Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht / Fahren ohne Fahrerlaubnis

10.April 2017: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einstellung gegen Zahlung einer geringen Geldbuße

Unser zur Tatzeit 19jähriger Mandant aus der Republik Moldau befuhr des Nachts mit einem von einem Freund geliehenen Pkw die Behrenstraße in Berlin. Weil er eine Sperrfläche überfuhr, wurde er von Streifenpolizisten zwecks eines verkehrsaufklärerischen Gesprächs angehalten. Auf Verlangen der Polizisten, Führerschein und Fahrzeugpapiere auszuhändigen, musste unser Mandant einräumen, dass er über eine Fahrerlaubnis nicht verfüge. Die Polizisten erklärten ihm, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat sei, die grds. mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werde. Gleichzeitig erklärten sie ihm auch, dass er als Heranwachsender im Falle eines kooperativen Verhaltens ggf. mit einer Einstellung im Wege der Diversion rechnen könne.

Unser Mandant ging somit davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Jugendstrafrecht zugrunde legen würde und das Verfahren unter Anwendung von Diversionsvorschriften nach dem Jugendgerichtsgesetz einstellen würde. Daher nahm er an, sich selbst verteidigen zu können und der Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers nicht zu benötigen.

Tatsächlich hatte die Staatsanwaltschaft an einem Diversionsverfahren kein Interesse, sondern beantragte auf dem für sie unkomplizierteren Weg die Verurteilung im Strafbefehlsverfahren.

Endlich setzte sich unser Mandant mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung. Dieser legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und stellte Kontakt zur Staatsanwaltschaft her. Im persönlichen Gespräch verwies er darauf, dass unser Mandant schon seit vielen Jahren in Deutschland lebe, zeitnah die Einbürgerung anstrebe und sodann eine Laufbahn bei der Bundeswehr einschlagen wolle. Aus der Sicht von Rechtsanwalt Dietrich sei es daher wenig sinnvoll, ihm diesen Weg durch eine strafrechtliche Verurteilung zu verbauen. Der zuständige Staatsanwalt konnte sich so in die Lebenswirklichkeit unseres Mandanten hineinversetzen und stimmte zu, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage einzustellen. Nun steht der Einbürgerung nichts mehr im Weg.

Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl / Jugendstrafrecht

16. Juli 2015: Dreifacher Einbruchsdiebstahl - Einstellung gegen Sozialstunden

Die Eltern unseres Mandanten meldeten sich in der Strafrechtskanzlei, nachdem ihr Sohn eine Anklage wegen dreifachen Einbruchsdiebstahls erhalten hatte. Der Termin zur Hauptverhandlung stand auch bereits fest. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb zeitnah Akteneinsicht und besprach die Angelegenheit mit dem zuständigen Jugendrichter. Trotz des erheblichen Tatvorwurfs wollte Rechtsanwalt Dietrich eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere gegenüber dem Jugendrichter dar, dass unser Mandant durch das Strafverfahrens stark beeindruckt worden ist. Der Jugendrichter wollte eine Einstellung zunächst nicht zusichern, sondern verwies auf die Hauptverhandlung. In der Verhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich nochmals gegenüber dem Jugendrichter und dem Staatsanwalt die positive Entwicklung unseres Mandanten dar. Nach einer längeren Verhandlung war schließlich auch die Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Jugendstrafrecht

07. Januar 2013 Einstellung bei Verstoß gegen das Waffengesetz im Jugendstrafverfahren

Die Eltern unseres Mandanten beauftragten Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung ihres Sohnes. Dem Sohn wurde vorgeworfen, in Berlin Marzahn im März 2011 entgegen der Vorschriften des Waffengesetzes eine geladene Schreckschusspistole geführt zu haben. Unser Mandant ist nicht im Besitz eines Waffenscheins. Eine Anregung von Rechtsanwalt Dietrich im Ermittlungsverfahren, dass Verfahren einzustellen, wurde zunächst durch die Staatsanwaltschaft Berlin abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob deshalb Anklage vor dem Jugendgericht. Rechtsanwalt Dietrich stellte dann bereits vor der Hauptverhandlung mehrere Anträge, so dass sich die Terminierung deutlich verzögerte.

In der Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass Verfahren nun doch noch ohne Auflagen einzustellen. Obwohl unser Mandant bereits vier Eintragungen im Erziehungsregister, insbesondere wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich unser Mandant mittlerweile deutlich stabilisiert hatte und einer Ausbildung nachging. Seit Einleitung des Ermittlungsverfahrens waren auch bereits über 1 ½ Jahre vergangen, in denen unser Mandant gezeigt hat, dass er keine weiteren Straftaten mehr begehen wird.

Aufgrund der Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren eingestellt.