Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

23. November 2022: Blockade eines Fahrzeugs mit dem Fahrrad – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unsere Mandantin ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, sich mit ihrem Fahrrad auf die Fahrbahn gestellt zu haben, um den Zeugen an der Weiterfahrt zu hindern. Im Folgenden soll sie ihn als „Arschloch“ und „Spinner“ beleidigt haben. Vor Ort gab der Zeuge an, dass er sich durch die Blockade genötigt gefühlt hat und stellte eine Strafanzeige.

Als unsere Mandantin daraufhin eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte über das Ermittlungsergebnis informiert hatte, beantragte er gegenüber der Amtsanwaltschaft das Verfahren einzustellen. In einem Schriftsatz führte er aus, warum nach dem Inhalt der Ermittlungsakte der Tatbestands der Nötigung (§ 240 StGB) nicht vorliegt. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die vorgeworfene Beleidigung lediglich auf den Aussagen des sich genötigt gefühlten Zeugen basiert und in der Ermittlungsakte keinerlei Stütze findet.

Wenige Tage nach Eingang des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren antragsgemäß eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung

28. Juni 2022: Nötigung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung geführt wurde. Unser Mandant soll gegenüber seiner ehemaligen Lebensgefährtin geäußert haben, ihr zwei Männer vorbei zu schicken, sollte sie zum Jugendamt gehen. Auch soll er ihr mit der Hand Schläge angedroht haben.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Aktensicht gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandaten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass der Tatverdacht einzig auf der Aussage der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten beruht, welche sich mit unserem Mandanten zu der Zeit ihrer Anzeige in einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsamen Kinder befand. Nach Auswertung ihrer Zeugenaussage drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass die ehemalige Lebensgefährtin unseren Mandanten aus Eifersucht und aus Rache falsch belastet hatte, um Auflagen bezüglich des Umgangs mit den Kindern zu erwirken. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung und Beleidigung

09. Juli 2021: Nötigung eines Radfahrers durch Bedrängen mittels eines Fahrzeugs – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Ein Fahrradfahrer soll unseren Mandanten auf sein unberechtigtes Halten auf dem Radweg aufmerksam gemacht haben. Unser Mandant soll diesen Fahrradfahrer anschließend mit aufheulendem Motor verfolgt und bedrängt haben. Da er einen Unfall fürchtete, flüchtete der Fahrradfahrer auf den Gehweg. Nachdem unser Mandant mit erneut aufheulendem Motor auch den Gehweg befahren und den Fahrradfahrer dort bedrängt haben soll, habe er den Zeugen zudem auch beleidigt. Als eine unbeteiligte Zeugin unseren Mandanten auf sein vermeintliches Fehlverhalten aufmerksam gemacht hatte, soll er auch ihr gegenüber massive Beleidigungen geäußert haben. Dieses Verhalten sollen zwei unbeteiligte Zeugen beobachtet haben, welche sich ebenfalls auf dem Radweg befanden.

Gegen unseren Mandanten wurde durch das Amtsgericht Tiergarten ein Strafbefehl wegen Nötigung und Beleidigung erlassen, in welchem eine Geldstrafe in Höhe von 2.500,00 € und ein dreimonatiges Fahrverbot festgesetzt wurde. Hiergegen hatte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch eingelegt. Da bereits ein Termin für die Hauptverhandlung angesetzt war, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an das Gericht. Um eine gerichtliche Verhandlung und die damit einhergehende Vernehmung der Zeugen zu vermeiden, weckte Rechtsanwalt Dietrich in seinen Schriftsatz an das Amtsgericht Zweifel an dem von den Zeugen geschilderten Hergang. Da der Fahrradfahrer auf die Motorhaube unseres Mandanten geklopft hatte, um diesen auf sein Falschparken aufmerksam zu machen, war unser Mandant von einem Aufprall ausgegangen. Er war dem Fahrradfahrer lediglich gefolgt, um dessen Personalien aufnehmen zu können. Da unser Mandant strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hierdurch wurde eine strafrechtliche Verurteilung wegen Nötigung und Beleidigung sowie ein Fahrverbot verhindert.

Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

26. April 2021: Nötigung im Straßenverkehr und Körperverletzung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Gegen unseren Mandanten wurde Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr und versuchter Körperverletzung erstattet. Er soll zunächst auf dem Firmengelände seines Arbeitgebers einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen und diesen daraufhin durch Ausbremsen beinahe zu einem Aufprall erzwungen haben. Als unser Mandant den Fahrer des anderen Fahrzeugs bei einer späteren Gelegenheit mit dem Vorfall konfrontieren wollte, kam es zu einer Auseinandersetzung. Im Zuge dessen soll unser Mandant versucht haben, den Anzeigenerstatter eine Treppe hinunterzustoßen.

Nach Erhalt der Belehrung als Beschuldigter durch die Polizei hat sich unser Mandant unmittelbar an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. Rechtsanwalt Dietrich nahm daraufhin Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und schilderte den tatsächlichen Hergang des Vorfalls. Demnach hat unser Mandant lediglich auf eine vorausgehende Provokation des anderen Fahrers reagiert. Dieser hatte ihn zuvor durch dichtes Auffahren und Betätigen der Hupe genötigt. Als unser Mandant später auf selbigen Fahrer traf, wollte er diesen lediglich zur Rede stellen. Rechtsanwalt Dietrich war der Auffassung, dass der Fahrer durch die Erstattung der Anzeige von seinem eigenen Fehlverhalten ablenken wollte. Weiterhin führte er an, dass auch der Zeuge des vermeintlichen körperlichen Angriffs durch unseren Mandanten nur eine verbale Auseinandersetzung wahrgenommen hatte. Da Rechtsanwalt Dietrich anhand der Ermittlungsakte Widersprüche herausarbeitet und die Aussagen so entkräftet hatte, konnte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Nötigung

20. November 2020: Körperverletzung und Nötigung – Einstellung mangels Tatnachweis

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts der Körperverletzung ermittelt. Er soll im Rahmen eines Streitgesprächs Berlin-Friedrichshain einer anderen Person gegenüber in handgreiflich geworden sein und diesen dazu genötigt haben, Dokumente zu unterschreiben. Der vermeintlich Angegriffene hatte dann in großer Angst die Polizei aufgesucht und unseren Mandanten wegen Körperverletzung und Nötigung angezeigt. Er gab zudem an, dass eine Zeugin den Vorfall wiedergeben könne.

Als unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung erhielt, setzte er sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung, um sich von ihm strafrechtlich vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete diese nach Erhalt gründlich aus. Dann verfasste er einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts beantragte. Rechtsanwalt Dietrich stellte das Geschehen in seinem Schriftsatz aus der Sicht unseres Mandanten dar. Insbesondere verwies er auf den Umstand, dass das Streitgespräch beidseitig geführt worden war und unser Mandant angegriffen worden war und er sich dagegen lediglich zur Wehr setzte. Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich sich aus der Ermittlungsakte ergebende Umstände im Interesse unseres Mandanten nutzen. Insbesondere die fehlende Zeugenaussage verwertete Rechtsanwalt Dietrich dabei. Die Amtsanwaltschaft Berlin musste angesichts dieser Einlassungen und weil sie keine neuen Belastungen ihrerseits vorbringen konnte das Verfahren antragsgemäß einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung

13. August 2020: Nötigung - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine andere Person im Straßenverkehr mit einer Schreckschusswaffe bedroht zu haben. So soll unser Mandant in Berlin-Kreuzberg den Versuch einer anderen Person, die Fahrspur zu wechseln, dadurch verhindert haben, dass er schnell beschleunigte und so den nötigen Platz für einen Wechsel blockierte. Die Fahrerin des anderen Autos musste daraufhin abrupt abbremsen. Es soll dann zu einer aggressiven verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, die damit geendet haben soll, dass unser Mandant eine Schreckschusspistole zog, diese in Richtung der Fahrerin hielt und sie aufforderte, ihm Platz zu machen. Sofort meldete die Geschädigte den Vorfall bei der Polizei. Diese stellte unseren Mandanten kurze Zeit später in seinem Auto fest und sicherte im Zuge dessen die Schreckschusspistole. Hierfür konnte unser Mandant keinen Waffenschein vorweisen.

Nachdem das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben worden war, wurde unserem Mandanten per Gerichtsbeschluss die Fahrerlaubnis entzogen. Unser Mandant beauftragte dann Rechtsanwalt Dietrich als Strafverteidiger. Noch bevor Rechtsanwalt Dietrich handeln konnte, erhielt unser Mandant eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Nötigung und des unerlaubten Führens einer Schusswaffe. Rechtsanwalt Dietrich setzte daraufhin einen Schriftsatz auf, in welchem er anregte, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Das Amtsgericht Tiergarte war zu einer Einstellung allerdings nicht bereit. Ein Hauptverhandlungstermin wurde anberaumt. In der Hauptverhandlung streute Rechtsanwalt Dietrich dann Zweifel bezüglich der konkreten Umstände des Geschehens. So konnte er glaubhaft darstellen, dass unser Mandant die andere Person zwar nicht in die andere Fahrspur haben lassen wollen, diese jedoch unter keinen Umständen verbal oder mit einer Schusswaffe bedroht habe. Die Schusswaffe habe lediglich im Auto – allerdings gut sichtbar – gelegen, wurde jedoch nicht benutzt. Zudem ging Rechtsanwalt Dietrich auf die schwierigen familiären Schicksalsschläge unseres Mandanten zur Tatzeit ein. Diesmal hatte Rechtsanwalt Dietrich Erfolg. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Tiergarten gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

21. Dezember 2018: Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung Ermittlungsverfahren

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Ihm wurde vorgeworfen, als Führer eines KFZ einem anderen Verkehrsteilnehmer in Berlin Neukölln zunächst unter Missachtung des Sicherheitsabstandes aufgefahren zu sein und die Lichthupe betätigt zu haben. Im Folgenden soll unser Mandant noch vor den anderen PKW gefahren sein und diesen ausgebremst haben.

Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich nachdem er eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Danach besprach Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Amtsanwältin das Beweisergebnis. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch die Schwachstellen in der amtsanwaltlichen Beweisführung herausarbeiten. Deshalb stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr ein.