Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

13. März 2018: Einstellung des Strafbefehlsverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung

Der Nachbar unserer Mandantin erstattete Anzeige bei der Polizei und gab dort zu Protokoll, unsere Mandantin habe ihm mit einem Laubbläser Dreck ins Gesicht gepustet und dadurch am Auge verletzt. Unsere Mandantin hatte sich in dem Ermittlungsverfahren zunächst selbst verteidigt und aufgrund der Vorladung als Beschuldigte gegenüber den Ermittlungsbehörden eigene teilweise belastenden Erklärungen abgegeben. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel erlies einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung, in dem unsere Mandantin zu einer Geldstrafe von fast 3.000 € verurteilt wurde. Dagegen wurde Widerspruch erhoben.

Erst kurz vor der bereits anberaumten Hauptverhandlung meldete sich unsere Mandantin in der Strafrechtskanzlei Dietrich. Unmittelbar nach seiner Mandatierung reagierte Rechtsanwalt Dietrich auf den bereits fortgeschrittenen Verfahrensstand und gab gegenüber dem Gericht eine Erklärung ab. In dieser arbeitete Rechtsanwalt Dietrich  bezugnehmend auf den gemachten Tatvorwurf heraus, dass zwischen unserer Mandantin und ihrem Nachbarn bereits seit Jahren ein heftiger Nachbarschaftsstreit besteht, der schon des Öfteren zu Provokationen und Anschuldigungen geführt hatte. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin wiederholt von ihrem Nachbarn belästigt worden war, insbesondere durch eine nicht ordnungsgemäße Ablagerung von Gartenabfällen. Insofern habe unsere Mandantin sich gegen diese Belästigung wehren wollen, indem sie die Abfälle mit dem Laubbläser etwas wegpustete, was der Nachbar mitbekam. Die Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung sei jedoch nicht hinreichend begründet, sondern stelle sich vielmehr als weiterer „Racheakt“ des Nachbarn dar. Nach diesen Ausführungen war das Gericht bereit, dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu folgen und das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße unterhalb von 1.000 € einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

22. Februar 2018: gefährliche Körperverletzung mit Tierabwehrspray – Verfahrenseinstellung gegen geringe Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet. Ein Nachbar hatte unseren Mandanten angezeigt und beschuldigt, ihn mit einem stark reizenden Tierabwehrspray attackiert zu haben. Anlass dafür war nach Aussage des Nachbarn eine belanglose Meinungsverschiedenheit wegen eines abgelegten Stückes Obst.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Ermittlungsergebnis anhand der Akten ausgewertet hatte, wandte er sich an die zuständige Staatsanwaltschaft und regte an, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandaten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schreiben glaubhaft darlegen, dass unser Mandant unmittelbar vor dem Einsatz des Abwehrsprays von dem Nachbarn mit dem Obst beworfen worden war und sich gegen diesen Angriff lediglich verteidigen wollte. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass es bereits des Öfteren zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn gekommen war, unser Mandant in der überraschenden Angriffssituation weitere Würfe durch den Nachbarn mit nicht unerheblichen Verletzungen fürchtete und nur deshalb zu dem Abwehrspray gegriffen hatte.

Nach diesen Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hätte unserem Mandanten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gedroht.

Anwalt für Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

15. Januar 2018: Gefährliche Körperverletzung – Freispruch

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde unserem Mandanten eine Anklageschrift zugestellt. In der Anklageschrift wurde unseren Mandanten an vorgeworfen, gemeinsam mit einem Bekannten das vermeintliche Tatopfer in Berlin Neukölln auf offener Straße verprügelt zu haben. Gemeinsam sollten unser Mandant und sein Bekannter solange auf das vermeintliche Tatopfer eingeschlagen haben, bis dieses zusammengebrochen ist.

 Nachdem das vermeintliche Tatopfer am Boden lag, soll weiter gegen den Oberkörper getreten worden sein. Hintergrund der körperlichen Auseinandersetzung sollen persönliche Differenzen gewesen sein. Die unmittelbar am Tatort erschiene Polizei leitete deshalb unmittelbar gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Nach der durchgeführten Hauptverhandlung konnte das Gericht nicht mehr sicher das Tatgeschehen aufklären. Insbesondere räumte das vermeintliche Tatopfer aufgrund der Befragung von Rechtsanwalt Dietrich ein, dass es bei der Polizei teilweise die Unwahrheit gesagt habe. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Das Strafgesetzbuch sieht im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung als Mindeststrafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten vor.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung im Jugendstrafrecht

24. November 2017: Gefährliche Körperverletzung im Jugendstrafrecht – Einstellung in Hauptverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen mehrere Beschuldigte eine Strafsache wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Beschuldigten hatten den ihnen unbekannten Geschädigten auf offener Straße in Berlin Wedding körperlich angegriffen.

Dem Geschädigten wurde insbesondere wiederholt ein Metallschlagstock auf den Kopf geschlagen. Er erlitt neben Platzwunden ein Schädel Hirn Träume und multiple Prellungen und Schwellungen. Unmittelbar nach der Tat wurde wegen versuchten Totschlags ermittelt. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres 20-jährigen Mandanten gehandelt hat. Mittlerweile sei auch ein Jahr seit der Tat vergangen. Das Jugendgericht war deshalb bereit, das Verfahren nach Jugendstrafrecht gegen Ableistung von 60 Sozialstunden einzustellen. Im Falle der Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht hätte eine Freiheitsstrafe von ca. drei Jahren gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung durch Filialleiter eines Supermarktes

12. Oktober 2017: Gefährliche Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Unser Mandant wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Unser Mandant arbeitet als Filialleiter eines Supermarktes in Berlin-Mitte. Als er einen Kunden bemerkte, der möglicherweise einen Diebstahl beging, bat er ihn gemeinsam mit dem mitangeklagten Ladendetektiv in sein Büro.

Der Kunde erklärte gegenüber der Polizei, dass unser Mandant im Büro wiederholt den Kopf des Kunden gegen die Wand geschlagen und ihm mehrere Ohrfeigen versetzt habe. Der Ladendetektiv soll dem Kunden zudem mehrfach mit der Faust in die Nieren und den Magen geschlagen haben. Der Kunde erlitt eine große Platzwunde und mehrere Hämatome am Auge und im übrigen Körperbereich. Bei der anschließenden Begehung des Tatorts durch die Polizei wurden auch zahlreiche Blutflecken auf dem Boden festgestellt.

In der schriftlichen Stellungnahme erklärten sowohl unser Mandant als auch der Ladendetektiv übereinstimmend und noch ohne anwaltlichen Beistand, der vermeintliche Ladendieb habe fliehen wollen und sei dabei - die Treppe hinuntergefallen?. Daher rührten die Verletzungen.

Als der Ladendetektiv einige Zeit später von der Polizei vernommen werden sollte, arbeitete er nicht mehr für den Supermarkt und entschied sich dafür, die Tat zu gestehen, wobei er den Großteil der Verantwortung unserem Mandanten zuschob. Er erklärte auch, dass unser Mandant ihn aufgefordert habe, wahrheitswidrig auszusagen.

Gegen unseren Mandanten sprach darüber hinaus, dass er unmittelbar nach der vorgeworfenen Tat gegenüber den Polizeibeamten wahrheitswidrig erklärt hatte, dass die im Bereich des Büros installierte Überwachungskamera die Bilder nicht speichere. Tatsächlich hätte man jedoch noch fünf Tage nach dem Vorfall die Bilder auswerten können, was die Ermittlungsbehörden zwar rasch, nicht jedoch innerhalb dieser fünf Tage herausfanden.

In der anberaumten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten befragte Rechtsanwalt Dietrich den vermeintlichen Ladendieb konfrontativ. Er nutzte hierfür unter anderem Informationen über eine bestehende Drogenvergangenheit des Hauptbelastungszeugen. Der so Befragte verwickelte sich in zahlreiche Widersprüche, sodass es schließlich nicht hinreichend sicher war, ob das Gericht ohne ein Geständnis unseres Mandanten zu einer Verurteilung kommen könnte. Rechtsanwalt Dietrich vereinbarte mit dem Gericht, das Verfahren im Falle eines schmalen Geständnisses gegen Zahlung einer Geldauflage an die Erdbebenhilfe einzustellen.

Somit gilt unser Mandant trotz Geständnis und der Belastung durch das Opfer und den Mitangeklagten weiterhin als unschuldig. Unser Mandant war sehr erleichtert darüber, dass Rechtsanwalt Dietrich die Verurteilung noch in der Hauptverhandlung verhindern konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

27. Juni 2017: Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung - Bewährungsstrafe

Unser Mandant hatte seine Ex-Freundin zunächst beleidigt und später auf offener Straße angegriffen und ihr mehrere Schläge und Fußtritte - auch gegen den Kopf - versetzt. Die Anklage lautete unter anderem auf gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, die durch eine das Leben gefährdende Behandlung gekennzeichnet sein sollten (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB).

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte unseren Mandanten, der sich in der ersten Instanz noch selbst verteidigte, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich beauftragt worden war, legte er gegen das Urteil Berufung ein. In der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich dann zunächst klarstellen, dass sich der zweite Angriff - entgegen der Auffassung des Amtsgerichts - nicht als gefährliche, sondern als einfache Körperverletzung darstellte. Das Landgericht änderte daraufhin in seinem Urteil den Schuldspruch und reduzierte die Freiheitsstrafe auf 7 Monate. Trotz dieser Reduzierung und obwohl sich unser Mandant nachweislich in der Zwischenzeit sozial gebessert hatte, sah das Landgericht keine Möglichkeit, die verhängte Freiheitsstrafe auch zur Bewährung auszusetzen.

Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich Revision ein und beschränkte diese auf den Rechtsfolgenausspruch. Es bestanden erhebliche Bedenken gegen das Vorgehen bei der Strafzumessung, insbesondere was die Einbeziehung früherer Verfehlungen unseres Mandanten in die Gesamtstrafenbildung anging.

Das Kammergericht gab der Revision von Rechtsanwalt Dietrich statt, hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf und verwies die Sache zu erneuter Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts.

In dieser erneuten Verhandlung wurde unser Mandant trotz seiner zahlreichen Vorbelastungen zu einer Bewährungsstrafe von 7 Monaten verurteilt.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Gefährliche Körperverletzung

21. Juni 2017: Gefährliche Körperverletzung mit einem Messer - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant wurde von seiner Ex-Lebensgefährtin beschuldigt, sie beleidigt und mit einem Messer an der Hand verletzt zu haben. Darüber hinaus gab die Frau bei der Polizei an, über viele Jahre von unserem Mandanten geschlagen und gedemütigt worden zu sein, womit sie unseren Mandanten schwer belastete.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich von unserem Mandanten mit der Verteidigung beauftragt worden war, nahm er Kontakt zur Staatsanwaltschaft Limburg auf und forderte die Ermittlungsakte an.

Rechtsanwalt Dietrich sah sich anschließend die bei der Polizei gemachte Aussage der Ex-Lebensgefährtin genauer an und stellte dabei fest, dass die Frau bezüglich der gefährlichen Körperverletzung weder einen genauen Tatzeitpunkt angeben noch den Tathergang genau schildern konnte. Überhaupt sollte der Angriff mit dem Messer schon über ein Jahr zurückliegen. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft stellte Rechtsanwalt Dietrich anschließend glaubhaft dar, dass die so späte und heftige Beschuldigung unseres Mandanten in erster Linie wegen der erst kurz vor der Strafanzeige erfolgten Trennung von der Lebensgefährtin geschah, mit der unser Mandant fast zehn Jahre zusammengelebt hatte.

Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass somit eine Rekonstruktion des vermeintlichen Tatgeschehens schwierig werden könnte. Die Staatsanwaltschaft Limburg war deshalb bereit, dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu folgen und das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung wäre von Gesetzes wegen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren möglich gewesen.