Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.
Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche und Betrug
14. April 2023: Transfer von unrechtmäßig erlangten Vermögenswerten – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass unser Mandant als sogenannter Finanzagent missbraucht worden ist und selber getäuscht wurde. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug / fahrlässige Geldwäsche
20. August 2020: Betrug und fahrlässige Geldwäsche als Finanzagent mit Schaden von fast 50.000 €– Einstellung in Verhandlung
Unser Mandant war sich keiner Schuld bewusst und teilte der Polizei zunächst das Geschehen mit. Entgegen der Erwartung unseres Mandanten wurde das Verfahren nicht eingestellt, sondern er erhielt eine Anklageschrift. In dieser Anklageschrift wurde unserem Mandanten abermals vorgeworfen, einem Unbekannten bei dessen gewerbsmäßigem Betrug Hilfe geleistet zu haben. Es drohte deshalb als Strafe eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und die Anordnung der Einziehung von fast 50.000 €. Mit dieser Anklagschrift wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Nach erfolgter Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten mitteilen, dass offenbar im Internet von Betrügern Überweisungen zwischen einem Reisebüro und dessen Kunden abgefangen wurden und die Gelder durch Manipulation auf das Konto unseres Mandanten weitergeleitet wurden. Rechtsanwalt Dietrich beantrage zunächst gegenüber dem Gericht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen und das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies auf die Einlassung unseres Mandanten. Das Hauptverfahren wurde trotzdem eröffnet. In der Gerichtsverhandlung, nach der von Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten abgegebenen Erklärung, erteilte das Gericht einen rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Geldwäsche in Betracht käme. Gerade die hohen Beträge hätten unseren Mandanten misstrauisch machen müssen. Rechtsanwalt Dietrich verwies darauf, dass unser Mandant selbst auf die Ausführungen seines Bekannten vertraut habe. Schließlich war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Hierüber war unser Mandant nachvollziehbar sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche
22. November 2019: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei Geldwäsche
Nachdem klar wurde, dass ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten läuft und er als Beschuldigter vorgeladen wurde, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Gegenüber der Polizei erklärte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant von seinem Zeugenverweigerungsrecht Gebracht machen werde. Im weiteren Verlauf des Verfahrens beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren einzustellen, da der Vorwurf einer Geldwäsche gegen unseren Mandanten nicht belegt werden konnte. Rechtsanwalt Dietrich verwies auf die Tatsache, dass es heutzutage leicht sei, an entsprechende Kontodaten im Internet zu kommen und es somit nicht ausgeschlossen werden könne, dass Unbekannte auf das Konto unseres Mandanten zugegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft entsprach dem Antrag und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche
18. November 2019: Anklage wegen Geldwäsche mit einem Schaden von ca. 10.000 € - Freispruch in Hauptverhandlung
Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche / Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
23. August 2019: Einstellung des Verfahrens bei Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte mangels hinreichenden Tatverdachts
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mandatiert worden war, beantragte dieser Akteneinsicht. Dabei fiel ihm auf, dass ein Nachweis über die Unrechtmäßigkeit des erlangten Geldes von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach nicht erbracht worden war. Zudem stützte sich der Verdacht der oben beschriebenen Straftat nahezu ausschließlich auf die Aussagen des Bankmitarbeiters, der unsere Mandantin zu den Transaktionen befragt hatte. In der Befragung soll sich unsere Mandantin unsicher und widersprüchlich geäußert haben. Hintergrund war jedoch, dass unsere Mandantin ihrer Schwester dabei behilflich sein wollte, einen Teil ihrer Erbschaft nach Iran zu überweisen. Dazu waren jedoch mehrere Überweisungen nötig, da eine Direktüberweisung nach Iran von keiner europäischen Bank aus möglich ist. In einem ausführlichen Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich den Sachverhalt gegenüber der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach richtig. Der Staatsanwaltschaft Kreuznach war es nicht möglich, die Einlassung zu widerlegen. Deshalb musste Sie das Verfahren mangels Tatnachweis einstellen.