Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung und Beleidigung
02. Oktober 2024: Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr - Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Dann verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen. Hierfür trug er vor, dass sich nicht nachweisen lässt, dass unser Mandant das Fahrzeug tatsächlich gefahren war. Auch wies er auf Differenzen zwischen der Zeugenaussage des Anzeigenden und dem Aussehen unseres Mandanten hin. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr
23. Juli 2024: Schlägerei und Abbremsen eines anderen Fahrers in Neukölln – Strafverfahren mangels Tatnachweis eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Dadurch erhielt Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeit, alle Ermittlungsergebnisse einzusehen und auszuwerten. Anschließend wandte Rechtsanwalt Dietrich sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Hierfür stellte er das Geschehen am Tag des Vorfalls richtig und konzentrierte sich dabei auf den Umstand, dass die Aggressivität von dem Bekannten unseres Mandanten ausgegangen war und sich unser Mandant lediglich verteidigt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen und musste das Verfahren wegen Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr – sehr zur Freude unseres Mandanten – antragsgemäß einstellen.
Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr
23. November 2022: Blockade eines Fahrzeugs mit dem Fahrrad – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Als unsere Mandantin daraufhin eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte über das Ermittlungsergebnis informiert hatte, beantragte er gegenüber der Amtsanwaltschaft das Verfahren einzustellen. In einem Schriftsatz führte er aus, warum nach dem Inhalt der Ermittlungsakte der Tatbestands der Nötigung (§ 240 StGB) nicht vorliegt. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die vorgeworfene Beleidigung lediglich auf den Aussagen des sich genötigt gefühlten Zeugen basiert und in der Ermittlungsakte keinerlei Stütze findet.
Wenige Tage nach Eingang des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren antragsgemäß eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung
28. Juni 2022: Nötigung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Aktensicht gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandaten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass der Tatverdacht einzig auf der Aussage der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten beruht, welche sich mit unserem Mandanten zu der Zeit ihrer Anzeige in einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsamen Kinder befand. Nach Auswertung ihrer Zeugenaussage drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass die ehemalige Lebensgefährtin unseren Mandanten aus Eifersucht und aus Rache falsch belastet hatte, um Auflagen bezüglich des Umgangs mit den Kindern zu erwirken. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung und Beleidigung
09. Juli 2021: Nötigung eines Radfahrers durch Bedrängen mittels eines Fahrzeugs – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Gegen unseren Mandanten wurde durch das Amtsgericht Tiergarten ein Strafbefehl wegen Nötigung und Beleidigung erlassen, in welchem eine Geldstrafe in Höhe von 2.500,00 € und ein dreimonatiges Fahrverbot festgesetzt wurde. Hiergegen hatte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch eingelegt. Da bereits ein Termin für die Hauptverhandlung angesetzt war, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an das Gericht. Um eine gerichtliche Verhandlung und die damit einhergehende Vernehmung der Zeugen zu vermeiden, weckte Rechtsanwalt Dietrich in seinen Schriftsatz an das Amtsgericht Zweifel an dem von den Zeugen geschilderten Hergang. Da der Fahrradfahrer auf die Motorhaube unseres Mandanten geklopft hatte, um diesen auf sein Falschparken aufmerksam zu machen, war unser Mandant von einem Aufprall ausgegangen. Er war dem Fahrradfahrer lediglich gefolgt, um dessen Personalien aufnehmen zu können. Da unser Mandant strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hierdurch wurde eine strafrechtliche Verurteilung wegen Nötigung und Beleidigung sowie ein Fahrverbot verhindert.
Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr
26. April 2021: Nötigung im Straßenverkehr und Körperverletzung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Nach Erhalt der Belehrung als Beschuldigter durch die Polizei hat sich unser Mandant unmittelbar an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. Rechtsanwalt Dietrich nahm daraufhin Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und schilderte den tatsächlichen Hergang des Vorfalls. Demnach hat unser Mandant lediglich auf eine vorausgehende Provokation des anderen Fahrers reagiert. Dieser hatte ihn zuvor durch dichtes Auffahren und Betätigen der Hupe genötigt. Als unser Mandant später auf selbigen Fahrer traf, wollte er diesen lediglich zur Rede stellen. Rechtsanwalt Dietrich war der Auffassung, dass der Fahrer durch die Erstattung der Anzeige von seinem eigenen Fehlverhalten ablenken wollte. Weiterhin führte er an, dass auch der Zeuge des vermeintlichen körperlichen Angriffs durch unseren Mandanten nur eine verbale Auseinandersetzung wahrgenommen hatte. Da Rechtsanwalt Dietrich anhand der Ermittlungsakte Widersprüche herausarbeitet und die Aussagen so entkräftet hatte, konnte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Nötigung
20. November 2020: Körperverletzung und Nötigung – Einstellung mangels Tatnachweis
Als unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung erhielt, setzte er sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung, um sich von ihm strafrechtlich vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete diese nach Erhalt gründlich aus. Dann verfasste er einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts beantragte. Rechtsanwalt Dietrich stellte das Geschehen in seinem Schriftsatz aus der Sicht unseres Mandanten dar. Insbesondere verwies er auf den Umstand, dass das Streitgespräch beidseitig geführt worden war und unser Mandant angegriffen worden war und er sich dagegen lediglich zur Wehr setzte. Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich sich aus der Ermittlungsakte ergebende Umstände im Interesse unseres Mandanten nutzen. Insbesondere die fehlende Zeugenaussage verwertete Rechtsanwalt Dietrich dabei. Die Amtsanwaltschaft Berlin musste angesichts dieser Einlassungen und weil sie keine neuen Belastungen ihrerseits vorbringen konnte das Verfahren antragsgemäß einstellen.