Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Nötigung
13. August 2020: Nötigung - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung
Nachdem das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben worden war, wurde unserem Mandanten per Gerichtsbeschluss die Fahrerlaubnis entzogen. Unser Mandant beauftragte dann Rechtsanwalt Dietrich als Strafverteidiger. Noch bevor Rechtsanwalt Dietrich handeln konnte, erhielt unser Mandant eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Nötigung und des unerlaubten Führens einer Schusswaffe. Rechtsanwalt Dietrich setzte daraufhin einen Schriftsatz auf, in welchem er anregte, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Das Amtsgericht Tiergarte war zu einer Einstellung allerdings nicht bereit. Ein Hauptverhandlungstermin wurde anberaumt. In der Hauptverhandlung streute Rechtsanwalt Dietrich dann Zweifel bezüglich der konkreten Umstände des Geschehens. So konnte er glaubhaft darstellen, dass unser Mandant die andere Person zwar nicht in die andere Fahrspur haben lassen wollen, diese jedoch unter keinen Umständen verbal oder mit einer Schusswaffe bedroht habe. Die Schusswaffe habe lediglich im Auto – allerdings gut sichtbar – gelegen, wurde jedoch nicht benutzt. Zudem ging Rechtsanwalt Dietrich auf die schwierigen familiären Schicksalsschläge unseres Mandanten zur Tatzeit ein. Diesmal hatte Rechtsanwalt Dietrich Erfolg. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Tiergarten gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr
21. Dezember 2018: Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung Ermittlungsverfahren
Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich nachdem er eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Danach besprach Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Amtsanwältin das Beweisergebnis. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch die Schwachstellen in der amtsanwaltlichen Beweisführung herausarbeiten. Deshalb stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr ein.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr
15. Oktober 2018: Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung Ermittlungsverfahren
Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich nachdem er eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Danach besprach Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Amtsanwältin das Beweisergebnis. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch die Schwachstellen in der amtsanwaltlichen Beweisführung herausarbeiten. Deshalb stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr ein.
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung auf sexueller Grundlage und Nötigung
07. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung auf sexueller Grundlage und Nötigung
Da unser Mandant trotz angeblicher mehrfacher Aufforderung sein Verhalten über einen längeren Zeitraum fortgesetzt haben soll, hat die Mieterin Anzeige bei der Berliner Polizei erstattet und Strafantrag gestellt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und wertete die Ermittlungsakte aus. In der angesetzten Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich den Tatvorwurf. Er führte aus, dass die Hausverwaltung unseren Mandanten gerne kündigen würde, da er als alter Mieter eine günstige Miete zahlen würde. Die Mieterin sei von der Hausverwaltung auf unseren Mandanten angesetzt worden. Rechtsanwalt Dietrich befragte anschließend die Mieterin konfrontativ und verwickelte sie in zahlreiche Widersprüche. Im Anschluss an die Vernehmung konnte das Gericht die Tatvorwürfe nicht mehr aufrechterhalten. Unser Mandant wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch
27. Juli 2018: Fachanwalt Strafrecht: Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch – Einstellung mangels Tatverdachts
Darüber hinaus soll er diverse Beratungstermine in Kliniken vereinbart und die Frau unter verschiedenen Vorwänden dorthin gelockt haben. Er soll sie mehrfach dazu aufgefordert haben, das ungeborene Kind nicht zu behalten. Die Frau hatte den Ermittlungsbehörden jedoch verschwiegen, dass sie sich mit der Entscheidung, ein Kind zu bekommen, selbst nicht sicher war. Schließlich befand sie sich in einer festen Beziehung und pflegte über einen langen Zeitraum intimen Kontakt zu unserem Mandanten. Sie täuschte unserem Mandanten lange Zeit vor, der Vater des ungeborenen Kindes zu sein. Rechtsanwalt Dietrich hat herausgearbeitet, dass das Verhalten unseres Mandanten keinesfalls eine Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch darstellt. Die Staatsanwaltschaft musste das Verfahren gegen unseren Mandanten deshalb mangels Tatverdachts einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr
25. September 2017: Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr - Einstellung des Verfahrens
Schließlich habe er den Radfahrer an der Jacke gepackt und vom Rad gezogen.
Die Amtsanwaltschaft Berlin warf unserem Mandanten mit Strafbefehl Nötigung im Straßenverkehr vor. Neben einer Geldstrafe in Höhe von 1.200,00 - wurde ein Fahrverbot angeordnet. Während des Ermittlungsverfahrens war sogar wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt worden.
Fachanwalt Strafrecht: sexuelle Nötigung
23. Februar 2015: Nötigung - Einstellung im Hauptverfahren
Er soll dann aber von ihr abgelassen haben. Die Polizei hat daraufhin wegen sexueller Nötigung ermittelt. Die sexuelle Nötigung ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Die Angaben der Rechtsanwältin schienen aufgrund ihres Berufs und der zeitlichen Nähe ihrer Aussage zum Vorfall zunächst sehr glaubhaft. Unser Mandant bestritt die Tat jedoch. Rechtsanwalt Dietrich nahm bereits im Ermittlungsverfahren Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Er ließ sich für unseren Mandanten dahingehend ein, dass die Kussgeräusche auch als besonders herzlicher Gruß verstanden werden könnten und keineswegs sexuell motiviert gewesen seien. Daraufhin setzte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nur noch wegen einfacher Nötigung fort. Diese hat als Vergehen eine deutlich geringere Straferwartung.
Zudem fand Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Rechtsanwältin als Jugendliche über Jahrzehnte sexuell missbraucht worden war und dieses Geschehen nur unzureichend therapiert wurde. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich, ein Glaubwürdigkeitsgutachten einzuholen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich schließlich vortrug, dass sich unser Mandant derzeit nicht auf die Verteidigung in einem Strafverfahren konzentrieren könne, da einige seiner Familienangehörigen in einem Bürgerkriegsgebiet lebten, stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 300,00 - ein.