Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

16. September 2019: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

16. September 2019: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant suchte Anfang diesen Jahres Rechtsanwalt Dietrich auf, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war. Unserem Mandanten wurde der Vorwurf gemacht, er habe aus seiner Wohnung in Neukölln heraus mit Cannabis und Kokain gehandelt. Durch einen anonymen Hinweisgeber war der Polizei über einen durchdringenden Cannabisgeruch im Treppenhaus der Wohnung unseres Mandanten berichtet worden. Die Polizei hatte das Haus aufgesucht, sich Zugang zur Wohnung unseres Mandanten verschafft und dabei zwei Zeugen festgestellt. Es wurden nicht unerhebliche Mengen an Cannabis und Kokain sichergestellt. Unseren Mandanten hatten die Polizeibeamten nicht angetroffen. Einer der beiden Zeugen hatte mehrere Cannabisbeutel bei sich und eine nicht unerhebliche Menge Bargeld. Der andere Zeuge konnte nach der Feststellung seiner Identität vor Ort entlassen werden. Da unser Mandat Mieter der Wohnung war, wurde ihm der Vorwurf gemacht, er handle aus seiner Wohnung heraus mit Betäubungsmitteln.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung zunächst Akteneinsicht. Dadurch erhielt Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auch Einsicht in das gegen einen der beiden Zeugen geführte Ermittlungsverfahren und dessen Aussagen bei der Polizei. Rechtsanwalt Dietrich nahm daraufhin Kontakt zur Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin auf. Darin legte er seine Zweifel bezüglich des Tatvorwurfes gegen unseren Mandanten dar. Unserem Mandanten könne nicht schon deshalb ein Handeltreiben mit Drogen unterstellt werden, weil er auf die Wohnung gemeldet sei. Nicht auszuschließen sei, dass unser Mandant seine Wohnung untervermietet hatte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich den Zweifeln von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

28. August 2019: Erwerb und Besitz von Amphetaminen (MDMA) – Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren geführt, weil er über das Internet Amphetamine (MDMA) bestellt haben soll. Für die entsprechende Bestellung soll unser Mandant eine Plattform im Darknet genutzt haben. Der festgenommene Betreiber der Plattform hatte eine Liste erstellt, aus der hervorging, wer wann was bestellt hatte. Aus diesen Daten soll auch hervorgegangen sein, dass unser Mandant bis zu 7 Gramm Amphetamine bestellt haben soll. Daher erwirkte die Staatsanwaltschaft Darmstadt einen Durchsuchungsbeschluss gegen unseren Mandanten.

Unser Mandant suchte sich Hilfe in Berlin und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Vertretung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, in welchem er beantragte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts, hilfsweise gegen Zahlung einer Geldauflage, einzustellen. Aus der besagten Liste des Plattformbetreibers ging als Kontakt lediglich eine E-Mail-Adresse hervor. Rechtsanwalt Dietrich hob insbesondere vor, dass sich die E-Mail-Adresse nicht zweifelsfrei unserem Mandanten zuordnen lässt. Ein Tatnachweis ist nicht erbracht worden. Noch bevor es zu einer Redaktion der Staatsanwaltschaft kam, wurde unser Mandant wiederum beschuldigt, Amphetamine zu besitzen. So soll unser Mandant einen Brief mit knapp 2 Gramm Amphetamine an ein örtliches Amtsgericht geschickt haben. Beide Verfahren wurden daraufhin von der Staatsanwalt Darmstadt verbunden. Erneut beantragte Rechtsanwalt Dietrich sowohl Akteneinsicht als auch das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies im zweiten Fall ebenfalls auf die Tatsache, dass nicht geklärt sei, wer die Betäubungsmittel dem Brief hinzugefügt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Dietrich folgte dem Antrag und stellte beide Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG

30. April 2019: Bewährungsstrafe bei Verstoß BtMG und einschlägigem Bewährungsbruch

Unsere Mandantin wurde durch das Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie mit fast zwei kg Haschisch Handel getrieben hatte. Aufgrund eines Hinweises gegenüber der Polizei wurde kurze Zeit danach abermals die Wohnung unserer Mandantin durchsucht. Hier wurden wieder 500 Gramm Cannabis gefunden, welche zum Verkauf bestimmt waren. Es handelte sich um eine nicht geringe Menge, weshalb ein Verbrechen gem. § 29a BtMG vorlag.

Bei einem Verstoß gegen § 29a BtMG sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Nach der Hausdurchsuchung wandte sich unsere Mandantin völlig aufgelöst an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Kontakt mit der Polizei auf. Hierdurch konnte verhindert werden, dass die Polizei nun von einer Fluchtgefahr ausging. Rechtsanwalt Dietrich besprach dann ausführlich den Verfahrensstand mit unserer Mandantin. Insbesondere empfahl er ihr, von Berlin Tempelhof nach Berlin Spandau umzuziehen und eine psychologische Straftataufarbeitung vorzunehmen. Auch wandte sich unsere Mandantin an die Drogenberatung und führte regelmäßige freiwillige Drogenkontrollen durch. Nachdem sich unsere Mandantin deutlich stabilisiert hatte, regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Gericht an, die Gerichtshilfe zu bitten eine Stellungnahme abzugeben. Nach mehreren Gesprächen mit unserer Mandantin bestätigte die Gerichtshilfe die positive Entwicklung unserer Mandantin. In der Verhandlung beantragte die Staatsanwaltschaft wegen des einschlägigen Bewährungsbruchs eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass man sich als Strafverfolgungsbehörde bei einer erneuten Bewährungsstrafe lächerlich machen würde. Der erneute Verstoß gegen das BtMG könnte nur eine unbedingte Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Das Gericht griff aber die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich auf, und verurteilte unsere Mandantin wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe.

 

Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf Handel mit BtMG

12. März 2019: Freispruch bei Vorwurf Handel mit BtMG

Die Berliner Polizei hatte im Rahmen einer Personendurchsuchung 11 Tütchen mit Cannabis aufgefunden. Diese Person gab dann an, das Cannabis von unserem Mandanten gekauft zu haben. Diese Person konnte die Adresse unseres Mandanten und dessen Wohnung beschreiben. Aufgrund dieser Angaben wurde bei unserem Mandanten einige Tage später eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Im Rahmen der Hausdurchsuchung wurden eine Feinwaage und eine kleine Menge von Cannabis gefunden.

Eine Feinwaage soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin regelmäßig von Verkäufern zum Portionieren von Drogen benutzt werden. Deshalb erfolgte gegen unseren Mandanten eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Nach dem unser Mandant die Anklage erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich stellte nach Akteneinsicht in einem Schriftsatz dar, dass die aufgefundenen Beweismittel nicht für eine Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln reichen würde, insbesondere es sich bei der Aussage des durchsuchten Zeugen um eine Falschaussage handeln würde. Rechtsanwalt Dietrich bereite unseren Mandanten auf die Hauptverhandlung vor. In der Verhandlung konfrontierte unser Mandant den Zeugen mit unterschiedlichen Widersprüchen, die der Zeuge schließlich nicht ausräumen konnte. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG und einschlägigem Bewährungsbruch

23. November: Bewährungsstrafe bei Verstoß BtMG und einschlägigem Bewährungsbruch

Unsere Mandantin wurde durch das Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie mit fast zwei kg Haschisch Handel getrieben hatte. Aufgrund eines Hinweises gegenüber der Polizei wurde kurze Zeit danach abermals die Wohnung unserer Mandantin durchsucht. Hier wurden wieder 500 Gramm Cannabis gefunden, welche zum Verkauf bestimmt waren. Es handelte sich um eine nicht geringe Menge, weshalb ein Verbrechen gem. § 29a BtMG vorlag.

Bei einem Verstoß gegen § 29a BtMG sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Nach der Hausdurchsuchung wandte sich unsere Mandantin völlig aufgelöst an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Kontakt mit der Polizei auf. Hierdurch konnte verhindert werden, dass die Polizei nun von einer Fluchtgefahr ausging. Rechtsanwalt Dietrich besprach dann ausführlich den Verfahrensstand mit unserer Mandantin. Insbesondere empfahl er ihr, von Berlin Tempelhof nach Berlin Spandau umzuziehen und eine psychologische Straftataufarbeitung vorzunehmen. Auch wandte sich unsere Mandantin an die Drogenberatung und führte regelmäßige freiwillige Drogenkontrollen durch. Nachdem sich unsere Mandantin deutlich stabilisiert hatte, regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Gericht an, die Gerichtshilfe zu bitten eine Stellungnahme abzugeben. Nach mehreren Gesprächen mit unserer Mandantin bestätigte die Gerichtshilfe die positive Entwicklung unserer Mandantin. In der Verhandlung beantragte die Staatsanwaltschaft wegen des einschlägigen Bewährungsbruchs eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass man sich als Strafverfolgungsbehörde bei einer erneuten Bewährungsstrafe lächerlich machen würde. Der erneute Verstoß gegen das BtMG könnte nur eine unbedingte Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Das Gericht griff aber die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich auf, und verurteilte unsere Mandantin wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe.

 

Fachanwalt Strafrecht: gewerbsmäßiger Handel mit Btm – niedrige Geldstrafe

27. August 2018: Fachanwalt Strafrecht: gewerbsmäßiger Handel mit Btm – niedrige Geldstrafe

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen unseren Mandanten Anklage erhoben. Sie warf ihm vor, in Berlin Lichtenberg an zwei Tage gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. In beiden Fällen wurden die Verkäufe polizeilich überwacht.

Gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln wird grundsätzlich pro Tat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Erklärung ab, in welcher er den Verkauf von Drogen einräumte. Er bestritt aber, dass unser Mandant gewerbsmäßig gehandelt habe. Vielmehr habe unser Mandant lediglich einem Freund geholfen ohne selbst am Verkauf interessiert gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft Berlin ging in ihrem Plädoyer von einer Schutzbehauptung aus und beantragte ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt Dietrich forderte die Verhängung einer Geldstrafe. Das Gericht war in Übereinstimmung von Rechtsanwalt Dietrich der Auffassung, dass eine Gewerbsmäßigkeit nicht nachweisbar sei. Deshalb wurde unser Mandant lediglich zu 80 Tagessätzen verurteilt.

 

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtmG

19. Juni 2018: Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Unser Mandant stand im Verdacht, in Berlin-Wedding Betäubungsmittel zu verkaufen. Aus diesem Grunde wurde unser Mandant durch die Polizei verdeckt beobachtet und überwacht. Ein vermeintlicher Kunde wurde nach einem Treffen mit unserem Mandanten von der Polizei kontrolliert. Dabei wurden bei dem Mann auch Drogen aufgefunden.

. Dabei wurden bei dem Mann auch Drogen aufgefunden. Bei seiner Vernehmung auf dem Polizeirevier identifizierte der Mann unseren Mandanten auf einer Wahllichtbildvorlage und belastete ihn mit seiner Aussage bezüglich des Erwerbs von Betäubungsmitteln. Gegen unseren Mandanten wurde Anklage wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erhoben. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten gelang es Rechtsanwalt Dietrich, den Hauptbelastungszeugen in erhebliche Widersprüche zu verwickeln. Rechtsanwalt Dietrich konnte somit die Tatvorwürfe gegen unseren Mandanten entkräften und beantragte schließlich vor dem Amtsgericht einen Freispruch für unseren Mandanten. Aufgrund der weiteren Zeugenaussagen sowie der Aussagen der Polizeibeamten wurde unser Mandant entgegen dem Antrag verurteilt. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten Berufung ein. Zu der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht konnte der Hauptbelastungszeuge nicht geladen werden. Rechtsanwalt Dietrich machte daraufhin geltend, dass die notwendige konfrontative Befragung unter diesen Umständen nicht möglich sei. Die bloße Verlesung der früheren Aussagen aus der Verhandlung vor dem Amtsgericht sei für eine Verurteilung ebenfalls nicht ausreichend. Rechtsanwalt Dietrich beantragte abermals, nunmehr vor dem Landgericht Berlin den Freispruch für unseren Mandanten, dem sich das Landgericht anschloss.