Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

15. Oktober 2018: Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung Ermittlungsverfahren

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Ihm wurde vorgeworfen, als Führer eines KFZ einem anderen Verkehrsteilnehmer in Berlin Neukölln zunächst unter Missachtung des Sicherheitsabstandes aufgefahren zu sein und die Lichthupe betätigt zu haben. Im Folgenden soll unser Mandant noch vor den anderen PKW gefahren sein und diesen ausgebremst haben.

Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich nachdem er eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Danach besprach Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Amtsanwältin das Beweisergebnis. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch die Schwachstellen in der amtsanwaltlichen Beweisführung herausarbeiten. Deshalb stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr ein.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung auf sexueller Grundlage und Nötigung

07. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung auf sexueller Grundlage und Nötigung

Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen unseren Mandanten einen Strafbefehl wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage und Nötigung in drei Fällen erlassen. Unserem Mandanten wurde in diesen Strafbefehl vorgeworfen, in seinem Wohnhaus in Berlin Wedding eine Mitbewohnerin wiederholt gegen deren Willen mit der Hand auf deren Po geschlagen und umarmt zu haben.

Da unser Mandant trotz angeblicher mehrfacher Aufforderung sein Verhalten über einen längeren Zeitraum fortgesetzt haben soll, hat die Mieterin Anzeige bei der Berliner Polizei erstattet und Strafantrag gestellt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und wertete die Ermittlungsakte aus. In der angesetzten Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich den Tatvorwurf. Er führte aus, dass die Hausverwaltung unseren Mandanten gerne kündigen würde, da er als alter Mieter eine günstige Miete zahlen würde. Die Mieterin sei von der Hausverwaltung auf unseren Mandanten angesetzt worden. Rechtsanwalt Dietrich befragte anschließend die Mieterin konfrontativ und verwickelte sie in zahlreiche Widersprüche. Im Anschluss an die Vernehmung konnte das Gericht die Tatvorwürfe nicht mehr aufrechterhalten. Unser Mandant wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch

27. Juli 2018: Fachanwalt Strafrecht: Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch – Einstellung mangels Tatverdachts

Unser Mandant aus Berlin Lichtenberg wurde von einer Frau, mit der er eine intime Beziehung hatte, angezeigt, weil er versucht haben soll, sie zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bewegen. Er soll ihr gedroht haben, sie zu verlassen, falls sie das ungeborene Kind behalten wolle.

Darüber hinaus soll er diverse Beratungstermine in Kliniken vereinbart und die Frau unter verschiedenen Vorwänden dorthin gelockt haben. Er soll sie mehrfach dazu aufgefordert haben, das ungeborene Kind nicht zu behalten. Die Frau hatte den Ermittlungsbehörden jedoch verschwiegen, dass sie sich mit der Entscheidung, ein Kind zu bekommen, selbst nicht sicher war. Schließlich befand sie sich in einer festen Beziehung und pflegte über einen langen Zeitraum intimen Kontakt zu unserem Mandanten. Sie täuschte unserem Mandanten lange Zeit vor, der Vater des ungeborenen Kindes zu sein. Rechtsanwalt Dietrich hat herausgearbeitet, dass das Verhalten unseres Mandanten keinesfalls eine Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch darstellt. Die Staatsanwaltschaft musste das Verfahren gegen unseren Mandanten deshalb mangels Tatverdachts einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

25. September 2017: Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant befuhr mit seinem Pkw den Groß-Berliner Damm in Richtung Norden. An einer Kreuzung ging er davon aus, ein Fehlverhalten eines Radfahrers wahrgenommen haben und entschied sich, den Radfahrer zur Rede zu stellen.

In der Folge wurde unser Mandant von einem Zeugen dabei beobachtet, wie er den Radfahrer so knapp überholte, dass der Pkw den Radfahrer berührte, sodass der Radfahrer ins Schlingern kam. Daraufhin fuhr unser Mandant an den äußersten rechten Rand der Fahrbahn und bremste so scharf vor dem Radfahrer, dass der Radfahrer die Spur wechseln musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Unser Mandant hat dieses Manöver nach Aussage des Zeugen noch zweimal wiederholt.

Schließlich habe er den Radfahrer an der Jacke gepackt und vom Rad gezogen.

Die Amtsanwaltschaft Berlin warf unserem Mandanten mit Strafbefehl Nötigung im Straßenverkehr vor. Neben einer Geldstrafe in Höhe von 1.200,00 - wurde ein Fahrverbot angeordnet. Während des Ermittlungsverfahrens war sogar wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt worden.

Fachanwalt Strafrecht: sexuelle Nötigung

23. Februar 2015: Nötigung - Einstellung im Hauptverfahren

Unser Mandant hatte einen Termin bei einer Rechtsanwältin. Diese arbeitet allein in ihrer Kanzlei und hat auch keine Angestellten. Im Wartebereich, der von der Straße nicht einsehbar ist, soll unser Mandant gemäß den Angaben der Rechtsanwältin an diese herangetreten sein und sie ohne Vorwarnung in einen engen Klammergriff genommen und gegen seinen Bauch gedrückt haben. Die Rechtsanwältin sagte ferner aus, unser Mandant habe auch seinen Kopf gegen ihren gedrückt und dabei Kuss- und Stöhngeräusche von sich gegeben. Die Rechtsanwältin soll erfolglos versucht haben, sich gegen diese Handlungen zur Wehr zu setzen, und sei davon ausgegangen, unser Mandant würde sie nun vergewaltigen.

Er soll dann aber von ihr abgelassen haben. Die Polizei hat daraufhin wegen sexueller Nötigung ermittelt. Die sexuelle Nötigung ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Die Angaben der Rechtsanwältin schienen aufgrund ihres Berufs und der zeitlichen Nähe ihrer Aussage zum Vorfall zunächst sehr glaubhaft. Unser Mandant bestritt die Tat jedoch. Rechtsanwalt Dietrich nahm bereits im Ermittlungsverfahren Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Er ließ sich für unseren Mandanten dahingehend ein, dass die Kussgeräusche auch als besonders herzlicher Gruß verstanden werden könnten und keineswegs sexuell motiviert gewesen seien. Daraufhin setzte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nur noch wegen einfacher Nötigung fort. Diese hat als Vergehen eine deutlich geringere Straferwartung.

Zudem fand Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Rechtsanwältin als Jugendliche über Jahrzehnte sexuell missbraucht worden war und dieses Geschehen nur unzureichend therapiert wurde. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich, ein Glaubwürdigkeitsgutachten einzuholen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich schließlich vortrug, dass sich unser Mandant derzeit nicht auf die Verteidigung in einem Strafverfahren konzentrieren könne, da einige seiner Familienangehörigen in einem Bürgerkriegsgebiet lebten, stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 300,00 - ein.

Fachanwalt Strafrecht: Sexuelle Nötigung

11. November 2014: Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Freispruch

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem ihm eine Anklage zugestellt worden war. Unserem Mandanten wurde darin vorgeworfen, als Fotograf bei einem Fotoshooting das Model sexuell genötigt und an der Gesundheit geschädigt zu haben. Insbesondere soll er unter Gewaltanwendung das nackte Model genötigt haben, sexuelle Handlungen vorzunehmen. Hierbei soll er das Model geschlagen und an den Haaren gezogen haben. Rechtsanwalt Dietrich besprach ausführlich die Angelegenheit mit unserem Mandanten. Unser Mandant gab an, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen sei. Insbesondere wollte das Model auch ihre Gewaltphantasien ausleben. In der Hauptverhandlung berief sich Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten auf dessen Schweigerecht. Das Model stellte sich zunächst vor Gericht als unschuldiges Opfer sexueller Übergriffe dar. Erst durch eine konfrontative Befragung konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass das Model die Anzeige aus Geltungssucht erstattet hatte. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Model aufgrund von sexuellen Fotos, die im Zusammenhang mit dem Model standen, in Bedrängnis bringen. Auf die Fragen der Staatsanwaltschaft hatte das Model noch angegeben, keine Gewaltphantasien zu haben. Erst nach Vorlage der Fotos durch Rechtsanwalt Dietrich wurde ersichtlich, dass dies nicht stimmte. Aufgrund dieser Befragung sah sich das Gericht nicht mehr in der Lage, unseren Mandanten wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung zu verurteilen. Er wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Die Mindeststrafe einer sexuellen Nötigung beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe.