht regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Darin hatte Rechtsanwalt Dietrich den eigentlichen Hergang des Geschehens schildern können. Das Amtsgericht wollte dennoch zunächst von einer Hauptverhandlung nicht absehen und sowohl unsere Mandantin, als auch ihre Nachbarin vernehmen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an den Vorwürfe gegen unsere Mandantin wecken, indem er darstellte, dass sie sich lediglich gegen den Angriff ihrer Nachbarin zur Wehr gesetzt hatte. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich auf Widersprüche in den Aussagen der Zeugin hinweisen. Das Gericht erklärte sich deshalb bereit, das Verfahren, wie bereits zu Beginn von Rechtsanwalt Dietrich vorgeschlagen, gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

19. Januar 2021: Kneipenschlägerei – Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung in der Hauptverhandlung eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, da er in eine Kneipenschlägerei in den frühen Morgenstunden in Berlin-Neukölln verwickelt gewesen sein soll. So soll er der Zeugenaussage einer Frau zufolge sowohl zugeschlagen, getreten als auch mit Stühlen geworfen haben. Auch soll er einer Person eine Flasche über den Kopf gezogen haben und als diese bewusstlos zu Boden ging, soll er mit zwei weiteren Beteiligten weiter gegen den Kopf der Person getreten haben.

Als einer der Geschädigten aus Angst vor weiteren Verletzungen flüchtete, soll unser Mandant diesen zudem mit zwei weiteren Beteiligten verfolgt und weiter verprügelt haben. Neben zahlreichen Prellungen erlitt einer der Geschädigten aufgrund der Schlägerei sogar ein Schädelhirntrauma. Unser Mandant hatte vor Ankunft der Polizei zwar das Weite gesucht, jedoch konnte der Wirt der Kneipe der Polizei die Personalien unseres Mandanten mitteilen.

Unser Mandant suchte mit der Vorladung als Beschuldigter daher die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht dieser und Auswertung der zahlreichen Zeugenaussagen wandte er sich dann mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, dass Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte hierfür unter anderem aus, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich wohl nicht gelingen würde, da sich aus den Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei ergibt, dass unser Mandant tatsächlich an Schlägen beteiligt war. Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, welche vom Amtsgericht Tiergarten zugelassen wurde. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich noch einmal seine Zweifel bezüglich der Umstände des Vorfalls darlegen. Auch wies er darauf hin, dass unser Mandant strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist und das ihm vorgeworfene Verhalten seinem Wesen daher entsprechend fremd ist. Das Amtsgericht Tiergarten war schließlich dazu bereit, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gegen eine Geldauflage und der Zahlung von Schmerzensgeld einzustellen. Unser Mandant war darüber sehr erfreut, da somit eine drohende Verurteilung und Eintragung wegen gefährlicher Körperverletzung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.

 

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

15. Januar 2021: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung. Als er mit seinem Kampfhund zu einer kurzen Gassi-Runde unterwegs gewesen war, kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit einem anderen Spaziergänger gekommen. Infolge dieser Auseinandersetzung soll unser Mandant seinen Hund dann auf den Spaziergänger gehetzt haben, damit dieser die Person beißen konnte. Auch soll unser Mandant den Spaziergänger geschlagen haben.

Der ärztliche Befund über die Verletzungen des Spaziergängers führte eine Bissverletzung sowie Kratzverletzungen auf. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant sofort die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. Nach seiner Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich dann mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich schilderte den Verlauf der Auseinandersetzung aus Sicht unseres Mandanten und konnte so Zweifel an den Aussagen des Spaziergängers bezüglich des Ablaufs der Auseinandersetzung wecken. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung daher ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung / Sachbeschädigung

26. Oktober 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei gemeinschaftlicher Körperverletzung durch einen Feuerlöscher

Da er eine Vorladung der Bundespolizeidirektion Berlin als Beschuldigter einer gefährlichen Körperverletzung erhalten hatte beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner rechtlichen Vertretung. Unser Mandant soll zusammen mit drei weiteren Personen während einer S-Bahnfahrt zwischen Adlershof und Altglienicke einen Feuerlöscher entleert, diesen anschließend gegen die Fensterscheibe gehauen und schließlich durch die eigene Körperkraft aus dem Rahmen getreten haben. Während die beteiligten Personen den Feuerlöscher im Wagen der S-Bahn entleerten, kam eine unbeteiligte Person, die sich ebenfalls in dem Wagen aufhielt, zu Schaden. Diese Person hatte den Löschnebel des Feuerlöschers eingeatmet. Am S-Bahnhof Altglienicke stiegen sowohl die geschädigte Person als auch die Randalierer aus, wodurch es der geschädigten Person möglich war, die Randalierer zu erkennen.

Dies war vorher aufgrund des Nebels nur unzureichend möglich gewesen. Drei S-Bahn-Stationen weiter konnten die vermeintlichen Randalierer dann von der Polizei Berlin gestellt werden. Bei einer anschließenden Gegenüberstellung konnte der Geschädigte die Personen wiedererkennen. Ein weiterer Zeuge, der die Polizei überhaupt erst gerufen hatte, machte ebenfalls eine Zeugenaussage und gab an, gesehen zu haben wie die Randalierer einen Feuerlöscher entleert und eine S-Bahn-Fensterscheibe aus dem Rahmen getreten haben. Nach Übernahme des Mandats und nach Akteneinsicht beantragte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte darin insbesondere an, dass sich nicht belegen lasse, dass unser Mandant etwas mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten zu tun habe. Dabei wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, inwiefern die Zeugenaussagen unbrauchbar seien. Beide Zeugen hatten das Geschehen zwar beobachtet, konnten unseren Mandanten als Täter aber weder bestimmen noch hinreichend beschreiben. Auch eine Wahllichtbildvorlage, die der Geschädigte durchgeführt hatte, war erfolglos geblieben. Zusätzlich gab Rechtsanwalt Dietrich die Beweisschwierigkeiten hinsichtlich der Bestimmung des genauen Tatorts und des genauen Tatmittels zu bedenken. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweis ein.