Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG - Einstellung mangels Tatnachweis

13. Juli 2022: Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Durch die Staatsanwaltschaft Stralsund wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen dem Anbau, der Herstellung, dem Handeltreiben, dem Schmuggel und dem Erwerb von Betäubungsmitteln geführt.

Im Rahmen einer Handydatenauswertung in einem gesonderten Verfahren wurde eine Unterhaltung sichergestellt, in der unser Mandant, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, einer Person über den Nachrichtendienst WhatsApp Betäubungsmittel („Pilze“) angeboten und mit diesen Handel betrieben haben soll.

Rechtsanwalt Dietrich konnte nach Akteneinsicht in einem Schriftsatz darstellen, dass die aufgefundenen Beweismittel nicht für eine Verurteilung reichen würden. Es war schon nicht geklärt, dass es sich bei dem als Verkäufer vermuteten WhatsApp-Teilnehmer um unseren Mandanten handelt. Rechtsanwalt Dietrich konnte auch darlegen, dass es für den Besitz oder die Weitergabe von Betäubungsmitteln durch unseren Mandanten keine Beweise gibt. Zusätzlich wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ausschließlich auf die vermeintlich für Betäubungsmittel sprechenden Anfragen nach „Pilzen“ gestützt wird. Verkaufsgespräche, in denen nur allgemein über die Möglichkeit und eventuelle Modalitäten künftiger Betäubungsmittelgeschäfte gesprochen wird, sind jedoch nicht strafbar.

Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten musste durch die Staatsanwaltschaft Stralsund daher mangels Tatnachweis eingestellt werden

Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln / Fahren ohne Fahrerlaubnis

10. März 2022: Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Fahren ohne Fahrerlaubnis in über 100 Fällen – trotz offener Bewährungsstrafen erneute Bewährung erreicht

Unser Mandant war bereits in der Vergangenheit wegen mehrerer Straftaten verurteilt worden. Es gab bereits zwei offene Bewährungen, maßgeblich wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und anderer Vorsatztaten, beispielsweise wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dann erhob die Staatsanwaltschaft Stendal erneut Anklage gegen unseren Mandanten – wiederum wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Fahrens ohne Fahrerlaubnis in über 100 Fällen.

Es gab zahlreiche Beweismittel, die den Tatvorwurf stützten. Zudem belasteten mehrere Zeugen unseren Mandanten schwer. Die Staatsanwaltschaft Stendal erhob die Anklage zum Schöffengericht beim Amtsgericht Burg, weil eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe im Raum stand. In der Hauptverhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, die Situation für unseren Mandanten trotz aller gegen ihn sprechenden Umstände günstig zu beeinflussen. Durch seine Verteidigungsstrategie konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft schließlich davon zu überzeugen, dass eine erneute Bewährungsstrafe hier eine ausreichende Sanktion für das angeklagte Verhalten sei. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant war über die erneute Bewährung sehr froh.

Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

07. März 2022: Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführens einer Schusswaffe – Kurze Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren, weil er gemeinsam mit einem Bekannten eine Cannabisplantage in einer Wohnung betrieben haben soll. Bei der Durchsuchung fand die Polizei zahlreiche Cannabispflanzen und eine Pistole. Der strafrechtliche Tatvorwurf lautete auf gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführens einer Schusswaffe. Gemäß § 30a Abs. 2 BtMG liegt die entsprechende Strafdrohung bei mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe. Unser Mandant war bereits mehrfach vorbestraft und stand unter Bewährung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Im Falle einer Verurteilung drohte unserem Mandanten eine empfindliche Freiheitsstrafe.

In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darlegen, dass unser Mandant keine Kenntnis von der Waffe hatte. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Umstände der Sozialisierung unseres Mandanten hin und konnte das Gericht davon überzeugen, dass hier ein minder schwerer Fall anzunehmen sei. Das Gericht folgte der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich und verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung.

Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

13. Dezember 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Handeltreibens mit Cannabis gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit

Durch zwei Polizeibeamte wurden unser Mandant und zwei weitere Personen in einem Park in Berlin Schöneberg durchsucht, da es dort vermehrt zu Betäubungsmittelstraftaten gekommen sein soll. Bei der Durchsuchung wurden bei unserem Mandanten zwölf Druckverschlusstütchen mit beinahe 15 Gramm Cannabis aufgefunden, die Durchsuchung der anderen Personen verlief negativ. Aus diesem Grund wurde unser Mandant wegen Handeltreibens mit Cannabis verdächtigt.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen unseren Mandanten bereits einen Strafbefehl erlassen, in welchem eine Geldstrafe von beinahe 2.000,00 € festgesetzt wurde, als er sich bei Rechtsanwalt Dietrich meldete. Umgehend nach seiner Mandatierung hatte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und einen Schriftsatz aufgesetzt, in welchem er eine außergerichtliche Verfahrenserledigung nahelegte. Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel an der Annahme, dass unser Mandant mit den Betäubungsmitteln Handel trieb. So war es ihm auch möglich, das Amtsgericht Tiergarten von einer Einstellung des Verfahrens gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit zu überzeugen.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

09. Dezember 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung gegen Geldauflage

Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durch den Anbau von Cannabis und des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln wurde gegen unseren Mandanten von der Polizei in Bernau ermittelt. Unser Mandant soll zusammen mit einer anderen Person ca. 20 Cannabispflanzen angebaut haben. Die Polizei wurde auf den Anbau der Pflanzen im Rahmen einer Hausdurchsuchung aufmerksam, die dadurch veranlasst worden war, dass der Mitangeschuldigte berauscht Motorrad gefahren sein soll.

Weiterhin wurde szenetypisches Verpackungsmaterial sichergestellt. Sofort kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um strafrechtliche Vertretung in diesem Fall. Nach erfolgter Akteneinsichtnahme setzte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) mit dem Inhalt auf, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete diese Anregung mit der geringen Schuld unseres Mandanten, der unbestimmten Wirkstoffmenge des noch nicht abgeernteten Cannabis und der sich daraus (eventuell) ergebenden Eigenbedarfsregelung. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage – sehr zur Freude unseres dadurch immer noch unbescholtenen Mandanten – ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

19. Juni 2020: Verstoß gegen das BtMG durch Handel mit Drogen in nicht geringer Menge – Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt

Bei unserem Mandanten in Berlin-Neukölln war auf Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten eine Wohnungsdurchsuchung von der Polizei Berlin durchgeführt worden. Es bestand der Verdacht, dass unser Mandant mit unterschiedlichen Betäubungsmitteln Handel treiben würde. Hintergrund des Verdachts war, dass er als Besteller einer nicht mehr geringen Menge Amphetamine (Speed) in Erscheinung getreten sein soll. Er soll die Drogen dabei über die Internetplattform „Shiny Flakes“ bestellt haben. Im Zuge der Ermittlungen gegen den Betreiber dieser Plattform waren mehrere Bestelllisten sichergestellt worden.

Unter den in dieser Liste geführten Namen trat auch unser Mandant in Erscheinung, woraufhin die Staatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen übernahm. Im Rahmen der durchgeführten Wohnungsdurchsuchung wurden verschiedene Drogen bei unserem Mandanten sichergestellt. Unter den Drogen befanden sich Cannabis, Haschisch, MDMA, Ecstasy, halluzinogene Pilze und Amphetamine (Speed). Insbesondere Cannabis wurde in hohen Mengen aufgefunden. Unverzüglich nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wiederholte diesen Vorgang mehrere Male, da die Auswertungsergebnisse bezüglich des Wirkstoffgehalts der sichergestellten Drogen fehlten. Erst aufgrund des Wirkstoffgehaltes kann eine Aussage darüber gemacht werden, ob die nicht geringe Menge tatsächlich überschritten ist. Eine Bestätigung darüber, dass die nicht geringe Menge in mehrfacher Hinsicht überschritten wurde, erhielt unser Mandant in Form einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin. In der kurze Zeit später anberaumten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass unser Mandant aufgrund seines Jobs und des dabei auftretenden Schichtdienstes unter Schlafstörungen leidet und die Drogen lediglich zum Eigenkonsum besessen habe. Das Cannabis sei für unseren Mandanten nötig, um einschlafen zu können; die anderen Drogen dienen dazu, wach zu bleiben. Das Amtsgericht Tiergarten berücksichtigte diese von Rechtsanwalt Dietrich vorgetragenen Umstände und verhängte wegen eines minder schweren Falls eine Freiheitsstrafe von lediglich zehn Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wobei die Bewährungszeit zwei Jahre beträgt. Angesichts der zu erwartenden Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, die bei gewerbsmäßigem Handel droht, war unser Mandant mit dem von Rechtsanwalt Dietrich erreichten Ergebnis sehr zufrieden

16. September 2019: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

16. September 2019: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant suchte Anfang diesen Jahres Rechtsanwalt Dietrich auf, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war. Unserem Mandanten wurde der Vorwurf gemacht, er habe aus seiner Wohnung in Neukölln heraus mit Cannabis und Kokain gehandelt. Durch einen anonymen Hinweisgeber war der Polizei über einen durchdringenden Cannabisgeruch im Treppenhaus der Wohnung unseres Mandanten berichtet worden. Die Polizei hatte das Haus aufgesucht, sich Zugang zur Wohnung unseres Mandanten verschafft und dabei zwei Zeugen festgestellt. Es wurden nicht unerhebliche Mengen an Cannabis und Kokain sichergestellt. Unseren Mandanten hatten die Polizeibeamten nicht angetroffen. Einer der beiden Zeugen hatte mehrere Cannabisbeutel bei sich und eine nicht unerhebliche Menge Bargeld. Der andere Zeuge konnte nach der Feststellung seiner Identität vor Ort entlassen werden. Da unser Mandat Mieter der Wohnung war, wurde ihm der Vorwurf gemacht, er handle aus seiner Wohnung heraus mit Betäubungsmitteln.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung zunächst Akteneinsicht. Dadurch erhielt Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auch Einsicht in das gegen einen der beiden Zeugen geführte Ermittlungsverfahren und dessen Aussagen bei der Polizei. Rechtsanwalt Dietrich nahm daraufhin Kontakt zur Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin auf. Darin legte er seine Zweifel bezüglich des Tatvorwurfes gegen unseren Mandanten dar. Unserem Mandanten könne nicht schon deshalb ein Handeltreiben mit Drogen unterstellt werden, weil er auf die Wohnung gemeldet sei. Nicht auszuschließen sei, dass unser Mandant seine Wohnung untervermietet hatte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich den Zweifeln von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.