Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung gegenüber Kind
06. November 2019: Einstellung bei gefährlicher Körperverletzung gegenüber Kind
Die durch den Anzeigenerstatter almarmierte Polizei leitete deshalb gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen gefährlicher Köperverletzung sein Nach der Beauftragung stellte Rechtsanwalt Dietrich zunächst in einem Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft dar, dass unser Mandant durch den Anzeigenerstatter bedrängt und angegriffen worden sei. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant nicht die Absicht gehabt habe, jemanden zu verletzen. Er habe sich im Rahmen der Notwehr nur verteidigt. Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte deshalb gegen unseren bereits wiederholt wegen Körperverletzung und Beleidigung vorbestraften Mandanten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Befragung der Belastungszeugen herausarbeiten, dass ein Diebstahl unseres Mandanten nicht vorgelegen habe beziehungsweise nicht nachweisbar sei. Auch wurde deutlich, dass es tatsächlich zu wechselseitigen Provokationen gekommen sei. Da die Verletzungen des Kindes nicht schwerwiegend waren, wurde das Verfahren ohne Verurteilung eingestellt. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
04. November 2019: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung – Einstellung mangels Tatnachweis
Mit der polizeilichen Vorladung a4.ls Beschuldigter wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Angesichts der schweren Tatvorwürfe befürchtete unser Mandant nicht nur eine erhebliche Strafe, sondern auch weitreichende berufliche Konsequenzen, die seine Karriere bei der Bundeswehr frühzeitig hätten enden lassen können. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten ausgewertet und die Sachlage mit unserem Mandanten besprochen hatte, beantragte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass sich unser Mandant bei dem Beziehungsstreit lediglich gegen seine Ex-Freundin verteidigt hat. Entgegen ihrer Schilderung sei die Ex-Freundin selbst ausgerastet und dann aggressiv auf unseren Mandanten losgegangen. Die Ex-Freundin sei ebenfalls Soldatin und daher auch militärisch im Kampf ausgebildet worden. Rechtsanwalt Dietrich wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass unserem Mandanten unter diesen Umständen kein Vorwurf gemacht werden könne. Insbesondere habe unser Mandant im Rahmen seiner Verteidigung auch nicht das Leben seiner Ex-Freundin gefährdet. Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren mangels Tatnachweis ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
06. September 2019: Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei gefährlicher Körperverletzung
Nach Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich in einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichteten Schriftsatz die Gesamtsituation darstellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere dar, dass der Nachbar unseren Mandanten ohne Grund vom Fahrrad gezogen habe und sich wohl hierbei die Verletzungen zugezogen habe. Die Amtsanwaltschaft schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung / Beleidigung
12. August 2019: Einstellung im Ermittlungsverfahren bei versuchter gefährlicher Körperverletzung
Nachdem unserer Mandantin durch die Vorladung als Beschuldigte bekannt geworden war, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung geführt wird, mandatierte sie Rechtsanwalt Dietrich. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin betonte Rechtsanwalt Dietrich besonders die schwierigen Lebensumstände unserer Mandantin, die zu einem erhöhten Alkoholkonsum und der anschließenden Tätigkeit geführt hatten. Durch mehrere Schicksalsschläge war unsere Mandantin zum Tatzeitpunkt in einem sowohl körperlich als auch psychisch schlechten Zustand. Weiterhin regte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin angesichts dieser Umstände an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Der Argumentation und den Schilderungen im Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft Berlin schließlich folgen und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
04. Juli 2019: Verfahrenseinstellung nach Koffer- und Zangenattacke
Als nächstes kam der Sohn des Nachbarn, der das Geschehen schon vor dem Müllraum beobachtet hatte, hinzu. Auch diesen soll unser Mandant körperlich angegangen haben. Nachdem sich alle Beteiligte wechselseitig bei der Polizei Berlin wegen Körperverletzung angezeigt hatten, suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung in dieser Angelegenheit. Nach einem ausführlichen Gespräch mit unserem Mandanten stellte sich das Geschehen anders dar. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst aber Akteneinsicht. Hieraus ergingen jedoch lediglich die Zeugenaussagen der angeblich Geschädigten hervor, die unseren Mandanten belasteten. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen umfangreichen Schriftsatz. Darin wurde zum einen der Sachverhalt klargestellt. Das Geschehen wurde anhand der Zeugenaussagen völlig verzerrt dargestellt. Unser Mandant hatte von seinem Nachbarn lediglich gefordert, die Fotos zu löschen. Darauf hatte der Nachbar sehr aggressiv reagiert und wollte die Wohnungstür in Richtung unseres Mandanten zuschlagen. Hierauf und auch auf die vermeintlichen Verteidigungsversuche des Sohnes hatte unser Mandant schlicht abwehrend reagiert und sich dabei selbst Verletzungen zugezogen. Auch waren dem Geschehen vorausgegangene Beleidigungen des Nachbarn unerwähnt geblieben. Zum anderen regte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Den Schilderungen Rechtsanwalt Dietrichs folgend, stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren auch ein.
Fachanwalt Strafrecht. Gefährliche Körperverletzung
26. Juni 2019: Außergerichtliche Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Dieser war vom Vater dadurch provoziert worden, dass er seine eigene Tochter demütigte. Daher nahm unser Mandant die Tochter in Schutz und wurde im Zuge dessen von dem Geschädigten geschlagen und verletzt. Als Konsequenz dieses Vorfalls zeigte der Geschädigte unseren Mandanten an und erhob zudem Anspruch auf Schmerzensgeldzahlung. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach Auswertung der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, welcher einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises beinhaltete und die Ermittlungsergebnisse in Zweifel zog. Insbesondere die widersprüchlichen Aussagen des Geschädigten selbst hob Rechtsanwalt Dietrich hervor. Einmal soll unser Mandant den Aschenbecher geworfen, einmal damit geschlagen haben. Auch die Beschaffenheit des Aschenbechers variierte stark. Eine Einstellung des Verfahrens kam für die Staatsanwaltschaft Cottbus allerdings nicht in Betracht. Die erheblichen Verletzungen des Geschädigten und der Umstand, dass unser Mandant nach der Auseinandersetzung geflohen war, waren für die Staatsanwaltschaft Cottbus Grund genug, um Anklage zu erheben. Folglich wurde eine Hauptverhandlung anberaumt, zu der es jedoch nicht kommen sollte. Rechtsanwalt Dietrich unterbreitete der Gegenseite einen Vergleichsvorschlag. Mittlerweile ließ sich der Geschädigte als Nebenkläger ebenfalls von einem Rechtsanwalt vertreten. Nach einiger Verhandlungsdauer konnte Rechtsanwalt Dietrich die Gegenseite schließlich von einem Vergleich überzeugen. Dieser hatte zum Inhalt, dass unser Mandant einen gewissen Betrag als Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlt. Im Gegenzug ziehe unser Mandant seine gegen den Geschädigten gestellte Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung zurück. Damit wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht Königs Wusterhausen, welches wiederum das Verfahren gegen unseren Mandanten einstellte. Im Ergebnis musste unser Mandant an den Geschädigten das zuvor ausgehandelte Schmerzensgeld zahlen. Als eine Verurteilung oder ein Schuldeingeständnis ist dies aber nicht zu werten.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
09. April 2019: Gefährliche Körperverletzung – Freispruch
Der Nachbar hatte nach dem Vorfall Anzeige erstattet und war ins Krankenhaus gefahren. Hier wurden unterschiedliche Verletzungen festgestellt und dokumentiert. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass der Nachbar bereits über 70 Jahre alt war und seine Ehefrau das vermeintliche Geschehen bestätigte. Aufgrund dieser Prozesslage regte Rechtsanwalt Dietrich im Ermittlungsverfahren an, dass Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war hierzu nicht bereit und erhob Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. Unmittelbar vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen mit der zuständigen Richterin und der Amtsanwältin. Rechtsanwalt Dietrich legte da, dass Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung ein bereits länger andauernder Nachbarschaftsstreit sei. Unser Mandant hatte sich bereits wiederholt über Lärm beschwert. Der Nachbar habe meinen Mandanten auch bereits wiederholt in der Vergangenheit körperlich angegriffen. Am vermeintlichen Tattag habe der Nachbar unseren Mandanten zuerst angegriffen und unser Mandant habe sich nur gewährt. Rechtsanwalt Dietrich legte ein Attest unseres Mandanten vor, aus denen sich ergab, dass unser Mandant ebenfalls verletzt worden war. Bei der Vernehmung der Belastungszeugen konnte Rechtsanwalt diese dann in mehrere Widersprüche verwickeln. Deshalb wurde unser Mandant auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich freigesprochen.