Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungseinbruch und Jungendstrafrecht

11. Februar 2020: Wohnungseinbruch und Jungendstrafrecht – Einstellung

In einer Einfamilienhaussiedlung in Berlin Reinickendorf wurde unser jugendlicher Mandant von einem Nachbarn beobachtet, wie er mit zwei Freunden auffällig ein Grundstück beobachtete. Als alle drei dann das Grundstück betraten, alarmierte der Nachbar die Polizei. Alle drei konnten auf dem Grundstück festgenommen werden, wobei bei unserem Mandanten mehrere Werkzeuge und Handschuhe aufgefunden wurden. An der Terrassentür wurden erhebliche Hebelspuren festgestellt. Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben. Erst nachdem unser Mandant die Anklageschrift erhalten hatte, meldete er sich mit seiner Mutter bei Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich besprach deshalb zeitnah die Möglichkeiten einer Einstellung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Insbesondere die Staatsanwaltschaft war aufgrund der vermeintlich schwerwiegenden Straftat und bereits vorhandenen Einträgen im Erziehungsregister zunächst hierzu nicht bereit. In der Gerichtsverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich nochmals positive Umstände für unseren Mandanten vor. Nach einer längeren Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden und drei Beratungsgesprächen zur Berufsfindung einzustellen. 

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Raub im Jugendstrafrecht

28. Januar 2020: Schwerer Raub im Jugendstrafrecht – Einstellung

Unserem Mandanten wurde das Jugendschöffengericht eine Anklage wegen schweren Raubes zugestellt. Ihm wurde vorgeworfen, gemeinschaftlich mit dem Mitangeklagten einen Bekannten in dessen Wohnung unter Vorhalt eines Messers ausgeraubt zu haben. Mit der Anklage wurde unser Mandant aufgefordert einen Rechtsanwalt zu benennen, der als Pflichtverteidiger beigeordnet werden sollte.

Gemeinsam mit seiner Mutter erschien unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Interessenswahrnehmung. Rechtsanwalt Dietrich liess sich als Pflichtverteidiger beiordnen. Als Vorbereitung der Hauptverhandlung erörterte Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung. Aufgrund des schweren Tatvorwurfs war das Gericht hierzu nicht bereit. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Befragung des Zeugen herausarbeiten, dass ein Tatnachweis wegen schweren Raubes schwierig sei. Insbesondere konnte nicht geklärt werden, ob die mitgenommenen Wertgegenstände bereits vor der Gewaltanwendung durch unseren Mandanten eingesteckt worden sind. Deshalb waren das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht

14. September 2018: Raub, Diebstahl und Schwarzfahren – trotz mehrerer Vorstrafen lediglich Verwarnung

Gemeinsam mit anderen Jugendlichen hatte unser 15-jähriger Mandant in Berlin-Mitte und Prenzlauer Berg wiederholt Fußgänger zunächst in ein Gespräch verwickelt, dann mit den Fäusten geschlagen und ausgeraubt. Außerdem hatte unser Mandant mehrfach Ladendiebstähle begangen und war über einen längeren Zeitraum schwarzgefahren.

Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob daraufhin mehrere Anklagen vor dem Jugendrichter. Das Gericht beabsichtigte, alle angeklagten Taten gemeinsam abzuurteilen und beraumte eine Hauptverhandlung an. Angesichts der Erheblichkeit der Tatvorwürfe und weil unser Mandant bereits vorbestraft war, schien eine Freiheitsstrafe in diesem Verfahren nicht ausgeschlossen. Zu der Hauptverhandlung ist unser Mandant dann nicht erschienen. Daraufhin erließ der Richter einen Haftbefehl.

Um unserem Mandanten die drohende Verhaftung zu ersparen, führte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Gespräch mit dem Richter, in dem man die Möglichkeit einer Haftverschonung ins Auge fasste, wenn sich unser Mandant stellen würde. Jedoch erschien unser Mandant auch bei der Haftbefehlsverkündung nicht, woraufhin Rechtsanwalt Dietrich erneut mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft sprach, um die Vollstreckung des Haftbefehls abzuwenden. Rechtsanwalt Dietrich erreichte dadurch die Anberaumung eines weiteren Termins vor dem Jugendgericht. Zu diesem Termin erschien unser Mandant schließlich, sodass auch die Hauptverhandlung stattfinden konnte. Rechtsanwalt Dietrich legte in der Verhandlung ausführlich dar, dass unser Mandant zur Tatzeit durch seine familiäre Situation überfordert war, sein Leben in Zukunft aber besser in den Griff bekommen wolle. Obwohl unser Mandant bereits wegen mehrerer Taten vorbestraft und zu den vorangegangenen Terminen nicht erschienen war, wurde er vom Jugendrichter lediglich verwarnt.

Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht

05. Juni. 2018: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das BtMG wegen Verteilen von Haschkeksen – Einstellung in der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter

Unser 18-jähriger Mandant soll gemeinsam mit einem Klassenkameraden auf einer Geburtstagsparty in Berlin-Mitte Haschkekse an andere Partygäste verteilt haben. Einige Gäste litten später an starker Übelkeit und Atemnot, ein anderer Schüler kollabierte und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Weil unser Mandant für das Auftreten dieser Symptome verantwortlich gemacht und durch die Aussagen der Partygäste zudem stark belastet wurde, leitete die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das BtMG ein. Darüber hinaus wurde unser Mandant von der Schule suspendiert. Unser Mandant beauftragte zunächst einen Rechtsanwalt in seiner Nähe mit der Verteidigung im Ermittlungsverfahren, doch wurde dann bereits nach kurzer Zeit Anklage erhoben.

Nun beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung gegen die strafrechtlichen Vorwürfe. Rechtsanwalt Dietrich meldete sich sofort beim Amtsgericht als Strafverteidiger unseres Mandanten und forderte Einsicht in die Ermittlungsakten. Nach Durchsicht der Akten beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Gericht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Rechtsanwalt Dietrich nahm in seinem Schriftsatz auf die Ermittlungsergebnisse in den Akten Bezug und konnte tatsächliche und rechtliche Aspekte herausarbeiten, die Zweifel am Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts gegen unseren Mandanten begründeten. Außerdem machte Rechtsanwalt Dietrich auf Fehler in der Anklageschrift aufmerksam. Das Gericht ließ die Anklage dennoch zur Hauptverhandlung zu, signalisierte aber in Bezug auf den Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich, dass es nicht mehr von einer allzu schweren Verurteilung ausgehen würde. In der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter machte Rechtsanwalt Dietrich dann noch einmal sämtliche zugunsten unseres Mandanten zu berücksichtigenden Umstände deutlich, zeigte Widersprüche in den Zeugenaussagen auf und konnte schließlich die Tatvorwürfe erheblich entkräften. Rechtsanwalt Dietrich erreichte auf diese Weise, dass das Strafverfahren schließlich in der Hauptverhandlung ohne Auflagen eingestellt wurde. Unser Mandant war erleichtert, dass dadurch auch eine Eintragung in das Erziehungsregister verhindert wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG / Jugendstrafrecht

08. Mai 2018: Vorwurf des unerlaubten Handels mit Marihuana und synthetischen Drogen – Jugendarrest, bereits durch U-Haft vollstreckt

Unser 19-jähriger Mandant hatte aus seiner Wohnung heraus in Berlin-Buckow mit Drogen gehandelt. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden über 60 Gramm Marihuana, 20 Extasy-Tabletten und noch weitere synthetische Drogen gefunden. Deshalb wurde unser Mandant von der Polizei verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Sodann wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes sowie unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gegen unseren Mandanten eingeleitet.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich von Angehörigen unseres Mandanten über die Festnahme informiert worden war, fuhr er noch am selben Tag zum Polizeigewahrsam und besprach mit unserem Mandanten die Situation und das weitere Vorgehen. Sodann beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht einen Haftprüfungstermin und besprach dort mit dem Ermittlungsrichter, dass unser Mandant die Zeit bis zur Hauptverhandlung für die Wahrnehmung von Fortbildungsmaßnahmen nutzen werde. In dem Haftprüfungstermin erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant von der weiteren Untersuchungshaft verschont wurde. Im weiteren Ermittlungsverfahren stellte Rechtsanwalt Dietrich dann mehrere Anträge, sodass das Verfahren erheblich verzögert wurde. Gleichzeitig bereitete Rechtsanwalt Dietrich mit unserem Mandanten die angesetzte Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht vor.

Auf Bitten von Rechtsanwalt Dietrich sind dann zur Hauptverhandlung auch die Mutter und die Schwester unseres Mandanten erschienen. Diese bestätigten dem Gericht, dass die U-Haft auf unseren Mandanten einen bleibenden Eindruck hinterlassen und er sich seither positiv verändert habe. Rechtsanwalt Dietrich konnte schließlich in der Hauptverhandlung überzeugend darlegen, dass etwaige Erziehungsdefizite bei unserem Mandanten nun nicht mehr bestanden. Dennoch beantragte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe, deren Angemessenheit sie mit der Schwere der Schuld unseres Mandanten begründete.

Rechtsanwalt Dietrich hob in seinem Plädoyer noch einmal die zugunsten unseres Mandanten sprechenden Umstände hervor und entkräftete dadurch den Eindruck der besonderen Schwere der Schuld. Rechtsanwalt Dietrich beantragte statt der geforderten Freiheitsstrafe lediglich die Verhängung von Jugendarrest. Zudem beantragte Rechtsanwalt Dietrich, den Arrest aufgrund der vorherigen Untersuchungshaft bereits für vollstreckt zu erklären. Das Gericht folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich, verhängte lediglich zwei Wochen Jugendarrest und erklärte diesen durch die Untersuchungshaft für bereits vollstreckt. Damit blieb unser Mandant nach dem Urteil in Freiheit.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung im Jugendstrafrecht

24. November 2017: Gefährliche Körperverletzung im Jugendstrafrecht – Einstellung in Hauptverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen mehrere Beschuldigte eine Strafsache wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Beschuldigten hatten den ihnen unbekannten Geschädigten auf offener Straße in Berlin Wedding körperlich angegriffen.

Dem Geschädigten wurde insbesondere wiederholt ein Metallschlagstock auf den Kopf geschlagen. Er erlitt neben Platzwunden ein Schädel Hirn Träume und multiple Prellungen und Schwellungen. Unmittelbar nach der Tat wurde wegen versuchten Totschlags ermittelt. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres 20-jährigen Mandanten gehandelt hat. Mittlerweile sei auch ein Jahr seit der Tat vergangen. Das Jugendgericht war deshalb bereit, das Verfahren nach Jugendstrafrecht gegen Ableistung von 60 Sozialstunden einzustellen. Im Falle der Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht hätte eine Freiheitsstrafe von ca. drei Jahren gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

25.10.2017: Einstellung bei Diebstahl eines PKW

In einem Sportstudio in Berlin Prenzlauer Berg wurden aus einem Spint das Portemonnaie und der Autoschlüssel entwendet. Als der Geschädigte nach seinem Auto vor dem Sportstudio schaute, war auch dieses verschwunden. In der Folge wurde unser 20-jähriger Mandant im Rahmen einer Verkehrskontrolle in dem PKW angetroffen. Nach der Ermittlungsakte hatte unser Mandant den Diebstahl gegenüber den Polizeibeamten eingeräumt und sein Bedauern zum Ausdruck gebracht. In der angesetzten Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant den Diebstahl begangen oder gegen den Polizeibeamten eingeräumt habe. Vielmehr gab Rechtsanwalt Dietrich an, dass unser Mandant den Autoschlüssel von einem Freund erhalten habe.

Auch sei nicht sicher geklärt, ob unser Mandant zum Zeitpunkt des Diebstahls überhaupt noch Mitglied in dem Fitnessstudio gewesen ist. Der Polizeizeuge war erkrankt, so dass ein Fortsetzungstermin notwendig gewesen wäre. Da sich entgegen der ursprünglichen Annahme des Gerichts das Verfahren als komplizierter herausstellte, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.