Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

23. Oktober 2020: Besitz von 25 Ecstasy-Tabletten und Cannabis – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant wurde mit 25 Ecstasy-Tabletten und etwa 4 Gramm Cannabis in Brandenburg aufgefunden. Die Polizei vermutete aufgrund der aufgefundenen Menge ein Handeltreiben. Die Polizeidirektion erstattete in Anschluss darauf eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Infolgedessen nahm unser Mandant Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat um anwaltliche Unterstützung. Nach Einsicht der Akten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz direkt an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft an, das Verfahren wegen geringer Schuld unseres Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass unser Mandant die aufgefundenen 25 Ecstasy-Tabletten und das Cannabis lediglich zum Eigenverbrauch besessen hatte. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich auf die konkreten Umstände zum Zeitpunkt der Feststellung durch die Polizei hin. Unser Mandant befand sich gemeinsam mit zwei Freunden auf dem Weg zu einem Festival, was einen Besitz zum Eigenverbrauch nahelegte. Zudem machte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam, dass eine quantitative Wirkstoffbestimmung der Substanzen nicht stattgefunden hat. Die bei unserem Mandanten vorgefundene Bruttomenge lag deshalb noch unterhalb des Grenzwerts einer nicht geringen Menge.

Schließlich konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft auch davon überzeugen, dass unseren Mandanten bereits das bisherige Ermittlungsverfahren für die Zukunft ausreichend gemahnt hat. Somit stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

 

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

23. März 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung

Im Rahmen einer Postsendungsdurchsuchung im Postermittlungszentrum in Wuppertal war Cannabis sichergestellt worden. In dieses Zentrum gelangen Sendungen, die weder bei Absender noch bei Empfänger zugestellt werden konnten. Im Zuge dieser Durchsuchung stellte sich heraus, dass unser Mandant Adressat des Pakets gewesen sein soll. Wegen des Verdachts des Erwerbs von Cannabis wurde gegen unseren aus Berlin-Lichtenrade stammenden Mandanten daher ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingeleitet.

16. September 2019: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

16. September 2019: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant suchte Anfang diesen Jahres Rechtsanwalt Dietrich auf, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war. Unserem Mandanten wurde der Vorwurf gemacht, er habe aus seiner Wohnung in Neukölln heraus mit Cannabis und Kokain gehandelt. Durch einen anonymen Hinweisgeber war der Polizei über einen durchdringenden Cannabisgeruch im Treppenhaus der Wohnung unseres Mandanten berichtet worden. Die Polizei hatte das Haus aufgesucht, sich Zugang zur Wohnung unseres Mandanten verschafft und dabei zwei Zeugen festgestellt. Es wurden nicht unerhebliche Mengen an Cannabis und Kokain sichergestellt. Unseren Mandanten hatten die Polizeibeamten nicht angetroffen. Einer der beiden Zeugen hatte mehrere Cannabisbeutel bei sich und eine nicht unerhebliche Menge Bargeld. Der andere Zeuge konnte nach der Feststellung seiner Identität vor Ort entlassen werden. Da unser Mandat Mieter der Wohnung war, wurde ihm der Vorwurf gemacht, er handle aus seiner Wohnung heraus mit Betäubungsmitteln.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung zunächst Akteneinsicht. Dadurch erhielt Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auch Einsicht in das gegen einen der beiden Zeugen geführte Ermittlungsverfahren und dessen Aussagen bei der Polizei. Rechtsanwalt Dietrich nahm daraufhin Kontakt zur Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin auf. Darin legte er seine Zweifel bezüglich des Tatvorwurfes gegen unseren Mandanten dar. Unserem Mandanten könne nicht schon deshalb ein Handeltreiben mit Drogen unterstellt werden, weil er auf die Wohnung gemeldet sei. Nicht auszuschließen sei, dass unser Mandant seine Wohnung untervermietet hatte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich den Zweifeln von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf Handel mit BtMG

12. März 2019: Freispruch bei Vorwurf Handel mit BtMG

Die Berliner Polizei hatte im Rahmen einer Personendurchsuchung 11 Tütchen mit Cannabis aufgefunden. Diese Person gab dann an, das Cannabis von unserem Mandanten gekauft zu haben. Diese Person konnte die Adresse unseres Mandanten und dessen Wohnung beschreiben. Aufgrund dieser Angaben wurde bei unserem Mandanten einige Tage später eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Im Rahmen der Hausdurchsuchung wurden eine Feinwaage und eine kleine Menge von Cannabis gefunden.

Eine Feinwaage soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin regelmäßig von Verkäufern zum Portionieren von Drogen benutzt werden. Deshalb erfolgte gegen unseren Mandanten eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Nach dem unser Mandant die Anklage erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich stellte nach Akteneinsicht in einem Schriftsatz dar, dass die aufgefundenen Beweismittel nicht für eine Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln reichen würde, insbesondere es sich bei der Aussage des durchsuchten Zeugen um eine Falschaussage handeln würde. Rechtsanwalt Dietrich bereite unseren Mandanten auf die Hauptverhandlung vor. In der Verhandlung konfrontierte unser Mandant den Zeugen mit unterschiedlichen Widersprüchen, die der Zeuge schließlich nicht ausräumen konnte. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.