Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln / Fahren ohne Fahrerlaubnis
10. März 2022: Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Fahren ohne Fahrerlaubnis in über 100 Fällen – trotz offener Bewährungsstrafen erneute Bewährung erreicht
Es gab zahlreiche Beweismittel, die den Tatvorwurf stützten. Zudem belasteten mehrere Zeugen unseren Mandanten schwer. Die Staatsanwaltschaft Stendal erhob die Anklage zum Schöffengericht beim Amtsgericht Burg, weil eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe im Raum stand. In der Hauptverhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, die Situation für unseren Mandanten trotz aller gegen ihn sprechenden Umstände günstig zu beeinflussen. Durch seine Verteidigungsstrategie konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft schließlich davon zu überzeugen, dass eine erneute Bewährungsstrafe hier eine ausreichende Sanktion für das angeklagte Verhalten sei. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant war über die erneute Bewährung sehr froh.
Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
07. März 2022: Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführens einer Schusswaffe – Kurze Bewährungsstrafe
In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darlegen, dass unser Mandant keine Kenntnis von der Waffe hatte. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Umstände der Sozialisierung unseres Mandanten hin und konnte das Gericht davon überzeugen, dass hier ein minder schwerer Fall anzunehmen sei. Das Gericht folgte der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich und verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung.
Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
13. Dezember 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Handeltreibens mit Cannabis gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit
Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen unseren Mandanten bereits einen Strafbefehl erlassen, in welchem eine Geldstrafe von beinahe 2.000,00 € festgesetzt wurde, als er sich bei Rechtsanwalt Dietrich meldete. Umgehend nach seiner Mandatierung hatte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und einen Schriftsatz aufgesetzt, in welchem er eine außergerichtliche Verfahrenserledigung nahelegte. Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel an der Annahme, dass unser Mandant mit den Betäubungsmitteln Handel trieb. So war es ihm auch möglich, das Amtsgericht Tiergarten von einer Einstellung des Verfahrens gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit zu überzeugen.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
09. Dezember 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung gegen Geldauflage
Weiterhin wurde szenetypisches Verpackungsmaterial sichergestellt. Sofort kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um strafrechtliche Vertretung in diesem Fall. Nach erfolgter Akteneinsichtnahme setzte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) mit dem Inhalt auf, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete diese Anregung mit der geringen Schuld unseres Mandanten, der unbestimmten Wirkstoffmenge des noch nicht abgeernteten Cannabis und der sich daraus (eventuell) ergebenden Eigenbedarfsregelung. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage – sehr zur Freude unseres dadurch immer noch unbescholtenen Mandanten – ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
19. Juni 2020: Verstoß gegen das BtMG durch Handel mit Drogen in nicht geringer Menge – Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt
Unter den in dieser Liste geführten Namen trat auch unser Mandant in Erscheinung, woraufhin die Staatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen übernahm. Im Rahmen der durchgeführten Wohnungsdurchsuchung wurden verschiedene Drogen bei unserem Mandanten sichergestellt. Unter den Drogen befanden sich Cannabis, Haschisch, MDMA, Ecstasy, halluzinogene Pilze und Amphetamine (Speed). Insbesondere Cannabis wurde in hohen Mengen aufgefunden. Unverzüglich nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wiederholte diesen Vorgang mehrere Male, da die Auswertungsergebnisse bezüglich des Wirkstoffgehalts der sichergestellten Drogen fehlten. Erst aufgrund des Wirkstoffgehaltes kann eine Aussage darüber gemacht werden, ob die nicht geringe Menge tatsächlich überschritten ist. Eine Bestätigung darüber, dass die nicht geringe Menge in mehrfacher Hinsicht überschritten wurde, erhielt unser Mandant in Form einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin. In der kurze Zeit später anberaumten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass unser Mandant aufgrund seines Jobs und des dabei auftretenden Schichtdienstes unter Schlafstörungen leidet und die Drogen lediglich zum Eigenkonsum besessen habe. Das Cannabis sei für unseren Mandanten nötig, um einschlafen zu können; die anderen Drogen dienen dazu, wach zu bleiben. Das Amtsgericht Tiergarten berücksichtigte diese von Rechtsanwalt Dietrich vorgetragenen Umstände und verhängte wegen eines minder schweren Falls eine Freiheitsstrafe von lediglich zehn Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wobei die Bewährungszeit zwei Jahre beträgt. Angesichts der zu erwartenden Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, die bei gewerbsmäßigem Handel droht, war unser Mandant mit dem von Rechtsanwalt Dietrich erreichten Ergebnis sehr zufrieden
16. September 2019: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
16. September 2019: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung zunächst Akteneinsicht. Dadurch erhielt Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auch Einsicht in das gegen einen der beiden Zeugen geführte Ermittlungsverfahren und dessen Aussagen bei der Polizei. Rechtsanwalt Dietrich nahm daraufhin Kontakt zur Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin auf. Darin legte er seine Zweifel bezüglich des Tatvorwurfes gegen unseren Mandanten dar. Unserem Mandanten könne nicht schon deshalb ein Handeltreiben mit Drogen unterstellt werden, weil er auf die Wohnung gemeldet sei. Nicht auszuschließen sei, dass unser Mandant seine Wohnung untervermietet hatte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich den Zweifeln von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
28. August 2019: Erwerb und Besitz von Amphetaminen (MDMA) – Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren
Unser Mandant suchte sich Hilfe in Berlin und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Vertretung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, in welchem er beantragte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts, hilfsweise gegen Zahlung einer Geldauflage, einzustellen. Aus der besagten Liste des Plattformbetreibers ging als Kontakt lediglich eine E-Mail-Adresse hervor. Rechtsanwalt Dietrich hob insbesondere vor, dass sich die E-Mail-Adresse nicht zweifelsfrei unserem Mandanten zuordnen lässt. Ein Tatnachweis ist nicht erbracht worden. Noch bevor es zu einer Redaktion der Staatsanwaltschaft kam, wurde unser Mandant wiederum beschuldigt, Amphetamine zu besitzen. So soll unser Mandant einen Brief mit knapp 2 Gramm Amphetamine an ein örtliches Amtsgericht geschickt haben. Beide Verfahren wurden daraufhin von der Staatsanwalt Darmstadt verbunden. Erneut beantragte Rechtsanwalt Dietrich sowohl Akteneinsicht als auch das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies im zweiten Fall ebenfalls auf die Tatsache, dass nicht geklärt sei, wer die Betäubungsmittel dem Brief hinzugefügt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Dietrich folgte dem Antrag und stellte beide Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.