Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses

23. September 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses durch öffentliche Masturbation

Ein Badegast an einer FKK Badestelle in Brandenburg soll unseren Mandanten dabei beobachtet haben, gemeinsam mit einer weiteren Person öffentlich sichtbar masturbiert zu haben. Der Badegast hatte daraufhin die Polizei herbeigerufen, insbesondere da sich neben seiner eigenen 15-jährigen Tochter weitere Kinder an der Badestelle befunden hatten. Als die Polizeibeamten vor Ort eintrafen, konnten sie lediglich unseren Mandanten feststellen.

Der andere, unbekannt gebliebene Mann, soll zuvor weggelaufen sein. Der Zeuge hatte in einer späteren Polizeivernehmung zudem ein Video vorzeigen können, auf welchem vermeintlich die Masturbation unseres Mandanten sichtbar gewesen ist. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelte infolgedessen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Aus diesem Grund setzte sich unser Mandant mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung, welcher nach Durchsicht der Akte die Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft anregte. Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage, indem er unter anderem darauf verwies, dass die anderen Badegäste kein strafbares Verhalten unseres Mandanten wahrgenommen hatten. Angesichts dessen war die Staatsanwaltschaft Potsdam bereit, das Verfahren einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses gem. § 183a StGB

04. November 2020: Erregung öffentlichen Ärgernisses gem. § 183a StGB – Einstellung mangels Tatnachweis

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ermittelt, weil er sich nach § 183a StGB wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses durch sexuelle Handlungen strafbar gemacht haben soll. Er soll in Berlin-Friedrichsfelde für eine geraume Zeit im Innenhof eines Wohnhauses auf einer Bank gelegen und sich dabei am Genital manipuliert haben. Diese Handlungen wurden von einem Paar aus einer der umliegenden Wohnungen heraus beobachtet. Diese waren es auch, die unseren Mandanten bei der Polizei Berlin angezeigt hatten.

Nachdem die Polizei erschienen war und die Personalien unseres Mandanten aufgenommen hatte, wurde zusätzlich ein Alkoholtest vorgenommen. Dieser Alkoholtest fiel hoch aus. Nachdem unser Mandant noch vor Ort entlassen worden war, setzte er sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Kontakt. Nach seiner Mandatierung setzte Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts beantragte. Rechtsanwalt Dietrich bestritt den Tatvorwurf und stellte den Sachverhalt aus Sicht unseres Mandanten dar. Dieser habe lediglich urinieren wollen. Zur Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich weiterhin die schwierige und belastende Beziehungslage unseres Mandanten genauer aus. Dabei verwertete Rechtsanwalt Dietrich vor allem die starke Alkoholisierung unseres Mandanten zur Tatzeit. Letztlich konnte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen als Missverständnis gegenüber den beiden Zeugen darstellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte diese Einlassungen ihrerseits nicht entkräften und stellte daher das Verfahren antragsgemäß ein. Unser Mandant, der sich sichtlich um eine Ordnung seiner Verhältnisse bemüht hatte, war über diesen Neustart sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses

05. Juli 2019: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage bei öffentlichem Geschlechtsverkehr

Mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft suchte unsere Mandantin Ende 2017 die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Von der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde ihr darin vorgeworfen, ein öffentliches Ärgernis erregt zu haben. So soll sie im Frühjahr 2017 in einem Park in Hamburg-Altona-Altstadt zusammen mit einer anderen Person morgens für eine längere Zeit Geschlechtsverkehr gehabt haben.

Zwischenzeitlich völlig unbekleidet sollen sie den Geschlechtsverkehr vor einem Restaurant vollzogen haben. Ringsherum befinden sich zudem mehrere Wohnhäuser. Die Gäste des Restaurants hatten sich an dem Treiben gestört. Teilweise mussten diese ihren Kindern die Augen zuhalten. Ein Hinweis einer der Kellnerinnen das Verhalten zu beenden, soll bei unserer Mandantin kein Gehör gefunden haben. Daneben belasteten noch zwei weitere Zeugen unsere Mandantin durch ihre Aussagen. Beide konnten von ihren jeweiligen Wohnungen heraus das Geschehen beobachten und fühlten sich dadurch beim Frühstück gestört. Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Dieser entnahm Rechtsanwalt Dietrich insbesondere, dass unsere Mandantin und ihr Partner zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert waren und nicht realisiert hatten, wie ihr Liebesspiel auf Außenstehende gewirkt haben muss. In einem umfassenden Schriftsatz arbeitete Rechtsanwalt Dietrich diese Punkte gezielt heraus. Zusätzlich ging er auf die persönlichen Umstände unserer Mandantin ein, die zu ihrem Verhalten an diesem Tag geführt hatten. Eine wesentliche Rolle spielte dabei der erstmalige Konsum von Alkohol, nach einer Zeit, in der unsere Mandantin vor allem finanzielle und psychische Probleme belastet hatten. Weiterhin regte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz gegenüber dem Amtsgericht Hamburg an, das Verfahren gegen eine geringe Geldstrafe einzustellen. Mit Erfolg.

Fachanwalt Strafrecht: exhibitionistische Handlungen / Erregung öffentlichen Ärgernisses

05. Oktober 2018:: Exhibitionismus und Erregung öffentlichen Ärgernisses – Einstellung des Strafverfahrens

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen exhibitionistischer Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses. Er soll in vier Fällen an seinem Geschlechtsteil manipuliert und gezielt aus dem Auto heraus Frauen angesprochen haben.

Durch die Beauftragung von Rechtsanwalt Dietrich konnte dem Mandanten eine unangenehme Hauptverhandlung erspart werden. Denn nach Auswertung der Ermittlungsakten und einem Gespräch mit unserem Mandanten beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Strafverfahrens. Er arbeitete die geringe Schuld unseres Mandanten überzeugend heraus. Das Amtsgericht sah von einem Gerichtsverfahren ab und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung eines Geldbetrages ein.

Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses durch sexuelle Handlungen

22. August 2018: Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses durch sexuelle Handlungen - Einstellung

Wiederholt hatten Fußgänger in Berlin Charlottenburg Anzeige erstattet, weil unser Mandant in einem PKW, für die Fußgänger sichtbar, masturbiert hat. Bei einem Vorfall konnte eine Fußgängerin das Kennzeichen des PKW notieren und der Polizei weiterleiten.

Der Halter des PKW benannte unseren Mandanten als Fahrer. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses durch sexuelle Handlungen gem. § 183a StGB in drei Fällen eingeleitet. Als Strafe sieht § 183a StGB Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich konnte nach Akteneinsicht die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, das Verfahren gegen Auflage einzustellen. Unser Mandant war über das Ergebnis sehr zufrieden, da er weder eine öffentliche Hauptverhandlung über sich ergehen lassen musste, noch einen Eintrag im Bundeszentralregister erhalten hat.