Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

23. Juli 2020: Gefährliche Körperverletzung - Verfahrenseinstellung

Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Pforzheim ermittelt, weil er im Verdacht stand, einer anderen Person körperlichen Schaden zugefügt zu haben. So soll unser Mandant zusammen mit zwei Freunden auf einen anderen Mann eingeschlagen- und getreten haben. Das gesamte Geschehen konnte von zwei Zeugen beobachtet werden, wobei lediglich einer der beiden eine Aussage bei der Polizei machte. Nachdem unserem aus Berlin stammenden Mandanten eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen gefährlicher Körperverletzung zugestellt worden war, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Nach eingehendem Studium der Ermittlungsakte, verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Pforzheim mit dem Antrag, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte das nächtliche Geschehen in seinem Schriftsatz richtig und konzentrierte sich dabei auf den Umstand, dass es sich um eine wechselseitige Auseinandersetzung gehandelt hatte. Der in einem Restaurant im Vorfeld noch verbale Streit war eskaliert, als der Mann anfing, einen der beiden Freunde unseres Mandanten via Kopfnuss zu attackieren. Die Gruppe um unseren Mandanten hatte sich daraufhin gegen diese Kopfnussattacke in der beschriebenen Form gewehrt. Auch das Verhalten der Zeugin, die nicht ausgesagt hatte, sprach für einen Streit, der nicht durch unseren Mandanten und seine Freunde ausgelöst worden war. Die Staatsanwaltschaft Pforzheim konnte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nichts entgegensetzen und musste das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung – sehr zur Freude unseres Mandanten – antragsgemäß einstellen.

21. Juli 2020: Geldstrafe bei Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung

21. Juli 2020: Geldstrafe bei Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung

Die Berliner Polizei ermittelte gegen unsere Mandantin, nachdem diese bei einer Fahrkartenkontrolle auf dem Bahnhof Marzahn keinen Fahrausweis vorlegen konnte. Unsere Mandantin wurde durch die Kontrolleure aufgrund der Schwarzfahrt aufgefordert, die S-Bahn zu verlassen und sich auszuweisen. Auf dem Bahnhof Marzahn hat unsere Mandantin der Kontrolleurin ihre aus Metall bestehende Trinkflasche ins Gesicht geschlagen. Die Kontrolleurin erlitt hierdurch mehrere Verletzungen im Gesicht. An der Flucht wurde unsere Mandantin von weiteren Kontrolleuren gehindert. Aufgrund des Vorfalls wurde ein Strafverfahren wegen räuberischer Erpressung, Schwarzfahren und gefährlicher Körperverletzung geführt.

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der sofort die Ermittlungsakte anforderte. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er insbesondere darlegte, dass der Einsatz der Trinkflasche nicht dazu gedacht war, zu flüchten. Vielmehr sei unsere Mandantin aufgrund einer bevorstehenden Prüfung sehr angespannt gewesen. Auch konnte nicht ausgeschlossen werden, dass den Kontrolleuren bereits die Personaldaten unserer Mandantin bekannt waren. Deshalb würde die räuberische Erpressung nicht vorliegen. Eine räuberische Erpressung wird als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bedroht. Aufgrund dieser Einlassung erfolgte nur noch eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Die gefährliche Körperverletzung wird in der Regel mit eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe bestraft.In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals auf die schwierige Lebenssituation unserer Mandantin verweisen. Das Gericht verurteilte deshalb unsere Mandantin lediglich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Diese Strafe taucht zur Freude unserer Mandantin im Führungszeugnis gerade nicht auf

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

25. Juni 2020: Geldstrafe von 75,00 € bei Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung

Unser Mandant wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, in Berlin Spandau eine gefährliche Körperverletzung und Bedrohung begangen zu haben. Im Rahmen einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung soll unser Mandant einen Nachbarn mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung misshandelt haben und ihn danach noch mit dem Leben bedroht haben.

Nach Erhalt der Anklageschrift wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Im Bundeszentralregister gab es bereits mehrere Einträge, insbesondere wegen Körperverletzung und Diebstahls. Da es eine unbeteiligte Belastungszeugin gab, konnte die Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten nicht verhindert werden. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich aufgrund seiner Befragung zunächst herausarbeiten, dass keine das Leben gefährdenden Behandlung vorgelegen habe und die Bedrohung nicht erfolgt sei. Deshalb wurde unser Mandant zunächst nur zu einer Geldstrafe von 1.000,00 € wegen einfacher Körperverletzung verurteilt. Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hätte eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe gedroht. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Strafe weiter senken. Unser Mandant war in der Zwischenzeit mittels Strafbefehls rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 1.225,00 € verurteilt worden. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Landgericht Berlin davon überzeugen, unter Einbeziehung der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung eine Gesamtgeldstrafe von 1.300,00 € auszuurteilen, so dass für die Körperverletzung nur noch 75,00 € durch unseren Mandanten zu zahlen sind. Da auch die Kosten der Berufung durch die Landeskasse zu tragen sind, war unser Mandant mit diesem Ergebnis äußerst zufrieden.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

15. Juni 2020: Gefährliche Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Gegen unseren jugendlichen Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Er soll einer anderen Person zusammen mit einem Freund Stichverletzungen und Platzwunden durch das Verwenden eines Messers bzw. eines Baseballschlägers in Berlin-Moabit zugefügt haben. Die Verletzungen entstanden dabei sowohl im Kopf- als auch im Beinbereich. Durch Hilfe- sowie Schmerzensschreie wurden insgesamt drei Zeugen auf das Geschehen aufmerksam, die unabhängig voneinander die Polizei und einen Krankenwagen alarmierten.

Die verletzte Person wurde zunächst medizinisch versorgt und dann zu dem Geschehen zeugenschaftlich befragt. Weiterhin wurde seine Kleidung zum Zwecke der DNA-Analyse sichergestellt. Durch eine entsprechende Untersuchung wurden DNA-Spuren, die unserem Mandanten zuzuordnen waren, festgestellt. Um weitere Beweismittel sichern zu können, erging vom Amtsgericht Tiergarten dann ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung unseres Mandanten. Bei dieser Durchsuchung konnten allerdings keine weiteren Beweismittel sichergestellt werden. Trotzdem erhielt unser Mandant von der Polizei Berlin eine Beschuldigtenvorladung. Mit dieser Vorladung wandte sich unser Mandant schließlich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Nachdem Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte vollumfänglich ausgewertet war, setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die gemachten Zeugenaussagen gewinnbringend nutzen. Sowohl die Zeugen als auch die geschädigte Person waren nicht in der Lage, die Täter wiederzuerkennen oder adäquat zu beschreiben. Auch stellte Rechtsanwalt Dietrich den Zusammenhang von DNA-Spuren unseres Mandanten auf der Kleidung der verletzen Person und unserem Mandanten als Täter in Frage. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich nichts entgegensetzen und stellte das Verfahren daraufhin mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

20. Mai 2020: Gemeinschaftliche begangene gefährliche Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage

Gegen unsere Mandantin waren von der Polizei Berlin Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung geführt worden. Sie soll gemeinsam mit Freunden in Berlin-Kreuzberg einen Mann mehrfach geschlagen haben. Mit dem Mann war die Gruppe bereits im Vorfeld in einer U-Bahn in Konflikt geraten. Dieser Konflikt verlagerte sich dann auf die verschiedenen Ebenen des U-Bahnhofes, an dem der Mann ausstieg. Insbesondere unsere Mandantin soll dabei die treibende Kraft hinter den Schlägen auf den Mann gewesen sein. Letztlich verschwand der Mann in einer U-Bahn und blieb unbekannt.

Umso verwunderte war unsere Mandantin über die ihr von der Polizei zugesandte Beschuldigtenvorladung wegen einer gefährlichen Körperverletzung. Unverzüglich suchte sie Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Im Erstgespräch sagte sie Rechtsanwalt Dietrich, dass sie dem unbekannten Mann bereits in der U-Bahn physisch angegriffen worden war. Auch während des Geschehens auf den Ebenen des U-Bahnhofes war unsere Mandantin von dem Mann ins Gesicht geschlagen worden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Der Ermittlungsakte waren Videoaufnahmen der Berliner Verkehrsbetriebe vom besagten U-Bahnhof beigefügt. Auf den Videoaufnahmen war lediglich zu erkennen, wie unsere Mandantin den Unbekannten gemeinsam mit anderen schlug. Nicht zu erkennen waren die vorherigen Auseinandersetzungen in der U-Bahn. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin teilte Rechtsanwalt Dietrich die näheren Hintergründe des Geschehens mit. Insbesondere verwies er dabei auf die von dem Unbekannten begonnene Streitigkeit und seinen Angriffen. Der von Rechtsanwalt Dietrich gemachten Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, folgte die Staatsanwaltschaft Berlin sehr zur Freude unserer Mandantin.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

13. Mai 2020: Gefährliche Körperverletzung durch Messerstich – Einstellung mangels Tatnachweis

Von der Polizei Berlin waren gegen unseren Mandanten Ermittlungen geführt worden, weil vermutet worden war, dass er Tatbeteiligter einer gefährlichen Körperverletzung sei. Hintergrund war, dass die Polizei aufgrund einer Messerattacke nach Berlin-Adlershof gerufen worden war. Der Anrufer soll durch heftiges Klopfen an der Wohnungstür aufgewacht und nach Öffnen der Türe unvermittelt mit einem Messer angegriffen worden sein. Der Anrufer erlitt dabei Schnittverletzungen im Gesicht.

Insgesamt soll der Anrufer und Verletzte zwei Personen erkannt haben. Die während des Angriffs im Hintergrund stehende Person soll sein Nachbar und unser Mandant gewesen sein. Nach dem Angriff verschwanden beide Angreifer. Nachdem die Polizei eingetroffen war, den Verletzten versorgt hatte und die Tatwaffe gesichert worden war, erging ein Durchsuchungsbeschluss gegenüber der Wohnung unseres Mandanten. Nach Eindringen in die Wohnung unseres Mandanten wurde dieser vorläufig festgenommen. In seiner späteren Zeugenaussage gab der Verletzte an, unseren Mandanten während des Angriffs gesehen zu haben. Auch will er im Rahmen einer Lichtbildvorlage den Angreifer erkannt haben. Umgehend, nachdem unser Mandant wieder entlassen und ihm die Beschuldigtenvorladung zugestellt worden war, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Nach Beantragung der Akteneinsicht und Erhalt der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich beantragte darin die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete deutlich die Fähigkeit der angegriffenen Person, die Angreifer hinreichend erkennen zu können. Dabei ging Rechtswalt Dietrich auf die aus der Ermittlungsakte hervorgehende Betäubungsmittelaffinität des Angegriffenen sowie dessen Vorerkrankungen ein. Auch verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den Umstand, dass eine Beteiligung der Person, die während der Lichtbildvorlage erkannt worden sein soll, ausgeschlossen werden konnte. Den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs konnte die Staatsanwaltschaft Berlin ihrerseits keine neuen Belastungen entgegensetzen, weswegen sie das Verfahren gegen unseren Mandanten einstellen musste.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

20. April 2020: Gefährliche Körperverletzung – Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ermittelt, weil ihm der Vorwurf gemacht wurde, er habe eine Körperverletzung gemeinschaftlich begangen. Er soll dabei in Berlin-Zehlendorf an einem S-Bahnhof zusammen mit drei Bekannten einer anderen Person ins Gesicht geschlagen sowie mehrfach in den Körper getreten haben. Ein weiterer Zeuge soll von unserem Mandanten und seinen Begleitern ebenfalls körperlich misshandelt worden sein, indem man ihn gegen die Scheibe einer Fast-Food-Filiale geschleudert hatte. Insgesamt wurden fünf zeugenschaftliche Aussagen gemacht, wobei eine der Aussagen von einem unbeteiligten Zeugen stammt.

Mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin suchte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. In der Anklageschrift wurde unserem Mandanten konkret vorgeworfen, er habe die gefährliche Körperverletzung durch eine gemeinschaftliche und eine das Leben gefährdende Behandlung begangen. Umgehend forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte an. Bei entsprechender Durchsicht der Akte erhielt Rechtsanwalt Dietrich auch Zugang zu den zahlreichen Zeugenaussagen. Diesen Aussagen konnte Rechtsanwalt Dietrich entnehmen, dass unser Mandant deswegen als Beschuldigter geführt wurde, weil er der leibliche Bruder eines weiteren Beschuldigten dieser Tat ist. Dieser soll seinen Bruder bzw. unseren Mandanten um Hilfe gerufen haben, nachdem er einen Streit mit der verletzten Person angefangen hatte. Diesen Hilferuf nach einem Bruder konnten indes alle Zeugen so auch wiedergeben. In seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen, da kein Tatverdacht bestünde. Dabei hob er besonders deutlich die Bezeichnung „Bruder“ als weit verbreitetes Synonym für Freunde und Bekannte hervor. Der weitere Beschuldigte hätte daher auch einen der weiteren Beteiligten um Hilfe gerufen haben können. Ein Rückschluss auf unseren Mandanten als Täter sei dadurch jedenfalls nicht zu ziehen. Auch die weiteren zeugenschaftlichen Aussagen nutzte Rechtsanwalt Dietrich, um unseren Mandanten gezielt des Tatvorwurfs zu entlasten. So verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den Umstand, dass sich aus den Aussagen nicht zweifelsfrei ergebe, dass unser Mandant an Schlägen beteiligt war, da eine Wiedererkennung durch den unbeteiligten Zeugen nur bedingt möglich war. Rechtsanwalt Dietrich hatte Erfolg mit seinem Schriftsatz. Das Amtsgericht Tiergarten lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatnachweises sehr zur Freude unseres Mandanten ein.