Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt für Strafrecht: Geldfälschung
05. April 2022: Ermittlungsverfahren wegen Geldfälschung mangels Tatnachweis eingestellt
Mit dem Protokoll der Durchsuchung wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der ihn darüber aufklärte, dass es sich bei den Tatvorwürfen rund um das Inverkehrbringen von Falschgeld um Verbrechen handelt, die mit einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe geahndet werden. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich nach dem Gespräch mit unserem Mandanten umgehend als Verteidiger an und erhielt Einsicht in die Ermittlungsakte. Er verfasste einen umfangreichen Schriftsatz, in dem er die Absicht unseres Mandanten, das Falschgeld tatsächlich zur Zahlung zu verwenden, anzweifelte. Zudem verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass unser Mandant vor seinen Angaben zur Sache nicht über seine Rechte als Beschuldigter belehrt worden war und seine Aussage deshalb nicht verwertbar sein würde. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Inverkehrbringen von Falschgeld, § 146 StGB
10. Juli 2018: Verdacht des Inverkehrbringens von Falschgeld – Einstellung des Strafverfahrens mangels Tatnachweis
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg leitete daraufhin gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Inverkehrbringen von Falschgeld gemäß § 146 StGB ein. Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nach Auswertung der Ermittlungsakte gab Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Erklärung ab. Dabei stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass unser Mandant nicht wusste, dass ein Geldschein offenbar unecht war. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass unser Mandant selbst über die Falschgeldmeldung erschrocken war. Schließlich konnte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz herausarbeiten, dass unser Mandant nicht vorsätzlich gehandelt hat und daher auch kein hinreichender Tatverdacht bestehen würde. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.