Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

24. November 2021: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweises

Ein Passant soll unseren Mandanten und seine Freundin in Berlin Mitte bei einem Streit beobachtet haben. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Zeuge gesehen haben, wie unser Mandant die junge Frau mit beiden Händen am Hals gepackt und gewürgt hatte. Da die Frau laut geschrien haben soll, hatte der Zeuge sich Sorgen gemacht und die Polizei alarmiert. Als die Freundin unseres Mandanten durch die Polizei auf das Geschehen angesprochen wurde, habe diese unter Tränen von dem Streit erzählt. Auch sollen Rötungen am Hals der Frau festgestellt worden sein.

Aufgrund des schweren Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung, welche mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird, hatte unser Mandant Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zunächst durch Einsicht in die Ermittlungsakte ein Bild von der Beweislage und der Schwere des Tatvorwurfs gemacht. Rechtsanwalt Dietrich beantragte, das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Gegenüber der Amtsanwaltschaft stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass es sich bei dem Streit lediglich um eine verbale Auseinandersetzung um den Drogenkonsum der Zeugin gehandelt habe. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass es daher auch nicht auszuschließen war, dass die emotionale Reaktion der Freundin unseres Mandanten auf ihren Drogen- und Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich auch darauf hin, dass der unbeteiligte Zeuge unter Umständen das Geschehen falsch beobachtet hatte, da er auch in den Aussagen des Zeugen in der Vernehmung Widersprüche finden konnte. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren daher mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

18. November 2021: Einstellung mangels Tatnachweises bei Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung. Hintergrund soll eine verbale und körperliche Auseinandersetzung auf dem RAW-Gelände in Berlin-Friedrichshain gewesen sein. Unser Mandant soll zusammen mit einem Freund zwei Männer angegriffen haben. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Freund unseres Mandanten ein Messer gezückt und die beiden Männer verletzt haben. Einer der beiden Zeugen hatte daher die Polizei herbeigerufen, welche die Verletzungen der Zeugen dokumentiert hatten.

Aus diesem Grund hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktiert und ihn mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich verfasste nach Durchsicht der Ermittlungsakte ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er den Verlauf der wechselseitigen Auseinandersetzung skizzierte. So konnte er die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass unser Mandant lediglich angemessen auf einen körperlichen Angriff der anderen Gruppe reagiert hatte. Er verwies dabei insbesondere auf die Verletzung unseres Mandanten, aufgrund der er noch vor Ort durch einen Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht worden ist. Daher war letztlich auch die Amtsanwaltschaft der Auffassung, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der körperliche Angriff zuerst von den Zeugen ausgegangen ist. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt. 

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

16. November 2021: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung mittels Pfeffersprays und Glasflasche – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

An einem Abend soll unser Mandant drei verschiedene Personen körperlich angegriffen haben. Hintergrund soll eine Auseinandersetzung in einer Bar in Berlin-Kreuzberg gewesen sein, bei welcher unser Mandant einen anderen Gast provoziert und ins Gesicht geschlagen haben soll. Aus diesem Grund soll ein Sicherheitsmitarbeiter unseren Mandanten aus der Bar verwiesen haben, weshalb unser Mandant diesem mit einem Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben soll. Dem Sicherheitsmitarbeiter soll ein weiterer Zeuge zur Hilfe herbeigeeilt sein. Diesen Zeugen soll unser Mandant mit einer zerbrochenen Glasflasche angegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Unser Mandant hatte sich daher an Rechtsanwalt Dietrich gewandt, welcher umgehend Einsicht in die Akte beantragte und bei der Staatsanwaltschaft anregte, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich schilderte in seinem Schriftsatz den tatsächlichen Hergang der Auseinandersetzungen, indem er Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussagen der stark alkoholisierten Zeugen weckte. Allerdings wollte die Staatsanwaltschaft angesichts der Schwere der vorgeworfenen Taten zunächst nicht von der Verfolgung absehen. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich dagegen das Gericht überzeugen, indem er zudem auf die schwierigen persönlichen Umstände unseres Mandanten verwies. Das Amtsgericht war daher dazu bereit, das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, wie von Beginn an von Rechtsanwalt Dietrich gefordert, gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert, da die Mindeststrafe im Falle einer Verurteilung eine sechsmonatige Freiheitsstrafe gewesen wäre.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

07. September 2021: Ex-Freundin zeigt Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung an – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung. Angezeigt wurde unser Mandant von seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die behauptete, unser Mandant hätte sie geschlagen und geschubst.

Mit der Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem ausführlichen Schriftsatz regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Verden dann an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug zunächst vor, dass der einzige Zeuge, der Sohn der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten, sich während der vermeintlichen Auseinandersetzung ebenfalls in der Wohnung befunden haben soll und von dieser aber nichts mitbekommen haben soll. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass ihre Ankündigung gegenüber der Polizei, unser Mandant werde bestimmt versuchen, die Sache umzudrehen, ein Indiz dafür ist, dass ihre Angaben nicht wahrheitsgemäß sind. Die Staatsanwaltschaft Verden folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, freute sich über die Abwendung eines Eintrags in sein Bundeszentralregister sehr.

Fachanwalt Strafrecht: Versuch der gefährlichen Körperverletzung und Nötigung

22. Juni 2021: Ermittlungsverfahren wegen der versuchten gefährlichen Körperverletzung und Nötigung gegen geringe Geldauflage eingestellt

Eine Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen ermittelte gegen unsere Mandantin wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Nötigung. Bei einer politischen Veranstaltung soll sie der dortigen Rednerin mit einem Laserpointer in das Gesicht geleuchtet und dabei deren Verletzungen gebilligt haben.

Mit der Vorladung als Beschuldigte suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unsere Mandantin andere Passanten lediglich auf den Protest gegen die Veranstalter der Versammlung aufmerksam machen wollte und mit dem Laserpointer daher an die Wand, das Rednerpult und auch auf den Körper der Rednerin leuchtete. In deren Gesicht habe sie jedoch zu keinem Zeitpunkt geleuchtet. Auch sei unserer Mandantin nicht bewusst gewesen, dass der Laiserpointer eine derart starke Strahlung hat und ein direktes Hineinblicken in den Strahl gefährlich für das Auge sein kann. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft mit seinen Argumenten davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin war sehr erleichtert, keine Eintragung im Bundeszentralregister zu haben und sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen zu dürfen.  

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Bedrohung

13. April 2021: Hausfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung durch Schlag mit einem Holzknüppel – Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage

Im Rahmen einer Nachbarschaftsstreitigkeit soll unsere Mandantin unbefugt in die Wohnung ihrer Nachbarin eingedrungen sein und diese trotz Aufforderung nicht verlassen haben. Im Anschluss darauf soll unsere Mandantin ihrer Nachbarin an den Haaren gezogen und mit einem Holzknüppel mehrmals auf sie eingeschlagen haben. Zu einem anderen Zeitpunkt soll unsere Mandantin ihre Nachbarin beleidigt und mit Gewalt gedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte aus diesem Grund wegen Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung sowie Bedrohung Anklage erhoben.

Nach Zugang der Anklageschrift bei unserer Mandantin hatte sie zunächst Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen und ihn mit ihrer Verteidigung beauftragt. In einem Schreiben an das Gericht regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Darin hatte Rechtsanwalt Dietrich den eigentlichen Hergang des Geschehens schildern können. Das Amtsgericht wollte dennoch zunächst von einer Hauptverhandlung nicht absehen und sowohl unsere Mandantin, als auch ihre Nachbarin vernehmen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an den Vorwürfe gegen unsere Mandantin wecken, indem er darstellte, dass sie sich lediglich gegen den Angriff ihrer Nachbarin zur Wehr gesetzt hatte. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich auf Widersprüche in den Aussagen der Zeugin hinweisen. Das Gericht erklärte sich deshalb bereit, das Verfahren, wie bereits zu Beginn von Rechtsanwalt Dietrich vorgeschlagen, gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

19. Januar 2021: Kneipenschlägerei – Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung in der Hauptverhandlung eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, da er in eine Kneipenschlägerei in den frühen Morgenstunden in Berlin-Neukölln verwickelt gewesen sein soll. So soll er der Zeugenaussage einer Frau zufolge sowohl zugeschlagen, getreten als auch mit Stühlen geworfen haben. Auch soll er einer Person eine Flasche über den Kopf gezogen haben und als diese bewusstlos zu Boden ging, soll er mit zwei weiteren Beteiligten weiter gegen den Kopf der Person getreten haben.

Als einer der Geschädigten aus Angst vor weiteren Verletzungen flüchtete, soll unser Mandant diesen zudem mit zwei weiteren Beteiligten verfolgt und weiter verprügelt haben. Neben zahlreichen Prellungen erlitt einer der Geschädigten aufgrund der Schlägerei sogar ein Schädelhirntrauma. Unser Mandant hatte vor Ankunft der Polizei zwar das Weite gesucht, jedoch konnte der Wirt der Kneipe der Polizei die Personalien unseres Mandanten mitteilen.

Unser Mandant suchte mit der Vorladung als Beschuldigter daher die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht dieser und Auswertung der zahlreichen Zeugenaussagen wandte er sich dann mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, dass Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte hierfür unter anderem aus, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich wohl nicht gelingen würde, da sich aus den Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei ergibt, dass unser Mandant tatsächlich an Schlägen beteiligt war. Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, welche vom Amtsgericht Tiergarten zugelassen wurde. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich noch einmal seine Zweifel bezüglich der Umstände des Vorfalls darlegen. Auch wies er darauf hin, dass unser Mandant strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist und das ihm vorgeworfene Verhalten seinem Wesen daher entsprechend fremd ist. Das Amtsgericht Tiergarten war schließlich dazu bereit, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gegen eine Geldauflage und der Zahlung von Schmerzensgeld einzustellen. Unser Mandant war darüber sehr erfreut, da somit eine drohende Verurteilung und Eintragung wegen gefährlicher Körperverletzung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.