Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

20. Mai 2020: Gemeinschaftliche begangene gefährliche Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage

Gegen unsere Mandantin waren von der Polizei Berlin Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung geführt worden. Sie soll gemeinsam mit Freunden in Berlin-Kreuzberg einen Mann mehrfach geschlagen haben. Mit dem Mann war die Gruppe bereits im Vorfeld in einer U-Bahn in Konflikt geraten. Dieser Konflikt verlagerte sich dann auf die verschiedenen Ebenen des U-Bahnhofes, an dem der Mann ausstieg. Insbesondere unsere Mandantin soll dabei die treibende Kraft hinter den Schlägen auf den Mann gewesen sein. Letztlich verschwand der Mann in einer U-Bahn und blieb unbekannt.

Umso verwunderte war unsere Mandantin über die ihr von der Polizei zugesandte Beschuldigtenvorladung wegen einer gefährlichen Körperverletzung. Unverzüglich suchte sie Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Im Erstgespräch sagte sie Rechtsanwalt Dietrich, dass sie dem unbekannten Mann bereits in der U-Bahn physisch angegriffen worden war. Auch während des Geschehens auf den Ebenen des U-Bahnhofes war unsere Mandantin von dem Mann ins Gesicht geschlagen worden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Der Ermittlungsakte waren Videoaufnahmen der Berliner Verkehrsbetriebe vom besagten U-Bahnhof beigefügt. Auf den Videoaufnahmen war lediglich zu erkennen, wie unsere Mandantin den Unbekannten gemeinsam mit anderen schlug. Nicht zu erkennen waren die vorherigen Auseinandersetzungen in der U-Bahn. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin teilte Rechtsanwalt Dietrich die näheren Hintergründe des Geschehens mit. Insbesondere verwies er dabei auf die von dem Unbekannten begonnene Streitigkeit und seinen Angriffen. Der von Rechtsanwalt Dietrich gemachten Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, folgte die Staatsanwaltschaft Berlin sehr zur Freude unserer Mandantin.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

13. Mai 2020: Gefährliche Körperverletzung durch Messerstich – Einstellung mangels Tatnachweis

Von der Polizei Berlin waren gegen unseren Mandanten Ermittlungen geführt worden, weil vermutet worden war, dass er Tatbeteiligter einer gefährlichen Körperverletzung sei. Hintergrund war, dass die Polizei aufgrund einer Messerattacke nach Berlin-Adlershof gerufen worden war. Der Anrufer soll durch heftiges Klopfen an der Wohnungstür aufgewacht und nach Öffnen der Türe unvermittelt mit einem Messer angegriffen worden sein. Der Anrufer erlitt dabei Schnittverletzungen im Gesicht.

Insgesamt soll der Anrufer und Verletzte zwei Personen erkannt haben. Die während des Angriffs im Hintergrund stehende Person soll sein Nachbar und unser Mandant gewesen sein. Nach dem Angriff verschwanden beide Angreifer. Nachdem die Polizei eingetroffen war, den Verletzten versorgt hatte und die Tatwaffe gesichert worden war, erging ein Durchsuchungsbeschluss gegenüber der Wohnung unseres Mandanten. Nach Eindringen in die Wohnung unseres Mandanten wurde dieser vorläufig festgenommen. In seiner späteren Zeugenaussage gab der Verletzte an, unseren Mandanten während des Angriffs gesehen zu haben. Auch will er im Rahmen einer Lichtbildvorlage den Angreifer erkannt haben. Umgehend, nachdem unser Mandant wieder entlassen und ihm die Beschuldigtenvorladung zugestellt worden war, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Nach Beantragung der Akteneinsicht und Erhalt der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich beantragte darin die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete deutlich die Fähigkeit der angegriffenen Person, die Angreifer hinreichend erkennen zu können. Dabei ging Rechtswalt Dietrich auf die aus der Ermittlungsakte hervorgehende Betäubungsmittelaffinität des Angegriffenen sowie dessen Vorerkrankungen ein. Auch verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den Umstand, dass eine Beteiligung der Person, die während der Lichtbildvorlage erkannt worden sein soll, ausgeschlossen werden konnte. Den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs konnte die Staatsanwaltschaft Berlin ihrerseits keine neuen Belastungen entgegensetzen, weswegen sie das Verfahren gegen unseren Mandanten einstellen musste.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

20. April 2020: Gefährliche Körperverletzung – Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ermittelt, weil ihm der Vorwurf gemacht wurde, er habe eine Körperverletzung gemeinschaftlich begangen. Er soll dabei in Berlin-Zehlendorf an einem S-Bahnhof zusammen mit drei Bekannten einer anderen Person ins Gesicht geschlagen sowie mehrfach in den Körper getreten haben. Ein weiterer Zeuge soll von unserem Mandanten und seinen Begleitern ebenfalls körperlich misshandelt worden sein, indem man ihn gegen die Scheibe einer Fast-Food-Filiale geschleudert hatte. Insgesamt wurden fünf zeugenschaftliche Aussagen gemacht, wobei eine der Aussagen von einem unbeteiligten Zeugen stammt.

Mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin suchte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. In der Anklageschrift wurde unserem Mandanten konkret vorgeworfen, er habe die gefährliche Körperverletzung durch eine gemeinschaftliche und eine das Leben gefährdende Behandlung begangen. Umgehend forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte an. Bei entsprechender Durchsicht der Akte erhielt Rechtsanwalt Dietrich auch Zugang zu den zahlreichen Zeugenaussagen. Diesen Aussagen konnte Rechtsanwalt Dietrich entnehmen, dass unser Mandant deswegen als Beschuldigter geführt wurde, weil er der leibliche Bruder eines weiteren Beschuldigten dieser Tat ist. Dieser soll seinen Bruder bzw. unseren Mandanten um Hilfe gerufen haben, nachdem er einen Streit mit der verletzten Person angefangen hatte. Diesen Hilferuf nach einem Bruder konnten indes alle Zeugen so auch wiedergeben. In seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen, da kein Tatverdacht bestünde. Dabei hob er besonders deutlich die Bezeichnung „Bruder“ als weit verbreitetes Synonym für Freunde und Bekannte hervor. Der weitere Beschuldigte hätte daher auch einen der weiteren Beteiligten um Hilfe gerufen haben können. Ein Rückschluss auf unseren Mandanten als Täter sei dadurch jedenfalls nicht zu ziehen. Auch die weiteren zeugenschaftlichen Aussagen nutzte Rechtsanwalt Dietrich, um unseren Mandanten gezielt des Tatvorwurfs zu entlasten. So verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den Umstand, dass sich aus den Aussagen nicht zweifelsfrei ergebe, dass unser Mandant an Schlägen beteiligt war, da eine Wiedererkennung durch den unbeteiligten Zeugen nur bedingt möglich war. Rechtsanwalt Dietrich hatte Erfolg mit seinem Schriftsatz. Das Amtsgericht Tiergarten lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatnachweises sehr zur Freude unseres Mandanten ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung

16. Januar 2020: Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung in der Hauptverhandlung eingestellt

Mit Hilfe eines Verteidigers kann ein Strafverfahren durchaus noch in der Hauptverhandlung eingestellt werden. Diese Erfahrung konnte auch unser Mandant machen, der bereits mit einer Anklageschrift des Amtsgerichts Tiergarten zu Rechtsanwalt Dietrich kam. Der Vorwurf war für unseren Mandanten sehr belastend. Denn in der Anklageschrift wurde beschrieben, wie unser Mandant mit seiner Ehefrau die gemeinsame Tochter in seiner Wohnung in Berlin gefesselt und mit einer Holzlatte mehrfach auf sie eingeschlagen haben soll. Außerdem soll unser Mandant seine Tochter in der Wohnung eingeschlossen und ihr den Reisepass abgenommen haben. Damit standen für unseren Mandanten die Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Urkundenunterdrückung im Raum.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht. Problematisch war, dass die Tochter nach den Tatvorwürfen umfassend gegenüber den Polizeibeamten und der Ärztin belastende Aussagen gemacht hatte. Dennoch arbeitete Rechtsanwalt Dietrich die Schwachstellen der Anklage heraus. Denn die Ehefrau unseres Mandanten hatte bereits bei der Polizei dessen Unschuld beteuert. Außerdem hatte sich die Familienstreitigkeit, die durch den Drogenkonsum der Tochter ausgelöst wurde, mittlerweile bereits erledigt. Die Familie hatte sich nach einem ausgiebigen Konfliktgespräch versöhnt, weshalb die Tochter auch ihre Anzeige gegen die Eltern zurückgezogen hatte. Überzeugt von der Schuld unseres Mandanten, hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten dennoch bis zur Anklageerhebung weiterbetrieben. Da mit einer erneuten Belastung durch die Tochter nicht zu rechnen war, wollte die Staatsanwaltschaft den Tatnachweis mit Hilfe der Ärztin erbringen, die die Tochter unseres Mandanten nach dem vermeintlichen Geschehen untersucht hatte. Diese sollte, von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden, vor Gericht die Verletzungen und die Erzählungen der Tochter schildern. Da Rechtsanwalt Dietrich erkannte, dass sich die Tat auch durch eine Vernehmung der Ärztin nicht rekonstruieren lassen würde, regte er beim Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage an. Das Amtsgericht Tiergarten blieb trotz des ausführlichen Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich zunächst hartnäckig und setzte einen Termin zur Hauptverhandlung an. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht persönlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da das Verfahren für ihn seelisch als auch körperlich sehr belastend war.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

02.Dezember 2019: : Gefährliche Körperverletzung – Einstellung mangels hinreichenden

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, nach dem Fußballländerspiel zwischen England und Deutschland an einer Schlägerei sowie einem Landfriedensbruch beteiligt gewesen zu sein. Fans der deutschen Nationalmannschaft sollen in einem Restaurant Fans der englischen Mannschaft gesehen haben. Anschließend sollen die Deutschen Fans das Restaurant betreten und die englischen Fans zu einer Schlägerei herausgefordert haben. Dabei kam es, nach Angriff durch einen deutschen Fan, zu einem Geschädigten auf englischer Seite. Im Zuge dessen flüchteten die Täter in Richtung eines S-Bahnhofes. Dort kam es erneut zu einer Auseinandersetzung mit englischen Fans und erneut zu einem Geschädigten. Dort traf auch die Polizei ein und nahm unter anderem unseren Mandanten fest, weil er von der Polizei als den deutschen Fans zugehörig angesehen wurde.

Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand in dem Verfahren, wobei er jeglichen Tatvorwurf bestritt. Nach Akteneinsicht und Auswertung der Zeugenaussagen erkannte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant zufällig am Ort des Geschehens anwesend war und daher von der Polizei aufgegriffen wurde. Es konnte unserem Mandanten dann weder nachgewiesen werden, dass er bei dem Geschehen im Restaurant, noch dass er bei dem Geschehen am S-Bahnhof beteiligt gewesen war. Dass bereits die Zugehörigkeit zu einer unfriedlichen Gruppe für eine Tatbeteiligung ausreichend sein sollte, war hier sehr fraglich. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen Schriftsatz, in dem er seine Bedenken bezüglich einer etwaigen Beteiligung unseres Mandanten gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin mitteilte. Daraufhin wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis eingestellt, noch bevor es überhaupt zu einer Verhandlung kam.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung gegenüber Kind

06. November 2019: Einstellung bei gefährlicher Körperverletzung gegenüber Kind

In einer Kleingartenkolonie in Berlin Reinickendorf kam es zwischen unserem Mandanten und dem Anzeigenerstatter zunächst zu einer verbalten Auseinandersetzung wegen angeblicher durch unseren Mandanten gestohlenen Werkzeuge. Diese Auseinandersetzung steigerte sich dahingehend, dass unser Mandant einen Spaten ergriff. Das anwesende Kind des Anzeigenerstatters versuchte zunächst die Kontrahenten zu beruhigen. Beim Ausholen mit dem Spaten soll unser Mandant das Kind am Kopf getroffen haben.

Die durch den Anzeigenerstatter almarmierte Polizei leitete deshalb gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen gefährlicher Köperverletzung sein Nach der Beauftragung stellte Rechtsanwalt Dietrich zunächst in einem Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft dar, dass unser Mandant durch den Anzeigenerstatter bedrängt und angegriffen worden sei. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant nicht die Absicht gehabt habe, jemanden zu verletzen. Er habe sich im Rahmen der Notwehr nur verteidigt. Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte deshalb gegen unseren bereits wiederholt wegen Körperverletzung und Beleidigung vorbestraften Mandanten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Befragung der Belastungszeugen herausarbeiten, dass ein Diebstahl unseres Mandanten nicht vorgelegen habe beziehungsweise nicht nachweisbar sei. Auch wurde deutlich, dass es tatsächlich zu wechselseitigen Provokationen gekommen sei. Da die Verletzungen des Kindes nicht schwerwiegend waren, wurde das Verfahren ohne Verurteilung eingestellt. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

04. November 2019: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung – Einstellung mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde von seiner Ex-Freundin bei der Polizei wegen „häuslicher Gewalt“ angezeigt. Die Ex-Freundin warf unserem Mandanten vor, sie im Rahmen eines heftigen Beziehungsstreits mehrfach geschlagen, kräftig gewürgt und ihren Kopf gegen eine Wand geschleudert zu haben. Zudem gab die Ex-Freundin zu Protokoll, dass unser Mandant – ein Bundeswehrsoldat – bei dem Streit auch militärische Kampftechniken angewendet haben soll. Aufgrund dieser Schilderungen gingen die Ermittlungsbehörden von einer Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung aus. Daher wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Das Gesetz sieht für die gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.

Mit der polizeilichen Vorladung a4.ls Beschuldigter wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Angesichts der schweren Tatvorwürfe befürchtete unser Mandant nicht nur eine erhebliche Strafe, sondern auch weitreichende berufliche Konsequenzen, die seine Karriere bei der Bundeswehr frühzeitig hätten enden lassen können. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten ausgewertet und die Sachlage mit unserem Mandanten besprochen hatte, beantragte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass sich unser Mandant bei dem Beziehungsstreit lediglich gegen seine Ex-Freundin verteidigt hat. Entgegen ihrer Schilderung sei die Ex-Freundin selbst ausgerastet und dann aggressiv auf unseren Mandanten losgegangen. Die Ex-Freundin sei ebenfalls Soldatin und daher auch militärisch im Kampf ausgebildet worden. Rechtsanwalt Dietrich wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass unserem Mandanten unter diesen Umständen kein Vorwurf gemacht werden könne. Insbesondere habe unser Mandant im Rahmen seiner Verteidigung auch nicht das Leben seiner Ex-Freundin gefährdet. Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren mangels Tatnachweis ohne Auflagen ein.