Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln / Fahren ohne Fahrerlaubnis
10. März 2022: Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Fahren ohne Fahrerlaubnis in über 100 Fällen – trotz offener Bewährungsstrafen erneute Bewährung erreicht
Es gab zahlreiche Beweismittel, die den Tatvorwurf stützten. Zudem belasteten mehrere Zeugen unseren Mandanten schwer. Die Staatsanwaltschaft Stendal erhob die Anklage zum Schöffengericht beim Amtsgericht Burg, weil eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe im Raum stand. In der Hauptverhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, die Situation für unseren Mandanten trotz aller gegen ihn sprechenden Umstände günstig zu beeinflussen. Durch seine Verteidigungsstrategie konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft schließlich davon zu überzeugen, dass eine erneute Bewährungsstrafe hier eine ausreichende Sanktion für das angeklagte Verhalten sei. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant war über die erneute Bewährung sehr froh.
Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis
19. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen
Trotz der einschlägigen Vorstrafen unseres Mandanten und der nunmehr eigentlich zu erwartenden Freiheitsstrafe verhängte das Gericht nach der Einlassung durch Rechtsanwalt Dietrich lediglich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Zudem wurde keine Sperre für die Neuerlangung der Fahrerlaubnis angeordnet. Unser Mandant war über den Ausgang dieses Verfahrens sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis
25. August 2017: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einstellung in Hauptverhandlung
Weiterhin übersandte die Führerscheinstelle zwei Anträge unserer Mandantin, in welchen sie jeweils einen Ersatzführerschein beantragte, weil sie ihren Führerschein verloren haben will. Im Ersten Antrag sei ihr der Führerschein gestohlen worden und im zweiten hatte sie den Führerschein bei einem Umzug verloren.
Bereits im Ermittlungsverfahren beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in der Strafsache. Nach Akteneinsicht versuchte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin zu überzeugen, das Verfahren mangels öffentlichen Interesses einzustellen. Insbesondere aufgrund der offensichtlich unzutreffenden Angaben in den Anträgen war die Amtsanwaltschaft hierzu nicht bereit und es wurde ein Strafbefehl erlassen. Im Strafbefehl wurde eine Geldstrafe festgesetzt. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass unsere Mandantin ihr Verhalten bereuen würde. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich den Lebenslauf unserer Mandantin und persönlichen Lebenssituation da. Aufgrund dieser Ausführungen ging das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin nicht von einer Wiederholungsgefahr aus. Deshalb konnte das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt werden.
Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis
06. Juli 2017: Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) - Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
2 StVG setzt nämlich voraus, dass man selbst Halter des Fahrzeugs ist, welches man jemandem ohne Fahrerlaubnis überlässt.
Weil Zweifel bestanden, dass die Auffassung der Polizei bezüglich der Haltereigenschaft unseres Mandanten zutrifft, nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zur ermittelnden Staatsanwaltschaft Berlin auf. Er wies zunächst darauf hin, dass bereits die vom Gesetz vorausgesetzte Fahrzeughaltereigenschaft unseres Mandanten äußerst fraglich sei. Rechtsanwalt Dietrich stellte anschließend klar, dass das Busunternehmen tatsächlicher Halter des in den Unfall verwickelten Busses ist und dass das Unternehmen für den Einsatz des von ihm ausgewählten Fahrpersonals verantwortlich ist. Unserem Mandanten könne somit kein Vorwurf gemacht werden.
Kurz nachdem der Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingegangen war, stellte diese das Verfahren gegen unseren Mandanten gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht / Fahren ohne Fahrerlaubnis
10.April 2017: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einstellung gegen Zahlung einer geringen Geldbuße
Unser Mandant ging somit davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Jugendstrafrecht zugrunde legen würde und das Verfahren unter Anwendung von Diversionsvorschriften nach dem Jugendgerichtsgesetz einstellen würde. Daher nahm er an, sich selbst verteidigen zu können und der Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers nicht zu benötigen.
Tatsächlich hatte die Staatsanwaltschaft an einem Diversionsverfahren kein Interesse, sondern beantragte auf dem für sie unkomplizierteren Weg die Verurteilung im Strafbefehlsverfahren.
Endlich setzte sich unser Mandant mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung. Dieser legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und stellte Kontakt zur Staatsanwaltschaft her. Im persönlichen Gespräch verwies er darauf, dass unser Mandant schon seit vielen Jahren in Deutschland lebe, zeitnah die Einbürgerung anstrebe und sodann eine Laufbahn bei der Bundeswehr einschlagen wolle. Aus der Sicht von Rechtsanwalt Dietrich sei es daher wenig sinnvoll, ihm diesen Weg durch eine strafrechtliche Verurteilung zu verbauen. Der zuständige Staatsanwalt konnte sich so in die Lebenswirklichkeit unseres Mandanten hineinversetzen und stimmte zu, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage einzustellen. Nun steht der Einbürgerung nichts mehr im Weg.
Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis
03. Januar 2017: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Verurteilung zu niedriger Geldstrafe trotz vier z. T. einschlägigen Vorstrafen
Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und vertrat unseren Mandanten im Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Bernau. Er riet unserem Mandanten zu einem Geständnis und führte in einer eigenen Einlassung aus, dass unser Mandant - der aktuell eine Ausbildung zum Tierpfleger absolviert - das Auto nur genutzt hat, um ein verletztes Tier zum Tierarzt zu fahren. Dies überzeugte den Richter.
Unser Mandant wurde zu einer Geldstrafe von lediglich 300,00 - verurteilt. Ebenso entfiel die Sperre zur Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Mittlerweile hat unser Mandant die ersten Fahrstunden absolviert und wird hoffentlich bald im Besitz eines Führerscheins sein.
Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis
14. September 2016: Fahren ohne Fahrerlaubnis (Führerschein): Verfahrenseinstellung nach Teilnahme an Verkehrserziehungskurs
Die Polizisten teilten unserem Mandanten zutreffend mit, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Daraufhin kontaktierte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich.
Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit unserem Mandanten und setzte sich danach mit dem Amtsgericht Tiergarten in Verbindung. Gegenüber dem Amtsgericht regte er an, man solle das Verfahren einstellen, wenn unser Mandant an einem Verkehrserziehungskurs teilnehme, schließlich erscheine doch dann eine Ahndung des Motorradfahrens ohne Führerschein auf der Autobahn entbehrlich. In der Hauptverhandlung zeigte sich das Gericht offen für Rechtsanwalt Dietrichs Vorschlag und stellte das Verfahren schließlich nach der Kursteilnahme unseres Mandanten ein.