Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

25. Juni 2020: Geldstrafe von 75,00 € bei Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung

Unser Mandant wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, in Berlin Spandau eine gefährliche Körperverletzung und Bedrohung begangen zu haben. Im Rahmen einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung soll unser Mandant einen Nachbarn mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung misshandelt haben und ihn danach noch mit dem Leben bedroht haben.

Nach Erhalt der Anklageschrift wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Im Bundeszentralregister gab es bereits mehrere Einträge, insbesondere wegen Körperverletzung und Diebstahls. Da es eine unbeteiligte Belastungszeugin gab, konnte die Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten nicht verhindert werden. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich aufgrund seiner Befragung zunächst herausarbeiten, dass keine das Leben gefährdenden Behandlung vorgelegen habe und die Bedrohung nicht erfolgt sei. Deshalb wurde unser Mandant zunächst nur zu einer Geldstrafe von 1.000,00 € wegen einfacher Körperverletzung verurteilt. Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hätte eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe gedroht. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Strafe weiter senken. Unser Mandant war in der Zwischenzeit mittels Strafbefehls rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 1.225,00 € verurteilt worden. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Landgericht Berlin davon überzeugen, unter Einbeziehung der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung eine Gesamtgeldstrafe von 1.300,00 € auszuurteilen, so dass für die Körperverletzung nur noch 75,00 € durch unseren Mandanten zu zahlen sind. Da auch die Kosten der Berufung durch die Landeskasse zu tragen sind, war unser Mandant mit diesem Ergebnis äußerst zufrieden.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

15. Juni 2020: Gefährliche Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Gegen unseren jugendlichen Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Er soll einer anderen Person zusammen mit einem Freund Stichverletzungen und Platzwunden durch das Verwenden eines Messers bzw. eines Baseballschlägers in Berlin-Moabit zugefügt haben. Die Verletzungen entstanden dabei sowohl im Kopf- als auch im Beinbereich. Durch Hilfe- sowie Schmerzensschreie wurden insgesamt drei Zeugen auf das Geschehen aufmerksam, die unabhängig voneinander die Polizei und einen Krankenwagen alarmierten.

Die verletzte Person wurde zunächst medizinisch versorgt und dann zu dem Geschehen zeugenschaftlich befragt. Weiterhin wurde seine Kleidung zum Zwecke der DNA-Analyse sichergestellt. Durch eine entsprechende Untersuchung wurden DNA-Spuren, die unserem Mandanten zuzuordnen waren, festgestellt. Um weitere Beweismittel sichern zu können, erging vom Amtsgericht Tiergarten dann ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung unseres Mandanten. Bei dieser Durchsuchung konnten allerdings keine weiteren Beweismittel sichergestellt werden. Trotzdem erhielt unser Mandant von der Polizei Berlin eine Beschuldigtenvorladung. Mit dieser Vorladung wandte sich unser Mandant schließlich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Nachdem Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte vollumfänglich ausgewertet war, setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die gemachten Zeugenaussagen gewinnbringend nutzen. Sowohl die Zeugen als auch die geschädigte Person waren nicht in der Lage, die Täter wiederzuerkennen oder adäquat zu beschreiben. Auch stellte Rechtsanwalt Dietrich den Zusammenhang von DNA-Spuren unseres Mandanten auf der Kleidung der verletzen Person und unserem Mandanten als Täter in Frage. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich nichts entgegensetzen und stellte das Verfahren daraufhin mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

20. Mai 2020: Gemeinschaftliche begangene gefährliche Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage

Gegen unsere Mandantin waren von der Polizei Berlin Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung geführt worden. Sie soll gemeinsam mit Freunden in Berlin-Kreuzberg einen Mann mehrfach geschlagen haben. Mit dem Mann war die Gruppe bereits im Vorfeld in einer U-Bahn in Konflikt geraten. Dieser Konflikt verlagerte sich dann auf die verschiedenen Ebenen des U-Bahnhofes, an dem der Mann ausstieg. Insbesondere unsere Mandantin soll dabei die treibende Kraft hinter den Schlägen auf den Mann gewesen sein. Letztlich verschwand der Mann in einer U-Bahn und blieb unbekannt.

Umso verwunderte war unsere Mandantin über die ihr von der Polizei zugesandte Beschuldigtenvorladung wegen einer gefährlichen Körperverletzung. Unverzüglich suchte sie Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Im Erstgespräch sagte sie Rechtsanwalt Dietrich, dass sie dem unbekannten Mann bereits in der U-Bahn physisch angegriffen worden war. Auch während des Geschehens auf den Ebenen des U-Bahnhofes war unsere Mandantin von dem Mann ins Gesicht geschlagen worden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Der Ermittlungsakte waren Videoaufnahmen der Berliner Verkehrsbetriebe vom besagten U-Bahnhof beigefügt. Auf den Videoaufnahmen war lediglich zu erkennen, wie unsere Mandantin den Unbekannten gemeinsam mit anderen schlug. Nicht zu erkennen waren die vorherigen Auseinandersetzungen in der U-Bahn. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin teilte Rechtsanwalt Dietrich die näheren Hintergründe des Geschehens mit. Insbesondere verwies er dabei auf die von dem Unbekannten begonnene Streitigkeit und seinen Angriffen. Der von Rechtsanwalt Dietrich gemachten Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, folgte die Staatsanwaltschaft Berlin sehr zur Freude unserer Mandantin.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

13. Mai 2020: Gefährliche Körperverletzung durch Messerstich – Einstellung mangels Tatnachweis

Von der Polizei Berlin waren gegen unseren Mandanten Ermittlungen geführt worden, weil vermutet worden war, dass er Tatbeteiligter einer gefährlichen Körperverletzung sei. Hintergrund war, dass die Polizei aufgrund einer Messerattacke nach Berlin-Adlershof gerufen worden war. Der Anrufer soll durch heftiges Klopfen an der Wohnungstür aufgewacht und nach Öffnen der Türe unvermittelt mit einem Messer angegriffen worden sein. Der Anrufer erlitt dabei Schnittverletzungen im Gesicht.

Insgesamt soll der Anrufer und Verletzte zwei Personen erkannt haben. Die während des Angriffs im Hintergrund stehende Person soll sein Nachbar und unser Mandant gewesen sein. Nach dem Angriff verschwanden beide Angreifer. Nachdem die Polizei eingetroffen war, den Verletzten versorgt hatte und die Tatwaffe gesichert worden war, erging ein Durchsuchungsbeschluss gegenüber der Wohnung unseres Mandanten. Nach Eindringen in die Wohnung unseres Mandanten wurde dieser vorläufig festgenommen. In seiner späteren Zeugenaussage gab der Verletzte an, unseren Mandanten während des Angriffs gesehen zu haben. Auch will er im Rahmen einer Lichtbildvorlage den Angreifer erkannt haben. Umgehend, nachdem unser Mandant wieder entlassen und ihm die Beschuldigtenvorladung zugestellt worden war, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Nach Beantragung der Akteneinsicht und Erhalt der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich beantragte darin die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete deutlich die Fähigkeit der angegriffenen Person, die Angreifer hinreichend erkennen zu können. Dabei ging Rechtswalt Dietrich auf die aus der Ermittlungsakte hervorgehende Betäubungsmittelaffinität des Angegriffenen sowie dessen Vorerkrankungen ein. Auch verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den Umstand, dass eine Beteiligung der Person, die während der Lichtbildvorlage erkannt worden sein soll, ausgeschlossen werden konnte. Den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs konnte die Staatsanwaltschaft Berlin ihrerseits keine neuen Belastungen entgegensetzen, weswegen sie das Verfahren gegen unseren Mandanten einstellen musste.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

20. April 2020: Gefährliche Körperverletzung – Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ermittelt, weil ihm der Vorwurf gemacht wurde, er habe eine Körperverletzung gemeinschaftlich begangen. Er soll dabei in Berlin-Zehlendorf an einem S-Bahnhof zusammen mit drei Bekannten einer anderen Person ins Gesicht geschlagen sowie mehrfach in den Körper getreten haben. Ein weiterer Zeuge soll von unserem Mandanten und seinen Begleitern ebenfalls körperlich misshandelt worden sein, indem man ihn gegen die Scheibe einer Fast-Food-Filiale geschleudert hatte. Insgesamt wurden fünf zeugenschaftliche Aussagen gemacht, wobei eine der Aussagen von einem unbeteiligten Zeugen stammt.

Mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin suchte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. In der Anklageschrift wurde unserem Mandanten konkret vorgeworfen, er habe die gefährliche Körperverletzung durch eine gemeinschaftliche und eine das Leben gefährdende Behandlung begangen. Umgehend forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte an. Bei entsprechender Durchsicht der Akte erhielt Rechtsanwalt Dietrich auch Zugang zu den zahlreichen Zeugenaussagen. Diesen Aussagen konnte Rechtsanwalt Dietrich entnehmen, dass unser Mandant deswegen als Beschuldigter geführt wurde, weil er der leibliche Bruder eines weiteren Beschuldigten dieser Tat ist. Dieser soll seinen Bruder bzw. unseren Mandanten um Hilfe gerufen haben, nachdem er einen Streit mit der verletzten Person angefangen hatte. Diesen Hilferuf nach einem Bruder konnten indes alle Zeugen so auch wiedergeben. In seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen, da kein Tatverdacht bestünde. Dabei hob er besonders deutlich die Bezeichnung „Bruder“ als weit verbreitetes Synonym für Freunde und Bekannte hervor. Der weitere Beschuldigte hätte daher auch einen der weiteren Beteiligten um Hilfe gerufen haben können. Ein Rückschluss auf unseren Mandanten als Täter sei dadurch jedenfalls nicht zu ziehen. Auch die weiteren zeugenschaftlichen Aussagen nutzte Rechtsanwalt Dietrich, um unseren Mandanten gezielt des Tatvorwurfs zu entlasten. So verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den Umstand, dass sich aus den Aussagen nicht zweifelsfrei ergebe, dass unser Mandant an Schlägen beteiligt war, da eine Wiedererkennung durch den unbeteiligten Zeugen nur bedingt möglich war. Rechtsanwalt Dietrich hatte Erfolg mit seinem Schriftsatz. Das Amtsgericht Tiergarten lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatnachweises sehr zur Freude unseres Mandanten ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung

16. Januar 2020: Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung in der Hauptverhandlung eingestellt

Mit Hilfe eines Verteidigers kann ein Strafverfahren durchaus noch in der Hauptverhandlung eingestellt werden. Diese Erfahrung konnte auch unser Mandant machen, der bereits mit einer Anklageschrift des Amtsgerichts Tiergarten zu Rechtsanwalt Dietrich kam. Der Vorwurf war für unseren Mandanten sehr belastend. Denn in der Anklageschrift wurde beschrieben, wie unser Mandant mit seiner Ehefrau die gemeinsame Tochter in seiner Wohnung in Berlin gefesselt und mit einer Holzlatte mehrfach auf sie eingeschlagen haben soll. Außerdem soll unser Mandant seine Tochter in der Wohnung eingeschlossen und ihr den Reisepass abgenommen haben. Damit standen für unseren Mandanten die Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Urkundenunterdrückung im Raum.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht. Problematisch war, dass die Tochter nach den Tatvorwürfen umfassend gegenüber den Polizeibeamten und der Ärztin belastende Aussagen gemacht hatte. Dennoch arbeitete Rechtsanwalt Dietrich die Schwachstellen der Anklage heraus. Denn die Ehefrau unseres Mandanten hatte bereits bei der Polizei dessen Unschuld beteuert. Außerdem hatte sich die Familienstreitigkeit, die durch den Drogenkonsum der Tochter ausgelöst wurde, mittlerweile bereits erledigt. Die Familie hatte sich nach einem ausgiebigen Konfliktgespräch versöhnt, weshalb die Tochter auch ihre Anzeige gegen die Eltern zurückgezogen hatte. Überzeugt von der Schuld unseres Mandanten, hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten dennoch bis zur Anklageerhebung weiterbetrieben. Da mit einer erneuten Belastung durch die Tochter nicht zu rechnen war, wollte die Staatsanwaltschaft den Tatnachweis mit Hilfe der Ärztin erbringen, die die Tochter unseres Mandanten nach dem vermeintlichen Geschehen untersucht hatte. Diese sollte, von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden, vor Gericht die Verletzungen und die Erzählungen der Tochter schildern. Da Rechtsanwalt Dietrich erkannte, dass sich die Tat auch durch eine Vernehmung der Ärztin nicht rekonstruieren lassen würde, regte er beim Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage an. Das Amtsgericht Tiergarten blieb trotz des ausführlichen Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich zunächst hartnäckig und setzte einen Termin zur Hauptverhandlung an. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht persönlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da das Verfahren für ihn seelisch als auch körperlich sehr belastend war.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

02.Dezember 2019: : Gefährliche Körperverletzung – Einstellung mangels hinreichenden

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, nach dem Fußballländerspiel zwischen England und Deutschland an einer Schlägerei sowie einem Landfriedensbruch beteiligt gewesen zu sein. Fans der deutschen Nationalmannschaft sollen in einem Restaurant Fans der englischen Mannschaft gesehen haben. Anschließend sollen die Deutschen Fans das Restaurant betreten und die englischen Fans zu einer Schlägerei herausgefordert haben. Dabei kam es, nach Angriff durch einen deutschen Fan, zu einem Geschädigten auf englischer Seite. Im Zuge dessen flüchteten die Täter in Richtung eines S-Bahnhofes. Dort kam es erneut zu einer Auseinandersetzung mit englischen Fans und erneut zu einem Geschädigten. Dort traf auch die Polizei ein und nahm unter anderem unseren Mandanten fest, weil er von der Polizei als den deutschen Fans zugehörig angesehen wurde.

Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand in dem Verfahren, wobei er jeglichen Tatvorwurf bestritt. Nach Akteneinsicht und Auswertung der Zeugenaussagen erkannte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant zufällig am Ort des Geschehens anwesend war und daher von der Polizei aufgegriffen wurde. Es konnte unserem Mandanten dann weder nachgewiesen werden, dass er bei dem Geschehen im Restaurant, noch dass er bei dem Geschehen am S-Bahnhof beteiligt gewesen war. Dass bereits die Zugehörigkeit zu einer unfriedlichen Gruppe für eine Tatbeteiligung ausreichend sein sollte, war hier sehr fraglich. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen Schriftsatz, in dem er seine Bedenken bezüglich einer etwaigen Beteiligung unseres Mandanten gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin mitteilte. Daraufhin wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis eingestellt, noch bevor es überhaupt zu einer Verhandlung kam.