Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung / Beleidigung
09. April 2018: gefährliche Körperverletzung und Beleidigung von Polizeibeamten – lediglich Geldstrafe trotz zahlreicher Vorstrafen und eines Bewährungsbruchs
Weil unser Mandant bereits mehrfach vorbestraft war und zur Tatzeit insbesondere wegen Körperverletzungsdelikten unter Bewährung stand, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger in diesem Verfahren. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten ausgewertet hatte, beantragte er noch vor der Hauptverhandlung die Vernehmung der Verlobten unseres Mandanten, durch deren Aussage die Schilderungen der eingesetzten Polizeibeamten relativiert wurden. Vor dem Amtsgericht trug Rechtsanwalt Dietrich dann umfänglich zugunsten unseres Mandanten vor und wies insbesondere auf den stark alkoholisierten Zustand unseres Mandanten sowie die von der Verlobten geschilderte aggressive Verhaltensweise der Polizisten zur Tatzeit hin. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung dar, dass unser Mandant seit der Tat bereits wesentliche Schritte unternommen hatte, um seinen Alkoholkonsum zu reduzieren, seine eigenen Aggressionen zu kontrollieren und dadurch sein Leben besser in den Griff zu bekommen. Obwohl unser Mandant unter Bewährung stand und mehrfach vorbestraft war, verhängte das Gericht lediglich eine Geldstrafe. Unser Mandant war über diesen Ausgang des Verfahrens sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
19. März 2018: gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung – Einstellung in Hauptverhandlung
Nachdem das Gericht einen Termin für Hauptverhandlung bestimmt hatte, bereitete Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten auf diese Verhandlung vor und besprach mit ihm das weitere Vorgehen. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Erklärung ab. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass die Aggressionen nicht in erster Linie von unserem Mandanten ausgingen, sondern ebenso von der anderen Gruppe. Außerdem befragte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugen umfassend zu dem Tatgeschehen und konnte dadurch die erheblichen Vorwürfe gegen unseren Mandanten entkräften. Schließlich war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Hauptgeschädigte einzustellen. Zu einer Verurteilung unseres Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung kam es dadurch nicht. Darüber hinaus besprach Rechtsanwalt Dietrich mit dem Rechtsanwalt der Geschädigten die von ihr geltend gemachten Schmerzensgeldforderungen. Im Ergebnis verständigte man sich darauf, dass auch die vom Gericht festgesetzte Geldauflage auf die Schmerzensgeldzahlung angerechnet wurde.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
13. März 2018: Einstellung des Strafbefehlsverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung
Erst kurz vor der bereits anberaumten Hauptverhandlung meldete sich unsere Mandantin in der Strafrechtskanzlei Dietrich. Unmittelbar nach seiner Mandatierung reagierte Rechtsanwalt Dietrich auf den bereits fortgeschrittenen Verfahrensstand und gab gegenüber dem Gericht eine Erklärung ab. In dieser arbeitete Rechtsanwalt Dietrich bezugnehmend auf den gemachten Tatvorwurf heraus, dass zwischen unserer Mandantin und ihrem Nachbarn bereits seit Jahren ein heftiger Nachbarschaftsstreit besteht, der schon des Öfteren zu Provokationen und Anschuldigungen geführt hatte. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin wiederholt von ihrem Nachbarn belästigt worden war, insbesondere durch eine nicht ordnungsgemäße Ablagerung von Gartenabfällen. Insofern habe unsere Mandantin sich gegen diese Belästigung wehren wollen, indem sie die Abfälle mit dem Laubbläser etwas wegpustete, was der Nachbar mitbekam. Die Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung sei jedoch nicht hinreichend begründet, sondern stelle sich vielmehr als weiterer „Racheakt“ des Nachbarn dar. Nach diesen Ausführungen war das Gericht bereit, dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu folgen und das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße unterhalb von 1.000 € einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
22. Februar 2018: gefährliche Körperverletzung mit Tierabwehrspray – Verfahrenseinstellung gegen geringe Geldauflage
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Ermittlungsergebnis anhand der Akten ausgewertet hatte, wandte er sich an die zuständige Staatsanwaltschaft und regte an, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandaten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schreiben glaubhaft darlegen, dass unser Mandant unmittelbar vor dem Einsatz des Abwehrsprays von dem Nachbarn mit dem Obst beworfen worden war und sich gegen diesen Angriff lediglich verteidigen wollte. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass es bereits des Öfteren zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn gekommen war, unser Mandant in der überraschenden Angriffssituation weitere Würfe durch den Nachbarn mit nicht unerheblichen Verletzungen fürchtete und nur deshalb zu dem Abwehrspray gegriffen hatte.
Nach diesen Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hätte unserem Mandanten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gedroht.
Anwalt für Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
15. Januar 2018: Gefährliche Körperverletzung – Freispruch
Nachdem das vermeintliche Tatopfer am Boden lag, soll weiter gegen den Oberkörper getreten worden sein. Hintergrund der körperlichen Auseinandersetzung sollen persönliche Differenzen gewesen sein. Die unmittelbar am Tatort erschiene Polizei leitete deshalb unmittelbar gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Nach der durchgeführten Hauptverhandlung konnte das Gericht nicht mehr sicher das Tatgeschehen aufklären. Insbesondere räumte das vermeintliche Tatopfer aufgrund der Befragung von Rechtsanwalt Dietrich ein, dass es bei der Polizei teilweise die Unwahrheit gesagt habe. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Das Strafgesetzbuch sieht im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung als Mindeststrafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten vor.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung im Jugendstrafrecht
24. November 2017: Gefährliche Körperverletzung im Jugendstrafrecht – Einstellung in Hauptverhandlung
Dem Geschädigten wurde insbesondere wiederholt ein Metallschlagstock auf den Kopf geschlagen. Er erlitt neben Platzwunden ein Schädel Hirn Träume und multiple Prellungen und Schwellungen. Unmittelbar nach der Tat wurde wegen versuchten Totschlags ermittelt. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres 20-jährigen Mandanten gehandelt hat. Mittlerweile sei auch ein Jahr seit der Tat vergangen. Das Jugendgericht war deshalb bereit, das Verfahren nach Jugendstrafrecht gegen Ableistung von 60 Sozialstunden einzustellen. Im Falle der Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht hätte eine Freiheitsstrafe von ca. drei Jahren gedroht.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung durch Filialleiter eines Supermarktes
12. Oktober 2017: Gefährliche Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Der Kunde erklärte gegenüber der Polizei, dass unser Mandant im Büro wiederholt den Kopf des Kunden gegen die Wand geschlagen und ihm mehrere Ohrfeigen versetzt habe. Der Ladendetektiv soll dem Kunden zudem mehrfach mit der Faust in die Nieren und den Magen geschlagen haben. Der Kunde erlitt eine große Platzwunde und mehrere Hämatome am Auge und im übrigen Körperbereich. Bei der anschließenden Begehung des Tatorts durch die Polizei wurden auch zahlreiche Blutflecken auf dem Boden festgestellt.
In der schriftlichen Stellungnahme erklärten sowohl unser Mandant als auch der Ladendetektiv übereinstimmend und noch ohne anwaltlichen Beistand, der vermeintliche Ladendieb habe fliehen wollen und sei dabei - die Treppe hinuntergefallen?. Daher rührten die Verletzungen.
Als der Ladendetektiv einige Zeit später von der Polizei vernommen werden sollte, arbeitete er nicht mehr für den Supermarkt und entschied sich dafür, die Tat zu gestehen, wobei er den Großteil der Verantwortung unserem Mandanten zuschob. Er erklärte auch, dass unser Mandant ihn aufgefordert habe, wahrheitswidrig auszusagen.
Gegen unseren Mandanten sprach darüber hinaus, dass er unmittelbar nach der vorgeworfenen Tat gegenüber den Polizeibeamten wahrheitswidrig erklärt hatte, dass die im Bereich des Büros installierte Überwachungskamera die Bilder nicht speichere. Tatsächlich hätte man jedoch noch fünf Tage nach dem Vorfall die Bilder auswerten können, was die Ermittlungsbehörden zwar rasch, nicht jedoch innerhalb dieser fünf Tage herausfanden.
In der anberaumten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten befragte Rechtsanwalt Dietrich den vermeintlichen Ladendieb konfrontativ. Er nutzte hierfür unter anderem Informationen über eine bestehende Drogenvergangenheit des Hauptbelastungszeugen. Der so Befragte verwickelte sich in zahlreiche Widersprüche, sodass es schließlich nicht hinreichend sicher war, ob das Gericht ohne ein Geständnis unseres Mandanten zu einer Verurteilung kommen könnte. Rechtsanwalt Dietrich vereinbarte mit dem Gericht, das Verfahren im Falle eines schmalen Geständnisses gegen Zahlung einer Geldauflage an die Erdbebenhilfe einzustellen.
Somit gilt unser Mandant trotz Geständnis und der Belastung durch das Opfer und den Mitangeklagten weiterhin als unschuldig. Unser Mandant war sehr erleichtert darüber, dass Rechtsanwalt Dietrich die Verurteilung noch in der Hauptverhandlung verhindern konnte.