Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Strafvereitelung

11. Dezember 2019: Strafvereitelung – Einstellung des Verfahrens gegen geringe Geldauflage

Die Verlobte unseres Mandanten war beim Einparken in eine Parklücke in Berlin-Mitte an ein anderes Fahrzeug gestoßen und hatte dabei einen Schaden von 1.600,00 € verursacht. Um seine Verlobte zu schützen, sagte unser Mandant gegenüber den alarmierten Polizeibeamten aus, er selbst sei das Fahrzeug gefahren. Geplagt von seinem schlechten Gewissen, stellte unser Mandant allerdings noch am gleichen Tag auf einem anderen Polizeiabschnitt klar, dass tatsächlich seine Verlobte gefahren war. In dem Glauben, damit sei die Sache vom Tisch, verließ er die Polizeidirektion. Er hatte nicht damit gerechnet, nur wenige Tage später eine Vorladung als Beschuldigter wegen Strafvereitelung von der Polizei zu erhalten.

Unser Mandant wandte sich sofort per E-Mail an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte diesen mit seiner Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten gesichtet hatte, arbeitet Rechtsanwalt Dietrich sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus und wandte sich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Hier beantragte er, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen und stütze sich dabei auf die geringe Schuld unseres Mandanten. Dieser hatte am Tag des Unfalls erfahren, dass er Vater wird. Aus Freude über dieses Ereignis, konnte unser Mandant keinen klaren Gedanken mehr fassen und hatte sich, um seine Verlobte und das gemeinsame Familienglück zu schützen, unüberlegt in die für ihn ungünstige Situation gebracht. Überzeugt von den Argumenten von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Amtsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen eine geringe Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe trotz zweifachen Bewährungsbruchs

02. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe trotz zweifachen Bewährungsbruchs

Rechtsanwalt Dietrich hat unseren Mandanten in einer Strafsache wegen Beleidigung von Polizeibeamten und Betruges vertreten. Die Staatsanwaltschaft Cottbus hatte deshalb Anklage vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen erhoben. Problematisch war, dass unser Mandant bereits 10 Einträge im Bundeszentralregister insbesondere wegen Untreue, Insolvenzverschleppung, Sachbeschädigung, Betrug und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt hat. 

Er stand in zwei Verfahren unter Bewährung. Trotz dieser Vorstrafen hatte unser Mandant die Polizeibeamten beleidigt und einen Betrug begangen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich unser Mandant in den letzten Monaten stabilisiert habe. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich entschuldigte sich unser Mandant bei den anwesenden Polizeibeamten und leistete gegenüber dem Betrugsgeschädigten in der Hauptverhandlung Schadensersatz. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen war deshalb nochmals bereit, unserem Mandanten eine dritte Bewährungschance einzuräumen. 

 

Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe bei 8 Diebstählen trotz 29 Vorstrafen

19 Dezember 2017: Bewährungsstrafe bei 8 Ladendiebstählen und 29 Eintragungen im Führungszeugnis

Unser gegenwärtig in einer JVA inhaftierter Mandant meldete sich erstmals bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem ihn mehrere Anklagen zugestellt worden sind. Ihm wurden 8 Ladendiebstähle in Berlin Lichtenberg und Berlin Marzahn, im wesentlichen Elektroartikel und Kosmetik mit einem Gesamtwert von über 1.200 Euro zu Last gelegt.

Weiterhin ist er in sieben Fällen ohne Fahrschein gefahren (Schwarzfahren). Problematisch war, dass unser Mandant bereits 29 Eintragungen in seinem Führungszeugnis hatte. Überwiegend handelte es sich um Diebstähle. Unser Mandant hatte deshalb bereits mehrere Jahre im Gefängnis verbracht. Rechtsanwalt Dietrich konnte in der Verhandlung das Gericht davon überzeugen, dass es zu einer deutlichen Stabilisierung unseres Mandanten, insbesondere auch aufgrund seines fortgeschrittenen Alters und Gesundheitszustandes gekommen sei. Er würde mittlerweile ihm angebotene Hilfe annehmen. Die Diebstähle könne sich unser Mandant nicht erklären. Sie standen wohl im Zusammenhang mit einem regelmäßigen Alkoholkonsum und einer nicht stark ausgeprägten Kleptomanie. Deshalb war das Amtsgericht zunächst bereit, das Schwarzfahren einzustellen. Obwohl sich unser Mandant gegenwärtig in Haft befindet, verhängte das Amtsgericht für die acht Diebstähle in Berlin Lichtenberg und Berlin Marzahn lediglich eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant hatte mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung und damit mit einer Anschlussnotierung gerechnet. Nun steht einer Haftentlassung nichts mehr im Wege.

16. November 2017: Gewaltsame Ausschreitungen gegen Demonstrationsteilnehmer – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant wurde von einem Polizeibeamten beobachtet, wie er auf einer Demonstration eine Flasche in Richtung von Gegendemonstranten schleuderte. Daraufhin wurde unser Mandant festgenommen. Die Polizei ging von einer politisch motivierten Tat aus und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Landfriedensbruchs ein.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt worden war und sich durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte über das Ermittlungsergebnis informiert hatte, beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unser Mandant nicht aus politischen Gründen am Ort der Demonstration gewesen ist, sondern sich vielmehr auf dem Weg zu einer Hochzeit befand und zufällig in die aufgebrachte Menschenmenge geriet. Rechtsanwalt Dietrich machte deutlich, dass unser Mandant zuvor selbst von der Flasche getroffen worden war und diese dann aus Verärgerung zurückgeworfen hatte. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich anhand der Ermittlungsakte nicht beweisen ließe, dass die Flasche entsprechend der Aussage des Polizeibeamten tatsächlich auch gefüllt gewesen war. Zudem wurde eine Schadensverursachung durch die geworfene Flasche nicht beobachtet. Rechtsanwalt Dietrich betonte, dass unser Mandant auch zuvor noch nicht polizeilich auffällig gewesen war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung ein.