Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Nachstellung (Stalking)
19. Januar 2022: Vorwurf des Stalkings – Verfahren trotz zahlreicher Vorstrafen gegen Geldauflage eingestellt
Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft an, in dem er die Einstellung des Verfahrens anregte. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass die letzten Monate der Beziehung zwischen unserem Mandanten und seiner damaligen Freundin sehr emotional verlaufen waren, da diese ihn betrogen hatte. Es war unserem Mandanten zunächst schwer gefallen, sich von seiner Freundin zu trennen, weil diese ihn immer wieder anrief, obwohl sie ihm zuvor mitgeteilt hatte, keinen Kontakt mehr zu wollen. Als er sich dann endgültig von ihr getrennt hatte, stellte sie gegen ihn eine Strafanzeige, um sich für die Trennung zu rächen. Hierfür spricht auch, dass sie ihre eigenen Kontaktversuche nach der Trennung gegenüber der Polizei verschwiegen hatte und es keine unabhängigen Zeugen gibt, die die behauptete einseitige Kontaktaufnahme von unserem Mandanten bezeugen könnten. Zuletzt wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass auch die Lebensgestaltung der damaligen Freundin schon nicht im Sinne des § 238 StGB betroffen sei, da diese in ihrer Lebensgestaltung zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt war, sondern lediglich ein ungutes Gefühl hatte. Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Stalking/Nachstellung, Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz
10. November 2021: Vorwurf des Stalkings und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in 13 Fällen – Verfahrenseinstellung
Nachdem unser Mandant insgesamt 13 Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz erhalten hatte, kontaktierte er Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um seine Verteidigung. Unserem Mandanten drohten bei einem Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie ein Verfahren wegen Stalkings/Nachstellung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten hatte, regte er gegenüber der Amtsanwaltschaft an, alle 13 Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Hierzu war die Amtsanwaltschaft schließlich nach einem Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich bereit. Gegen eine geringe Geldauflage blieb unserem Mandanten so eine Verurteilung wegen Stalkings und eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetzes erspart.
Fachanwalt Strafrecht: Nachstellung (Stalking) und Hausfriedensbruch
18. Juni 2021: Strafverfahren wegen Stalking mangels Tatnachweises eingestellt
Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin an, in dem er beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen. Anhand der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass der Verdacht des Hausfriedensbruchs ausschließlich auf den Vermutungen der ehemaligen Freundin unseres Mandanten beruht. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass die ehemalige Freundin unseres Mandanten erst nach deren Trennung umgezogen war und unser Mandant weder Kenntnis von der neuen Adresse, noch zu irgendeinem Zeitpunkt Zugriff auf den neuen Wohnungsschlüssel gehabt hatte. Da die Tür keinerlei Einbruchsspuren aufwies, sei es daher nicht nachvollziehbar, wie unser Mandant in die verschlossene Wohnung hätte gelangen sollen. Hinsichtlich der Kontaktaufnahme führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant davon ausging, dass der Kontakt beidseitig war, da sich seine ehemalige Freundin zwischendurch selber bei ihm meldete. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren daher gemäß dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Nachstellung (Stalking)
24. Mai 2021: Vorwurf des Stalkings – Strafverfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem umfangreichen Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darauf hin, dass die Strafanzeige der Nachbarin unseres Mandanten vor dem Hintergrund eines seit Jahren andauernden Nachbarschaftsstreit zwischen ihr und den anderen Anwohnern zu sehen sei. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass die Nachbarin unseres Mandanten mehrfach durch störendes Verhalten auffällig geworden ist und aufgrund vielfacher Beschwerden anderer Nachbarn auch bereits Abmahnungen von der Wohnungsbaugesellschaft erhalten hat. Da unser Mandant seine Nachbarn teilweise bei der Formulierung dieser Beschwerden unterstützt hatte, drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass sich die Nachbarin unseres Mandanten mit ihrer Strafanzeige wohl an diesem dafür rächen wollte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft mit seinem Schriftsatz davon überzeugen, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen, worüber unser Mandant sehr erleichtert war.
Fachanwalt Strafrecht: Stalking
20. November 2019: Anzeige wegen „Stalkings“ – Einstellung mangels Tatnachweis
Nach einem Gespräch mit unserem Mandanten stellte sich die Lage für Rechtsanwalt Dietrich anders dar. Nach dem Vortrag unseres Mandanten stellte sich heraus, dass vielmehr diesem von seiner ehemaligen Freundin nachgestellt und er beleidigt worden war. Unser Mandant hatte seine ehemalige Freundin lediglich kontaktiert, um seine restlichen Sachen zurück zubekommen. Insgesamt wurde der eigentliche Sachverhalt stark verzehrt durch die ehemalige Freundin wiedergegeben. Rechtsanwalt Dietrich ließ sich von all dem jedoch nicht irritieren und beantragte daher, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. In einem ausführlichen Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich den wahren Sachverhalt dar. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass kein wirksamer Strafantrag vorliegen würde. Das Ermittlungsverfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis von der Amtsanwaltschaft Berlin eingestellt
Fachanwalt Strafrecht: Stalking / Nachstellung
12. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Strafverfahren wegen Stalking in der Hauptverhandlung eingestellt
Später warf unser Mandant Zettel in den Briefkasten seiner Nachbarin, mit denen er ihr Ruhestörungen und Sachbeschädigungen vorwarf. Die Nachbarin traute sich in der Folgezeit nicht mehr, vor dem Haus unseres Mandanten entlangzugehen und wählte bewusst andere Wege zur Arbeit, um unserem Mandanten nicht zu begegnen. Als unser Mandant seine Nachbarin eines Tages regelrecht bis vor ihren Hauseingang verfolgte, erwirkte die Nachbarin eine einstweilige Anordnung des Familiengerichts, wonach sich unser Mandant der Frau nicht näher als 50 Meter nähern durfte. Jedoch verstieß unser Mandant gegen diese Anordnung, sodass ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten eingeleitet wurde. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich erreichen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt wurde. Die im Saal anwesenden Zeugen äußerten daraufhin lautstark ihren Protest und wollten sich beschweren, womit sie jedoch nichts an der Entscheidung ändern konnten.