Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Strafvereitelung
11. Dezember 2019: Strafvereitelung – Einstellung des Verfahrens gegen geringe Geldauflage
Unser Mandant wandte sich sofort per E-Mail an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte diesen mit seiner Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten gesichtet hatte, arbeitet Rechtsanwalt Dietrich sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus und wandte sich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Hier beantragte er, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen und stütze sich dabei auf die geringe Schuld unseres Mandanten. Dieser hatte am Tag des Unfalls erfahren, dass er Vater wird. Aus Freude über dieses Ereignis, konnte unser Mandant keinen klaren Gedanken mehr fassen und hatte sich, um seine Verlobte und das gemeinsame Familienglück zu schützen, unüberlegt in die für ihn ungünstige Situation gebracht. Überzeugt von den Argumenten von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Amtsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen eine geringe Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe trotz zweifachen Bewährungsbruchs
02. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe trotz zweifachen Bewährungsbruchs
Er stand in zwei Verfahren unter Bewährung. Trotz dieser Vorstrafen hatte unser Mandant die Polizeibeamten beleidigt und einen Betrug begangen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich unser Mandant in den letzten Monaten stabilisiert habe. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich entschuldigte sich unser Mandant bei den anwesenden Polizeibeamten und leistete gegenüber dem Betrugsgeschädigten in der Hauptverhandlung Schadensersatz. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen war deshalb nochmals bereit, unserem Mandanten eine dritte Bewährungschance einzuräumen.
Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe bei 8 Diebstählen trotz 29 Vorstrafen
19 Dezember 2017: Bewährungsstrafe bei 8 Ladendiebstählen und 29 Eintragungen im Führungszeugnis
Weiterhin ist er in sieben Fällen ohne Fahrschein gefahren (Schwarzfahren). Problematisch war, dass unser Mandant bereits 29 Eintragungen in seinem Führungszeugnis hatte. Überwiegend handelte es sich um Diebstähle. Unser Mandant hatte deshalb bereits mehrere Jahre im Gefängnis verbracht. Rechtsanwalt Dietrich konnte in der Verhandlung das Gericht davon überzeugen, dass es zu einer deutlichen Stabilisierung unseres Mandanten, insbesondere auch aufgrund seines fortgeschrittenen Alters und Gesundheitszustandes gekommen sei. Er würde mittlerweile ihm angebotene Hilfe annehmen. Die Diebstähle könne sich unser Mandant nicht erklären. Sie standen wohl im Zusammenhang mit einem regelmäßigen Alkoholkonsum und einer nicht stark ausgeprägten Kleptomanie. Deshalb war das Amtsgericht zunächst bereit, das Schwarzfahren einzustellen. Obwohl sich unser Mandant gegenwärtig in Haft befindet, verhängte das Amtsgericht für die acht Diebstähle in Berlin Lichtenberg und Berlin Marzahn lediglich eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant hatte mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung und damit mit einer Anschlussnotierung gerechnet. Nun steht einer Haftentlassung nichts mehr im Wege.
16. November 2017: Gewaltsame Ausschreitungen gegen Demonstrationsteilnehmer – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt worden war und sich durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte über das Ermittlungsergebnis informiert hatte, beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unser Mandant nicht aus politischen Gründen am Ort der Demonstration gewesen ist, sondern sich vielmehr auf dem Weg zu einer Hochzeit befand und zufällig in die aufgebrachte Menschenmenge geriet. Rechtsanwalt Dietrich machte deutlich, dass unser Mandant zuvor selbst von der Flasche getroffen worden war und diese dann aus Verärgerung zurückgeworfen hatte. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich anhand der Ermittlungsakte nicht beweisen ließe, dass die Flasche entsprechend der Aussage des Polizeibeamten tatsächlich auch gefüllt gewesen war. Zudem wurde eine Schadensverursachung durch die geworfene Flasche nicht beobachtet. Rechtsanwalt Dietrich betonte, dass unser Mandant auch zuvor noch nicht polizeilich auffällig gewesen war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung ein.