Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung

16. Januar 2020: Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung in der Hauptverhandlung eingestellt

Mit Hilfe eines Verteidigers kann ein Strafverfahren durchaus noch in der Hauptverhandlung eingestellt werden. Diese Erfahrung konnte auch unser Mandant machen, der bereits mit einer Anklageschrift des Amtsgerichts Tiergarten zu Rechtsanwalt Dietrich kam. Der Vorwurf war für unseren Mandanten sehr belastend. Denn in der Anklageschrift wurde beschrieben, wie unser Mandant mit seiner Ehefrau die gemeinsame Tochter in seiner Wohnung in Berlin gefesselt und mit einer Holzlatte mehrfach auf sie eingeschlagen haben soll. Außerdem soll unser Mandant seine Tochter in der Wohnung eingeschlossen und ihr den Reisepass abgenommen haben. Damit standen für unseren Mandanten die Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Urkundenunterdrückung im Raum.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht. Problematisch war, dass die Tochter nach den Tatvorwürfen umfassend gegenüber den Polizeibeamten und der Ärztin belastende Aussagen gemacht hatte. Dennoch arbeitete Rechtsanwalt Dietrich die Schwachstellen der Anklage heraus. Denn die Ehefrau unseres Mandanten hatte bereits bei der Polizei dessen Unschuld beteuert. Außerdem hatte sich die Familienstreitigkeit, die durch den Drogenkonsum der Tochter ausgelöst wurde, mittlerweile bereits erledigt. Die Familie hatte sich nach einem ausgiebigen Konfliktgespräch versöhnt, weshalb die Tochter auch ihre Anzeige gegen die Eltern zurückgezogen hatte. Überzeugt von der Schuld unseres Mandanten, hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten dennoch bis zur Anklageerhebung weiterbetrieben. Da mit einer erneuten Belastung durch die Tochter nicht zu rechnen war, wollte die Staatsanwaltschaft den Tatnachweis mit Hilfe der Ärztin erbringen, die die Tochter unseres Mandanten nach dem vermeintlichen Geschehen untersucht hatte. Diese sollte, von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden, vor Gericht die Verletzungen und die Erzählungen der Tochter schildern. Da Rechtsanwalt Dietrich erkannte, dass sich die Tat auch durch eine Vernehmung der Ärztin nicht rekonstruieren lassen würde, regte er beim Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage an. Das Amtsgericht Tiergarten blieb trotz des ausführlichen Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich zunächst hartnäckig und setzte einen Termin zur Hauptverhandlung an. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht persönlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da das Verfahren für ihn seelisch als auch körperlich sehr belastend war.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

02.Dezember 2019: : Gefährliche Körperverletzung – Einstellung mangels hinreichenden

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, nach dem Fußballländerspiel zwischen England und Deutschland an einer Schlägerei sowie einem Landfriedensbruch beteiligt gewesen zu sein. Fans der deutschen Nationalmannschaft sollen in einem Restaurant Fans der englischen Mannschaft gesehen haben. Anschließend sollen die Deutschen Fans das Restaurant betreten und die englischen Fans zu einer Schlägerei herausgefordert haben. Dabei kam es, nach Angriff durch einen deutschen Fan, zu einem Geschädigten auf englischer Seite. Im Zuge dessen flüchteten die Täter in Richtung eines S-Bahnhofes. Dort kam es erneut zu einer Auseinandersetzung mit englischen Fans und erneut zu einem Geschädigten. Dort traf auch die Polizei ein und nahm unter anderem unseren Mandanten fest, weil er von der Polizei als den deutschen Fans zugehörig angesehen wurde.

Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand in dem Verfahren, wobei er jeglichen Tatvorwurf bestritt. Nach Akteneinsicht und Auswertung der Zeugenaussagen erkannte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant zufällig am Ort des Geschehens anwesend war und daher von der Polizei aufgegriffen wurde. Es konnte unserem Mandanten dann weder nachgewiesen werden, dass er bei dem Geschehen im Restaurant, noch dass er bei dem Geschehen am S-Bahnhof beteiligt gewesen war. Dass bereits die Zugehörigkeit zu einer unfriedlichen Gruppe für eine Tatbeteiligung ausreichend sein sollte, war hier sehr fraglich. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen Schriftsatz, in dem er seine Bedenken bezüglich einer etwaigen Beteiligung unseres Mandanten gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin mitteilte. Daraufhin wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis eingestellt, noch bevor es überhaupt zu einer Verhandlung kam.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung gegenüber Kind

06. November 2019: Einstellung bei gefährlicher Körperverletzung gegenüber Kind

In einer Kleingartenkolonie in Berlin Reinickendorf kam es zwischen unserem Mandanten und dem Anzeigenerstatter zunächst zu einer verbalten Auseinandersetzung wegen angeblicher durch unseren Mandanten gestohlenen Werkzeuge. Diese Auseinandersetzung steigerte sich dahingehend, dass unser Mandant einen Spaten ergriff. Das anwesende Kind des Anzeigenerstatters versuchte zunächst die Kontrahenten zu beruhigen. Beim Ausholen mit dem Spaten soll unser Mandant das Kind am Kopf getroffen haben.

Die durch den Anzeigenerstatter almarmierte Polizei leitete deshalb gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen gefährlicher Köperverletzung sein Nach der Beauftragung stellte Rechtsanwalt Dietrich zunächst in einem Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft dar, dass unser Mandant durch den Anzeigenerstatter bedrängt und angegriffen worden sei. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant nicht die Absicht gehabt habe, jemanden zu verletzen. Er habe sich im Rahmen der Notwehr nur verteidigt. Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte deshalb gegen unseren bereits wiederholt wegen Körperverletzung und Beleidigung vorbestraften Mandanten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Befragung der Belastungszeugen herausarbeiten, dass ein Diebstahl unseres Mandanten nicht vorgelegen habe beziehungsweise nicht nachweisbar sei. Auch wurde deutlich, dass es tatsächlich zu wechselseitigen Provokationen gekommen sei. Da die Verletzungen des Kindes nicht schwerwiegend waren, wurde das Verfahren ohne Verurteilung eingestellt. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

04. November 2019: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung – Einstellung mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde von seiner Ex-Freundin bei der Polizei wegen „häuslicher Gewalt“ angezeigt. Die Ex-Freundin warf unserem Mandanten vor, sie im Rahmen eines heftigen Beziehungsstreits mehrfach geschlagen, kräftig gewürgt und ihren Kopf gegen eine Wand geschleudert zu haben. Zudem gab die Ex-Freundin zu Protokoll, dass unser Mandant – ein Bundeswehrsoldat – bei dem Streit auch militärische Kampftechniken angewendet haben soll. Aufgrund dieser Schilderungen gingen die Ermittlungsbehörden von einer Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung aus. Daher wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Das Gesetz sieht für die gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.

Mit der polizeilichen Vorladung a4.ls Beschuldigter wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Angesichts der schweren Tatvorwürfe befürchtete unser Mandant nicht nur eine erhebliche Strafe, sondern auch weitreichende berufliche Konsequenzen, die seine Karriere bei der Bundeswehr frühzeitig hätten enden lassen können. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten ausgewertet und die Sachlage mit unserem Mandanten besprochen hatte, beantragte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass sich unser Mandant bei dem Beziehungsstreit lediglich gegen seine Ex-Freundin verteidigt hat. Entgegen ihrer Schilderung sei die Ex-Freundin selbst ausgerastet und dann aggressiv auf unseren Mandanten losgegangen. Die Ex-Freundin sei ebenfalls Soldatin und daher auch militärisch im Kampf ausgebildet worden. Rechtsanwalt Dietrich wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass unserem Mandanten unter diesen Umständen kein Vorwurf gemacht werden könne. Insbesondere habe unser Mandant im Rahmen seiner Verteidigung auch nicht das Leben seiner Ex-Freundin gefährdet. Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren mangels Tatnachweis ohne Auflagen ein.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

06. September 2019: Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei gefährlicher Körperverletzung

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte ein Ermittlungsverfahren gegen unseren in Berlin Tegel lebenden Mandanten. Ihm wurde vorgeworfen, einen Nachbarn mit Absicht mit dem Fahrrad angefahren zu sein, wobei sich der Nachbar verletzt haben soll. Im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs mit unserem Mandanten stellte sich heraus, dass es bereits seit geraumer Zeit zu nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen zwischen unserem Mandanten und den Nachbarn gekommen sei. Problematisch war, dass der Nachbar Polizist ist.

Nach Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich in einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichteten Schriftsatz die Gesamtsituation darstellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere dar, dass der Nachbar unseren Mandanten ohne Grund vom Fahrrad gezogen habe und sich wohl hierbei die Verletzungen zugezogen habe. Die Amtsanwaltschaft schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung / Beleidigung

12. August 2019: Einstellung im Ermittlungsverfahren bei versuchter gefährlicher Körperverletzung

Unserer Mandantin vorgeworfen, einen Kellner in einer Bar in Berlin-Friedrichshain angegriffen zu haben. Als sich unsere Mandantin zur Toilette begeben wollte, soll sie Herren- und Damentoilette verwechselt haben. Darauf versuchte der Kellner unsere Mandantin hinzuweisen. Unsere Mandantin soll den Kellner dann bespuckt und beleidigt haben. Des Weiteren soll sie ihn mit einem Aschenbecher beworfen haben, welchem der Kellner jedoch ausweichen konnte. Sodann wurde die Polizei hinzugezogen, die bei unserer Mandantin einen hohen Atemalkoholwert feststellen konnte.

Nachdem unserer Mandantin durch die Vorladung als Beschuldigte bekannt geworden war, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung geführt wird, mandatierte sie Rechtsanwalt Dietrich. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin betonte Rechtsanwalt Dietrich besonders die schwierigen Lebensumstände unserer Mandantin, die zu einem erhöhten Alkoholkonsum und der anschließenden Tätigkeit geführt hatten. Durch mehrere Schicksalsschläge war unsere Mandantin zum Tatzeitpunkt in einem sowohl körperlich als auch psychisch schlechten Zustand. Weiterhin regte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin angesichts dieser Umstände an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Der Argumentation und den Schilderungen im Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft Berlin schließlich folgen und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

04. Juli 2019: Verfahrenseinstellung nach Koffer- und Zangenattacke

Weil er mit einem Koffer und einer Zange eine andere Person geschlagen haben soll, wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Unser Mandant soll in Berlin-Lichtenberg zusammen mit seiner Freundin Sperrmüll vor den Müllraum seines Wohnhauses abgestellt haben, obwohl dies nicht gestattet war. Dies beobachtend, meldete sich daraufhin der unmittelbar am Müllraum wohnende Nachbar zu Wort. Dieser beschwerte sich über das Verhalten unseres Mandanten und forderte ihn dazu auf, den Müll zu entfernen. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, hatte er ein Foto unseres Mandanten gemacht. Dies soll unseren Mandanten derart provoziert haben, dass er zu der Wohnungstür des Mannes gegangen, geklopft und ihm nach Öffnen der Wohnungstür erst mit einem Koffer für Akkubohrer sowie mit einer Zange auf den Kopf geschlagen haben soll.

Als nächstes kam der Sohn des Nachbarn, der das Geschehen schon vor dem Müllraum beobachtet hatte, hinzu. Auch diesen soll unser Mandant körperlich angegangen haben. Nachdem sich alle Beteiligte wechselseitig bei der Polizei Berlin wegen Körperverletzung angezeigt hatten, suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung in dieser Angelegenheit. Nach einem ausführlichen Gespräch mit unserem Mandanten stellte sich das Geschehen anders dar. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst aber Akteneinsicht. Hieraus ergingen jedoch lediglich die Zeugenaussagen der angeblich Geschädigten hervor, die unseren Mandanten belasteten. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen umfangreichen Schriftsatz. Darin wurde zum einen der Sachverhalt klargestellt. Das Geschehen wurde anhand der Zeugenaussagen völlig verzerrt dargestellt. Unser Mandant hatte von seinem Nachbarn lediglich gefordert, die Fotos zu löschen. Darauf hatte der Nachbar sehr aggressiv reagiert und wollte die Wohnungstür in Richtung unseres Mandanten zuschlagen. Hierauf und auch auf die vermeintlichen Verteidigungsversuche des Sohnes hatte unser Mandant schlicht abwehrend reagiert und sich dabei selbst Verletzungen zugezogen. Auch waren dem Geschehen vorausgegangene Beleidigungen des Nachbarn unerwähnt geblieben. Zum anderen regte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Den Schilderungen Rechtsanwalt Dietrichs folgend, stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren auch ein.