Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Exhibitionistische Handlungen gemäß § 183 StGB
29. Juli 2020: Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts
Nachdem unser Mandant eine Anhörungsvorladung erhalten hatte, setzte er sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Kontakt und beauftragte ihn mit der strafrechtlichen Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, beantragte er in seinem umfassenden Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts einzustellen. Insbesondere ging er dabei auf den Umstand ein, dass der Tatbestand des § 183 StGB nicht erfüllt worden sei. So konnte keiner der beiden Zeugen angeben, dass es unserem Mandanten gerade darauf ankam, gerade sie mit seinen Handlungen zu belästigen. Auch weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Aussagen der Zeugen zur Entkräftigung des Tatvorwurfs nutzen, wodurch die Staatsanwaltschaft Leipzig das Verfahren gegen unseren Mandanten antragsgemäß einstellen musste.
Fachanwalt Strafrecht: Exhibitionistische Handlungen
12. Juni 2020: Exhibitionistische Handlungen § 183 StGB – Einstellung gegen Geldauflage
Die Polizei Berlin stellte unseren Mandanten noch vor Ort und nahm seine Personalien auf. Eine der beiden Frauen war zusätzlich eine zivile Polizeibeamtin, die aufgrund des vorherigen Anrufs der anderen Frau im Tiergarten nach unserem Mandanten fahndete. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant die schriftliche Beschuldigtenvorladung, mit der er die Kanzleiräume aufsuchte. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte gründlich ausgewertet hatte, verfasste er ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin regte er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Zur Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass sich unser Mandant zur Tatzeit in emotional und familiär schwierigen Verhältnissen befand. Auch finanziell ging es unserem Mandanten zur Tatzeit schlecht. Trotz der umfangreichen Einlassungen erhielt unser Mandant einen Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich noch Einspruch ein. Kurze Zeit später wurde vom Amtsgericht Tiergarten eine Hauptverhandlung terminiert. In dieser trug Rechtsanwalt Dietrich erneut vor, warum die Schuld unseres Mandanten als gering zu betrachten sei und eine Einstellung gegen Geldauflage in Betracht käme. Rechtsanwalt Dietrich ging erneut auf die unterschiedlichen Belastungen unseres Mandanten ein. Auch einen regelmäßigen Betäubungsmittelmissbrauch führte Rechtsanwalt Dietrich aus und schlug dem Gericht vor, dass unser Mandant zusätzlich zur Zahlung der Geldauflage in therapeutische Behandlung hinsichtlich der exhibitionistischen Handlungen und des Drogenmissbrauchs geht. Das Amtsgericht Tiergarten ließ sich hierauf ein und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein. Unser Mandant war angesichts des sensiblen Vorwurfs und der vermiedenen Eintragung im Bundeszentralregister erleichtert über das erreichte Ergebnis.
Fachanwalt Strafrecht: Exhibitionistische Handlung
15. Juli 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage bei exhibitionistischer Handlung
Das Geschehen in der Straßenbahn war teilweise per Video aufgezeichnet worden. Ein Polizeibeamter erkannte darauf unseren, bereits wegen einem Sexualdelikt in Erscheinung getretenen Mandanten wieder. Bei der Polizei wurde der Frau dann eine Wahllichtbildvorlage vorgelegt. Darauf hat sie mit Sicherheit unseren Mandanten wiedererkannt. Nachdem unser Mandant von der Polizei in Halle eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte, suchte er Rechtsanwalt Dietrich abermals in Berlin auf, um sich von ihm rechtlich vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Eine exhibitionistische Handlung war dieser nicht hinreichend zu entnehmen. Zudem wurde als einzige Zeugin lediglich die anzeigende Frau geführt. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen Schriftsatz, der seine Bedenken und die Schwierigkeiten des Tatnachweises zum Ausdruck brachte. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Dem konnte die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) zunächst nicht folgen. Hintergrund war, dass Rechtsanwalt Dietrich bereits in der Vergangenheit eine Einstellung gegen unseren Mandanten bei der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) wegen eines ähnlichen Delikts erwirkt hatte. Stattdessen erhielt unser Mandant einen Strafbefehl, gegen den Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einspruch einlegte. Erneut regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Weitere Zeugen, die das Verhalten unseres Mandanten belegen könnten, waren zwischenzeitlich nicht ermittelt worden. Dieses Mal war Rechtsanwalt Dietrich erfolgreich mit seiner Anregung und das Verfahren wurde vom Amtsgericht Halle (Saale) gegen eine Geldauflage eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: exhibitionistische Handlungen / Erregung öffentlichen Ärgernisses
05. Oktober 2018:: Exhibitionismus und Erregung öffentlichen Ärgernisses – Einstellung des Strafverfahrens
Durch die Beauftragung von Rechtsanwalt Dietrich konnte dem Mandanten eine unangenehme Hauptverhandlung erspart werden. Denn nach Auswertung der Ermittlungsakten und einem Gespräch mit unserem Mandanten beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Strafverfahrens. Er arbeitete die geringe Schuld unseres Mandanten überzeugend heraus. Das Amtsgericht sah von einem Gerichtsverfahren ab und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung eines Geldbetrages ein.