Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Unerlaubtes Handeltreiben)

22. August 2024: Verkauf von Marihuana – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Unser Mandant soll von einem Polizeibeamten dabei beobachtet worden sein, wie er einer anderen Person in Berlin- Lichterfelde Marihuana verkauft hat. Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen dem Unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. 

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz einzustellen. In dem Schreiben führte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die geringe Schuld unseres Mandanten an und wies auch auf die Menge des bei dem Käufer aufgefundenen Marihuanas hin, die noch als nicht zu erheblich einzuschätzen ist. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen dem Unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel gegen eine geringe Geldauflage ein. Unser Mandant, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, war sehr erleichtert, eine Eintragung im Bundeszentralregister vermeiden zu können. 

Fachanwalt Strafrecht: Drogenhandel

13. September 2023: Handel mit Haschisch und Amphetaminen – Bewährung trotz wiederholter Verstöße und Haftstrafe

Unser Mandant ist bereits wiederholt vorbestraft und wurde insbesondere schon zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, als der die Haftstrafe absaß. Ihm wurde vorgeworfen, große Mengen an Haschisch und Amphetaminen verkauft zu haben. Dies wurde von einem angeblichen Käufer gegenüber der Polizei Stendal ausgesagt.

Daher beauftragte unser Mandant nun Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Nach Akteneinsicht und Auswertung der Zeugenaussagen erkannte Rechtsanwalt Dietrich, dass es nicht genügend Anhaltspunkte gibt, um unseren Mandanten wegen dem Handel mit Haschisch anzuklagen. Dabei legte er dar, dass zum einen bei einer Wohnungsbesichtigung keine Betäubungsmittel gefunden wurden und zum anderen die als Beweismittel angesehenen Gegenstände nicht als aussagekräftig zu sehen sind. In diesem Punkt erwirkte Rechtsanwalt Dietrich, dass die Verhandlung bezüglich des Haschischs nicht eröffnet wurde. Anschließend konnte er in der Hauptverhandlung eine Bewährungsstrafe für unseren Mandanten erwirken, obwohl dieser durch vorherige Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und der Ausführung eines Raubes bereits eine Haftstrafe verbüßen musste.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG - Einstellung mangels Tatnachweis

13. Juli 2022: Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Durch die Staatsanwaltschaft Stralsund wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen dem Anbau, der Herstellung, dem Handeltreiben, dem Schmuggel und dem Erwerb von Betäubungsmitteln geführt.

Im Rahmen einer Handydatenauswertung in einem gesonderten Verfahren wurde eine Unterhaltung sichergestellt, in der unser Mandant, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, einer Person über den Nachrichtendienst WhatsApp Betäubungsmittel („Pilze“) angeboten und mit diesen Handel betrieben haben soll.

Rechtsanwalt Dietrich konnte nach Akteneinsicht in einem Schriftsatz darstellen, dass die aufgefundenen Beweismittel nicht für eine Verurteilung reichen würden. Es war schon nicht geklärt, dass es sich bei dem als Verkäufer vermuteten WhatsApp-Teilnehmer um unseren Mandanten handelt. Rechtsanwalt Dietrich konnte auch darlegen, dass es für den Besitz oder die Weitergabe von Betäubungsmitteln durch unseren Mandanten keine Beweise gibt. Zusätzlich wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ausschließlich auf die vermeintlich für Betäubungsmittel sprechenden Anfragen nach „Pilzen“ gestützt wird. Verkaufsgespräche, in denen nur allgemein über die Möglichkeit und eventuelle Modalitäten künftiger Betäubungsmittelgeschäfte gesprochen wird, sind jedoch nicht strafbar.

Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten musste durch die Staatsanwaltschaft Stralsund daher mangels Tatnachweis eingestellt werden

Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln / Fahren ohne Fahrerlaubnis

10. März 2022: Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Fahren ohne Fahrerlaubnis in über 100 Fällen – trotz offener Bewährungsstrafen erneute Bewährung erreicht

Unser Mandant war bereits in der Vergangenheit wegen mehrerer Straftaten verurteilt worden. Es gab bereits zwei offene Bewährungen, maßgeblich wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und anderer Vorsatztaten, beispielsweise wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dann erhob die Staatsanwaltschaft Stendal erneut Anklage gegen unseren Mandanten – wiederum wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Fahrens ohne Fahrerlaubnis in über 100 Fällen.

Es gab zahlreiche Beweismittel, die den Tatvorwurf stützten. Zudem belasteten mehrere Zeugen unseren Mandanten schwer. Die Staatsanwaltschaft Stendal erhob die Anklage zum Schöffengericht beim Amtsgericht Burg, weil eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe im Raum stand. In der Hauptverhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, die Situation für unseren Mandanten trotz aller gegen ihn sprechenden Umstände günstig zu beeinflussen. Durch seine Verteidigungsstrategie konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft schließlich davon zu überzeugen, dass eine erneute Bewährungsstrafe hier eine ausreichende Sanktion für das angeklagte Verhalten sei. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant war über die erneute Bewährung sehr froh.

Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

07. März 2022: Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführens einer Schusswaffe – Kurze Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren, weil er gemeinsam mit einem Bekannten eine Cannabisplantage in einer Wohnung betrieben haben soll. Bei der Durchsuchung fand die Polizei zahlreiche Cannabispflanzen und eine Pistole. Der strafrechtliche Tatvorwurf lautete auf gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführens einer Schusswaffe. Gemäß § 30a Abs. 2 BtMG liegt die entsprechende Strafdrohung bei mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe. Unser Mandant war bereits mehrfach vorbestraft und stand unter Bewährung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Im Falle einer Verurteilung drohte unserem Mandanten eine empfindliche Freiheitsstrafe.

In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darlegen, dass unser Mandant keine Kenntnis von der Waffe hatte. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Umstände der Sozialisierung unseres Mandanten hin und konnte das Gericht davon überzeugen, dass hier ein minder schwerer Fall anzunehmen sei. Das Gericht folgte der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich und verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung.

Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

13. Dezember 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Handeltreibens mit Cannabis gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit

Durch zwei Polizeibeamte wurden unser Mandant und zwei weitere Personen in einem Park in Berlin Schöneberg durchsucht, da es dort vermehrt zu Betäubungsmittelstraftaten gekommen sein soll. Bei der Durchsuchung wurden bei unserem Mandanten zwölf Druckverschlusstütchen mit beinahe 15 Gramm Cannabis aufgefunden, die Durchsuchung der anderen Personen verlief negativ. Aus diesem Grund wurde unser Mandant wegen Handeltreibens mit Cannabis verdächtigt.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen unseren Mandanten bereits einen Strafbefehl erlassen, in welchem eine Geldstrafe von beinahe 2.000,00 € festgesetzt wurde, als er sich bei Rechtsanwalt Dietrich meldete. Umgehend nach seiner Mandatierung hatte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und einen Schriftsatz aufgesetzt, in welchem er eine außergerichtliche Verfahrenserledigung nahelegte. Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel an der Annahme, dass unser Mandant mit den Betäubungsmitteln Handel trieb. So war es ihm auch möglich, das Amtsgericht Tiergarten von einer Einstellung des Verfahrens gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit zu überzeugen.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

09. Dezember 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung gegen Geldauflage

Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durch den Anbau von Cannabis und des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln wurde gegen unseren Mandanten von der Polizei in Bernau ermittelt. Unser Mandant soll zusammen mit einer anderen Person ca. 20 Cannabispflanzen angebaut haben. Die Polizei wurde auf den Anbau der Pflanzen im Rahmen einer Hausdurchsuchung aufmerksam, die dadurch veranlasst worden war, dass der Mitangeschuldigte berauscht Motorrad gefahren sein soll.

Weiterhin wurde szenetypisches Verpackungsmaterial sichergestellt. Sofort kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um strafrechtliche Vertretung in diesem Fall. Nach erfolgter Akteneinsichtnahme setzte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) mit dem Inhalt auf, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete diese Anregung mit der geringen Schuld unseres Mandanten, der unbestimmten Wirkstoffmenge des noch nicht abgeernteten Cannabis und der sich daraus (eventuell) ergebenden Eigenbedarfsregelung. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage – sehr zur Freude unseres dadurch immer noch unbescholtenen Mandanten – ein.