Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei

13. August 2024: Verkauf eines gestohlenen Handys – Strafverfahren wegen Hehlerei mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei eingeleitet hatte. Er soll ein gestohlenes Handy über eBay Kleinanzeigen verkauft haben. Der Käufer des Handys hatte gegenüber der Polizei angegeben, dass er das Handy samt Lieferschein an der Adresse unseres Mandanten abgeholt hatte. Bei der Überprüfung des Lieferscheins war ihm dann aufgefallen, dass die Adresse übermalt worden war. Da er den dort vermerkten Empfänger dennoch erkennen konnte, rief er den Empfänger an und fand auf diesem Wege heraus, dass das Handy eigentlich an diesen hätte geliefert werden sollen und somit gestohlen worden sein muss. Da der Käufer bei der Übergabe des Handys auch ein Foto von dem Klingelschild unseres Mandanten angefertigt hatte, ging die Polizei davon aus, dass es sich dem Verkäufer um unseren Mandanten handelt.  

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft Berlin Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht und Auswertung des Akteninhalts wandte Rechtsanwalt Dietrich sich dann mit einem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Hehlerei einzustellen. In dem Schreiben konnte Rechtsanwalt Dietrich alle für unseren Mandanten sprechenden Umstände darlegen. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass nicht ausgeschlossen ist, dass die Übergabe des Handys nicht von unserem Mandanten, sondern von einer anderen Person unter der Verwendung der Legende von unserem Mandanten vorgenommen wurde. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen und musste das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Hehlerei daher mangels Tatnachweis einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei

18. Januar 2024: Verkauf von gestohlen Echthaarteilen – Einstellung des Strafverfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, gemeinsam mit drei weiteren Beschuldigten versucht zu haben, gestohlene Echthaarteile zu verkaufen. Die Echthaarteile sollen aus einem Geschäftseinbruch stammen und einen Wert von mehr als 100.000,00 € haben. Dabei wurde unser Mandant durch einen von der Polizei fingierten Verkauf festgestellt. Aus diesem Grund suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Akteneinsicht. Anschließend wandte er sich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich den tatsächlichen Geschehensablauf dar. Des Weiteren wies er mithilfe der Ermittlungsakte auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung hin. Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl, Hehlerei

11. November 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Einbruchsdiebstahls trotz einschlägiger Vorstrafen

In einem Café in Berlin-Mitte wurde durch das Küchenfenster im Innenhof eingebrochen, wobei Bargeld in Höhe von 500,00 €, hochwertige Küchengeräte und Lebensmittelgutscheine entwendet wurden. Die Besitzerin des Cafés hatte aufgrund des Schadens in Höhe von 23.500,00 € Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Als unser Mandant die entwendeten Lebensmittelgutscheine wenig später in einem Supermarkt eingelöst hatte, klagte die Staatsanwaltschaft unseren Mandanten wegen Diebstahls bzw. Hehlerei an. Unser Mandant war bereits vielfach, auch einschlägig wegen Diebstahls, vorbestraft und bat auch dieses Mal Rechtsanwalt Dietrich um seine Verteidigung.

Rechtsanwalt Dietrich hatte daraufhin ein Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten gerichtet, in dem er beantragte, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht nicht zu eröffnen und stattdessen das Ermittlungsverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant wurde zwar zweifelsfrei von der Filialleiterin des Supermarkts identifiziert und hatte sich bereits zu dem Tatvorwurf eingelassen, doch Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel daran, ob dies auch bedeute, dass unser Mandant an dem Diebstahl beteiligt gewesen war. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich war das Amtsgericht Tiergarten daher bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei an einem Laptop

04.Dezembver 2018: Hehlerei an einem Laptop - Freispruch

Gegen unsere Mandantin wurde ein Strafverfahren wegen Hehlerei geführt. Ihr wurde vorgeworfen, einen gestohlenen Laptop angekauft zu haben. Diesen Laptop soll unsere Mandantin in ein Computerfachgeschäft in Berlin Schöneberg gebracht und dort darum gebeten haben, den Computer zu entsperren.

Dem Inhaber kam das Auftreten sehr mehrwürdig vor. Bei Untersuchung des Computers konnte er die Daten der Eigentümerin ermitteln. Aufgrund der im Computerfachgeschäft hinterlassenen Telefonnummer wurde unsere Mandantin als vermeintliche Täterin ermittelt. Dem Inhaber und einem Angestellten wurden Wahllichtbildvorlagen vorgelegt. Auf diesen erkannten beide unsere Mandantin wieder. Deshalb wurde gegen unsere Mandantin ein Verfahren wegen Hehlerei eingeleitet. Unsere Mandantin ließ sich zunächst von einem anderen Rechtsanwalt vertreten, der eine nicht nachvollziehbare Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin abgab. Es erfolgte deshalb die Zustellung eines Strafbefehls. Auch in der der ersten Verhandlung ließ sich unsere Mandantin durch ihren ersten Anwalt vertreten, mit dessen Leistung sie aber nicht zufrieden war. Das Gericht brachte immer wieder zum Ausdruck, dass unsere Mandantin die Täterin sei. Nach der ersten Verhandlung mussten weitere Zeugen vernommen werden, weshalb das Verfahren ausgesetzt wurde. Nun meldete sich unsere Mandantin bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich gab in der angesetzten Verhandlung lediglich eine kurze Erklärung ab, in welcher er darauf hinwies, dass die Wahllichtbildvorlage nicht ordnungsgemäß vorgelegt worden sei. Aufgrund dieses Fehlers würden sich die Zeugen lediglich an das Foto erinnern und dieses mit der Täterin verwechseln. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch Befragung der Zeugen herausarbeiten, dass sie sich doch nicht mehr so sicher waren. Deshalb erfolgte nach mehrstündiger Beweisaufnahme der Freispruch.

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei

03. Oktober 2018: Hehlerei mit gestohlenem Mercedes-Navigationsgerät – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Unser Mandant hatte über eBay ein hochwertiges Navigationsgerät für Mercedes-Fahrzeuge zu einem recht günstigen Preis gekauft. Einige Wochen nach diesem Schnäppchen-Kauf erhielt unser Mandant plötzlich einen Brief vom Polizeipräsidium Koblenz, mit dem man ihn zum Beschuldigten in einem Strafverfahren erklärte.

Angeblich sei das Navigationsgerät zuvor gestohlen worden und weil unser Mandant das Gerät angekauft hat, soll er sich wegen Hehlerei gemäß § 259 StGB strafbar gemacht haben. Der Tatvorwurf stützte sich auf umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen, die bereits zur Einleitung zahlreicher Folgeverfahren in gleichartigen Fällen geführt hatten.

Da unser Mandant in leitender Position in der Medienbranche tätig ist und wegen des Ermittlungsverfahrens nun erhebliche berufliche Konsequenzen befürchtete, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten ausgewertet und den Sachstand mit unserem Mandanten besprochen hatte, beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Koblenz, das Ermittlungsverfahren einzustellen. In seinem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unser Mandant nicht gewusst hat, dass das Navigationsgerät zuvor gestohlen worden war. Vielmehr sei unserem Mandanten in seinem Mercedes-Autohaus noch geraten worden, ein solches Gerät im Internet zu bestellen. Dort habe sich unser Mandant für den seriösesten Anbieter entschieden und das Gerät zu einem günstigen Preis gekauft. Anzeichen für einen vorherigen Diebstahl des Navigationsgerätes waren für unseren Mandanten nicht ersichtlich. Diese Einlassung bekräftigte Rechtsanwalt Dietrich mit entsprechenden Nachweisen über den Online-Kauf. Daraufhin wurde das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis eingestellt. Eine Eintragung im Bundeszentralregister erfolgte nicht. Die befürchteten beruflichen Konsequenzen für unseren Mandanten blieben damit aus.

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei

09. März 2018: Vorwurf der Hehlerei – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts und Abwendung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei geführt. Im Rahmen der Ermittlungen wurde auch die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen (ED-Behandlung) angeordnet. Bei der zuständigen Polizeidienststelle sollten unserem Mandanten deshalb Fingerabdrücke abgenommen, Lichtbilder gefertigt und eine Personenbeschreibung erstellt werden. Weil die Polizei in ihrem Bescheid über die ED-Behandlung auch die sofortige Vollziehbarkeit dieses Verwaltungsakts anordnete, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um anwaltliche Unterstützung. 

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei

19. Mai 2017: Verkauf gestohlener Modelleisenbahnen über eBay - Einstellung des Verfahrens

Das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wurde durch die Anzeige des Geschädigten eines Einbruchsdiebstahls in Gang gesetzt, bei dem zahlreiche Modelleisenbahnen entwendet worden waren. Als er gegenüber der Versicherung den Zeitwert der Modelle angeben sollte, recherchierte er entsprechende Angebote im Netz und fand zahlreiche - seiner? Wagen auf eBay und ähnlichen Portalen. Einige der Modelleisenbahnen hatte unser Mandant eingestellt. Diese stimmten nicht nur weit überwiegend in Typ und Verpackungszustand mit den entwendeten Wagen überein, teilweise hatte unser Mandant offenbar auch Wagen eingestellt, die über bauliche Veränderungen verfügten, welche der Geschädigte des Diebstahls selbst vorgenommen hatte.

Daher warf ihm die Amtsanwaltschaft Berlin Hehlerei vor. Unser Mandant verteidigte sich zunächst ohne anwaltlichen Beistand. Hierzu reichte er unter anderem eine schriftliche Bestätigung eines unbekannt gebliebenen älteren Herren ein, wonach unser Mandant dessen umfangreiche Eisenbahnsammlung verkaufe. Zu dieser sollen auch die bei eBay eingestellten Eisenbahnen gehören. Die Amtsanwaltschaft Berlin schenkte dieser Einlassung keinen Glauben. Folglich beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner Interessen.

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Mandatsübernahme mit der Amtsanwaltschaft Berlin in Verbindung und beantragte die Einstellung des Verfahrens, weil ein Tatnachweis nicht zu führen sei.

Rechtsanwalt Dietrich untermauerte die ursprüngliche Einlassung mit dem Hinweis, dass unser Mandant unter seinem eBay-Account nie als Händler, sondern nur als Verkäufer der Modelleisenbahnsammlung des älteren Herren in Erscheinung getreten sei. Zudem stellte er fest, dass zwar zahlreiche Bahnen bei eBay eingestellt worden waren, die mit denen des Einbruchdiebstahls übereinstimmten. Da es jedoch nie zur Übergabe der Bahnen gekommen sei, da die Modelle anderweitig abhanden gekommen seien, lasse sich eine etwaige Übereinstimmung kaum bestätigen. Auch erscheine es wenig aussichtsreich, den älteren Herren als Zeugen zu vernehmen, da dieser bereits fast 90 Jahre alt sei und unter Gedächtnisschwierigkeiten leide.

Die Amtsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin antragsgemäß ein.